Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

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Masterofclay
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Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Masterofclay »

Hallo allerseits,
sorry für den Threadtitel, aber das ist wahrscheinlich der x-te Thread mit Visumsfragen, da wollte ich kreativ sein...

Mein Problem ist folgendes:
Meine Freundin (aus TianJin) will mich im Dezember besuchen. Sie hat aber erst vor zwei Monaten ihr Studium beendet und hat momentan keinen Job bzw. sie erledigt von zuhause aus Aufträge für verschiedene Firmen.
Sie hat sich bei einer Visum-Agentur erkundigt (gottseidank bisher nix bezahlt), was sie alles für ein Visum braucht. Einladung von mir oder meinen Eltern wäre kein Problem, Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung ist alles kein Problem.
Ein Gehaltsnachweis ist aber aus oben genanntem Grund nicht möglich, also sieht es mit dem Nachweis der Rückkehrbereitschaft schlecht aus.

Was gibt es noch an Möglichkeiten die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen?

Sollte sie trotzdem einen Antrag wagen? Falls der Antrag abgewiesen wird, kann man dann problemlos kurze Zeit später einen weiteren Versuch starten?
Ich habe schon einen Fehlglauben aus der Welt geräumt. Meine Freundin dachte, nach einmaliger Ablehnung bekäme sie nie wieder eine Chance nach Deutschland zu kommen.

Falls sie jetzt noch einen Job annimmt und dort Urlaub bekommt, reicht das für das Visum? Oder muss man eine bestimmte Anzahl von Monaten angestellt gewesen sein? Werden die Konten auf Gehaltseingänge überprüft?

Bitte helft mir mit Tipps! Meine Freundin ist schon am verzweifeln, weil sie unbedingt mit mir und meiner Familie Weihnachten verbringen möchte.

Masterofclay
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Topas
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Topas »

Du musst für die bürgen.....dass heisst für den ernstfall, dass dich der Staat dafür bestrafen kann. Die mutter einer Bekannten ist vor 2 jahren nach hier zu besuch zu Besuch gekommen. Einladungschreiben ect und halt eine bürgschaft meinerseits. Aber du kannst nur bürgen bei einem mindesteinkommen und einer mindestwohngrösse. Ausserdem musst du evtll der deutschen botschaft erklären, weshalb sie deine freundin ist...
Notfalls lädt ein verwandter, der die bürgekriterien erfüllt, deine Freundin offiziell ein :wink:
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
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Masterofclay
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Masterofclay »

Danke für die blitzschnelle Antwort, Topas. Ich liebe dieses Forum! :D
Topas hat geschrieben:Du musst für die bürgen.....dass heisst für den ernstfall, dass dich der Staat dafür bestrafen kann. Die mutter einer Bekannten ist vor 2 jahren nach hier zu besuch zu Besuch gekommen. Einladungschreiben ect und halt eine bürgschaft meinerseits. Aber du kannst nur bürgen bei einem mindesteinkommen und einer mindestwohngrösse.
Die Bürgschaft würden meine Eltern übernehmen. Aber ersetzt diese Bürgschaft den Gehaltsnachweis meiner Freundin? Ist es dann ok, wenn sie keine Arbeits- und Urlaubsbescheinigung vorweisen kann?
Topas hat geschrieben:Ausserdem musst du evtll der deutschen botschaft erklären, weshalb sie deine freundin ist...
Das dürfte ja kein Problem darstellen. :) Aber ich dachte vorher, daß nur meine Freundin sich in China einer Befragung unterziehen muss, um das Visum zu bekommen.

Masterofclay, der langsam wieder Hoffnung schöpft
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Laogai
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Laogai »

Masterofclay hat geschrieben:Die Bürgschaft würden meine Eltern übernehmen. Aber ersetzt diese Bürgschaft den Gehaltsnachweis meiner Freundin? Ist es dann ok, wenn sie keine Arbeits- und Urlaubsbescheinigung vorweisen kann?
Kann sein, muss nicht sein. Schon mal die Website der deutschen Botschaft in Beijing durchstöbert?

Ich habe über drei Ecken gehört, dass du demnächst für ein paar Tage in China bist (Visum schon erhalten? :wink:). Es ist sicherlich keine schlechte Idee, wenn du bis dahin alle notwendigen Unterlagen (Einladung/Bürgschaft, Krankenversicherung, Flugbuchungsbestätigung) beisammen hast und zusammen mit deiner Freundin zur Botschaft gehst. Das macht sich immer ganz gut.

