Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen möglich(?
Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
Man schreibt einen altmodischen Brief an die Botschaft und die schicken einem einen Brief mit der URL zurück unter der man das Dokument findet
Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
Einfach einmal im Forum suchen, dazu gibt es einige Beiträge.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!
de guo xiong, der sich ein wenig mehr Eigeninitiative wünschen würde
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
de guo xiong hat geschrieben:Einfach einmal im Forum suchen, dazu gibt es einige Beiträge.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!
de guo xiong, der sich ein wenig mehr Eigeninitiative wünschen würde
ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Mich interessiert: wie wird das gehandhabt, mit der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland?
@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?...
Muss man sich dann in Deutschland nach dem 18.Lebensjahr für eine entscheiden?
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
Welche Beträge wären das denn?steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Lies einfach mal was Shenzhen geschrieben hat:steph hat geschrieben:@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?..
Shenzhen lebt aktuell in China, sein Kind mit einer Chinesin wurde dort auch geboren.Shenzhen hat geschrieben:Wie ich in diversen Schreibseln bereits geschrieben habe hat unser Kind beide Paesse das [ist] in China illegal - in Deutschland OK.
Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.
In deinem Beispiel (ein richtiges Beispiel hast du nie benannt, aber bei euch wird es wohl darauf hinaus laufen, dass euer Kind in Deutschland zur Welt kommt) heißt das ihr müsst euch entscheiden, ob das Kind die chinesische oder die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen soll. Beide sind bei der Konstellation nicht möglich.
Nochmal zurück:
Es gibt dabei keine "Meinungen", sondern Gesetzeslagen!steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Und da dir "Umfragen" offensichtlich mehr Vertrauen einflößen als sich die Mühe zu machen die Gesetzeslagen zu studieren: Der überwiegende Anteil an binationalen Ehen hier im Forum, wenn nicht gar alle, hat sich dazu entschlossen ihren Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen, wenn der Lebensmittelpunkt Deutschland ist.
Sonst noch Fragen? Hoffentlich keine mehr. Oder nur noch qualifizierte, die sich nicht per Suchfunktion beantworten lassen
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
und Du denkst, wenn Du die selbe Frage jetzt erneut stellst, wird es eine einheitliche Meinung geben?steph hat geschrieben: ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
de guo xiong, der sich sicher ist, dass man im Forum auf die Frage:
mehr als eine stimmige Antwort findet und das Shenzhen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Muehe macht, dies hier noch einmal durchzukauensteph hat geschrieben:erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
merkst du nach den letzten Beiträgen was, steph?
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
ich habe doch ein Beispiel genannt... 2 sogar!Laogai hat geschrieben:Welche Beträge wären das denn?steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Lies einfach mal was Shenzhen geschrieben hat:steph hat geschrieben:@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?..Shenzhen lebt aktuell in China, sein Kind mit einer Chinesin wurde dort auch geboren.Shenzhen hat geschrieben:Wie ich in diversen Schreibseln bereits geschrieben habe hat unser Kind beide Paesse das [ist] in China illegal - in Deutschland OK.
Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.
In deinem Beispiel (ein richtiges Beispiel hast du nie benannt, aber bei euch wird es wohl darauf hinaus laufen, dass euer Kind in Deutschland zur Welt kommt) heißt das ihr müsst euch entscheiden, ob das Kind die chinesische oder die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen soll. Beide sind bei der Konstellation nicht möglich.
Nochmal zurück:Es gibt dabei keine "Meinungen", sondern Gesetzeslagen!steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Und da dir "Umfragen" offensichtlich mehr Vertrauen einflößen als sich die Mühe zu machen die Gesetzeslagen zu studieren: Der überwiegende Anteil an binationalen Ehen hier im Forum, wenn nicht gar alle, hat sich dazu entschlossen ihren Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen, wenn der Lebensmittelpunkt Deutschland ist.
Sonst noch Fragen? Hoffentlich keine mehr. Oder nur noch qualifizierte, die sich nicht per Suchfunktion beantworten lassen
Und Shenzhen schreibt, sein Kind hat beide Pässe... wie geht das?!
Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
de guo xiong hat geschrieben:und Du denkst, wenn Du die selbe Frage jetzt erneut stellst, wird es eine einheitliche Meinung geben?steph hat geschrieben: ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
de guo xiong, der sich sicher ist, dass man im Forum auf die Frage:mehr als eine stimmige Antwort findet und das Shenzhen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Muehe macht, dies hier noch einmal durchzukauensteph hat geschrieben:erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?
gut, dann gebe mir doch jemand anhand meiner beiden Beispiele eine konkrete Antwort, was zu tun ist?!
WIE KANN MEIN KIND 2 PÄSSE ERHALTEN???
einfache Frage!
Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
dann nochmals... wenn ich das richtig interpretiere:
Das Kind kann, wenn in Deutschland geboren entweder die deutsche ODER die chines. Staatsbürgerschaft erlangen?!
Das Kind kann, wenn in China geboren auf illegalem Wege BEIDE Staatsangehörigkeiten erlangen, auf legalem Wege entweder die deutsche oder die chines.??
Bitte um einfache und klare Antworten!!!
Das Kind kann, wenn in Deutschland geboren entweder die deutsche ODER die chines. Staatsbürgerschaft erlangen?!
Das Kind kann, wenn in China geboren auf illegalem Wege BEIDE Staatsangehörigkeiten erlangen, auf legalem Wege entweder die deutsche oder die chines.??
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
Anscheinend merkt er es nicht, sondern braucht alles auf den goldenen Teller serviert und Antworten die auch er versteht.cayman hat geschrieben:merkst du nach den letzten Beiträgen was, steph?
Ausserdem mag er Ausrufezeichen!!!!!!!!!!!!!!!
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
man oh man
du hast geschrieben: "zusammenlebend in Deutschland, unser Kind wird geboren... welche Staatsangehöriglkeit hat das Kind?"
Laogai hat dir geantwortet:
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische
dann trifft es doch für deinen Fall nicht zu
du hast geschrieben: "zusammenlebend in Deutschland, unser Kind wird geboren... welche Staatsangehöriglkeit hat das Kind?"
Laogai hat dir geantwortet:
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische
dann trifft es doch für deinen Fall nicht zu
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
Korrekt.steph hat geschrieben:Das Kind kann, wenn in Deutschland geboren entweder die deutsche ODER die chines. Staatsbürgerschaft erlangen?!
Korrekt.steph hat geschrieben:Das Kind kann, wenn in China geboren auf illegalem Wege BEIDE Staatsangehörigkeiten erlangen, auf legalem Wege entweder die deutsche oder die chines.??
Aber selbstverständlich! "Komplizierte" Antworten nach deinem Verständnis überfordern dich ganz offensichtlichsteph hat geschrieben:Bitte um einfache und klare Antworten!!!
Ich bin dann mal weg. Vielleicht staatsbürgern...
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
DAS ist der einzige Weg, um für das Kind beide Pässe zu bekommen.Laogai hat geschrieben:Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
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Ansonsten gilt: LEGAL (gesetzeskonform) gibts NUR die deutsche ODER die chinesische Staatsbürgerschaft - NICHT BEIDE.
Wenn das Kind in D. geboren wird, ist auch die von Shenzhen genannte Variante NICHT MÖGLICH, weil das Kind dafür IN CHINA zur Welt kommen müsste.
Seine Variante ist zwar praktikabel - aber eben NICHT LEGAL.
Es muss immer darauf geachtet werden, mit dem jeweils für das betr. Land richtigen Pass zu arbeiten.
Wird da versehentlich mal der falsche Pass gezückt, dann fliegt man auf.
Ach so: Unsere Kids sind in D. geboren und haben die dt. Staatsbürgerschaft.
Da unser Lebensmittelpunkt D. ist, hatten wir uns dafür entschieden, dass beide Kids die dt. Staatsbürgerschaft haben sollen.
Wenn der jeweils ausländische Elternteil nicht explizit darauf besteht, dass der Nachwuchs dessen Staatsangehörigkeit erhalten soll, geht das dt. Standesamt automatisch davon aus, dass das Kind die Dt. erhält (so jedenfalls die Auskunft unseres Standesbeamten).
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
unsere Zwillinge (Mutter Chinesin, Vater Deutscher) wurden im November in den USA geborenLaogai hat geschrieben:Vielleicht staatsbürgern...
um den Faden noch komplizierter zu machen: meine Söhne haben die amerikanische Staatsangehörigkeit
ist das für alle nachvollziehbar? oder bedarf es Erklärungen?
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