Wie kriegt meine Freundin ein Visum für Deutschland?
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- Neuling
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Wie kriegt meine Freundin ein Visum für Deutschland?
Nihao
ich hab letztes Jahr meine große Liebe in China kennengelernt. Sie studiert Deutsch und will mich jetzt natürlich in Deutschland besuchen kommen.
Einziges Problem, sie bekommt kein Visum für Deutschland. Vielleicht hat ja einer schon Erfahrung damit:
Um ein Visum zu bekommen, muss man eine "Urlaubsbescheinigung" vorlegen, in der der Arbeitgeber bestätigt, dass derjenige auch freimachen darf. Für eine Studentin ist der Arbeitgeber die Uni.
In der Uni-Satzung gibts aber einen Paragrafen, der den Studenten Auslandsreisen während des Studiums verbietet (Ausnahme: Verwandschaft 1. Grades zu besuchen). Das heißt, sie kriegt keine Urlaubsbescheinigung und musste sich auch noch anhören, was ihr einfällt überhaupt danach zu fragen *grmbl* dabei will sie doch nur einen Urlaub machen.
Gibt's ne andere Möglichkeit für sie, ein Visum zu bekommen? Kennt sich da einer aus?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Tobias
ich hab letztes Jahr meine große Liebe in China kennengelernt. Sie studiert Deutsch und will mich jetzt natürlich in Deutschland besuchen kommen.
Einziges Problem, sie bekommt kein Visum für Deutschland. Vielleicht hat ja einer schon Erfahrung damit:
Um ein Visum zu bekommen, muss man eine "Urlaubsbescheinigung" vorlegen, in der der Arbeitgeber bestätigt, dass derjenige auch freimachen darf. Für eine Studentin ist der Arbeitgeber die Uni.
In der Uni-Satzung gibts aber einen Paragrafen, der den Studenten Auslandsreisen während des Studiums verbietet (Ausnahme: Verwandschaft 1. Grades zu besuchen). Das heißt, sie kriegt keine Urlaubsbescheinigung und musste sich auch noch anhören, was ihr einfällt überhaupt danach zu fragen *grmbl* dabei will sie doch nur einen Urlaub machen.
Gibt's ne andere Möglichkeit für sie, ein Visum zu bekommen? Kennt sich da einer aus?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Tobias
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- KaiXiang81
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Also ich denke das es auch eien Möglichkeit wäre wenn du oder deine Eltern sie einladen würden. Da kannst du dich beim Ausländeramt doch einmal informieren. Dann musst du oder deine Eltern halt ein paar angeben machen und auch eine Lohnbescheinigung und einen aktuellen Mietvertrag vorlegen, aber das ist dann doch wohl das kleineste Problem oder
Die behörden wollen eine Sicherheit haben das wenn sie hier ist, auch genug Platz zum wohnen und genug Geld zum Leben bereit steht. Aber ich sage hier auch nur das was ich mal über 2 ECKEN so mitbekommen habe
Aber rufe doch einfach mal das Ausländeramt an, die werden dir das sicher weiterhelfen, weil es dort auch eine eigene Abt. für solche Angelegenheiten gibt
Die behörden wollen eine Sicherheit haben das wenn sie hier ist, auch genug Platz zum wohnen und genug Geld zum Leben bereit steht. Aber ich sage hier auch nur das was ich mal über 2 ECKEN so mitbekommen habe
Aber rufe doch einfach mal das Ausländeramt an, die werden dir das sicher weiterhelfen, weil es dort auch eine eigene Abt. für solche Angelegenheiten gibt
大家都别看我行么,我是德国人!
桂林山水,真的甲天下:)
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Ja das stimmt. Aber es betrifft die "Verpflichtungserklärung", die man unterschreiben muss wenn man jemand einlädt. Meine Eltern machen das für mich, weil ich ja noch Student bin. Und das klappt auch gut so.
Trotzdem braucht sie noch eine Urlaubsbescheinigung von ihrer Uni. Das ist das eigentliche Problem.
Trotzdem braucht sie noch eine Urlaubsbescheinigung von ihrer Uni. Das ist das eigentliche Problem.
