EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

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edmund27
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von edmund27 »

Ich bin der Meinung diesen Thread nicht zu schließen. Wir sollten wieder zum Thema zurückkehren. Es ging doch hier um das Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eingeleitet von der EU Kommission.
Offentsichtlich hat die Eu einen juristischen Grund gefunden, ein solches Verfahren einzuleiten. Dann könnte man den Sinn des Sprachtestes vor der Einreise in die EU besser verstehen. 8)
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sweetpanda
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von sweetpanda »

@edmund27

Die leiten ein Verfahren ein, wie lange dauert es bis zu einem Urteil?
Bestimmt Jahre und nachher heißt es dann A1 Test war nicht ok.
Wie viele Länder haben eigentlich Defizitverfahren und haben immer weiter Schulden gemacht und trotzdem ist nicht passiert. Die EU ist ein zahnloser Papiertiger.
Dann wird einfach ein anderer Grund/Hürde ausgedacht.
Dann heißt es A2 Test oder wie auch immer, daran wird jetzt bestimmt schon seit Monaten gearbeitet und hält dann wieder ein paar Jahre.
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edmund27
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von edmund27 »

sweetpanda hat geschrieben:@edmund27

Die leiten ein Verfahren ein, wie lange dauert es bis zu einem Urteil?
Bestimmt Jahre und nachher heißt es dann A1 Test war nicht ok.
Wie viele Länder haben eigentlich Defizitverfahren und haben immer weiter Schulden gemacht und trotzdem ist nicht passiert. Die EU ist ein zahnloser Papiertiger.
Dann wird einfach ein anderer Grund/Hürde ausgedacht.
Dann heißt es A2 Test oder wie auch immer, daran wird jetzt bestimmt schon seit Monaten gearbeitet und hält dann wieder ein paar Jahre.
Du solltest meinen Beitrag richtig lesen. Die Frage war warum wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet? Und es wurde nicht nach unsachlichen Spekulationen gefragt. Offentsichtlich hast du keine Ahnung und kannst diese Frage nicht beantworten. Und die EU ist bei weitem kein Zahnloser Papiertiger. Es geht hier nur um den Sprachtest vor der Einreise. Und die Schuldenmacherei ist eine ganz andere Angelegenheit und ist ein schlechtes Beispiel. 8)
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von sweetpanda »

Hat man es denn mit dem Bundesverfassungsgericht noch nicht versucht?

Ich habe gerade gesehen, dass einige Verfahren gegen Deutschland gibt.
Was soll den im schlimmsten Fall passieren?
Werden wir aus der EU geworfen?
Werden wir gerügt?
Ich kann mir da schwer etwas vorstellen?

https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-vert ... utschland/

Im Jahr 2012 hatte die BRD 74 Verfahren am Hals und hatte noch nie was zu zahlen.
Hallo, die ganze EU fliegt uns um die Ohren wir bürgen mit Milliardenbeträgen, etliche Schuldenstaaten tanzen Deutschland und der EU auf der Nase rum und wir bejubeln oder kritisieren dass 100erste Wirkungslose Verfahren gegen Deutschland.
In der Realität wird alles nicht so heiß gegessen wie es hier im Forum gekocht wurde.
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von Laogai »

sowa hat geschrieben:Ich sage es noch mal:
Halt [...]
Noch mehr von solchen unsachlichen Bemerkungen und ich wäre auch dafür den Thread zu schließen :shock:
Bleibt mal auf dem Teppich, Leute!

Aber nicht auf dem in meinem Hotelzimmer hier irgendwo in Yunnan. Der ist nämlich ziemlich verranzt :( :wink:
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von sowa »

Ok nun bleibe ich mal auf den Teppich,

hier geht es um Familienzusammenführung und nicht um Ausländer die sich in Deutschland niederlassen wollen.
Laut dt.Grundgesetz steht die Familie unter "Schutz", aber durch diesen abartigen A1-Test wird das Grundrecht auf Familie untergraben.
Und das sollte man nicht einfach so akzeptieren.

Meiner Meinung nach wurde diese A1-Regelung eingeführt, weil dem dt. Gesetzgeber die binationalen Ehen ein Dorn im Auge sind. Dadurch sollen weniger binationale Paare sich bilden.
Dem dt. Gesetzgeber ist es lieber, daß sich der dt. Michel lieber eine fette Deutsche nimmt als sich eine chin. Schönheit importiert.

