Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichzeitg

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Antworten
Benutzeravatar
klaus.gabriel
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 35
Registriert: 09.01.2018, 00:05
Wohnort: Freiburg - Hangzhou

Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichzeitg

Beitrag von klaus.gabriel »

wo wird ein solches Permit als Familienangehoeriger mit Q1 Visum dokumentiert?
Wird es als eigenstaendiges Dokument ausgestellt oder wird es in einen deutschen Reisepass eingeklebt/gestempelt?

hat jemand Erfahrung damit, ob ein RP fuer die Benantragung eines deutschen Aufenthaltstitel (nationales Visum zur Familienzusammenfuehrung) hinderlich oder gar ein KO-Kriterium ist.
rundherum
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 715
Registriert: 04.02.2015, 17:36
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von rundherum »

hat jemand Erfahrung damit, ob ein RP fuer die Benantragung eines deutschen Aufenthaltstitel (nationales Visum zur Familienzusammenfuehrung) hinderlich oder gar ein KO-Kriterium ist.
Grundsätzlich nicht. Das RP ist in DEINEM Pass, die deutschen Behörden wissen also erstmal gar nichts davon. Es gibt auch kein Gesetz dagegen.
ABER: Du musst natürlich Deinen Wohnsitz in Deutschland haben oder ihn dauerhaft nach Deutschland verlegen wollen. Sonst gibt's kein Schengen-RP für Deine Frau.

Eventuell würdest Du daher besser fahren, wenn Du ein multiple Entry Q2-Visum für zwei Jahre beantragst. Dann kannst Du jeweils 90 Tage in China bleiben. Bleibst Du länger, musst Du nur kurz einen Abstecher nach HK oder ins Ausland machen.
Benutzeravatar
klaus.gabriel
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 35
Registriert: 09.01.2018, 00:05
Wohnort: Freiburg - Hangzhou

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von klaus.gabriel »

danke, aber
"grundsaetzlich" ist falsch! Warum? Weil zum nationalen (!; nicht Schengen) FamilienzusammenfuehrungsVisum (= Voraussetzung fuer Beantragung eines AufenthaltTitels fuer D) alle (!) Passseiten des D-Ehegatten als Kopie dem Antrag beigefuegt werden muessen.
Waere das chin. RP ein separates Dokument, koennte man es dem deutschen Amtsschimmel leicht vorenthalten; so aber leider nicht!

Stellt sich des Weiteren die Frage, wie es einem Deutschen beim Versuch ein chin RP zu bekommen ergeht, wenn sein chin. Ehepartner einen deutschen Aufenhaltstitel hat. Wird letzterer auch in den chin. Pass gestempelt?? Oder ist es ein separates Dokument?

Was wollen die chinesischen Behoerden denn alles fuer ein RP sehen? Die legalisierte deutsche Eheurkunde ist klar & Q1 bzw. Q2 Visum. [genuegt eine internationale mit Englisch, kann ich es in China uebersetzen lassen oder muss es bereit in D zur Legalisation ins Chineische uebersetzt sein?] Kostenfrage, wast deine Empfehlung?
cayman
VIP
VIP
Beiträge: 1251
Registriert: 29.04.2012, 02:18
Wohnort: Changzhou
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 14 Mal

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von cayman »

klaus.gabriel hat geschrieben: Stellt sich des Weiteren die Frage, wie es einem Deutschen beim Versuch ein chin RP zu bekommen ergeht, wenn sein chin. Ehepartner einen deutschen Aufenhaltstitel hat. Wird letzterer auch in den chin. Pass gestempelt?? Oder ist es ein separates Dokument?
wenn ich mich mal wieder äussern darf:

ich habe mit meiner chinesischen Green Card (Voraussetzungen kannst du googlen) keinerlei Probleme, meine Frau hat eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. (passt wahrscheinlich wieder nicht zu deiner Frage)

Der deutsche Aufenthaltstitel steht nicht im chin. Pass, es ist eine Karte
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
Benutzeravatar
klaus.gabriel
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 35
Registriert: 09.01.2018, 00:05
Wohnort: Freiburg - Hangzhou

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von klaus.gabriel »

danke, aber
"grundsaetzlich" ist falsch! Warum? Weil zum nationalen (!; nicht Schengen) FamilienzusammenfuehrungsVisum (= Voraussetzung fuer Beantragung eines AufenthaltTitels fuer D) alle (!) Passseiten des D-Ehegatten als Kopie dem Antrag beigefuegt werden muessen.
Waere das chin. RP ein separates Dokument, koennte man es dem deutschen Amtsschimmel leicht vorenthalten; so aber leider nicht!

Stellt sich des Weiteren die Frage, wie es einem Deutschen beim Versuch ein chin RP zu bekommen ergeht, wenn sein chin. Ehepartner einen deutschen Aufenhaltstitel hat. Wird letzterer auch in den chin. Pass gestempelt?? Oder ist es ein separates Dokument? Wie gerade lese wird seit 2011 nur noch ein eAT als separates Dokument ausgestellt.

