Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

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Be_happy
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Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Be_happy »

Hallo liebe Mitglieder,

es soll hier einmal eine Diskussion zum Dauerbrenner-Thema Schengen-Visum und Rückkehrbereitschaft angestoßen werden. Bei dieser "Rückkehrbereitschaft" handelt es sich nach meinem Dafürhalten um einen recht abstrakten technischen Juristenbegriff, mit dem ich selbst wenig bis nichts anfangen konnte. Unser Anwalt, der meine Frau stolperfrei nach DE holte, verwendet gern den Begriff der "Heimatverbundenheit", mit dem ich sehr viel mehr anfangen konnte.

Er warnte auch ausdrücklich davor, zu viele Hoffungen auf vorhandenes Land oder Kinder zu setzen. Beide kann man verlassen bzw. die Kinder später nachholen.

Auch auf das Einkommen kann man sich nicht unbedingt verlassen. Es stellt zwar einen guten Teil der Miete dar, aber - wenn der Mann ein überdurchschnittliches Einkommen nebst daraus resultierendem Lebensstandard hat, relativiert sich das wieder.

Andererseits ist nichts unmöglich, wie wir spätestens seit der Toyota-Werbung wissen. Sowohl meine Frau wie auch deren Schwester, die uns unlängst besuchte, hatten weder Land oder Arbeit noch sonst etwas, was ein Schengen-Visum auf den ersten Blick in den Bereich des Realistischen rückten - und dennoch bekamen sie es.

Wie waren Eure Erfahrungen beim Schengen-Visum? Feuer frei, sollte unsere Erfahrungen erweitern helfen!
Timo
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Timo »

Ich kann jetzt nicht aus Persönlichen Erlebnissen erzählen, aber ein Freund von mir der Chinese ist (ist mit 4 jahren nach Deutschland gekommen ist jetzt um die 30, hat aber noch immer die Chinesische Bürgerschafft) hat sich in eine Chinesin verguckt im Urlaub und wollte diese nach Deutschland holen zum näheren Kennenlernen da er selbst keinen Urlaub hatte um wieder nach China zu fliegen. Das Visum wurde abgelehnt, er meinte weil seine damalige Herzensdame Arbeitslos war und bei ihren Eltern gelebt hat wurde daraus wohl nichts.

Näheres weiss ich leider nicht :D
alanos
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von alanos »

Timo hat geschrieben:Ich kann jetzt nicht aus Persönlichen Erlebnissen erzählen, aber ein Freund von mir der Chinese ist (ist mit 4 jahren nach Deutschland gekommen ist jetzt um die 30, hat aber noch immer die Chinesische Bürgerschafft) hat sich in eine Chinesin verguckt im Urlaub und wollte diese nach Deutschland holen zum näheren Kennenlernen da er selbst keinen Urlaub hatte um wieder nach China zu fliegen. Das Visum wurde abgelehnt, er meinte weil seine damalige Herzensdame Arbeitslos war und bei ihren Eltern gelebt hat wurde daraus wohl nichts.

Näheres weiss ich leider nicht :D
Das hat wohl dann damit zu tun gehabt, dass sich die beiden nicht wirklich gut bzw. eigentlich gar nicht kannten. Ein Schengenvisum zum Besuch von Freunden/Familie heißt ja nicht umsonst so, und nicht z.B. Visum zum besseren Kennenlernen einer flüchtigen Urlaubsbekanntschaft ;)

Visumsanträge von Familienmitgliedern werden nach meiner Einschätzung nur selten abgelehnt.
Chinese war tactics: attack in small groups of 2-3 millions.

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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Be_happy »

Timo hat geschrieben:Ich kann jetzt nicht aus Persönlichen Erlebnissen erzählen, aber ein Freund von mir der Chinese ist (ist mit 4 jahren nach Deutschland gekommen ist jetzt um die 30, hat aber noch immer die Chinesische Bürgerschafft) hat sich in eine Chinesin verguckt im Urlaub und wollte diese nach Deutschland holen zum näheren Kennenlernen da er selbst keinen Urlaub hatte um wieder nach China zu fliegen. Das Visum wurde abgelehnt, er meinte weil seine damalige Herzensdame Arbeitslos war und bei ihren Eltern gelebt hat wurde daraus wohl nichts.

Näheres weiss ich leider nicht :D
Wetten, er war im heiratsfähigen Alter?