Was? Urlaubsbescheinigung?Tohuwabobi hat geschrieben:Ja das stimmt. Aber es betrifft die "Verpflichtungserklärung", die man unterschreiben muss wenn man jemand einlädt. Meine Eltern machen das für mich, weil ich ja noch Student bin. Und das klappt auch gut so.
Trotzdem braucht sie noch eine Urlaubsbescheinigung von ihrer Uni. Das ist das eigentliche Problem.
Hab ich noch nie von gehört.
Meine Freundin kommt im Juli hierher und braucht eigentlich "nur":
Einladung, Verpflichtungserklärung, Auslandskrankenversicherung (Deckungssumme beachten!), aktuelle Bestätigung der örtlichen Meldebhörde in Beijing, Bescheinigung über den berul. Status (Studentin) und natürlich das Flugticket.
Mehr verlangen die deutschen Behörden doch gar nicht, und von chinesischer Seite wird meines Wissen doch gar nix verlangt.
Oder?
Gruß,
TaugeNix^bekommt gerade Bammel
@TaugeNix
hat sie schon das visum in der tasche? sonst würde ich mich nicht zu früh freuen. ich sprech aus erfahrung. übrigens: die botschaften/konsulate sind nicht verpflichtet, die ablehnung zu begründen. die ablehnung ist im verwaltungsrechtlichen sinne kein bescheid - also kann man dagegen auch keinen widerspruch einlegen.
welchen rechtscharakter haben die ablehnungen eigentlich?
hat sie schon das visum in der tasche? sonst würde ich mich nicht zu früh freuen. ich sprech aus erfahrung. übrigens: die botschaften/konsulate sind nicht verpflichtet, die ablehnung zu begründen. die ablehnung ist im verwaltungsrechtlichen sinne kein bescheid - also kann man dagegen auch keinen widerspruch einlegen.
welchen rechtscharakter haben die ablehnungen eigentlich?
Müsste ein Verwaltungsakt sein. Handeln einer hoheitlichen Stelle zur Reglung eines Einzelfalls *schulterzuck* Ö-Recht ist nicht meine Stärkefankeqian hat geschrieben:@TaugeNix
hat sie schon das visum in der tasche? sonst würde ich mich nicht zu früh freuen. ich sprech aus erfahrung. übrigens: die botschaften/konsulate sind nicht verpflichtet, die ablehnung zu begründen. die ablehnung ist im verwaltungsrechtlichen sinne kein bescheid - also kann man dagegen auch keinen widerspruch einlegen.
welchen rechtscharakter haben die ablehnungen eigentlich?
Aber VAs sind überprüfbar.. Keinen Plan!
Jaja, ich freu mich ja nicht zu früh: sagen wir es einfach so, dass bei den Voraussetzungen, die v.a. für die Verpflichtungserklärung vorliegen müssen von deutscher Seite keinerlei Bedenken bestehen sollten..
Und wenn alles nicht funzt: dann flieg ICH halt wieder hin
Auch nicht verkehrt.. Und zum Studium bekommt sie dann eh nen normales Visum, eines was bei unserer "Elite"-Uni sicher durchgeht..
TaugeNix^weiß nicht warum beide Unis (in D und China) so nen guten Ruf haben
also der rechtscharakter einer visumablehnung würde mich schon interessieren. die ablehnung, die meine damalige freundin erhielt hatte keine rechtsmittelbelehrung, und im text hiess es auch, man habe kein recht dagegen rechtsmittel einzulegen. very strange... aber vielleicht deshalb, weil diese bescheide sich gegen nicht-deutsche richten? kann aber auch irgendwie nicht sein, weil in D ablehnende bescheide auch gegen ausländer erlassen werden. mann, ist das wirr! meine erfahrung ist jedenfalls, dass chinesinnen im gebährfähigen alter oft kein D-visum bekommen. und dann höre ich von anderen, bei denen es problemlos geklappt hat...
