Heirat in Deutschland offiziell machen/anmelden

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Austin Schulz
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Heirat in Deutschland offiziell machen/anmelden

Beitrag von Austin Schulz »

Hallo, ich habe am 19.06.2007 in China eine chinesische Staatsbürgerin geheiratet.
Meine Frau und ich haben dann jeweils ein kleines, rotes Büchlein bekommen. Nun hätte ich die Frage, wie man vorgehen muss, damit die Hochzeit hier in Deutschland auch anerkannt wird ? Muss ich mit den 2 roten Büchlein zu einem vereidigten Übersetzer, der mir dann eine amtliche, deutsche Heiratsurkunde erstellt ? Oder kann meine Frau das von der deutschen Botschaft in China machen lassen ? Oder muss da eh ein Stempel von der deutschen Botschaft mit bei sein ? Ihr seht, ich hab null Plan, bin nur verwirrt, wie das von statten gehen soll..ich war heute im Standesamt hier bei Kiel, wo ich wohne..aber da is z.Zt. nur eine Halbtagskraft, die nicht Bescheid wusste. Ich bin etwas nervös, was das angeht, und würde mich über einen Rat sehr freuen.

Wenn jemand weiterhin Infos hat, oder eine gute Seite mit Informationen rund um die Einreise und das dafür benötigte Visa meiner Frau - wäre spitze...meines Wissens stellt meine Frau ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum oder so...und das gilt 90Tage..sie hat noch ein Interview sagte sie, wo geprüft wird, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt..ich hab angeblich auch ein Interview...also zur Ausländerbehörde muss ich ja auch noch, um meine Frau hier in Deutschland "anzumelden" ?

Über jedwede Information das Standesamt und übers Einreisevisa und was ich machen muss, wäre ich sehr sehr dankbar !

A.Schulz
drnorton
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Beitrag von drnorton »

Hallo Austin...

die in China erfolgte Eheschließung ist in Deutschland gültig.

Die roten Büchlein, die in chinesischen Schriftzeichen verfasst sind, musst du von der Botschaft legalisieren lassen, damit diese im deutschen Rechtsbereich verwenden werden können.

Hier findest du eine Info zum Legalisiern chinesischer Dokument.

http://www.peking.diplo.de/Vertretung/p ... =Daten.pdf

Ich hoffe ich konnte die helfen.

Gruß

drnorton
wuseltiger
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Beitrag von wuseltiger »

Ja auf jeden Fall muss es legalisert werden, aber das VErfahren ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.denke ich
Wo war das denn? Shanghai Peking...?
Du findest hierfür infos beim deutschen Auswärtigen Amt und bei der deutschen Botschaft der Stadt in der die Dame wohnt (schau im Internet).

Legalisation geht ueber das chin. aussenministerium (zumindest in peking, denke ich) in shanghai erledigt das standesamt bzw notariat neben dem standesamt dies alles...

Aber mal ehrlich: haette man sich da nicht vorher erkundigen koennen??
drnorton
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Beitrag von drnorton »

Hi Wuseltiger,

da hast du recht.

Vor allem kann es passieren, dass das ganze Monate dauert.
Ich hätte an seiner Stelle in Deutschland geheiratet.

Dazu braucht man zwar auch viele Papiere, kann aber sicher sein,
wenn alles erledigt ist, dass die Herzensdame innerhalb von 6 Wochen
per Visum zur Eheschließung einreisen kann.

na ja.... Ich wünsche auf jeden fall much luck... ;-)

Gruß
drnorton
wuseltiger
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Beitrag von wuseltiger »

Ja ich denke, dass man fast die gleichen unterlagen braucht, egal wo man heiratet.
Die Legalisation hat bei uns nur 2 Wochen gedauert (und hunderte Euros gekostet).
Aber das kann von region zu region unterschiedlich sein...
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mistervac
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Beitrag von mistervac »

Tja, da hätte ich auch mal eine allgemeine Frage, hoffe das wird gelesen, obwohl der letzte Beitrag alt ist:

Ich werde meine Freundin heiraten, und zwar in China. Den Papierkrieg haben wir als lösbar empfunden, obwohl ich auch Ihre Papiere samtsonders hier benötige, um eine Ehefähigkeitsbescheinigung zu erhalten ( wir sind beide geschieden)

Meine Frage : Welches sind die Hürden für ihr Nachreisevisum ?