Die Arbeitslosigkeit für sich gesehen ist es nicht, wie meine beiden Beispiele zeigen. Meine Frau haben meine Eltern eingeladen... Von mir war keine Rede.
Be_happy
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Be_happy »

alanos hat geschrieben: Visumsanträge von Familienmitgliedern werden nach meiner Einschätzung nur selten abgelehnt.
Ja, ist auch mein Eindruck. Komisch aber wahr, schließlich kann dennoch ein Heiratskandidat mit den Hufen scharren.
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von VielUnterwegs »

Ich habe einen Fall im Bekanntenkreis, die waren länger ein Paar und haben es mehrmals probiert, sie hat sogar beim letzten Versuch A1 vorgelegt um den Verdacht "A1 Umgehung" zu entkräften. Es hat leider nicht geklappt und die Frau war erst in Deutschland, als sie ein FZF Visum hatte. Ich kenne aber auch viele Fälle wo es klappt, insbesondere wenn beide im Ausland leben. Meine Empfehlung wäre es das erste Visum gut vorzubereiten, vielleicht wenn man sowieso schon im (westlichen) Ausland lebt, denn es schiebt es ist auch leichter, wenn man schonmal "erfolgreich" ein Visum hatte.
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Be_happy »

VielUnterwegs hat geschrieben:Ich habe einen Fall im Bekanntenkreis, die waren länger ein Paar und haben es mehrmals probiert, sie hat sogar beim letzten Versuch A1 vorgelegt um den Verdacht "A1 Umgehung" zu entkräften. Es hat leider nicht geklappt und die Frau war erst in Deutschland, als sie ein FZF Visum hatte. Ich kenne aber auch viele Fälle wo es klappt, insbesondere wenn beide im Ausland leben. Meine Empfehlung wäre es das erste Visum gut vorzubereiten, vielleicht wenn man sowieso schon im (westlichen) Ausland lebt, denn es schiebt es ist auch leichter, wenn man schonmal "erfolgreich" ein Visum hatte.
Da liegt eben der Hund begraben: Ein Touristenvisum ist für Urlaub, eine Familienzusammenführung zur Zusammenführung der Familie. Und letzteres liegt bei A 1 offen auf der Hand.

Nach dem Anwalt werden alle belegten A-1-Kurse vom Goetheinstitut der Botschaft gemeldet, um getürkte Zertifikate auszuschließen.

Klar, wenn beide im Ausland leben - Null Problemo!
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Linnea »

Be_happy hat geschrieben:Ein Touristenvisum ist für Urlaub, eine Familienzusammenführung zur Zusammenführung der Familie. Und letzteres liegt bei A 1 offen auf der Hand.
Offen auf der Hand liegt da noch lange nichts. Man kann doch einfach nur die Sprache des Gastlandes lernen, obwohl man nicht beabsichtigt dort zu heiraten. In dem beschrieben Fall ging es wohl eher darum auszuschließen, dass angenommen werden könnte, dass man sich um den Sprachnachweis drücken will.
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von alanos »

Linnea hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben:Ein Touristenvisum ist für Urlaub, eine Familienzusammenführung zur Zusammenführung der Familie. Und letzteres liegt bei A 1 offen auf der Hand.
Offen auf der Hand liegt da noch lange nichts. Man kann doch einfach nur die Sprache des Gastlandes lernen, obwohl man nicht beabsichtigt dort zu heiraten. In dem beschrieben Fall ging es wohl eher darum auszuschließen, dass angenommen werden könnte, dass man sich um den Sprachnachweis drücken will.
...und hat damit den Verdacht der "illegalen" Eheschließung bestärkt. Interessant in diesem Fall wäre es zu wissen, wie lange die beiden schon zusammen waren, ob die Freundin schon einmal hier war etc.
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Phytagoras »

Meine Freundin war jetzt 3mal hier...

Gab nie Probleme mit der Rückkehrbereitschaft. Weder beim ersen, noch beim zweiten, noch beim dritten Mal.
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von AngelofMoon »

alanos hat geschrieben:und hat damit den Verdacht der "illegalen" Eheschließung bestärkt.
Auch wenn du illegalen in Anführungszeichen gesetzt hast, so ist jede Eheschließung welche von einer Person die durch den Staat ernannt wurde legal und rechtskräftig in Deutschland.
Phytagoras hat geschrieben:Meine Freundin war jetzt 3mal hier...

Gab nie Probleme mit der Rückkehrbereitschaft. Weder beim ersen, noch beim zweiten, noch beim dritten Mal.
Und doch gibt es andere bei denen ein Visum abgelehnt wird, es ist ja schön dass deine Freundin ein Visum 3 mal erhalten hat, andere werden dir aber genau das Gegenteil erzählen können.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von dakine »

AngelofMoon hat geschrieben:
Phytagoras hat geschrieben:Meine Freundin war jetzt 3mal hier...

