Heirat meiner chinesischen Freundin

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blur
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von blur »

Sie kann mit einem Touristenvisum nach Deutschland kommen, dann fahrt ihr schnell nach Dänemark und heiratet, dennoch muss sie bei Ablauf ihres Touristenvisums wieder zurück nach China und von dort ein FZF Visum beantragen da ein Touristenvisum nicht in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden kann. Dafür braucht sie dann den bestandenen A1 Test, sonst kriegt sie das nicht.

Vorteil einer Hochzeit in Dänemark oder Hongkong ist, dass man fast keine Papiere braucht. Würdest ihr in Deutschland heiraten bräuchte sie z.B. eine "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses". Um das zu bekommen braucht sie x Unterlagen die alle übersetzt, beglaubigt, überbeglaubigt und legalisiert werden müssen. Dann geht das zum Gericht in Deutschland, dauert nochmal und ist auch nicht ganz billig.
Atlantissn1
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Atlantissn1 »

Das heißt sie muss den A1 Test ablegen bevor sie rüberkommt?
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bue48
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von bue48 »

Atlantissn1 hat geschrieben:Das heißt sie muss den A1 Test ablegen bevor sie rüberkommt?
Nach dem aktuellen Stand: Ja, denn ohne den Nachweis von Deutsch-Kenntnissen kein Visum zur Familienzusammenführung

Hier hilft dir auch die Suchfunktion in diesem Forum weiter!
blur
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von blur »

Atlantissn1 hat geschrieben:Das heißt sie muss den A1 Test ablegen bevor sie rüberkommt?
Sie kann natürlich ein Touristenvisum beantragen und in der Zeit dann in Deutschland den A1 Test ablegen. Zurück nach China muss sie dann aber trotzdem und ein anderes Visum beantragen.
Für den Test kann man auch selbst lernen, man muss keinen Kurs besuchen.
Atlantissn1
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Atlantissn1 »

Also nach alledem was ich so gelesen habe und gehört, denke ich an eine Heirat in China
Das ist denke ich auch einfacher für sie.

Der Plan bleibt dennoch bestehen, ich möchte sie heiraten und dann mit ihr hier in Berlin, Deutschland leben.

Also werde ich ein Visum beantragen, das mich dazu ermöglicht in China zu heiraten.

Dann brauche ich meinen Pass/Reisepass
Ledigkeitsbachweis was noch?

Sie findet dort raus was sie braucht

Und dann heiraten wir dort sie beantragt die FZF oder ich?

Dann legt sie den A1 Test ab, hier oder dort?

Und dann können wir glücklich unser Leben leben...?

Habe ich was vergessen? Übersehen?

Lg Carsten
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Israfael
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Israfael »

Nur so aus interesse... warum keine Heirat in Deutschland?

Eine Heirat in Deutschland hat den Vorteil, dass du erst heiraten kannst, wenn deine Frau das Visum hat. Wenn du in China heiratest und es gibt Probleme nach der Hochzeit mit dem Visum, dann sitzt ihr trotzdem noch eine Ewigkeit getrennt voneinander rum.

Bei einer Heirat in Deutschland, kann wirklich erst geheiratet werden, wenn alles vorhanden ist. Es ist ein bisschen aufwendiger aber dafür hat man danach so gut wie keine Scherereien mehr.

Mir wurde damals auch mehrmals empfohlen in China, Hong Kong oder Dänemarkt zu heiraten, weil die Heirat in Deutschland so aufwendig sein soll. Das schwerste an einer Heirat in Deutschland ist eigentlich zu wissen, welche Dokumente man braucht, wie man die bekommt und das man diese rechtzeitig bekommt.
blur
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von blur »

Erstmal solltest du rausfinden wo ihr Hukou liegt, denn da müsst ihr in China auch heiraten.
Abraxas3
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Abraxas3 »

Hallo Carsten,

ich wollte Dir noch die Titel der Dokumente durchgeben, die meine
Frau für die Heirat in DK gebraucht hat. Waren tatsächlich vier, in Eurem
Fall sind aber nur zwei notwendig weil deine Freundin nicht geschieden
ist.

1.) 出生公证 (birth certificate notary)
2.) 离婚判决书公证 (divorce judgement notary)
3.) 未再婚证明 no marriage since divorce certificate notary
4.) Either 未婚证明 never marriage certificate or no marriage statement未婚声明

In Eurem Fall reichen natürlich 1.) und 4.)