Laut Auskunft meines Anwaltes gibt es kein Problem mit der deutschen Behörde, aber gegenüber der chinesischen muß ich Einkommen, Wohnung, Krankenversicherung nachweisen.

Frage : 1.) Stimmt meine Ansicht ( und die mienes Anwaltes)und 2.) was sind die "Mindestanforderungen" an Einkommen und Wohnfläche ??

Wer kann helfen ????


Andy
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Laogai
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Beitrag von Laogai »

mistervac hat geschrieben:Meine Frage : Welches sind die Hürden für ihr Nachreisevisum ?
Laut Auskunft meines Anwaltes gibt es kein Problem mit der deutschen Behörde, aber gegenüber der chinesischen muß ich Einkommen, Wohnung, Krankenversicherung nachweisen.
Wenn deine Freundin (dann Ehefrau) einen Reisepass hat genügt die beglaubigte Hochzeitsurkunde und der Reisepass, um ein Visum von der deutschen Botschaft bzw. einem der deutschen Konsulate zu erhalten. Die chinesischen Behörden verlangen gar nichts.

Bei unserer Hochzeit in China 1996 gab es zwar auch je einen schon oben erwähnten roten "Heiratspass" für meine Frau und mich, darüber hinaus jedoch auch eine "richtige" Hochzeitsurkunde. Diese war es, die wir beglaubigen lassen mussten und die dann bei der Botschaft in Beijing von meiner Frau vorgelegt wurde. Die roten Büchlein sind zwar ein nettes Gimmik, werden von der deutschen Behörde jedoch nicht anerkannt.

Wie gesagt, Stand dieser Information ist 1996, geheiratet haben wir in Chengdu.
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mistervac
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Beitrag von mistervac »

...soll das heißen, die chinesische Behörde hat keine Bedenken, eine verheiratete Chinesin ausreisen zu lassen ??

Mit ist diese Auffassung völlig neu und ich würde gerne weitere Mienungen dazu hören, bevor ich hier in Jubel ausbreche...
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Dongguan
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Beitrag von Dongguan »

mistervac hat geschrieben:...soll das heißen, die chinesische Behörde hat keine Bedenken, eine verheiratete Chinesin ausreisen zu lassen ??

Mit ist diese Auffassung völlig neu und ich würde gerne weitere Mienungen dazu hören, bevor ich hier in Jubel ausbreche...
Sobald die chinesischen Behoerden Deiner Frau/Freundin einen Reisepass gegeben haben, dann kann "nur" noch die dt. Behoerde Aerger bereiten.

Es stimmt so wie Laogai schon schrieb...das kleine rote Buechlein alleine ist nutzlos (wird aber gerne in D im Freundeskreis herumgereicht) und Du benoetigst eine "richtige" Heiratsurkunde vom oeffentl. Notariat des Heimatortes Deiner Ehefrau.

Zusaetzlich gibt es seit kurzem allerdings noch eine zusaetzliche Huerde fuer das Familiennachzugsvisum:

Deine chin. Ehefrau muss Deutschkenntnisse nachweisen koennen. Ich habe mal gelesen, dass dies durch das Interview bei der dt. Botschaft und/oder durch Vorlage eines Zertifikates?? geschieht. Der Ehepartner sollte einfache Saetze fuer den alltaeglichen Gebrauch verstehen koennen und bspw. auf Deutsch erklaeren koennen, wo sie in Deutschland wohnt etc. Genaueres weiss ich aber leider (noch) nicht. Schau am besten mal auf der Homepage vom dt. Innenministerium nach.

Da bei Visumbeantragung auch die Auslaenderbehoerde Deines Heimatortes in D eingeschaltet wird, kann es bis zur Visumvergabe schon 4-6 Wochen dauern.

Hier die Infos von der Botschaft in Peking:

http://www.peking.diplo.de/Vertretung/p ... =Daten.pdf
Roger
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Beitrag von Roger »

Deine chin. Ehefrau muss Deutschkenntnisse nachweisen koennen. Ich habe mal gelesen, dass dies durch das Interview bei der dt. Botschaft und/oder durch Vorlage eines Zertifikates??