Einige hier im Forum schreiben,
dass das Erlernen der deutschen Sprache für die chin. Braut in China für das EFZ kein großes Problem darstellt.
Das mag vielleicht für solche Personen treffen, die in der nähe einer Sprachschule wohnen.
Aber was ist mit dem Frauen, die nicht in der nähe einer Sprachschule wohnen.
Für die heißt es umziehen, eventuell Job aufgeben aber die Lebenhaltungskosten wie Miete und Nahrungsmittel laufen weiter. Klar kann in solchen Fall der in Deutschland lebende Ehemann die Braut finanziell unterstützen. Was aber viele hier vergessen es gibt nicht nur "Großverdiener" die eine Chinesin geheiratet haben. Und für die "Normalverdiener" kann ein solcher Besuch der Sprachschule mit Umzug und Wohnung schnell ein Problem werden.
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von Phytagoras »

Man kann sich die Sprache aus selbst beibringen. Die Bücher dazu in China kosten ja nix...
Aber nicht auf dem in meinem Hotelzimmer hier irgendwo in Yunnan. Der ist nämlich ziemlich verranzt :( :wink:
Dafür zahlste ja wahrscheinlich auch kaum was, oder?
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von edmund27 »

Wir sollten endlich zum Thema zurückkehren. Es geht hier nur um den Sprachtest vor der Einreise nach Deutschland und des halb wurde ein Verfahren eingeleitet. Und die Leute die keine Ahnung von diesem Verfahren sollten sich doch auf der Webseite der EU-Kommission mal genauer informieren. http://ec.europa.eu/index_de.htm oder vielleicht die die Seite http://www.migazin.de
Hier wird man genau über die Beweggründe der EU-Kommission informiert. Interessant ist nämlich die Beründung der Kommssion zu dem Fall C-155/11 PPU Mohammad Imran in den Niederlanden. Hier wird unterem begründet, dass diese Reglung gegen verschiedene Artikel der europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Sollte sich jeder mal durchlesen, bevor er seine populistischen Beiträge hier schreibt. Übrigends es gibt ähnliche Artikel in der UNO-Menscherechtskonvention, die wir hier schon einmal erwähnt hatten und die man den Chinesen gerne unter die Nase reibt. Wie heißt dort so schön alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Da die BRD aber Unterschiede macht zwischen Japaner und Chinesen im Bezug des A1, dann muss doch der Chinese kein Mensch sein.
Und man muss es immer wieder holen. Es ist nur ein Beispiel aus der Realität. Und man sollt berdenken, dass die chinsischen Staatsbürger und Bürgerinnen nur nur eine von vielen Volksgruppen sind, die mit dieser Vorschrift diskriminiert werden. 8)
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von sweetpanda »

@Sowa
Wenn deutsche Frauen fett sind, Chinesinnen aber Schönheiten, was ist denn dann mit den deutschen Männer und warum akzeptieren diese Schönheiten denn einen fetten deutschen Mann?

@edmund27
Das soll jetzt echt keine Verarschung sein, aber wie lange dauert so ein Verfahren und was hat die BRD im schlimmsten Falle zu erwarten?
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben: was hat die BRD im schlimmsten Falle zu erwarten?
Ein rechtskräftiges Urteil vom EuGH.
Und dann?
Was kostet das?
Gehen dann hier die Lichter aus?
Dann wird eine Frist gesetzt in der das Gesetz geändert werden soll, oder?
Dann wird hier und da an einem Paragraphen gefeilt und schon hat man ein neues Gesetz mit gleicher Wirkung.
Die Kommission wird mit der deutschen Regierung darüber sprechen. Wenn die sich nicht einigen kann es zu einem mehrstufigen langwierigen Rechtsstreit kommen, dessen Ausgang völlig ungewiss ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass genau das Eintrifft was sich hier einige wünschen liegt vielleicht bei 10% und es wird frühestens 2015 der Fall sein.

