Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
qpr, ich stimme dir sogar zu, dass das Verhalten der beiden ABHs nicht rechtens war/ist.
War mir aber egal, da ich die geforderten Nachweise erbringen konnte. (Beim Umzug ging es um die gleichzeitig fällige Verlängerung der AE meine Frau)
Aber mal eine praktische Frage: Wenn man in China sitzt und mit deiner Familie den Umzug nach D planst, wie willst du da effektiv gegen vorgehen? Das durch die Instanzen zu jagen kann schon bisschen dauern. Hoffe der TE hat die Zeit...
War mir aber egal, da ich die geforderten Nachweise erbringen konnte. (Beim Umzug ging es um die gleichzeitig fällige Verlängerung der AE meine Frau)
Aber mal eine praktische Frage: Wenn man in China sitzt und mit deiner Familie den Umzug nach D planst, wie willst du da effektiv gegen vorgehen? Das durch die Instanzen zu jagen kann schon bisschen dauern. Hoffe der TE hat die Zeit...
Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Du brauchst durch keine Instanzen zu gehen, da keine ABH sich auf einen Prozeß einlassen würde.dakine hat geschrieben:
Aber mal eine praktische Frage: Wenn man in China sitzt und mit deiner Familie den Umzug nach D planst, wie willst du da effektiv gegen vorgehen? Das durch die Instanzen zu jagen kann schon bisschen dauern. Hoffe der TE hat die Zeit...
Fachaufsicht, Bürgerservice des AA, Anwalt (in dieser Reihenfolge), um deine Frage zu beantworten (auch wenn man in China ist, ist so etwas heutzutage kein Hexenwerk ).
Und nicht jeder arbeitet als Expat in China.
Was machst du, wenn du einen chinesischen Arbeitsvertrag hast?
Schickst du dann chinesische Gehaltsnachweise zur ABH?
Glaube kaum, das die damit etwas anfangen können.
Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Ok, danke euch allen!
Ich denke wir werden das dann so machen, dass wir angeben, dass ich in Deutschland gemeldet bin, mich zur Zeit aber in China aufhalte. Ob ich hier wohne oder nicht koennen die Behoerden ja dann fuer sich entscheiden
Ich denke wir werden das dann so machen, dass wir angeben, dass ich in Deutschland gemeldet bin, mich zur Zeit aber in China aufhalte. Ob ich hier wohne oder nicht koennen die Behoerden ja dann fuer sich entscheiden
Ja, so sieht es aus. Wir werden beide unsere Jobs hier in China kuendigen um dann in Deutschland quasi ganz von vorne anzufangen. Ich habe daher jobmaessig in Deutschland nichts vorzuweisen. Als Wohnraum koennen wir Zimmer im Haus meiner Eltern angeben, da ist Platz. Wir werden uns dann aber natuerlich eine Wohnung mieten wenn wir da sind. Kontakt - bei Beantragung von Besuchsvisa - mit der ABH und auch dem Konsulat hier verlief bisher eigetlich immer recht gut, von daher gehe ich gar nicht davon aus, dass es unbedingt zu Problemen kommen muss.Und nicht jeder arbeitet als Expat in China.
Was machst du, wenn du einen chinesischen Arbeitsvertrag hast?
Schickst du dann chinesische Gehaltsnachweise zur ABH?
Glaube kaum, das die damit etwas anfangen können.
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