aber keine Option mehr, wenn Du das über Deine Firma laufen läßt.Shenzhen hat geschrieben:Ja das ist sicher eine Moeglichkeit, allerdings hat mal halt bei einer Agentur schon gewisse Sicherheiten wenn mal was nicht so laeuft wie es sollte, bin ja bereit was dafuer zu bezahlen 500-1000 Euro wie ueblich sind ja OK.sowa hat geschrieben:Muss den überhaupt es über eine Aupairagentur laufen?
Ich denke man kann auch eine Aupair auch über private kleinanzeigen wie ebay-kleinanzeigen finden. Auch Internetportale wie aupair.com und aupairworld.com sind eine Alternative .
Au Pair nach China - Agentur-Abzocke
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Re: Au Pair nach China - Agentur-Abzocke
Dann wäre das:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Au Pair nach China - Agentur-Abzocke
Guck mal, darauf wurde ich hingeiwesen, ist nach deutschem Recht und macht auf Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam:
Das geht auch einfacher. Dem deutschen Recht sind durchaus „Gestaltungsmöglichkeiten“ bekannt und danach nicht strafbar. Sanktioniert (nicht zwingend „bestraft“) wird lediglich der „Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“. Möglich wäre demnach auch eine vergleichbare Alternative, die das deutsche Ausländerrecht anbietet; hier § 16 AufenthG („Studium, Sprachkurse, Schulbesuch“), der für Fälle wie diesen Aufenthalte bis zu zwei Jahren (abzustellen ist aber immer auf den konkreten Einzelfall!) zuläßt. Nach § 16 III. AufenthG berechtigt diese Vorschrift neben der Fortbildung auch „zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf“. Nach § 16 V. AufenthG „kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden“ (als Grund können z. B. Fortbildungsmaßnahmen für berufliche Tätigkeiten im Heimatland genannt werden, so z. B. im Tourismus mit deutschen Kunden). Ziel und Zweck eines Au-Pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprachkenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwissens durch bessere Kenntnisse des Gastlandes. Diese sind sehr deckungsgleich mit der Intention genannter Vorschrift und somit eine zulässige Gestaltungsmöglich-keit. Art und Umfang der erlaubten Beschäftigung geben die Vorschriften für die Beschäftigung als Au pair vor.
Für eingehendere
Das geht auch einfacher. Dem deutschen Recht sind durchaus „Gestaltungsmöglichkeiten“ bekannt und danach nicht strafbar. Sanktioniert (nicht zwingend „bestraft“) wird lediglich der „Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“. Möglich wäre demnach auch eine vergleichbare Alternative, die das deutsche Ausländerrecht anbietet; hier § 16 AufenthG („Studium, Sprachkurse, Schulbesuch“), der für Fälle wie diesen Aufenthalte bis zu zwei Jahren (abzustellen ist aber immer auf den konkreten Einzelfall!) zuläßt. Nach § 16 III. AufenthG berechtigt diese Vorschrift neben der Fortbildung auch „zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf“. Nach § 16 V. AufenthG „kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden“ (als Grund können z. B. Fortbildungsmaßnahmen für berufliche Tätigkeiten im Heimatland genannt werden, so z. B. im Tourismus mit deutschen Kunden). Ziel und Zweck eines Au-Pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprachkenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwissens durch bessere Kenntnisse des Gastlandes. Diese sind sehr deckungsgleich mit der Intention genannter Vorschrift und somit eine zulässige Gestaltungsmöglich-keit. Art und Umfang der erlaubten Beschäftigung geben die Vorschriften für die Beschäftigung als Au pair vor.
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Re: Au Pair nach China - Agentur-Abzocke
Irgendwie habe ich den Eindruck hier wird irgendwas missverstanden - was interessieren deutsche Gesetze in China?
Ingo das ist klar das es dann keine Sicherheit gibt wenn ich sie ueber die Fa. einstelle im schlimmsten Fall gibts halt nen Ticket nach hause fuer 600 Euro. Der Vorteil Agentur ist halt das die einem bei der Auswahl der Au Pairs etwas helfen und ggf. einen Wechsel organisieren koennen wenn es mal nicht laeuft.
Bin inzwischen aber wirklich weg von ner Agentur die spinnen hier in China....
Ingo das ist klar das es dann keine Sicherheit gibt wenn ich sie ueber die Fa. einstelle im schlimmsten Fall gibts halt nen Ticket nach hause fuer 600 Euro. Der Vorteil Agentur ist halt das die einem bei der Auswahl der Au Pairs etwas helfen und ggf. einen Wechsel organisieren koennen wenn es mal nicht laeuft.
Bin inzwischen aber wirklich weg von ner Agentur die spinnen hier in China....
Re: Au Pair nach China - Agentur-Abzocke
Keineswegs. Sollte ein Wink mit dem Zaunpfahl sein, schließlich wird es auch in China "Gestaltungsmöglichkeiten" geben.Shenzhen hat geschrieben:Irgendwie habe ich den Eindruck hier wird irgendwas missverstanden - was interessieren deutsche Gesetze in China?
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Re: Au Pair nach China - Agentur-Abzocke
OK, OK... ja Qualitaet muss sie bei uns im Hause natuerlich auch ueberwachen...Be_happy hat geschrieben:Keineswegs. Sollte ein Wink mit dem Zaunpfahl sein, schließlich wird es auch in China "Gestaltungsmöglichkeiten" geben.Shenzhen hat geschrieben:Irgendwie habe ich den Eindruck hier wird irgendwas missverstanden - was interessieren deutsche Gesetze in China?
Ansonsten halt nen gekauftes 1-Jahres Business Visa sie macht ja dann hier ein Business
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