Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antworten)

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cmstein
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Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antworten)

Beitrag von cmstein »

Wir überlegen, ob wir meiner Frau nicht eine Geburtsurkunde ausstellen lassen sollen, vielleicht wird die irgendwann mal wichtig, wenn wir auch mal wieder in Deutschland leben sollten. Es hieß ja auch mal, man kann die Ehe in Deutschland nicht eintragen lassen (was wohl auch nicht notwendig ist, aber kann sich ja alles ändern), ohne diese Geburtsurkunde.

Dann stellt Euch bitte mal folgende Situation vor, vielleicht hat ja jemand schon gleiches hinter sich gebracht. Geboren in Guilin, lebt in Peking, ihr Hukou ist auch Peking, nicht Guilin.

Wer stellt diese Geburtsurkunde aus und was für Unterlagen braucht man und was kostet der Spaß?

Wer kann eine Übersetzung erstellen, die dann auch in Deutschland anerkannt wird? Englisch dürfte ja noch einfach sein, aber begnügen sich die germanischen Bürokraten damit?
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Luigi
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Luigi »

Hi,

soweit ich weiß, kann die Geburtsurkunde am Ort, wo sich ihr Hukou befindet ausgestellt werden. Dazu müsste sie, zusammen mit ihren Eltern und dem Hukou zu einem Notar. Dieser stellt dann eine Geburtsurkunde aus.

Schau auch noch mal hier rein, http://forum.chinaseite.de/ftopic19904.html. Thema hatten wir ja letztens schon :)

In Deutschland braucht man die meines Wissen auch nur für die deutsche Heiratsurkunde. Kennt jemand noch andere Fälle?


Gruß
Luigi
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Der neue Waiguoren
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Der neue Waiguoren »

Interessant Luigi, kann man diese Geburtsurkunde denn auch ausstellen lassen nach Verlust der alten?
Meine Frau hat nähmlich das Problem, dass sie zwar eine Geburtsurkunde hat, Ihr Name dort aber nicht eingetragen ist, wenigstens nicht vollständig, da er bei Geburt nicht feststand :mrgreen:
Somit wird diese bei den Behörden egal wo nicht anerkannt.
Wir waren schon in dem Krankenhaus das diese ausgestellt hat, die wollen da aber nichts dran ändern...naja, da stellt sich mir grad wo ich dies lese die Frage, ob es einfach verloren gehen und neu beantragt werden kann... 8) natürlich mit vollständigem Namen. Müsste doch passen.
Nehme den täglichen K(r)ampf im Straßenverkehr mit einem Lächeln im Gesicht auf
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Luigi
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Luigi »

Gute Frage. Da die Urkunde ja auf Grundlage des Hukous und der Anwesenheit deiner Frau ausgestellt wird, würde ich mal ja sagen. Allerdings kann ich für nichts garantieren, da wir das auch noch vor uns haben. Meine Freundin holt sich ihre in ein paar Wochen, wenn sie mit der Sipp... äh Familie nach Gaozhou, in die Heimat des heiligen Hukous fährt. :mrgreen:
tigerprawn
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von tigerprawn »

Luigi hat geschrieben: In Deutschland braucht man die meines Wissen auch nur für die deutsche Heiratsurkunde. Kennt jemand noch andere Fälle?


Gruß
Luigi
Für die deutsche Geburtsurkunde des Kindes braucht man die Geburtsurkunde des auslaenduscgen Elternteils, die dt heiratsurkunde reicht aber auch.
cmstein
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von cmstein »

Luigi hat geschrieben:Hi,

soweit ich weiß, kann die Geburtsurkunde am Ort, wo sich ihr Hukou befindet ausgestellt werden. Dazu müsste sie, zusammen mit ihren Eltern und dem Hukou zu einem Notar. Dieser stellt dann eine Geburtsurkunde aus.

Schau auch noch mal hier rein, http://forum.chinaseite.de/ftopic19904.html. Thema hatten wir ja letztens schon :)

In Deutschland braucht man die meines Wissen auch nur für die deutsche Heiratsurkunde. Kennt jemand noch andere Fälle?
Danke für Deine Antwort, Luigi.

Ort, wo sich der Hukou befindet, da fängt es schon an. Es ist wie so oft ein "Company-Hukou", der vom Arbeitgeber verwaltet wird. Die Eltern aus Guilin nach Peking karren, das ist natürlich völlig undenkbar. Beim Wort "Notar" schrillen dann bei mir alle Alarmglocken, wenn man die Kpstensätze aus Deutschland kennt. Gut, das wird hier wohl nicht so teuer sein, wir hatten noch mit Notariatsangelegenheiten zu tun.
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Luigi
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Luigi »

Ja ich weiß. Das ist alles fürn Ar...