Diese Forderung ergibt sich neuerdings aus §28 AuslG und kann bei der Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung durch Konsularmitarbeiter getestet werden, muß aber nicht. Besser ist die Vorlage des A1-Zertifikats des Goethe-Instituts, das durch eine Prüfung dort erlangt werden kann. Auf der homepage des GI ist der Umfang der A1-Prüfung abrufbar.
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Beitrag von Laogai »

mistervac hat geschrieben:...soll das heißen, die chinesische Behörde hat keine Bedenken, eine verheiratete Chinesin ausreisen zu lassen ??
Welches Interesse sollten denn die chinesischen Behörden daran haben, einem chinesischen Staatsangehörigen -verheiratet oder nicht- die Ausreise zu verweigern (von Geheimnisträgern und Personen, die für die Entwicklung des Landes besonders notwendig sind, mal abgesehen)? Spätestens seit der Ein-Kind-Politik ist die chinesische Regierung froh um jeden, der das Land verlässt.
Das Problem für ausreisewillige Chinesen ist nicht die chinesische Regierung, sondern es sind die Staaten, in die sie gerne auswandern bzw. reisen möchten. Für diese Staaten ist es nämlich in der Regel extrem schwer, ein Visum zu bekommen. Führe z.B. mal eine Suche mit dem Stichwort "Besuchsvisum" in diesem Forum durch....

Anekdote am Wegesrand:
Dongguan hat geschrieben:Zusaetzlich gibt es seit kurzem allerdings noch eine zusaetzliche Huerde fuer das Familiennachzugsvisum:

Deine chin. Ehefrau muss Deutschkenntnisse nachweisen koennen. Ich habe mal gelesen, dass dies durch das Interview bei der dt. Botschaft und/oder durch Vorlage eines Zertifikates?? geschieht.
Diese Regelung gab es zu "unserer" Zeit natürlich noch nicht. Aber nachdem meine Frau drei Jahre in Deutschland war und wir ihre befristete Aufenthaltsgenehmigung in eine unbefristete umändern lassen wollten kam es bei der Ausländerbehörde hier in Berlin zu einem kurzen Zwischenfall.

"So, dann will ich mal die Deutschkenntnisse Ihrer Frau testen!" sagte der zuständige Beamte damals. Schweißtropfen bildeten sich auf meiner Stirn, auf diesen Test waren wir nicht vorbereitet! Meine Frau hatte erst nach ihrer Ankunft in Deutschland drei Jahre zuvor damit begonnen deutsch zu lernen. Das auch nicht besonders intensiv, unsere Konversationssprache war noch immer chinesisch und ich musste ihr sogar das Anliegen des Beamten übersetzen.

"In welcher Straße wohnen Sie?" fragte der Beamte meine Frau.
Kurzer, unsicherer Blick meiner Frau zu mir, dann ihre Antwort: "Müllerstraße 15 [Name von der Redaktion geändert]"

Beamter: "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Test bestanden!"
Und zu mir: "Ihre Frau muss doch sagen können wo sie wohnt, sollte sie sich mal verlaufen haben..."
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Beitrag von wuseltiger »

laogai hat geschrieben: "In welcher Straße wohnen Sie?" fragte der Beamte meine Frau.
Kurzer, unsicherer Blick meiner Frau zu mir, dann ihre Antwort: "Müllerstraße 15 [Name von der Redaktion geändert]"

Beamter: "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Test bestanden!"
Und zu mir: "Ihre Frau muss doch sagen können wo sie wohnt, sollte sie sich mal verlaufen haben..."

Das ist wirklich witzig...

@ mistervac:

Das ging aber schnell, hast du nicht vor wenigen Monaten noch geschrieben, dass "es da eine Frau gibt mit der du geschäftlich zu tun hast"???

Noch ein "Rat" am Rande: Die Idee, dass die chinesischen Behörden deine Zukünftige nicht ausreisen lassen:

"...soll das heißen, die chinesische Behörde hat keine Bedenken, eine verheiratete Chinesin ausreisen zu lassen ?? "

zeigt, dass du doch recht wenig ueber China weißt ;)

Ich zähle mich ganz sicher nicht zu den China-Kennern, aber lass dir von jemand, der schon eine ganze Weile mit einer Chinesin verheiratet ist, sagen, dass solche Vorstellungen ueber China eine Quelle für Missverständnisse und Streiterein sein koennen.