@sowa
Dann kann man vielleicht, seine fette Deutsche gegen ein importierte chinesischen Schönheit ohne A1 austauschen. Schön, oder? 8)
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von alanos »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben: was hat die BRD im schlimmsten Falle zu erwarten?
Ein rechtskräftiges Urteil vom EuGH.
http://www.youtube.com/watch?v=JwfZi7yJOuk
Chinese war tactics: attack in small groups of 2-3 millions.

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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von edmund27 »

@sweetpanda
Du scheinst wirklich keine Ahnung zu haben. Wenn der EuGh entscheidet der Sprachtest ist rechtswidrig dann wird er sofort ungültig. Aber das gilt nur für den Sprachtest vor der Einreise und nich für die Integrationkurse in dem jeweiligen Land. Diese Vorschriften bleiben unberührt. Und die BRD kann dann niemandem mehr die Einreise verwehren . Es ist eine Grundsatzentscheidung. Scheinbar denkt du nicht genau nach was du schreibst. In Zukunft werden die Ehepartner ohne A1 einreisen. Aber hier in Deutschland müssen sie den A1 Kurs machen. Diese Reglung bleibt bestehen und das wissen auch Ausländerämter.
Wenn Du mal die Begründung der Eu-Kommission lesen würdest, dann würdest du hier nich so einen Unsinn schreiben. Und wer den Prozess bezahlt ist da klar, wie immer der Verlierer. Auch bei solchen Prozessen zahlt immer der Verlierer. Nur hat die BRD die nötige Klärung durch den EuGh verhindert. Die Niederländer waren da schlauer. Nach der Stellungnahme der EU-Kommission haben die Ihren Sprachtest abgeschafft. Dadurch wurde auch eine Klage vor dem EuGh verhindert. Du brauchtst keine Angst zu haben in Deutschland gehen die Lichter nicht aus. Wir haben genug Reserveenergie. 8)
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von da hai »

tanzhou hat geschrieben: Laogai hat vollkommen recht! Du und ein paar andere scheinen es nicht verstanden zu haben (nach 8 Seiten), dass es hier in erster Linie um die Leute mit EFZ geht (also vllt auch irgendwann einmal bei mir), um eine familiaere Zusammenfuehrung, das Zusammenleben mit dem auslaendischen Ehepartner in D. Und du redest von "straffen" "bei nichtbestehen evtl. Sozialleistungen kuerzen" , "oder gar Ausweisung" Hallo? Noch alle Latten am Zaun? Das fuehrt am Thema dieses Threads vollkommen vorbei. Dann sollen die Gesetzgeber in diesem Punkt bei einer Neuregelung entsprechend unterscheiden.
Vielleicht solltest du noch einmal genauer meine Posts lesen. Ich habe sehr wohl vom Ehegattenzuzug gesprochen. Des Weiteren wäre es mit ein wenig Abstraktionsvermögen klar geworden, was ich bzgl. der Straffunktion gemeint habe.

Letztlich gibt es nur drei Möglichkeiten bzgl. des Tests:

1. Ich bin für die Abschaffung des Tests.
2. Ich bin für einen Test vor dem Zuzug.
3. Ich bin für einen Test nach dem Zuzug.

Fall 1 ist simpel. Fall 2 ist der Status quo. Fall 3 ist dagegen ein wenig komplizierter. Einige hier scheinen ja der Meinung zu sein, dass dies der richtige Weg wäre. Was man dabei vergisst ist, und letztlich ist es das was ich geschrieben habe, dass ein Test ja nur dann einen Sinn ergibt, wenn daraus irgendetwas folgt. Ein Test nur um einen Test zu schreiben ist völlig sinnbefreit. Die Konsequenz wäre also, dass man im Gegensatz zu Fall 2, wo bei einem Nichtbestehen der Zuzug nicht erlaubt wird, irgendeine anders gerichtete "Strafe" wie bspw. die von mir genannten einführt. Übrigens hat mir Laogai auf Seite 3 zugestimmt, dass dann die letzte Konsequenz die Ausweisung wäre. Meiner Meinung nach ist das gar nicht durchführbar. Zudem würde ich dies persönlich als viel schlimmer als den jetzigen Status erachten und ablehnen. Man sollte sich also zweimal überlegen ob man tatsächlich für einen Test nach dem Zuzug ist.

