Einkommen teilweise in China versteuern...aber wie...

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rhenus
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Einkommen teilweise in China versteuern...aber wie...

Beitrag von rhenus »

Hallo China-Freunde,



ich hoffe, dass Ihr mir in einer Angelegenheit Auskunft geben könnt.

Ich arbeite für eine Firma in Deutschland, die in Shanghai eine Betriebsstätte hat.

Für diese Firma war ich letztes Jahr alle Tage zusammen ca. 90 Tage in China.

Bei meiner Steuererklärung für 2005 habe ich beantragt, diese Tage aus der dt. Besteuerung raus zunehmen.

Das FA hat mir geschrieben, das das nur möglich sei, wenn ich einen Nachweis bringe, dass ich China meine

Steuererklärung abgegeben habe oder dort meine Steuern bezahlt habe.

Das Problem ist, dass mein Steuerberater nur die dt. Seite übernimmt und ich keine Ahnung habe, wie ich in China so etwas durchziehen kann. Die nächste Frage ist, wie hoch die Steuern in China sind und wie viel dabei etwa übrig bleibt. Das nächste wären der Aufwand und die Kosten für solch eine Tätigkeit.



Könnt Sie Ihr mir da nähere Auskunft geben, wie so etwas gehandhabt wird. Das zu versteuernde Einkommen beträgt ca. 60.000€ und ca. 30% davon sollen in China, anstelle Deutschland versteuert werden.

Über Infos wäre ich sehr dankbar.

Gruss

rhenus
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chinavelo
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Beitrag von chinavelo »

Guten Morgen Rhenus,

in Deutschland gibt es einige Firmen, die sich auf das chinesische Steuerrecht spezialisiert haben. Eine von denen findest Du hier. Am besten setzt Du Dich mit denen telefonisch in Verbindung oder Du googelst ein bißchen im Internet.

Bernd
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Koschka
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Beitrag von Koschka »

soweit ich weiss ist es nicht möglich die steuer teils hier und teils dort zu zahlen. da gibt es nur ein entweder oder. schau dir doch mal das doppelbesteuerungsabkommen mit china an. du musst deine steuern in dem land zahlen, in dem du mehr als 183 tage im jahr gearbeitet hast
bzw. aufenthältlich warst.

die berechnung der steuer in china habe ich mal im forum von chinaweb.de ausfühlich dargestellt. geh doch dort mal in die suche.

wenn jemand in china steuern auf sein tatsächliches einkommen zahlt, hat er erst einmal selber schuld und zum anderen nimmt sich das steuerniveau dann nichts mit deutschland. glücklicherweise arbeiten die chin. tax offices relativ lax. Normalerweise reicht ein stück papier von der firma mit kopfbogen und stempel in dem herrn x bescheinigt wird, dass er
y rmb verdient.

gruss koschka
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Preussenblut
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Beitrag von Preussenblut »

So weit ich weiss zahlt man in China keine Steuern auf Gewinne, man wird lediglich gemessen anhand des Stromverbrauches...Bsp. wenn deine Fabrik gross ist und 1000 Mitarbeiter , verbraucht man ja auch mehr Strom, als ein kleines Unternehmen mit 50 Mitarbeitern..., man kann Millionen Gewinn machen aber interessiert niemanden, nur solange man seine Stromrechnung zahlt, und die örtlichen Behörden schmiert, kann auch mal vorkommen das man einen neuen S500 vor die Tür stellen muss damit die Geschäfte weiter laufen :lol: :lol: haha
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Koschka
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Beitrag von Koschka »

rhenus hat nach der einkommenssteuer gefragt für sein eigenes einkommen und nicht nach der gewinnversteuerung einer firma.

dass firmengewinne nach dem stromverbrauch versteuert werden sollen halte ich für schwachsinn.

gruss koschka
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Preussenblut
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Beitrag von Preussenblut »

Koschka hat geschrieben: dass firmengewinne nach dem stromverbrauch versteuert werden sollen halte ich für schwachsinn.

