Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

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Be_happy
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Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von Be_happy »

Hallo Leute,

gelegentlich las ich hier - hielt das allerdings für Verschreiber -, daß deutsche Botschaften in China keine Anschrift, Telefonnummer usw. im Briefkopf führen!

Wer kennt Beispiele?

Wie ich mir sagen lassen habe, kann das zur Folge haben, daß die Entscheidungen (z. B. über Visa-Ablehnungen) deswegen unwirksam sein können!
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von sanctus »

Das ist durchaus möglich. Ich habe mal kurz die Gesetzbücher durchforstet und bin dabei auf folgenden Paragraphen gestoßen, der besagt:

§ 44 (VwVfG) Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt.
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von ingo_001 »

Es mag ja sein, dass evtl. keine Tel.-Nr. angegeben ist - machen die Job-Center in D. z.B. auch gerne.

Aber DESWEGEN bleiben Entscheidungen trotzdem wirksam.

Sollte allerdings keine Anschrift im Briefkopf sein, dann ist auch die im betr. Brief aufgeführte Entscheidung nichtig, weil nicht zu ersehen ist, wer diese denn gefällt hat.

Gerade deshalb, ist dieser Part für mich ein Gerücht.

Evtl. wurde da was verwechselt und man meinte, dass AUF DEM UMSCHLAG in dem sich der Brief befindet keine Anschrift drauf ist.
Das könnte ja (weshalb auch immer) auch sein - wäre aber irrelevant.
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von Be_happy »

Es gibt neuere Rechtsprechung zu den Gebührenbescheiden und Mahnungen von AbGEZockt, wo genau solche Mängel zur Unwirksamkeit der Bescheide führten. Mal informieren.
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von Be_happy »

ingo_001 hat geschrieben:Sollte allerdings keine Anschrift im Briefkopf sein, dann ist auch die im betr. Brief aufgeführte Entscheidung nichtig, weil nicht zu ersehen ist, wer diese denn gefällt hat.
Der Brief (Verwaltungsakt!) ist wichtig, nicht der Briefumschlag. Der ist nur für die Post wichtig, wenn der Brief zurück geht!
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von ingo_001 »

Be_happy hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Sollte allerdings keine Anschrift im Briefkopf sein, dann ist auch die im betr. Brief aufgeführte Entscheidung nichtig, weil nicht zu ersehen ist, wer diese denn gefällt hat.
Der Brief (Verwaltungsakt!) ist wichtig, nicht der Briefumschlag. Der ist nur für die Post wichtig, wenn der Brief zurück geht!
Wichtig ist vor allem RICHTIG lesen.

Der Briefkopf ist Teil des Briefes (deswegen heißt der auch BRIEFkopf.

Ich sagte doch: Wie oder was auf dem BriefUMSCHLAG steht ist irrelevant.
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von Be_happy »

ingo_001 hat geschrieben:

Der Briefkopf ist Teil des Briefes (deswegen heißt der auch BRIEFkopf.

Ich sagte doch: Wie oder was auf dem BriefUMSCHLAG steht ist irrelevant.
Okay!

Nur, wenn das im Briefkopf nicht so wichtig wäääääre... warum reagiert die Botschaft dann so:

"Ich habe Ihren Hinweis bereits intern aufgenommen und wir konnten die Daten nachpflegen."

Vom "herzlichen Dank" für den Hinweis mal abgesehen! :mrgreen:
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von sanctus »

Dass die Entscheidung dann nichtig ist, darüber sind wir uns wohl nun alle einig. Ich habe sogar noch den Gesetzestext mitgeliefert.

Ich kann mir es aber auch nicht vorstellen, dass Behörden so dilettantisch sind und solche entscheidenden und einfache Sachen übersehen.

Warum fragst du überhaupt?
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von Be_happy »

sanctus hat geschrieben:Ich kann mir es aber auch nicht vorstellen, dass Behörden so dilettantisch sind und solche entscheidenden und einfache Sachen übersehen.

Warum fragst du überhaupt?
Du siehst doch an meinem Beitrag, daß die "Bunte Republik" so dilletantisch ist, sonst wäre das kein Thema. Und die Reaktionen unserer Foren-Mitglieder. LEIDER!

Und ich frage, weil das Realität ist!
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von ingo_001 »

Be_happy hat geschrieben:Nur, wenn das im Briefkopf nicht so wichtig wäääääre... warum reagiert die Botschaft dann so:

"Ich habe Ihren Hinweis bereits intern aufgenommen und wir konnten die Daten nachpflegen."

Vom "herzlichen Dank" für den Hinweis mal abgesehen! :mrgreen:
Gib mal mehr Input.
Um was gehts?
Was wurde wo vergessen?
Und was wurde nachgepflegt?
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von Be_happy »

ingo_001 hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben:Nur, wenn das im Briefkopf nicht so wichtig wäääääre... warum reagiert die Botschaft dann so:

"Ich habe Ihren Hinweis bereits intern aufgenommen und wir konnten die Daten nachpflegen."

Vom "herzlichen Dank" für den Hinweis mal abgesehen! :mrgreen:
Gib mal mehr Input.
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Und was wurde nachgepflegt?
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von ingo_001 »

Da steht:
Be_happy hat geschrieben:Hallo Leute,

gelegentlich las ich hier ...
sind Deine aussagefähigen Infos ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von ingo_001 »

Sag mal, was soll das Rum-Gezicke?

Du fragst, warum die Botschaft (was?) macht - ohne irgendwelche Infos zu dem Was und Warum kund zu tun ...

Da kann Dir natürlich keiner helfen.

Dann les im Kaffeesatz, schmeiss Knochen in die Luft, leg Dir die Karten - oder ... heul doch.

Aber blaff hier nicht rum.
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von ingo_001 »

Be_happy hat geschrieben:Drum sei versichert, daß ich Dich künftig ignoriere - im Sinne der Sache!
Wenns denn für Dein Seelenheil was bringt, lass Dich nicht aufhalten :mrgreen:
Wird mir jedenfalls keine schlaflosen Nächte bereiten :mrgreen:
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von sanctus »

Also eine komplette Vorgeschichte wäre schon hilfreich.

Aber selbst wenn der Bescheid ohne Briefkopf mit Adresse etc. ist, so heißt das zwar wirklich, dass der Bescheid nichtig ist, es heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass dann ein Anspruch auf das Gegenteilige besteht. Im Prinzip heißt das nur, dass die Entscheidung noch ausstehend ist. Ich befürchte also, dass sich daraus kaum etwas Vorteilhaftes für dich/ euch ergibt.

Mein Rat an dich: Falls du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest, dann würde ich mal den kostenfreien Service der telefonischen Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Falls du keine haben solltest, so kann man die paar Euro für eine einmalige Rechtsberatung durchaus auch mal investieren.
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