Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

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Daniel3005
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Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Daniel3005 »

Hallo zusammen,

ich bin schon etwas länger im Forum unterwegs und hab mich nun entschlossen mich hier anzumelden um eine pesönliche Frage/Ratschlag vll. von euch zu erhalten. :D

Es geht darum das meine Freundin (Chinesin) Visum für 1 Jahr in D und Ich (Deutscher) das wir vll. in zukunft ein Kind erwarten. Der Schwangerschaftstest steht noch an. :D

Meine erste Frage:
Wie schaut es aus wenn sie Schwanger ist. Kann sie das Kind in Deutschland bekommen ohne das ihr Visum in gefahr ist und sie Ausreisen muss. Zweck des Visum ist Arbeit als Bundesfreiwillige im Sozialen Bereich der Behindertenhilfe (haben uns dort kennengelernt)

Zweite Frage:
Wenn sie hier bleiben kann, welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind. Wir sind nicht Verheiratet. Ich erkenne das Kind an. Mein Wunsch wäre es irgendwie (Kulturell), dass unser Kind die Chinesische Staatsangehörigkeit bekommt.

Dritte Frage:
Könnte unser Kind und auch meine Freundin dann trotz Chinesischer Staatsangehörigkeit in Deutschland leben für Erziehung des Kindes und auch Ausbildung meiner Freundin. Sie plant hier in D eine Ausbildung zu beginnen vll. in der Wirtschaft wo sie ihre Sprachkenntnisse Als Muttersprache Chinesisch sehr gut nutzen kann.

Ich hab etwas gelesen Zecks Familienzusammenführung und Aufenthalsrecht von der Mutter dann.

Es wäre ein großer (Wunsch), wenn unser Kind die chinesische Staatsangehörigkeit bekommt wie die Mutter und wir hier in Deutschland leben könnten vll. vorerst( Schauen was die späte Zukunft bringt).

Ich hoffe man kann meine Fragen verstehen und ihr habt vll. Antworten oder Ratschläge für mich. Ich hab mir gedacht ich frage früh genug um einen Plan für die zukunft zu haben.

Liebe Grüße

Daniel
Helfer
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Helfer »

Warum wollt ihr nicht heiraten?
Petermedia
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Petermedia »

Praktisch wird sie nicht ausreisen müssen und kann ihr Kind hier bekommen.
Schwanger werden gilt nicht als Visamissbrauch. Es gibt da einige mögliche Fallstricke, welche sich aber
Meist lösen lassen.
2
Das Kind eines deutschen Vaters hat immer die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Deutsche Vaterschaft liegt vor durch Geburt in der Echtzeit Ehe oder durch Vaterschaftsanerkennung, oder durch einen Gerichtsbeschluss .
3
Als Mutter eines deutschen Kindes erwirbt deine Freundin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, welches sich über das Kind ableitet.
Zum Themenbereich deutsche oder chinesische Staatsangehörigkeit gibt es hier mehrere Postings.
Nur angerissen. Sowohl China als auch Deutschland leiten die Staatsangehörigkeit über den Elternteil ab.
Für die Chinesen ist das Kind chinesisch, für die deutschen deutsch.
Solange du die Staatsangehörigkeit nicht aktiv aufgibst bleibt das Kind Deutsch.
Mir ist auch nicht klar, warum das Kind aus kulturellen Gründen nur die chin Staatsangehörigkeit haben sollte.
Etwas mehr Hintergrund solltest du im Thread >und da waren sie Chinesen< oder so ähnlich finden.
Suedchina
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Suedchina »

Daniel3005 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich bin schon etwas länger im Forum unterwegs und hab mich nun entschlossen mich hier anzumelden um eine pesönliche Frage/Ratschlag vll. von euch zu erhalten. :D

Es geht darum das meine Freundin (Chinesin) Visum für 1 Jahr in D und Ich (Deutscher) das wir vll. in zukunft ein Kind erwarten. Der Schwangerschaftstest steht noch an. :D

Meine erste Frage:
Wie schaut es aus wenn sie Schwanger ist. Kann sie das Kind in Deutschland bekommen ohne das ihr Visum in gefahr ist und sie Ausreisen muss. Zweck des Visum ist Arbeit als Bundesfreiwillige im Sozialen Bereich der Behindertenhilfe (haben uns dort kennengelernt)

Zweite Frage:
Wenn sie hier bleiben kann, welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind. Wir sind nicht Verheiratet. Ich erkenne das Kind an. Mein Wunsch wäre es irgendwie (Kulturell), dass unser Kind die Chinesische Staatsangehörigkeit bekommt.

Dritte Frage:
Könnte unser Kind und auch meine Freundin dann trotz Chinesischer Staatsangehörigkeit in Deutschland leben für Erziehung des Kindes und auch Ausbildung meiner Freundin. Sie plant hier in D eine Ausbildung zu beginnen vll. in der Wirtschaft wo sie ihre Sprachkenntnisse Als Muttersprache Chinesisch sehr gut nutzen kann.