Ich kann nur sagen dass die Heirat in DK locker-flockig war, vollkommen
problem- und risikolos.

Und das A1 - Zertifikat hat sie auch gemacht, auch problemlos allerdings
recht zeitaufwendig.

Wenn ihr noch Fragen habt bitte einfach melden!

GLG Volker und Kitty
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TGH
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von TGH »

Oder eine Heirat in HK. Dafür braucht ihr beide nur eure Pässe. Unkompliziert und ohne Visaquatsch. Durch die Apostille (bekommt ihr ebenfalls unkompliziert beim High Court in HK) wird die Heirat dann natürlich auch hier in Deutschland akzeptiert (etwa beim Bürger- oder Finanzamt) und führt zu einem Ehegattennachzugsvisum deiner chinesischen Ehefrau.
Ein Dummer auf Reisen, wird manchmal zum Weisen;
Ein Dummer zu Hause, bleibt sicher Banause.
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HennesMM55
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von HennesMM55 »

Vorsicht mit dem Ledigkeitsnachweis durch das Einwohnermeldeamt für eine Heirat in China. Ich habe die bittere Erfahrung gemacht und dies trifft auf das Standesamt in Shenzhen zu, dass ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. Diesbezüglich bei den Standesämtern sowohl in China als auch in Deutschland nachfragen.
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egon
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von egon »

TGH hat geschrieben:Oder eine Heirat in HK. Dafür braucht ihr beide nur eure Pässe. Unkompliziert und ohne Visaquatsch. Durch die Apostille (bekommt ihr ebenfalls unkompliziert beim High Court in HK) wird die Heirat dann natürlich auch hier in Deutschland akzeptiert (etwa beim Bürger- oder Finanzamt) und führt zu einem Ehegattennachzugsvisum deiner chinesischen Ehefrau.
Aber auch dann muss sie das nationale Visum zum Ehegattennachzug in China beantragen. Und dazu wird wiederum das A1 Zertifikat benötigt.
Ein paar Ausnahmen gibt es, das zu umgehen, zu finden mit der Suchfunktion.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
blur
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von blur »

Hoffen wir mal, dass die beiden nach einem Monat bereits einen Weg gefunden haben zu Heiraten.
sonero
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von sonero »

Hi,

der Aufwand für eine Heirat in D oder China ist am Ende fast der selbe.
Ich kann mal den Ablauf in China schildern. Gehe mal davon aus, daß Du ein Ehefähigkeitszeugnis brauchst. Das sollte sie im zuständigen Standesamt erfragen. Das ist dort wo ihr Hukou ist. Normalerweise gibt es ein spezielles Standesamt in der Hauptstadt der Provinz aber das muß sie erfragen.
Dort sollte sie dann fragen ob die Meldebescheinigung reicht oder Du eine Konsularische Bescheinigung brauchst. Das ist das Ehefähigkeitszeugnis gangbar gemacht für die chinesischen Behörden.
Das EFZ bekommst Du bei Deinem Standesamt und hier wird es spannend wieviel Aufwand das wird oder ob man es doch lieber anders macht. Bei uns reichte eine Kopie und Übersetzung des Hukous (von irgendeinem Büro in China, nur ein roter Stempel drauf) und ne Kopie vom Pass. Alles nur gemailt und ausgedruckt.
Von mir nur kurz eine aktuelle Meldebescheinigung und Ausweis, das wars.
Wenn das Standesamt aber legalisierte Urkunden, amtlich übersetzt oder womöglich ne Geburtsurkunde, die sie vielleicht gar nicht hat, sehen will, kann das beliebig kompliziert werden.
Aber so wie bei uns wäre das denkbar einfach, jedenfalls ein Witz gegen die Befreiung vom EFZ (für sie) durch das OLG.
Mit dem EFZ (Deinem) geht Ihr zum D-Konsulat und lasst Euch die Konsularische Erklärung ausstellen. Reine Formalie, kann man gleich mitnehmen. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich glaube das war auch gleich auf Chinesisch.
Dann Termin beim Standesamt und heiraten. Erwarte nicht zuviel, in D ein Auto anmelden ist fast feierlich dagegen.
Mit den roten Hochzeitsbüchlein müsst Ihr dann zum zuständigen Notariat (auch hier zählt wieder das Hukou, allerdings direkt der "Wohnort" des Hukou) und bekommt dort eine notarielle Heiratsurkunde. Idealerweise gleich vom Notariat auch auf deutsch übersetzt. Das ging bei uns sogar in der Pampa im Norden von Hubei.
Mit dieser HU müsst Ihr zum Aussenministerium und sie Überbeglaubigen lassen. Das Aussenministerium hat glaube ich Aussenstellen in den Provinzen. Das ist praktisch der Beleg eines der Botschaft bekannten Beamten, daß das alles schon richtig ist.
Jetzt ist es so gut wie geschafft. Ab zum D-Konsulat und die HU legalisierten lassen.
Das ist die Aussage der Botschaft gegenüber allen Behörden, der Typ der das überbeglaubigt hat ist uns bekannt, dem trauen wir, passt schon alles.
Damit kann sie dann das Visum beantragen (Du beantragst da gar nichts), die ABH meldet sich noch bei Dir ob das alles so richtig ist (ging bei mir per Email weil ich in China war) und das wars.
Nur A1 braucht sie noch zusätzlich aber das lässt sich praktisch nicht umgehen.
Du brauchst keine VR, keine RKV und als Ehemann stehst Du beim Visum auch anders da.
Sie ist Deine Ehefrau und hat Anspruch auf das Visum und Du bist direkt beteiligt.
Sollte es doch wider Erwarten Probleme geben, kannst Du selbst Stunk machen, bei einem Visum zur Heirat in D ist das nur ihre Sache.