PS: "Mindestwohngröße" wird nicht vorausgesetzt!
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Laogai »

Topas hat geschrieben:Du musst für die bürgen.....dass heisst für den ernstfall, dass dich der Staat dafür bestrafen kann.
Belangen ja, aber nicht bestrafen! :wink:
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Dennis (CDS)
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Dennis (CDS) »

Jetzt muss ich auch mal dumm fragen, sorrry, ich weiß es wirklich nicht.

Sind denn die Einladung/Bürgschaft, Krankenversicherung, Flugbuchungsbestätigung denn immer Grundlage für Visa, auch für normale Schengen-Visa oder spricht ihr in diesem Fall schon stets von längeren Zeiträumen als 30 Tagen??
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Roger »

Was ist das für ein Quatsch mit der Bürgschaft? Wo steht das denn in dem Merkblatt zur Erteilung eines Besuchsvisums?
Inzwischen müssen die wirtschaftlicher Verhältnisse durch z. B. Bankauszüge nachgewiesen werden und da kann man ja nachhelfen, z.B. mittels Überweisung durch die BOC, das Geld ist in 2 Tagen in China. Ansonsten Wohnsitznachweis, Verpflichtungserklärung, Krankenversicherungsnachweis. Bei Abgabe der Verpflichtungserklärung im Ausländeramt muß man inzwischen eine Erklärung unterschreiben, daß eine Krankenversicherung obligatorisch ist und das Besuchsvisum nicht zum Heiraten mißbraucht werden darf. Damit will sich das Ausländeramt gegen ein eventuelles Bleiberecht absichern.
Die Angabe im online-Antrag in Zeile 34 und 35 "Volle Kostenübernahme durch Einladenden" ist auch sehr hilfreich, das hat immer geklappt.
Wird der Visumantrag abgelehnt, wird der Reisepass auf der letzten Seite mit dem roten Stempel versehen: "Antrag hat vorgelegen". Nach 6 Monaten kann man es dann wieder versuchen.
Das wird schon klappen!
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Taktiksau »

Inzwischen müssen die wirtschaftlicher Verhältnisse durch z. B. Bankauszüge nachgewiesen werden und da kann man ja nachhelfen, z.B. mittels Überweisung durch die BOC, das Geld ist in 2 Tagen in China
Hä? Du musst gar nichts nach China überweisen. Du musst dem Ausländeramt Deiner Heimatstadt belegen können, dass Du für Deinen Besuch finanziell aufkommen kannst. Das tust Du mit der Vorlage der letzten drei Gehaltsnachweise oder, falls diese zu gering sind, mit der Abgabe einer Sicherheitsleistung. D.h. du könntest z. B. ein Sparbuch beim Ausländeramt mit einer gewissen Geldsumme für die Zeit des Besuches hinterlegen. Die Summe, die auf dem Sparbuch sein muss, errechnet sich nach der Dauer und der Anzahl der Besuchenden. Pro Monat und Person die Du einlädst müssen 1500€ auf dem Sparbuch sein.
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von TaugeNix »

Ich denke, mit der Bürgschaft ist die Verpflichtungserklärung gemeint.
Eine Bürgschaft erfordert ja eine Hauptschuld, wie soll die hier aussehen?
Das wäre m.E. viel zu unbestimmt..

Ich denke, es werfen viele die Begriffe "Einladung/VE/Bürgschaft" in einen Topf.
Roger
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Roger »

@Taktiksau,
das hast du aber ziemlich falsch verstanden!
Die Verpflichtungserklärung ist die eine Sache, der Nachweis der Vermögensverhältnisse die andere.
1. Die Verpflichtungserklärung
Zunächst muß der Einladende eine Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt in D oder in der zuständigen Botschaft / Konsulat in China abgeben. Hierzu muß er die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen sowie ausreichend Wohnraum nachweisen, was durch Vorlage des Abgabenbescheides der Gemeinde (bei Wohneigentum) oder Vorlage des Mietvertrages geschieht.
Ersatzweise wird z.B. eine Bankbestätigung über Festgeld akzeptiert, ein Hinterlegen von Sparbüchern ist nicht vorgesehen.
Zitat aus dem Merkblatt:"Mit der Aufnahme der Verpfichtungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner gegenüber der Auslandsvertretung für einen Ausländer, nach §§66-68 Aufenthaltsgesetz die Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Ausländers zu tragen.
2. Der Nachweis der Vermögensverhältnisse
Nur durch die Vorlage der Verpflichtungserklärung ist gegenüber der Botschaft die Rückkehrbereitschaft noch nicht nachgewiesen. Aus diesem Grund verlangt sie den Nachweis entsprechender Vermögensverhältnisse vom Antragsteller in China.
Das kann u.A. durch Kontoauszüge, Sparbücher etc. geschehen.
Das betrifft also nicht den Einladenden, sondern den Antragsteller.
An dieser Stelle habe ich geschrieben, daß man da nachhelfen kann, müssen tut man das nicht.
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Masterofclay »

Danke an euch alle für die Infos!