Gab nie Probleme mit der Rückkehrbereitschaft. Weder beim ersen, noch beim zweiten, noch beim dritten Mal.
Und doch gibt es andere bei denen ein Visum abgelehnt wird, es ist ja schön dass deine Freundin ein Visum 3 mal erhalten hat, andere werden dir aber genau das Gegenteil erzählen können.
Ich habe mich in die Statistiken vertieft und festgestellt, dass im letzten Jahr weniger als 10% der korrekt eingereichten Anträge abgelehnt wurden. Gefühlsmäßig dürfte die Ablehnungsquote in China etwas höher sein, aber die meisten Anträge werden sicher positiv bewertet.

Habe neulich meine Freundin eingeladen und wenn ich auf die Unkenrufe hier im Forum gehört hätte, hätte das nie geklappt.

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_F322 ... bodyText10
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von VielUnterwegs »

Die beiden waren mehrere Jahre zusammen, es hat aber eben leider nicht geklappt bis ein FZF Visum möglich war. Die gute war eben auch nicht mal mehr Studentin, wo man wenigstens noch sagen kann die kehrt für den Abschluss zurück, und hatte auch nur ein kleines Einkommen. Ich hab noch von keinem Fall gehört, wo es nach einem Visum später eine Ablehnung gab oder umgekehrt. Ob 1 mal oder 10 mal, braucht man sich eher nix drauf einbilden. ;-)


Wer weiß ob nach dem ganzen CN-Zirkus eine Retourkutsche aus Brüssel kommt...
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Luigi
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von Luigi »

Salü,
dakine hat geschrieben: Habe neulich meine Freundin eingeladen und wenn ich auf die Unkenrufe hier im Forum gehört hätte, hätte das nie geklappt.
War bei uns genauso. Liegt aber wohl daran, dass sich hier viele mit dem Thema intensiv befassen (z.B. mjs) und auch die negativen Erfahrungen kennen. Es muss einfach jeder für sich entscheiden: riskier ich das alleine oder hol ich mir Hilfe bei einem Anwalt oder Dienstleister. Be_happy hatte es mir auch angeboten und hätte fast noch eine ordentliche Stange Geld in den Sand gesetzt, nicht wahr Be_happy? :P Trotz aller negativer Prophezeiungen, sind wir unseren Weg gegangen und hatten schlussendlich auch Erfolg.


Ich habe mich ja hier schon ausführlich über unser Schengenvisum ausgelassen. Poste es aber gern nochmal hier.
Wenn man sich mal auf der Seite des Auswärigen Amts, die Voraussetzungen durchliest, steht dort folgendes:
Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
  • 1) Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
    2) Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
    3) Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
    4) Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Punkt 2 und 4, sollten kein Problem sein. Wer verreisen möchte, muss es sich natürlich leisten können. Bei Punkt 1, wird es jetzt schon etwas kniffliger, sollte aber durch eine gute Begründung auch keine Hürde darstellen. Kommen wir zur Rückkehrbereitschaft. Hier wird lediglich gefordert, dass man der Botschaft zeigt, man wird nach Ablauf des Visums zurückkehren.
Ist diese Bereitschaft nicht schon ausreichend belegt, wenn es der Antragssteller schriftlich mitteilt? Ich meine jetzt mal Ernsthaft, was sind denn bitte ausreichende Gründe um das nachzuweisen? Selbst mit Kindern, Familie, Apartments, gutem Job etc. kann ich Deutschland einfach besser finden und dort blieben (wenn auch illegal).

Ich glaube die Botschaft beurteilt die Anträge stärker nach Ihrem Gesamtbild, der Form und wahrheitsgemäßen Angaben, als danach ob jetzt alle Punkte zu 100% erfüllt sind.
Schaut euch unseren Antrag an. Meine Freundin hatte keine Arbeitsnachweis, kein Sparbuch und kein Apartment und trotzdem hat sie es geschafft. Das lag aber vermutlich nur daran, dass wir alle Karten von vornherein auf den Tisch gelegt und unsere Situation ausreichend begründet haben.

Ich weiß, das Glück war uns auch hold, aber das gehört ja wohl überall dazu 8)


Gruß

Luigi
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Re: Schengen-Visum (Rückkehrbereitschaft)

Beitrag von mistervac »

Be_happy hat geschrieben: Nach dem Anwalt werden alle belegten A-1-Kurse vom Goetheinstitut der Botschaft gemeldet, um getürkte Zertifikate auszuschließen.
Bestechende Logik - nur : Es sind nicht nur die Goethe Institute, die A1 lehren und attestieren .
mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
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