Habe gerade nochmal gegoogelt, einige scheinen es nur mit Hukou + Notar (also ohne Eltern) bekommen zu haben. Hat hier schon mal jemand eine Geburtsurkunde beantragt?
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egon
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von egon »

Wir sind gerade dabei, die Geburtsurkunde für meine Frau zu besorgen.
Einfachstes Vorgehen: Einen Notar im Geburtsort anrufen. Damit ist der Ort gemeint, wo das Hukou der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt war. In unserem Fall stellte der Notar zur Wahl, die Geburtsurkunde dort auszustellen, möglich wäre aber auch die Ausstellung an dem Ort, wo das Hukou derzeit ist. Am Geburtsort meiner Frau mussten die Eltern persönlich beim Notar erscheinen und der Ausstellung der Geburtsurkunde zustimmen und auch einen Grund nennen, warum diese benötigt wird. Der Notar konnte allerdings nicht sagen, ob die Eltern auch dann persönlich erscheinen müssen, wenn man die Geburtsurkunde am derzeitigen Hukou - Ort ausstellen lässt.
Jedenfalls war es ausreichend, dass meine Frau die Kopien ihrer ID (beide Seiten) und Hukou zu ihren Eltern gemailt hat. diese waren heute beim Notar. Nächste Woche kann die Geburtsurkunde abgeholt werden, ausgestellt in Chinesisch, Englisch und Deutsch. Kostenpunkt 400 RMB.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
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Israfael
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Israfael »

Meine Verlobte hat letztens erst eine Geburtsurkunde ausstellen lassen bei einem Notar. Das ging nur mit ihrem Hukou und beiden Elternteilen. Die Übersetzung hat auch gleich der Notar oder irgendeine Abteilung beim Notar erstellt. Jedoch wird das deutsche Standesamt die Übersetzung nicht anerkennen, da brauchst du eine von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland. Genauso sollte die Geburtsurkunde von der deutschen Botschaft legalisiert sein um wirklich allen Problemen aus dem weg zu gehen. Mein Standesamt akzeptiert nur von der deutschen Botschaft legalisierte und in Deutschland übersetzte Dokumente und die deutsche Botschaft legalisiert nur übersetze Dokumente. Schlussendlich musste ich alles zweimal übersetzen lassen.

Zum genauen Preis kann ich mich jetzt nicht äußern, da ich bloss den "gesamten" Spass gezahlt hab (also alle Dokumente) aber billig ist es auf jeden Fall nicht.
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Luigi
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Luigi »

qpr hat geschrieben:
cmstein hat geschrieben:
Wer kann eine Übersetzung erstellen, die dann auch in Deutschland anerkannt wird? Englisch dürfte ja noch einfach sein, aber begnügen sich die germanischen Bürokraten damit?
Ihr müßt die Geburtsurkunde vorbeglaubigen lassen (deutsche Übersetzung gleich mitmachen lassen), dann beim chinesischen Außenministerium überbeglaubigen und anschließend von der deutschen Botschaft legalisieren lassen.

In Deutschland braucht ihr aber auch noch einmal eine deutsche Übersetzung der Urkunde, also dürft ihr hier auch noch einmal zum Übersetzungsbüro ( es sei denn, die zuständige deutsche Behörde verzichtet darauf).
Hört es sich nur so kompliziert an oder ist es wirklich so? Ich versteh ehrlich gesagt nur Bahnhof. Wer beglaubigt denn und warum 2 mal übersetzen, wenn das in China schon gemacht wurde?
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Israfael
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Israfael »

Luigi hat geschrieben:Hört es sich nur so kompliziert an oder ist es wirklich so? Ich versteh ehrlich gesagt nur Bahnhof. Wer beglaubigt denn und warum 2 mal übersetzen, wenn das in China schon gemacht wurde?
Der Notar beglaubigt die Geburtsurkunde und die Botschaft legalisiert das ganze. Wie QPR schon geschrieben hat, braucht die deutsche Botschaft eine Übersetzung und weil die Standesämter in Deutschland nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern annimmt, muss man es nochmal übersetzen lassen.
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von cmstein »

tigerprawn hat geschrieben:Für die deutsche Geburtsurkunde des Kindes braucht man die Geburtsurkunde des auslaenduscgen Elternteils, die dt heiratsurkunde reicht aber auch.
Wenn die deutsche reicht, dann müsste ja auch die apostillisierte aus HK reichen.

Nach dem Lesen des Beitrags von qpr ist meine Motivation, das durchzuziehen, gerade in unermessliche Tiefen gesunken... :wink:
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The Rob
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von The Rob »

cmstein hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:Für die deutsche Geburtsurkunde des Kindes braucht man die Geburtsurkunde des auslaenduscgen Elternteils, die dt heiratsurkunde reicht aber auch.
Wenn die deutsche reicht, dann müsste ja auch die apostillisierte aus HK reichen.

Nach dem Lesen des Beitrags von qpr ist meine Motivation, das durchzuziehen, gerade in unermessliche Tiefen gesunken... :wink:
Die aus HK reicht wahrscheinlich nicht.
Man kann ja mit einer Heiratsurkunde aus HK in Deutschland eine Nachbeurkundung machen lassen, dafür wird dann die Geburtsurkunde benötigt.
Deshalb kann die Deutsche Heiratsurkunde die Geburtsurkunde ersetzen, weil diese "darin enthalten ist".
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von cmstein »

Gut, die Sache mit der Geburtsurkunde für den Nachwuchs ist jetzt nicht so extrem akut :D
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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Beitrag von Luigi »

Danke für die Erklärungen. Wir werden das demnächst mal ausprobieren. :mrgreen:

Gruß
Luigi
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