eine ganz interessante Frage an allen Europäern
eine ganz interessante Frage an allen Europäern
ich bin ein Chinese, und jetzt habe ich eine ganz interessante Frage an allen Europäern
bekanntermassen in Europa ist die Prostitution legal, Frauen oder Männer können sich selbst entscheiden ob sie oder er sich als Prostituierte verkaufen kann,das ist Menschenrecht,gleichzeitig gibt es auch in Europa ein anderes Recht (Anti-Diskriminierung-Recht),das gehört auch zu Menschenrecht
wenn ein Freier ins Bordell gehen, und wegen zu "alt" oder "scheusslich"... bekommt er direkt absage von Prostituierte,als legale Verbraucher selbstverständlich kann dieser Bordell-Besucher vor dem Gericht wegen Diskriminierung die Prostituierte anklagen,um eigenem Menschenrecht zu
bewahren,aber für die Prostituierte kann auch selbst verteidigen mit Menschenrecht, dass sie oder er Recht mit jemandem ins Bett abschlagen kann
jetzt meine Frage ist wie Justizbehörde in Europa sich die beide Rechts balancieren kann??
bekanntermassen in Europa ist die Prostitution legal, Frauen oder Männer können sich selbst entscheiden ob sie oder er sich als Prostituierte verkaufen kann,das ist Menschenrecht,gleichzeitig gibt es auch in Europa ein anderes Recht (Anti-Diskriminierung-Recht),das gehört auch zu Menschenrecht
wenn ein Freier ins Bordell gehen, und wegen zu "alt" oder "scheusslich"... bekommt er direkt absage von Prostituierte,als legale Verbraucher selbstverständlich kann dieser Bordell-Besucher vor dem Gericht wegen Diskriminierung die Prostituierte anklagen,um eigenem Menschenrecht zu
bewahren,aber für die Prostituierte kann auch selbst verteidigen mit Menschenrecht, dass sie oder er Recht mit jemandem ins Bett abschlagen kann
jetzt meine Frage ist wie Justizbehörde in Europa sich die beide Rechts balancieren kann??
Re: eine ganz interessante Frage an allen Europäern
ich glaube eine klage hätte in diesem falle wenig aussicht auf erfolg.hallo1111 hat geschrieben:jetzt meine Frage ist wie Justizbehörde in Europa sich die beide Rechts balancieren kann??
kein gewerbetreibender hann gezwungen werden eine geschäftsbeziehung einzugehen.
so kann zum beispiel ein barbesitzer von seinem hausrecht gebrauch machen und leute die ihm nicht genehm sind nicht hereinlassen.
oder wenn du einen handwerker bestellst, und der sich die arbeit anschaut und das nicht machen will, hast du halt pech gehabt.
eine ausnahme gibt es wohl bei monopolunternehmen, so kann sich zum beispiel die post nicht weigern dir briefe zuzustellen.
aber in dem von dir geschilderten fall, kann man ja nicht von monopol reden, da es wohl genügend "dienstleisterinnen" gibt.
Re: eine ganz interessante Frage an allen Europäern
Naja, zum einen ist Prositution momentan eher geduldet, als legal, zum anderen wiegt das Menschenrecht der Prostituierten, nicht zu Sex gezwungen zu werden, mehr, als das von dir angesprochene Recht auf eine Dienstleistung.hallo1111 hat geschrieben:ich bin ein Chinese, und jetzt habe ich eine ganz interessante Frage an allen Europäern
bekanntermassen in Europa ist die Prostitution legal, Frauen oder Männer können sich selbst entscheiden ob sie oder er sich als Prostituierte verkaufen kann,das ist Menschenrecht,gleichzeitig gibt es auch in Europa ein anderes Recht (Anti-Diskriminierung-Recht),das gehört auch zu Menschenrecht
wenn ein Freier ins Bordell gehen, und wegen zu "alt" oder "scheusslich"... bekommt er direkt absage von Prostituierte,als legale Verbraucher selbstverständlich kann dieser Bordell-Besucher vor dem Gericht wegen Diskriminierung die Prostituierte anklagen,um eigenem Menschenrecht zu
bewahren,aber für die Prostituierte kann auch selbst verteidigen mit Menschenrecht, dass sie oder er Recht mit jemandem ins Bett abschlagen kann
jetzt meine Frage ist wie Justizbehörde in Europa sich die beide Rechts balancieren kann??
Selbst Prostituierte darf man nicht vergewaltigen. Nichts anderes als eine gerichtlich erzwungene Vergewaltigung wäre aber eine erzwungene Inanspruchnahme einer Dienstleistung für einen Freier. Der Staat oder das Gericht wird aber nie Zwangsprostitution umsetzen, zumalen dies selbst ein Straftatbestand darstellt.
Jemand, der also eine Abweisung von einer Prostituierten erhält, kann natürlich nicht dieses Recht einklagen, dennoch mit ihr Verkehr zu haben. Er muss sich halt nach einer anderen Dienstleisterin umschauen.