Ich hab etwas gelesen Zecks Familienzusammenführung und Aufenthalsrecht von der Mutter dann.

Es wäre ein großer (Wunsch), wenn unser Kind die chinesische Staatsangehörigkeit bekommt wie die Mutter und wir hier in Deutschland leben könnten vll. vorerst( Schauen was die späte Zukunft bringt).

Ich hoffe man kann meine Fragen verstehen und ihr habt vll. Antworten oder Ratschläge für mich. Ich hab mir gedacht ich frage früh genug um einen Plan für die zukunft zu haben.

Liebe Grüße

Daniel

Ihr seit beider gerade aus der Schule gekommen
habt beide keinen Beruf oder seit Ihr eine Selbsthilfegruppe ?
Macht man jetzt das Freiwilligen Jahr mit 35 ich dachte immer nach dem Abi und vor der UNI ?
Sie ist nur ein Jahr in Deutschland ?
Habt ihr beide nicht gelernt Kondome zu nutzen oder die Pille zu schlucken ?
Ich bin für die Abschiebung von beiden oder bald dreien.
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
.
.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
Daniel3005
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Daniel3005 »

Danke für die Antworten. Ich schau dann mal in den anderen threats weiter....

Und nein wir sind nicht grade aus der Schule :D, hab ne abgeschlossene Ausbildung und sie hat Abitur und Bachlor Abschluss in Jura und kam nach D um Deutsch zu lernen ihr Hobby. Dabei haben wir uns dann kennengelernt.

Liebe Grüße
Helfer
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Helfer »

Petermedia hat geschrieben:Praktisch wird sie nicht ausreisen müssen und kann ihr Kind hier bekommen.
Schwanger werden gilt nicht als Visamissbrauch. Es gibt da einige mögliche Fallstricke, welche sich aber
Meist lösen lassen.
2
Das Kind eines deutschen Vaters hat immer die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Deutsche Vaterschaft liegt vor durch Geburt in der Echtzeit Ehe oder durch Vaterschaftsanerkennung, oder durch einen Gerichtsbeschluss .
3
Als Mutter eines deutschen Kindes erwirbt deine Freundin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, welches sich über das Kind ableitet.
Zum Themenbereich deutsche oder chinesische Staatsangehörigkeit gibt es hier mehrere Postings.
Nur angerissen. Sowohl China als auch Deutschland leiten die Staatsangehörigkeit über den Elternteil ab.
Für die Chinesen ist das Kind chinesisch, für die deutschen deutsch.
Solange du die Staatsangehörigkeit nicht aktiv aufgibst bleibt das Kind Deutsch.
Mir ist auch nicht klar, warum das Kind aus kulturellen Gründen nur die chin Staatsangehörigkeit haben sollte.
Etwas mehr Hintergrund solltest du im Thread >und da waren sie Chinesen< oder so ähnlich finden.
Da die beiden nicht verheiratet sind, sollte man vielleicht hinweisen, dass das Prozedere zur Anerkennung der Vaterschaft kompliziert ist. Ansonsten wäre dies ja eine einfache Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen...
Shenzhen
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Shenzhen »

Warum soll das kompliziert sein? Geburtsurkunden, EV der Ledigkeit der Mutter und Paesse werden benoetigt. Geburtsurkunde kann sich die Mutter bei einem Chin. Notar der Heimatstadt holen, doppelt beglaubigen und fettich, das kann auch ein Verwandter machen - sie muss dazu nicht da sein.

Zum Thema an sich - natuerlich kann das Kind auch die rein Chin. Staatsbuergerschaft bekommen, die Mutter ist Chinesin, also mal eben bei der Chin. Botschaft fragen was sie alles haben wollen, es muss ja dann auch eine Art Exit-Permit aus Deutschland ausgestellt werden.
Ein Problem gibt es aber evtl. weil ihr nicht verheiratet seit - eigentlich gibt es ohne Heirat in China keine "Daseinsberechtigung" kann aber evtl. mit einer Strafzahlung umgangen werden - in machen Provinzen/Doerfern/Orten ist es auch ohne Strafzahlung problemlos moeglich, so war es in meinem Fall.

Nichts desto trotz wuerde ich schon mal die Vaterschaftanerkennung machen - damit ist es dem Kind bzw. den Eltern dann jederzeit moeglich einen Deutschen Pass zu beantragen. Unser Kleiner hat beide Paesse Chin. und Deutsche - so lange die Chinesen davon nichts mitbekommen ist das kein Problem.
Daniel3005
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Daniel3005 »

ok vielen dank für den hinweis :).
Emil28
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Re: Ratschlag zur Staatsangehörigkeit vom Kind

Beitrag von Emil28 »

Petermedia hat geschrieben: ... Schwanger werden gilt nicht als Visamissbrauch...
Ist sie aber noch nicht (Schwangerschaftstest steht aus). Also ungelegte Eier.
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