Also um zu meiner Aussage zu kommen: Vorurteile abbauen und auch viel ueber China zu lernen und sich damit auseinander zu setzen, wie die Verhältnisse in China sind und wie und was CHinesen denken ist essentiell für eine deutsch-chinesische Ehe...

Viel Glück!
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Beitrag von wuseltiger »

mistervac hat geschrieben:
Meine Frage : Welches sind die Hürden für ihr Nachreisevisum ?

Laut Auskunft meines Anwaltes gibt es kein Problem mit der deutschen Behörde, aber gegenüber der chinesischen muß ich Einkommen, Wohnung, Krankenversicherung nachweisen.

Du hast einen Anwalt, der sich mit chinesischem Recht auskennt?
mistervac hat geschrieben: Frage : 1.) Stimmt meine Ansicht ( und die mienes Anwaltes)und 2.) was sind die "Mindestanforderungen" an Einkommen und Wohnfläche ??

Also chinesiches Recht ist nicht gerade mein Fachgebiet, aber dass die chinesischen Behörden sich dafür interessieren, wie Chinesen im Ausland untergebracht sind (Wohnfläche :lol:), das halte ich für einen schlechten Witz...Ich habe vor einigen Jahren auf der chin. Botschaft angerufen und gefragt, ob wir eine Bescheinigung ueber unsere Ehelichung (in D) an das Konsulat schicken sollen, da hat die Dame gemeint, dass das die Behörde nicht interessiert, wer wen heiratet. Nu jut, dann eben nicht. Und wenn, dann sollen wir das direkt in CHina machen, wenn wir irgendwann mal dazu kommen, sonst eben nicht..
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Beitrag von wuseltiger »

Habe ich deine Aussagen falsch verstanden?

Ausreichender Wohnraum usw. war auf die deutschen Behörden bezogen?

Das ist aber doch auch nicht richtig, betrifft das nicht den Ehegattennachzug von Ausländern ZU Ausländern?

Als Deutscher gibt es doch keine Beschränkungen, weder Sprachkenntnisse, noch Wohnraum.. Da gilt das Grundgesetz!


Les mal die entsprechenden Paragraphen im Aussengeländergesetz nach.

Dass in §30 etwas ueber Sprachkenntnisse steht, wie oben beschrieben wurde, habe ich nicht gesehen..

Für dich gilt eigentlich nur folgender §:


§ 23 Ausländische Familienangehörige Deutscher

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist nach Maßgabe des § 17 Abs. 1

1. dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen,
2. dem ausländischen minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat; sie kann nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 auch dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Sie wird befristet verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht und die Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung noch nicht vorliegen.

(3) § 17 Abs. 5 und die §§ 19 und 21 finden entsprechende Anwendung; an die Stelle der Aufenthaltsgenehmigung des Ausländers tritt der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet.

(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 22 entsprechende Anwendung.


Also falls der Anwalt das deutsche Recht meint, dann hat er den Beruf verfehlt. Als Deutscher gibt es da keine Ausnahmen: Du heiraten, deine Frau hier sein!
Aber korrigiert mich, wenn ich falsch liege, bin ja kein Anwalt...


Also EDIT:

Zu der seit neuestem muesst ihr Sprachkenntnisse nachweisen Geschichte:

§ 30

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

1.
beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und...

http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__30.html

Aber das betrifft doch nur Ausländer, nicht Deutsche... Oder net???
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Dongguan
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Beitrag von Dongguan »

wuseltiger hat geschrieben: Zu der seit neuestem muesst ihr Sprachkenntnisse nachweisen Geschichte:

§ 30

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

1.
beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und...

http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__30.html

Aber das betrifft doch nur Ausländer, nicht Deutsche... Oder net???
Seit 28.08. gibt es eine Aenderung im Zuwanderungsgesetz:

"Wenn ein Ehepartner nach Deutschland ziehen möchte, muss er schon bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass er sich auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann (Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)."

Nachzulesen beim Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge. Dort gibt es ein Faltblatt zum Thema (auch in chinesisch):
Antworten

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