Was wollen die chinesischen Behoerden denn alles fuer ein RP sehen? Die legalisierte deutsche Eheurkunde ist klar & Q1 bzw. Q2 Visum. [genuegt eine internationale mit Englisch, kann ich es in China uebersetzen lassen oder muss es bereit in D zur Legalisation ins Chineische uebersetzt sein?] Kostenfrage, wast deine Empfehlung?
Wie sieht es es mit der Registrierung der in D geschlossenen Ehe in Hangzhou aus?
cayman
VIP
VIP
Beiträge: 1251
Registriert: 29.04.2012, 02:18
Wohnort: Changzhou
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 14 Mal

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von cayman »

warum fragst du alles doppelt?

bin raus...
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
Benutzeravatar
klaus.gabriel
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 35
Registriert: 09.01.2018, 00:05
Wohnort: Freiburg - Hangzhou

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von klaus.gabriel »

cayman hat geschrieben:warum fragst du alles doppelt?

bin raus...
Weil mein Browser hing und ich zuerst zurück und dann ein 2x auf Senden drückte.
Diesmal habe ich das Forum unnötig belastst :oops:

Cayman: gibt es die Greencard erst nach mehrmaligen RP's oder kann ich das sofort nach ersten Q1 Visum beantragen? Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Danke
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von ingo_001 »

cayman hat geschrieben:Der deutsche Aufenthaltstitel steht nicht im chin. Pass, es ist eine Karte
Das ist so nicht ganz korrekt.
Man kann (Frist bis 2021) den dt. AT auch in den Reisepass einkleben lassen.
Meine Frau hat das im Oktober 2017, als sie mit ihrem neuen chin. Reisepass beim Bürgeramt antrat, wieder so machen können.
Man kann also noch aussuchen, welche Variante man haben will.
Ab 2021 ist dann die Plastikkarte obligatorisch.

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektroni ... ngsfristen
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
cayman
VIP
VIP
Beiträge: 1251
Registriert: 29.04.2012, 02:18
Wohnort: Changzhou
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 14 Mal

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von cayman »

klaus.gabriel hat geschrieben: Stellt sich des Weiteren die Frage, wie es einem Deutschen beim Versuch ein chin RP zu bekommen ergeht, wenn sein chin. Ehepartner einen deutschen Aufenhaltstitel hat. Wird letzterer auch in den chin. Pass gestempelt?? Oder ist es ein separates Dokument?
cayman hat geschrieben:
klaus.gabriel hat geschrieben: Stellt sich des Weiteren die Frage, wie es einem Deutschen beim Versuch ein chin RP zu bekommen ergeht, wenn sein chin. Ehepartner einen deutschen Aufenhaltstitel hat. Wird letzterer auch in den chin. Pass gestempelt?? Oder ist es ein separates Dokument?
das meinte ich mit doppelter Frage.

Wie du (wahrscheinlich nie) an eine Greencard kommst habe ich auch schon beantwortet.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
Petermedia
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 820
Registriert: 28.06.2014, 07:22
Wohnort: Shanghai
Hat sich bedankt: 48 Mal
Danksagung erhalten: 103 Mal

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von Petermedia »

Irgend was muss ich hier verpassen.

Was soll denn ein RP für Auswirkungen haben?
In meinem Bekanntenkreis haben weder RP oder gar eine Greencard Auswirkungen.
Einzig wichtig ist die Frage der Zuständigkeit. Da beim normalen nationalen Visum zur Familienzusammenführung die zuständige AB einbezogen wird, braucht es einen Wohnsitz in D. (gemeinsame Übersiedlung ist ein anderes Thema), aber auch da spielt die RP keine Rolle.

Gleiches auch im umgekhrten Fall. Selbst eine Niederlassungserlaubnis des chin Partners
hat keine Auswirkungen für eine entsprechende RP des Ehegattens. Auch hier gilt das Prinzip der Zuständigkeit.
Im Falle von SH z.B Hukou oder temp ID card, Job oder Wohnbesitz.
Benutzeravatar
klaus.gabriel
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 35
Registriert: 09.01.2018, 00:05
Wohnort: Freiburg - Hangzhou

Re: Residence Permit & Aufenthaltstitel entweder od gleichze

Beitrag von klaus.gabriel »

Hallo Petermedia,
du verpasst nichts wirklich. Lass mich noch einmal kurz zusammenfassen.
Kontraproduktives vermeiden!
Wie mir chin. Stellen mitteilten würde mein chin. RP in meinen RPass gestempelt/geklebt. Zur Beantragung des nationalen deutschen Visums zur Familenzusammenführung muss ich meinen RP mit allen irgendwie beschrifteten, bedruckten oder beklebten Seiten kopieren ihrem Antrag (dem meine Gattin) mit beifügen. Da würde dann ein relativ neu beantragtes RP für die Deutschen konsularischen Behörden in China und bei der AB in Deutschland sichtbar werden und die Frage provozieren, warum für beide Länder zeitgleich ein Wohnrecht begehrt wird. Das könnte doch schnell kontraproduktiv im Antragsverfahren wirken. Denn wenn Botschaften eines lieben, dann ist es den Zuzug von Ausländern, wenn diese nicht gerade mehrer Millionen € investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen zur Schonung von Sozialkassen von vornherein zu behindern.

So haben wir nun beschlossen meine Begehren für das RP in China hinter die Erteilung eines Aufenhaltstitels (AT) für Deutschlan anzustellen.

Noch sind wir weit davon entfernt wissen zu müssen, ob bei der Verlängerung des AT in einem/einigen Jahr(en) in Richtung unbefristete Niederlassungerlaubnis ich wieder meinen RP mit all seinen Eintragungen vorlegen muss.Vielleicht hat ja einer von euch da Erfahrung?

Gruß
Klaus
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Semrush [Bot] und 15 Gäste