Seit Juni 2005 sind einige zusätzliche Hürden vor Erteilung eines Visums eingebaut:
In dem Merkblatt der Botschaft -Visum für eine Besuchsreise- wird unter unter >Unterlagen< Punkt 6, für chinesische Antragsteller die Wohnsitzbestätigung des Arbeitgebers in deutscher oder englischer Sprache verlangt, unter Punkt 7 wird die Bestätigung des Arbeitgebers in deutscher oder englischer Sprache über berufliche Stellung und Urlaubsgewährung verlangt. Beide Punkte betreffen die Zeilen 19 und 20 im Antragsformular und werden bei Antragsabgabe hinterfragt. Sind diese Zeilen nicht oder unvollständig ausgefüllt oder fehlen die zugehörigen Unterlagen, stehen die Chancen schlecht für ein Visum, man unterstellt dann fehlende Rückkehrbereitschaft.
Wird das Visum abgelehnt, so erfolgt das ohne Angabe von Gründen. Hiergegen kann man remonstrieren, dann müssen die Gründe genannt werden und man kann gegen eine hier negativ getroffene Entscheidung, d.h. Ablehnung beim Verwaltungsgericht klagen.
Ansonsten siehe http://www.beijing.diplo.de
In dem Merkblatt der Botschaft -Visum für eine Besuchsreise- wird unter unter >Unterlagen< Punkt 6, für chinesische Antragsteller die Wohnsitzbestätigung des Arbeitgebers in deutscher oder englischer Sprache verlangt, unter Punkt 7 wird die Bestätigung des Arbeitgebers in deutscher oder englischer Sprache über berufliche Stellung und Urlaubsgewährung verlangt. Beide Punkte betreffen die Zeilen 19 und 20 im Antragsformular und werden bei Antragsabgabe hinterfragt. Sind diese Zeilen nicht oder unvollständig ausgefüllt oder fehlen die zugehörigen Unterlagen, stehen die Chancen schlecht für ein Visum, man unterstellt dann fehlende Rückkehrbereitschaft.
Wird das Visum abgelehnt, so erfolgt das ohne Angabe von Gründen. Hiergegen kann man remonstrieren, dann müssen die Gründe genannt werden und man kann gegen eine hier negativ getroffene Entscheidung, d.h. Ablehnung beim Verwaltungsgericht klagen.
Ansonsten siehe http://www.beijing.diplo.de
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in diesem Dokument hier:
http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf
steht folgendes:
Welche Dokumente muss ich vorlegen? [...]
7. Bestätigung des Arbeitgebers im Original über berufliche Stellung, ungekündigte Stellung, monatliches Einkommen
und Urlaubsgewährung; aus dem Schreiben müssen sich Adresse, Telefon-/Faxnummer, Firmensiegel, Unterschrift und
Name sowie Stellung des Unterzeichnenden ergeben
Deshalb hab ich bei der Botschaft angerufen und gefragt. Die sagten, es muss eine Urlaubsbestätigung sein. Eine Bestätigung über den Status als Student reicht nicht. Warum auch immer.
@Taugenix: An der Uni meiner Freundin gibts halt diese Regelung, dass Auslandsreisen nicht erwünscht sind. Nur Verwandte 1. Grades darf man besuchen. Vllt hast du ja Glück und an der Uni deiner Freundin gibts diese Regelung nicht... Viel Glück
http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf
steht folgendes:
Welche Dokumente muss ich vorlegen? [...]
7. Bestätigung des Arbeitgebers im Original über berufliche Stellung, ungekündigte Stellung, monatliches Einkommen
und Urlaubsgewährung; aus dem Schreiben müssen sich Adresse, Telefon-/Faxnummer, Firmensiegel, Unterschrift und
Name sowie Stellung des Unterzeichnenden ergeben
Deshalb hab ich bei der Botschaft angerufen und gefragt. Die sagten, es muss eine Urlaubsbestätigung sein. Eine Bestätigung über den Status als Student reicht nicht. Warum auch immer.
@Taugenix: An der Uni meiner Freundin gibts halt diese Regelung, dass Auslandsreisen nicht erwünscht sind. Nur Verwandte 1. Grades darf man besuchen. Vllt hast du ja Glück und an der Uni deiner Freundin gibts diese Regelung nicht... Viel Glück
chinesisch lernen
Gibts nichtTohuwabobi hat geschrieben: @Taugenix: An der Uni meiner Freundin gibts halt diese Regelung, dass Auslandsreisen nicht erwünscht sind. Nur Verwandte 1. Grades darf man besuchen. Vllt hast du ja Glück und an der Uni deiner Freundin gibts diese Regelung nicht... Viel Glück
Sie hat nachgefragt, kein Problem.
