Seite 1 von 1

Flugverspätung

Verfasst: 21.04.2018, 15:51
von Haima
Hallo zäme

Kurz eine Frage (etwas OT). Wir haben ja aber hier viele Reisespezialisten.

Hab da ein Problem mit einer Flugverspätung, bzw. Ausfall eines SQ-Fluges.

Wenn ich das hier so lese: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/ ... mular.html

verstehe ich das richtig?

Wenn ich ab der Schweiz nach Singapur reise, habe ich Anspruch auf Entschädigung, in der anderen Richtung aber nicht?

"Der Vorfall hat sich auf einem Flughafen der EU ereignet oder der Vorfall betrifft einen Flug aus einem Drittstaat mit geplanter Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat und wurde von einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt."

Hinweis: Die Schweiz gehört da rechtlich auch zur EU...

Was meint ihr?

Merci und Grüsse

Haima

Re: Flugverspätung

Verfasst: 21.04.2018, 16:22
von tigerprawn
Meiner Meinung in beide.Richtungen. Schreib doch mal von wo.nach wo.der flug ging mir wie viel Verpsaetunf. Dann schau.ich auch genauer.

Re: Flugverspätung

Verfasst: 21.04.2018, 17:02
von qpr
Da Singapur Airlines keine EU Fluglinie ist, hast du nur Anspruch für den Flug aus der EU.

Re: Flugverspätung

Verfasst: 21.04.2018, 22:11
von blur
Schweiz ist eh ein Fall für sich. Die Verordnung gilt für die Schweiz nicht und bei Swiss ist bekannt, dass sie Kunden mit Abflug in der Schweiz diese Rechte auch nicht zugestehen. Umsteiger die aus einem EU Land kommen aber schon.

Auf dem Rückflug mit einer nicht EU Airline greift sie aber eh nicht.

Re: Flugverspätung

Verfasst: 21.04.2018, 23:48
von Laogai
blur hat geschrieben:Schweiz ist eh ein Fall für sich. Die Verordnung gilt für die Schweiz nicht [...]
Das stimmt so nicht. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Vorsicht, ganz viel Text und Juristendeutsch!) ist auch in der Schweiz gültig. Allerdings mit Einschränkungen. Sie greift nur dann, wenn der Flug von der Schweiz in die Schweiz oder in ein Land der EU erfolgen und von einer Fluggesellschaft der Schweiz oder einem EU-Land durchgeführt werden sollte. So momentan die Rechtsprechung und Gerichtsurteile.

Die Aussicht auf eine Entschädigung ist in Haimas Falle also recht gering. Versuchen würde ich es trotzdem. Daher unbedingt einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt konsultieren!

Weiterführende Links:
Gilt die EU-Fluggastrechteverordnung auch in der Schweiz? (fluggastrecht.blogspot.de)
Gelten die Fluggastrechte der EG-Verordnung Nr. 261/2004 auch für die Schweiz? (flugrechte.eu)
Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 261/2004 in der Schweiz (reise-recht-wiki.de)

Re: Flugverspätung

Verfasst: 22.04.2018, 09:08
von Haima
blur hat geschrieben:Schweiz ist eh ein Fall für sich
Wie Laogai geschrieben hat, gilt die Verordnung für die Schweiz schon auch und wird auch angewendet. Ich hatte schon einige Fälle, wo das problemlos funktionierte und andere, wo es sehr viel Druck brauchte, eine Entschädigung zu erhalten.
Was mir bisher gar nicht so bewusst war, dass der Flug in der EU / Schweiz starten muss und eine Landung nicht "gilt". So eine Konstellation hatte ich noch nie.
Somit etwas komisch. Es um einen SQ-Flug. Bei Zürich - Singapur gilt also die Verordnung und bei Singapur - Zürich nicht. Ist ja nicht so logisch...

Noch kurz zum Unterschied Schweiz - EU in der Sache: Bei Annullierungen, Überbuchungen usw. ist der Fall eigentlichz meist klar. Dort ist die Verordnung auch sehr aussagekräftig. Das Problem sind die Verspätungen. Zu diesem Thema gibt es nicht ganz genaue Aussagen in der Verordnung. Nun hat anscheinend mal ein Gericht in D entschieden, dass ab drei oder fünf Stunden Verspätung (weiss es nicht mehr so genau) ein Flug wie eine Annullation zu behandeln ist. Ein Schweizer Gericht ist zur gegenteiligen Meinung gelangt. Oft berufen sich dann die Fluggesellschaften in der Schweiz auf dieses Urteil, während die Fluggäste in D sich auf das deutsche Urteil berufen könnten. Hat mir mal ein Anwalt so erklärt....

Einen schönen Sonntag wünscht

Haima

Re: Flugverspätung

Verfasst: 23.04.2018, 06:38
von hktraveller
So eine Frage wuerde ich im Vielfliegertreff stellen.
http://www.vielfliegertreff.de/

Re: Flugverspätung

Verfasst: 23.04.2018, 16:47
von deralex2985
Ist denn ein Grund für die Verspätung bekannt? Und wie groß war die Verspätung?

Re: Flugverspätung

Verfasst: 23.04.2018, 16:52
von Haima
deralex2985 hat geschrieben:Ist denn ein Grund für die Verspätung bekannt? Und wie groß war die Verspätung?
9 1/2 Stunden
technische Probleme.... was immer das ist....

Re: Flugverspätung

Verfasst: 23.04.2018, 16:57
von deralex2985
Haima hat geschrieben:
deralex2985 hat geschrieben:Ist denn ein Grund für die Verspätung bekannt? Und wie groß war die Verspätung?
9 1/2 Stunden
technische Probleme.... was immer das ist....
Na dann sollte das eigentlich klar gehen.

Re: Flugverspätung

Verfasst: 23.04.2018, 17:19
von blackrice
Haima hat geschrieben:technische Probleme.... was immer das ist....
unter vorgehaltener Hand auch bekannt als "alkoholisierter Pilot momentan dienstunfaehig" :mrgreen:

Re: Flugverspätung

Verfasst: 14.08.2018, 14:47
von Retro-Girl
:shock: Das ist ja interessant. Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Ich meine, weniger als "nein" kann man ja nicht zurück bekommen.

Was ich noch bei der Gelegenheit fragen wollte: lohnt sich da eine Versicherung? Ich überlege noch, ob ich zu den Tickets auch eine Reiserücktrittsversicherung buchen soll.
Hat das schon jemand gemacht? Und wenn ja - wo? :mrgreen:

PS.: Hallo an alle! Bin neu im Forum, will mich zu einer Chinareise informieren. Habe gegoogelt und bin auf euer Forum gestossen.

LG

Elsa