ingo_001 hat geschrieben:Kaffeesatzleserei, die nichts bringt, solange es keine offezielle Bestätigung für die Meldung (den Wunschtraum) gibt.
Daran ist nichts spekulativ, denn die Regeln gelten ja Heute schon für andere Staaten wo theoretisch eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist. Was reicht bei denen als wirtschaftlicher Nachteil aus um sie behalten zu können?
Der erste google Treffer zeigt dies:
Diese Nachteile können beispielsweise drohen:
wenn Ihr Erbrecht beschränkt wird,
wenn Sie zu wirtschaftlich ungünstigen Zwangsverkäufen verpflichtet werden,
wenn Sie Rentenansprüche oder Rentenanwartschaften verlieren oder,
wenn Ihre Geschäftstätigkeit durch die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit konkret gefährdet wird.
Der wirtschaftliche Nachteil muss mehr als das betragen, was Sie brutto in einem Jahr verdienen, aber mindestens 10.225 € betragen. http://www.rechtsanwalt-familienzusamme ... chaft.html
Das mit dem beschränkten Erbrecht dürfte sich ja bei vielen zutreffen
blur hat geschrieben:Reicht es nicht z.B. eine Wohnung in China zu haben um die Staatbürgerschaft behalten zu dürfen (wenn China es denn tatsächlich irgendwann erlaubt)? Wäre doch ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil der dadurch entsteht.
Welcher "erheblicher wirtschaftlicher Nachteil" würde denn entstehen? Keine rhetorische Frage, ich verstehe es wirklich nicht. Es gibt ja einige Länder, welche die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Entstehen diesen dadurch "wirtschaftliche Nachteile"?
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Es gibt sogar die Moeglichkeit 3 Staatsbuergerschaften zu erwerben
Ich selbe kenne wei Person welche die Staatsbuergerschaften von Serbien , Sued Afrika und Australien besitzt.
Die abnder hat USA, Schweiz und Austrlien.
Allerdings sind diese Herrn schon etwas aelter ob das heute noch Moeglich ist ???
Laogai hat geschrieben:Welcher "erheblicher wirtschaftlicher Nachteil" würde denn entstehen? Keine rhetorische Frage, ich verstehe es wirklich nicht. Es gibt ja einige Länder, welche die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Entstehen diesen dadurch "wirtschaftliche Nachteile"?
Der Person die ihre erste Staatsbürgerschaft bei der deutschen Einbürgerung behalten will muss ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entstehen wenn sie die erste Staatsbürgerschaft abgibt, damit sie sie nicht abgeben muss. Also wenn Chinesen z.B. nicht an Ausländer vererben können wäre das ein Nachteil für die Person die die deutsche Staatsbürgerschaft haben will, da ihr dadurch der Anspruch auf die elterliche Wohnung in China im Erbfall verloren geht. Sie dürfte dann ihre chinesische Staatsbürgerschaft behalten.
Wenn Ausländer keine Wohnungen haben dürfen und sie sie dadurch bei der Ausbürgerung verkaufen müssten wäre das auch ein erheblicher Nachteil und sie dürfte bei Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft die chinesische Staatsbürgerschaft behalten.
Alles natürlich nur falls China mitspielt und dieses Gesetz wirklich einführt.
und... gibt es etwas Neues über das "Gerücht" doppelte Staatsbürgerschaft für chines. Staatsbürger?
Mich (uns) würde es freuen...
Was für eine Staatsangehörigkeit hat eigentlich der Nachwuchs bei einer deutsch/chines. Ehe, beide Elternteile in Deutschland lebend? (so wie das bei mir/uns, und wohl auch bei Einigen von Euch der Fall sein wird!?)
Es ist völlig irrelevant, hier über existierende doppelte Staatsbürgerschaften zu schreiben, denn die sind für China nach wie vor unzulässig.
Die chin. Regierung hats doch nun wirklich klar formuliert: China akzeptiert nur EINE Staatsbürgerschaft.
Da ist es schnurz, wie das andere Länder handhaben - China tut dies nach wie vor nicht.
Und solange von der chin. Regierung (und NUR DIE kann was dran ändern) nichts anderes kommt, ist das ... ?
Riiiich-tiiig: Kaffeesatzleserei bzw. Wunschdenken.
hallo Ingo...
da gebe ich Dir im Prinzip recht... aber irgendwo müssen diese Gerüchte ja herkommen
Das würde mich interessieren, wer und wie man darauf kommt?! (scheinen ja schon mehrere von gehört haben)
steph hat geschrieben:hallo Ingo...
da gebe ich Dir im Prinzip recht... aber irgendwo müssen diese Gerüchte ja herkommen
Die kommen aus dem www.
steph hat geschrieben:Das würde mich interessieren, wer und wie man darauf kommt?! (scheinen ja schon mehrere von gehört haben)
Eine/r streut das jeweilige Gerücht - und das verbreitet sich dann wie Mumps ...
Folge: "ich habe gehört ...", "ich habe gelesen ...".
Quellenangabe?
Fehlanzeige.
Aber es steht im www, also muss es stimmen ...
Wie bei jeder anderen Nachricht auch gilt: Ohne eine NACHVOLLZIEHBARE UND OFFIZIELLE QUELLENANGABE sind es Gerüchte, die ohne Verifikation nichts wert sind.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
steph hat geschrieben:
Was für eine Staatsangehörigkeit hat eigentlich der Nachwuchs bei einer deutsch/chines. Ehe, beide Elternteile in Deutschland lebend? (so wie das bei mir/uns, und wohl auch bei Einigen von Euch der Fall sein wird!?)
wieder zu einer naiven Frage ein blöder Kommentar: das Kind hat die Eurasische Staatsangehörigkeit
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
steph hat geschrieben:
Was für eine Staatsangehörigkeit hat eigentlich der Nachwuchs bei einer deutsch/chines. Ehe, beide Elternteile in Deutschland lebend? (so wie das bei mir/uns, und wohl auch bei Einigen von Euch der Fall sein wird!?)
wieder zu einer naiven Frage ein blöder Kommentar: das Kind hat die Eurasische Staatsangehörigkeit[/quote
wie LUSTIG du doch bist...
Statt solch einer blöden Antwort solltest Du mir lieber meine Frage nach dem Essen (was kocht Deine Frau) beantworten...
Was war denn an meiner Frage naiv??!!... es war mir ERNST gemeint...
Ich kann mich nur wiederholen... entweder hilfreich antworten oder Klappe halten!!!
steph hat geschrieben:Was für eine Staatsangehörigkeit hat eigentlich der Nachwuchs bei einer deutsch/chines. Ehe, beide Elternteile in Deutschland lebend? (so wie das bei mir/uns, und wohl auch bei Einigen von Euch der Fall sein wird!?)
Die deutsche.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
steph hat geschrieben:Was für eine Staatsangehörigkeit hat eigentlich der Nachwuchs bei einer deutsch/chines. Ehe, beide Elternteile in Deutschland lebend? (so wie das bei mir/uns, und wohl auch bei Einigen von Euch der Fall sein wird!?)
Die deutsche.
Laogai hat geschrieben:
vilarinha hat geschrieben:Und wenn du mit deiner Frau in China oder sonstwo lebst .... auch die deutsche
Nein.
Klare Fragen - und noch klarere Antworten
Und trotzdem bin ich mir sicher, dass (bei ungeänderter Gesetzeslage) beide Fragen hier nicht zum letzten Mal gestellt worden sein werden
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.