gruss koschka
Ja aber wer keine Buchführung kennt, kann auch keine Steuern zahlen, somit muss die Bemessung anhand des Stromverbrauches ersteinmal herhalten.
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Koschka
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Beitrag von Koschka »

wer sagt denn, dass die chinesen keine buchführung kennen. deren system ist zwar anders als das europäische, aber sie haben eins.
sogar in den kleinen firmen arbeitet ein accountant, der eine gewisse ausbildung haben muss. der muss sogar einmal im monat auf firmenkosten an einer schulung des tax offices teilnehmen.

koschka
Roger
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Beitrag von Roger »

Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Handhabung mit China: Hatte und habe das gleiche Problem seit Jahren. Jedes Jahr wieder neu, aber jedes Jahr zum Schluß erfolgreich.
Besteht eine Betriebsstätte der deutschen Firma in China, so muß dem zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers ausreichen, daß man dort unter Nennung der Betriebsstättennummer von...bis tätig war. Steuerfrei ist man vom ersten Tag an (Stempel im Reisepass), die 183-Tage Regelung gilt hier nicht.
Ausschlaggebend für die Besteuerung in China ist der vom Arbeitgeber ausgestellte "Taxletter", worin ein Einkommen bescheinigt wird, was der Realität entspricht oder auch nicht. Dies muß der chinesischen Finanzbehörde vom Kaufmann der Betriebsstätte mitgeteilt werden, sonst macht er sich strafbar. Auf Steuervergehen kann die Todesstrafe verhängt werden. Würden die €60.000.- zugrunde gelegt, wäre die Steuer auf keinen Fall niedriger als in Deutschland.
Der deutsche Fiskus hat einmal durch einen Sachbearbeiter versucht, die Steuerabgabe in China zu hinterfragen, dies wurde von der OFD abgeblockt, da aufgrund oben beschriebener Tatsachen unterstellt wird, daß man in China seine Steuern bezahlt hat. Deshalb nur die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Entsendungsdauer. Zum steuerfreien Einkommen zählen auch Urlaubsansprüche, Benefits, Gratifkationen etc, die man anteilig durch den Aufenthalt in China erworben hat.
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serenita
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Beitrag von serenita »

Preussenblut hat geschrieben:
Ja aber wer keine Buchführung kennt, kann auch keine Steuern zahlen, somit muss die Bemessung anhand des Stromverbrauches ersteinmal herhalten.
sach mal, ist das wieder einer Deiner tollen Scherze, damit wir endlich wieder wat zum Lachen haben, oder hast Du wirklich keinen blaßen Schimmer von dem was Du redest???

Sorry, wenn ich so aggressiv reagiere!
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Koschka
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Beitrag von Koschka »

Hallo Roger,

es stimmt nicht was du da schreibst. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist nach wie vor gültig. ich habe selbst in einem deutschen, in einem schweizerischen und in einem JV gearbeitet. es ist völlig egal, ob du in einer Produktionsstätte oder in einer dienstleistungsfirma arbeitest.
"nach der 90-tage-regel ist jeder, der sich mindestens 90 tage im jahr in china aufhält, in china steuerpflichtig. für deutsche staatsangehörige gilt das doppelbesteuerungsabkommen mit der 183-tage-regelung. wer sich mindestens 183 tage im jahr in china aufhält, ist mit seinem gesamten einkommen in china steuerpflichtig. dabei ist es unerheblich, wo und in welcher währung das gehalt gezahlt wird. bei einer aufspaltung des gehalts in einen deutschen und einen chin. teil unterliegt also das gesamte gehalt der chin. einkommenssteuer. bei einem längeren aufenthalt in china muss dem deutschen wohnort-finanzamt eine entsprechende mitteilung gemacht werden".
Für die berechnung der steuer gibt es zwei möglichkeiten, das brutto- oder das nettoverfahren.
in o.g. beispiel von 60.000 €, bei einbeziehung von einem drittel, also rund 20.000 € auf 90 tage wäre das ein einkommen von rund 6.700 € pro monat. die steuersätze liegen zwischen 5 und 45 prozent. bei dem einkommen von 6.700 € würde der steuersatz von 35 prozent zur anwendung kommen minus dem freibetrag von 4.000 rmb (rund 400 €). also 6.700 € mal 35 prozent gleich 2.345 € minus freibetrag von 400 € gleich 1.945 €.