Ein Konto als Nachweis wird für sie kein Problem sein.
Um die Verpflichtungserklärung muss ich mich dann schnell kümmern, wenn mein Einkommen nicht reicht, muss das halt über meine Eltern laufen.
Muss die Einladung von der selben Person kommen, die auch die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat? Oder kann ich die Einladung auch selbst schreiben, wenn meine Eltern sich um die Verpflichtungserklärung kümmern?

Habt ihr irgendwelche Tipps, wie man die Einladung am besten formuliert und was man besser sein lässt? Soll ich bzw. sollen meine Eltern reinschreiben, daß der Gast meine Freundin ist oder lässt man die Info lieber weg?

Masterofclay, dem der Kopf schwirrt

P.S.: Das Visum ist schon angekommen. Dank freundlicher Hilfe ging das ganze superfix und problemlos. :-D Danke!
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Laogai »

Masterofclay hat geschrieben:Muss die Einladung von der selben Person kommen, die auch die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat? Oder kann ich die Einladung auch selbst schreiben, wenn meine Eltern sich um die Verpflichtungserklärung kümmern?

Habt ihr irgendwelche Tipps, wie man die Einladung am besten formuliert und was man besser sein lässt? Soll ich bzw. sollen meine Eltern reinschreiben, daß der Gast meine Freundin ist oder lässt man die Info lieber weg?
Du musst keine "Einladung" schriftlich verfassen, geschweige denn selbst formulieren! Einzig die entsprechenden Formulare ausfüllen. Und es ist auch egal, ob die Verpflichtungserklärung (AKA Bürgschaft AKA Einladung :wink:) von dir, deinen Eltern oder dem Kaiser von China unterschrieben wurde. Hauptsache, sie ist für die deutschen Behörden (oder sollte ich schreiben "die deutsche Bürokratie"?) nachvollziehbar und plausibel.
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Laogai »

Dennis (CDS) hat geschrieben:Sind denn die Einladung/Bürgschaft, Krankenversicherung, Flugbuchungsbestätigung denn immer Grundlage für Visa, auch für normale Schengen-Visa oder spricht ihr in diesem Fall schon stets von längeren Zeiträumen als 30 Tagen??
Nein, hier geht es explizit um ein Besuchsvisum (im Gegensatz z.B. zu Touristen- bzw. Geschäftsvisum). Dabei ist es unerheblich, ob das Besuchsvisum für drei Tage oder drei Monate gestellt wird.
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Masterofclay »

laogai hat geschrieben:Du musst keine "Einladung" schriftlich verfassen, geschweige denn selbst formulieren! Einzig die entsprechenden Formulare ausfüllen. Und es ist auch egal, ob die Verpflichtungserklärung (AKA Bürgschaft AKA Einladung :wink:) von dir, deinen Eltern oder dem Kaiser von China unterschrieben wurde. Hauptsache, sie ist für die deutschen Behörden (oder sollte ich schreiben "die deutsche Bürokratie"?) nachvollziehbar und plausibel.
Dann habe ich das wohl immer falsch verstanden. Ich habe es so aufgefasst, daß meine Freundin der Botschaft in China eine Einladung von mir vorlegen muss, als Grund warum sie nach Deutschland will. Also im Sinne von
"Sehr geehrte Damen und Herren,... ich habe Frau/Herrn X hier und da kennnengelernt...ich möchte Frau/Herrn X nach Deutschland einladen um mit meiner Familie das Weihnachtsfest zu verbringen...blabla...mit freundlichem Gruß.. etc."

Meine Freundin hat jetzt doch noch eine Visum-Agentur eingeschaltet (gottseidank eine günstige) und meinte, sie bräuchte so eine Einladung von mir für den Antrag. Von der Verpflichtungserklärung hat man ihr dort allerdings widerum nichts gesagt.

Masterofclay, der trotz allem nicht bereut, sich in eine Chinesin verliebt zu haben :)
Roger
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Roger »

Blas ihr das aus dem Kopf mit der Visum-Agentur, das sind alles Betrüger rund um das Botschaftsviertel.
Füll den Antrag selbst online aus, schick ihn ihr per e-mail, damit sie ihn für die Botschaft 2x ausdrucken kann und vereinbare einen Termin mit der Botschaft ( das geht nur telefonisch (00861065321925 für Beijing und der Antrag liegt dann online bereits vor) und dann klappt das.
Dieses Procedere führe ich jedes Jahr für ein C1-Visum durch und das klappt immer.
Viel Spaß!
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