Martin
- Pengembara
- Forumexperte
- Beiträge: 293
- Registriert: 06.08.2005, 20:20
- Wohnort: leider wieder Deutschland
Prostitution ist nicht nur geduldet, sondern legaler Beruf.
aus http://www.Hamburg.de
-——————————————————————————————————————
Prostitution ist ein Phänomen in der Mitte unserer Gesellschaft und heute als Berufstätigkeit anerkannt und legal. Das Gesetz von 2002 hat die Diskriminierung der Prostitution als sittenwidrig aufgehoben.
Prostituierte können seitdem in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung eintreten. Doch Stigmatisierung und Doppelmoral sind geblieben.
————————————————————————————————————————
Und als ganz normaler Beruf ist den Frauen und Männern gestattet ihre Dienstleistung nur dann zu "verkaufen" wenn sie das wollen. Du könntest sie wohl verklagen wenn einer zu dir sagt: Du bist hässlich wie ein Sch*** und stinkst wie eins" Das hätte aber dann eher was mit Beleidigung als mit Diskriminierung zu tun...
Sicherlich würde ein solcher Dienstleister das aber auch etwas anders ausdrücken und somit hätte man keine Handhabe. (was auch gut so ist)
aus http://www.Hamburg.de
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Prostitution ist ein Phänomen in der Mitte unserer Gesellschaft und heute als Berufstätigkeit anerkannt und legal. Das Gesetz von 2002 hat die Diskriminierung der Prostitution als sittenwidrig aufgehoben.
Prostituierte können seitdem in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung eintreten. Doch Stigmatisierung und Doppelmoral sind geblieben.
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Und als ganz normaler Beruf ist den Frauen und Männern gestattet ihre Dienstleistung nur dann zu "verkaufen" wenn sie das wollen. Du könntest sie wohl verklagen wenn einer zu dir sagt: Du bist hässlich wie ein Sch*** und stinkst wie eins" Das hätte aber dann eher was mit Beleidigung als mit Diskriminierung zu tun...
Sicherlich würde ein solcher Dienstleister das aber auch etwas anders ausdrücken und somit hätte man keine Handhabe. (was auch gut so ist)
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. - Rudolf Herzog (1869-1943)
Re: eine ganz interessante Frage an allen Europäern
Nein, wie schon ein Post über mir richtig festgestellt wurde, ist die Prostitution ein Beruf (auch im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik). Und übrigens damit unter Umständen förderungswürdig durch die BFA, nur so nebenbei für diejenigen, die sich selbständig machen wollenMartin hat geschrieben:Naja, zum einen ist Prositution momentan eher geduldet, als legal...
Und wie jedem Dienstleister steht es auch Prostituierten frei, "Verträge" (nichts anderes ist ein Bordellbesuch) abzuschliessen oder eben nicht.
Insofern besteht auch kein "Kontrahierungszwang", da hier erkennbar keine Monopolstellung in lebensnotwendigen Bereichen vorliegt.. (auch wenn DAS manch einer anders sehen würde!)
Ahja: Monopolstellung ist übrigens keine Sexpraktik, ebensowenig wie Kontrahierungszwang
Gruß,
TaugeNix, der sich nicht einloggen will
Re: eine ganz interessante Frage an allen Europäern
hey, du bist ja witzig!Anonymous hat geschrieben:Ahja: Monopolstellung ist übrigens keine Sexpraktik, ebensowenig wie Kontrahierungszwang
Gruß,
TaugeNix, der sich nicht einloggen will
fankeqian
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- Neuling
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- Wohnort: 39393 Ohrsleben
Menschenrechte
Erstens: Was sind grundlegensten Menschenrechte, Freiheit und Arbeit
Zweitens: Freie Meinungsäußerung (Wie oft darf du deinen Chef die Wahrheit sagen oder deine Meinung.
Drittens: Mit Menschenrechten sollte man sehr vorsichtig umgehen.
Viertens: Sollte man verschiedene Nationen kennen lernen und ihre nationalen Werte achten
Fünftens: Sollte jeder erst vor seiner Türe kehren
Zweitens: Freie Meinungsäußerung (Wie oft darf du deinen Chef die Wahrheit sagen oder deine Meinung.
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Fünftens: Sollte jeder erst vor seiner Türe kehren
Ich suche eine Arbeitsstelle in China, habe 13 Monate in China für die Automobilindustrie gearbeite.
Re: Menschenrechte
Erstens: Totaler Quatsch (sorry)Karl-Heinz Stoldt hat geschrieben:Erstens: Was sind grundlegensten Menschenrechte, Freiheit und Arbeit
Zweitens: Freie Meinungsäußerung (Wie oft darf du deinen Chef die Wahrheit sagen oder deine Meinung.
Drittens: Mit Menschenrechten sollte man sehr vorsichtig umgehen.
Viertens: Sollte man verschiedene Nationen kennen lernen und ihre nationalen Werte achten
Fünftens: Sollte jeder erst vor seiner Türe kehren
Das grundlegenste Menschenrecht ist (wie in unserem Grundgesetz) die Menschenwürde:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. [Art 1, 1 - Satz 1 GG]
Die restlichen Punkte.. Was willst du uns damit sagen?
Ich habe wirklich den Sinn versucht zu ergründen, aber es kann auch noch an meinem Restalkoholspiegel liegen, dass er mir verschlossen blieb. Aber du hast sicher recht
Gruß,
TaugeNix^der sich wundert, warum man so nen alten Thread wieder ausgräbt
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