Der ganze Krempel in China ist locker in zwei Wochen zu schaffen und die Chinesischen Behördengänge kann man (legal) mit ein paar Quai beschleunigen. Notarielle HU: Abgeben, bitte bitte sagen, um die Ecke Essen gehen, fertige HU abholen. Überbeglaubigen: Normalerweise ein paar Tage, gegen Aufpreis am selben Tag.

Bei uns spielte pro China auch noch eine Rolle, daß wir so direkt in China die Feier mit der Familie abgehalten haben. Wenn ich sie schon aus China "entführe", haben wir wenigstens dort geheiratet.

In D wird dann alles sehr einfach. Im Bürgeramt anmelden, Termin bei ABH machen und AE beantragen und dann zur GKV (sofern Du gesetzlich versichert bist).
Pro-Tipp für den Antrag der AE: Beantragt ausdrücklich 3 Jahre oder zumindest mehr als 1 Jahr.
Einige GKVen stellen sich quer, wenn die erste AE nur für ein Jahr gültig ist.
Da hat der Gesetzgeber sauber geschlampt. Im Gesetz steht sowas wie "ist gesetzlich mitzuversichern, wenn der geplante Aufenthalt länger als ein Jahr ist". Die GKV versteht "ein Jahr AE ist nicht länger als ein Jahr".
Seit Jahren gibt es Probleme damit und mit einer AE > ein Jahr seid Ihr auf der sicheren Seite.
Wenn sie nur ein Jahr bekommt, besteht gleich beim Antrag auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bzgl. der Gültigkeitsdauer.
Meist reicht das schon und es gibt mehr.

Wenn das Standesamt in D für Dein EFZ das richtig volle Programm sehen will, kann man sich das vielleicht nochmal überlegen aber so wie es bei uns lief, war das die einfachere Variante.
Also frag erstmal Dein Standesamt, wie die das sehen.

Ansonsten: info4alien.de, wenn es um das Visum und die Schritte danach geht.
Da brauchst Du aber nur zu Fragen, wenn es wirkliche Probleme gibt. So wie ich das sehe, wird das bei Euch einfach.

Gruß,
Norbert
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von cmstein »

Atlantissn1 hat geschrieben:Irgendwie schon gehört sie muss dann innerhalb einer bestimmten Zeit den A1 Test machen um hier bleiben zu können. Wir lernen schon
Ohne A1 gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel nur für 1 Jahr statt für 3 Jahre. Falls sie dann noch kein A1 hat (was fast unmöglich ist, wenn man in D. lebt), dann wirst zwar vermutlich nicht ausgewiesen, aber halt schikaniert mit wieder nur 1 Jahr.
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CH1
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von CH1 »

klarometer hat geschrieben:was bedeutet das A 1 Wenn ich mal so blöde fragen darf?
Deutsch Grundkurs: Aber mit anerkanntem Abschluss und Prüfung z.B. durch Goethe Institut.
( sprechen, hörverstehen,lesen, schreiben)
Soll sicherstellen das der Proband sich auf einfachste Weise in D verständigen kann.
Viele halten das für sehr sinnvoll, andere wiederum für Schikane....
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