da würde ich doch lieber meine steuern in D bezahlen.
außerdem bin ich immer noch der meinung steuern zahlen nur in einem land , also entweder oder.

unter 500 rmb 5 % keine quick deduction
501-2000 rmb 10 % 25 rmb quick deduction
2001-5000 rmb 15 % 125 rmb
5001-20000 rmb 20 % 375 rmb
20001-40000 rmb 25 % 1375 rmb
40001-60000 rmb 30 % 3375 rmb
60001-80000 rmb 35 % 6375 rmb
80001-100000 rmb 40 % 10375 rmb
über 100001 rmb 45 % 15375 rmb

freibeträge:
chinesen 800 rmb
ausländer 4000 rmb

die genannten steuersätze gelten kumulativ, d.h. die ersten 500 rmb werden mit 5 %, die nächsten 1.500 mit 10 % usw. besteuert. zur einfacheren berechnung gibt es die quick reduction method. danach wird das gesamte einkommen mit dem steuersatz der entsprechenden stufe multipliziert und der abzugsbetrag abgezogen.

beispiel: monatseinkommen 28.000 rmb minus freibetrag 4.000 rmb = 24.000 rmb
24.000 x 25 % = 6.000
6000 - 1375 = 4625 rmb steuern

das liebes preussenblut zu deiner steuerberechnungsmethode nach stromverbrauch. wie bezahlen die leute eigentlich ihre steuern, die für ihren strom akkus oder wassermühlen verwenden ?
Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte;
Bis ich einen traf, der keine Füße hatte.

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Roger
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Beitrag von Roger »

Hallo Koschka,
hier schmeißt Du Äpfel und Birnen zusammen.
1. Bei mir steht nirgendwo, das das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gilt. Das Gegenteil ist der Fall.
2. Betriebsstätte in China vorhanden: Vom ersten Tag an steuerfrei.
3. Keine Betriebsstätte in China: Hier gilt der Montageerlaß, nach 183 Tagen steuerfrei.
In diesem Thread ist aber eine Betriebsstätte in China zugrunde gelegt, also gilt das von mir beschriebene und ist durch etliche Einkommensteuerbescheide nachgewiesen.
rhenus
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Beitrag von rhenus »

Kann man da nicht trixen? Also das Grundgehalt lag bei 3050€ x 13 = 39650€. Dazu kam eine Sonderzahlung von ca. 1500€, Auslandszulagen, ausbezahlte Überstunden...usw...usw..

reicht es nicht, wenn man den chinesen mein grundgehalt nennt? also die 3050€ * 3 = 10150€??? wie wollen die nachprüfen was ich echt verdient habe?
Roger
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Beitrag von Roger »

Hab ich doch schon gesagt, der Taxletter ist entscheidend, was da drin steht, muß man in China versteuern, wobei man in D für diese Zeit bei realem Gehalt steuerfrei ist.
rhenus
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Beitrag von rhenus »

was bekomme ich denn dann von chinesischer seite? steht da drin wieviel steuern ich bezahlt habe oder nur von wann bis wann?

was kann ich am besten machen?
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Koschka
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Beitrag von Koschka »

hallo roger,
ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

hallo rhenus,
du bekommst vom chin. tax office ein papier, da steht drin wieviel steuern du für welchen zeitraum bezahlt hast.
ob du korrekte zahlen bei den chinesen angegeben hast oder nicht wird das deutsche Finanzamt zwar sicher brennend interessieren, geht sie aber gar nichts an. du musst nur nachweisen, dass du in china steuern bezahlt hast.

gruss koschka
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