*phew!*
Oder wollte deine Freundin AUSSERHALB der Semesterferien kommen?
Gruß,
TaugeNix^sagt danke
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Sie studiert Deutsch, wenn ich das richtig gelesen habe und darf nicht nach Deutschland.. An den Chinesen und ihren Vorschirften zweifle ich doch manchmal ziemlichTohuwabobi hat geschrieben:
@Taugenix: An der Uni meiner Freundin gibts halt diese Regelung, dass Auslandsreisen nicht erwünscht sind. Nur Verwandte 1. Grades darf man besuchen. Vllt hast du ja Glück und an der Uni deiner Freundin gibts diese Regelung nicht... Viel Glück
Kann es sein, dass sie staatliche Unterstützung bekommt? Z.B. Studiengebühren finanziert usw. Und dass es daran liegt? Oder gilt diese Regelung allgemein?
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nee sie will in den Ferien kommen. Ich glaube, das ist auch irgendso eine alte, konservative Regelung "von früher". Oder? Keine Ahnung.TaugeNix hat geschrieben:
*phew!*
Oder wollte deine Freundin AUSSERHALB der Semesterferien kommen?
Es gibt was neues: Die eine Sekretärin hat ihr gesagt, dass es nicht geht, auf keinen Fall. Jetzt hat sie mal mit deren Chef gesprochen. Der meinte, nächste Woche soll sie in sein Büro kommen, damit sie "gemeinsam eine Lösung finden". Mal gucken was dabei rauskommt. Hoffentlich was gutes.
Außerdem hab ich per Email bei der Botschaft nachgefragt. Vielleicht reicht ja auch eine Bescheinigung über den Status als Student. Aber leider noch keine Antwort.
@wuseltiger: die Regelung gilt allgemein, für alle Studenten. Da war noch eine Freundin von ihr, die ihren Mann (einen Chinesen, der in Deutschland lebt) besuchen will. Die musste Heiratsurkunde und noch ein paar andere Sachen vorlegen, dann hat sie diese "Urlaubsbescheinigung" bekommen. Kann man nicht verstehen. Gibt ja auch in D etliche bürokratische Monster, die keiner kapiert. Aber wenigstens dürfen wir das Land verlassen, sollten wir unbedingt woanders wohnen wollen =D
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Na, dann drück ich dir mal die Daumen.
Also bei meiner Freundin ist es so, dass ein Department für die Verteilung von Stempel etc zuständig ist, und die es nicht die Bohne interessiert, was das andere Department (Jura, Deutsch) für Reglungen hat
Manchmal hat überbordenene Bürokratie auch ein Gutes.
Nochmal viel Glück,
Gruß,
TaugeNix^der in seiner Hausarbeit gerade den Sachverhalt auf den Kopf gestellt hat und aus einem Nichtberechtigten einen Teilberechtigten gemacht, aber den Berechtigten nicht zu einem Teil-Nichtberechtigten
Also bei meiner Freundin ist es so, dass ein Department für die Verteilung von Stempel etc zuständig ist, und die es nicht die Bohne interessiert, was das andere Department (Jura, Deutsch) für Reglungen hat
Manchmal hat überbordenene Bürokratie auch ein Gutes.
Nochmal viel Glück,
Gruß,
TaugeNix^der in seiner Hausarbeit gerade den Sachverhalt auf den Kopf gestellt hat und aus einem Nichtberechtigten einen Teilberechtigten gemacht, aber den Berechtigten nicht zu einem Teil-Nichtberechtigten
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Es scheint überall das Gleiche zu sein....
http://www.taiwanoca.com/2007/04/02/ein ... schreiben/
Aber Hartnäckigkeit wird in solchen Fällen am Ende fast immer belohnt.
Viel Glück auch von mir.
http://www.taiwanoca.com/2007/04/02/ein ... schreiben/
Aber Hartnäckigkeit wird in solchen Fällen am Ende fast immer belohnt.
Viel Glück auch von mir.
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