tanzhou hat geschrieben:Keiner bestreitet hier im Allgemeinen das Erlernen der Sprache, das sollte sollte sein, am besten im Land selbst, die Frage jedoch ist die derzeitige Regelung durch die Gesetzgebung, hier insb. fuer chin. Ehepartner. Fuer viele andere Laender besteht dieser Zwang vor Einreise / EFZ nicht. Hier ist schonmal die erste Inkonsistenz dieser scheinheiligen Regelung.
So wie es im Reiseverkehr unterschiedliche Regelungen gibt, gibt es auch bzgl. Ehegattennachzug verschiedene Regelungen. Das hat überhaupt nichts mit Inkonsistenz zu tun.
tanzhou hat geschrieben:Bleibe bitte mal bei dem eigentlichen Thema. Und ja, wenn Du ueber den generellen Sinn und Zweck dieses Tests diskutieren moechtest, vllt nicht unbedingt im Bezug mit EFZ, dann mache wirklich einen eigenen Thread auf, oder besser ganz woanders, am besten dort, wo dummes Stammtsischgeschwaetz gefuehrt wird und sich alle tuechtig auskotzen koennen, bitte verschone uns mit Deinen Erguessen!
Mit Ausnahme einiger Posts ging es mir die Ganze Zeit nur um den Ehegattennachzug.
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von da hai »

sowa hat geschrieben:Ok nun bleibe ich mal auf den Teppich,

hier geht es um Familienzusammenführung und nicht um Ausländer die sich in Deutschland niederlassen wollen.
Laut dt.Grundgesetz steht die Familie unter "Schutz", aber durch diesen abartigen A1-Test wird das Grundrecht auf Familie untergraben.
Und das sollte man nicht einfach so akzeptieren.

Meiner Meinung nach wurde diese A1-Regelung eingeführt, weil dem dt. Gesetzgeber die binationalen Ehen ein Dorn im Auge sind. Dadurch sollen weniger binationale Paare sich bilden.
Dem dt. Gesetzgeber ist es lieber, daß sich der dt. Michel lieber eine fette Deutsche nimmt als sich eine chin. Schönheit importiert.

Einige hier im Forum schreiben,
dass das Erlernen der deutschen Sprache für die chin. Braut in China für das EFZ kein großes Problem darstellt.
Das mag vielleicht für solche Personen treffen, die in der nähe einer Sprachschule wohnen.
Aber was ist mit dem Frauen, die nicht in der nähe einer Sprachschule wohnen.
Für die heißt es umziehen, eventuell Job aufgeben aber die Lebenhaltungskosten wie Miete und Nahrungsmittel laufen weiter. Klar kann in solchen Fall der in Deutschland lebende Ehemann die Braut finanziell unterstützen. Was aber viele hier vergessen es gibt nicht nur "Großverdiener" die eine Chinesin geheiratet haben. Und für die "Normalverdiener" kann ein solcher Besuch der Sprachschule mit Umzug und Wohnung schnell ein Problem werden.
Es ist einfach nicht korrekt was du sagst. Und auf Grund einiger Antworten hier, scheinen einige nicht verstanden zu haben, warum es diese Regelung gibt.

Der ursprüngliche Gedanke des Sprachtests im Rahmen des Ehegattennachzugs war es, die Zuwanderung zu reduzieren. Und zwar vor allem die Zuwanderung von Türken. Wie ich bereits eingangs geschrieben und verlinkt hatte, waren im Jahr 1996 60 Prozent der Eheschließungen türkischer Migranten transnationale Eheschließungen. Also in 60 Prozent der türkischen Eheschließungen in Deutschland heiratete ein in Deutschland lebender Türke eine Türkin in der Türkei. Im Jahr 1996 wurden 17.662 Visa für Ehegattennachzüge aus der Türkei nach Deutschland bewilligt. Im Jahr 2011 waren es nur noch 6.363 (in diesen Zahlen sind allerdings auch Deutsche ohne Migrationshintergrund enthalten). Die Zahl ist also auf ein Drittel gesunken. Mit der Regelung wurde somit genau das erreicht, was erreicht werden sollte. Im Gegensatz zu der Behauptung von Edmund, der dafür aber nicht müde wird, in fast jedem Post zu schreiben, dass jemand keine Ahnung hat.

Ein weiterer Aspekt des Sprachtest im Rahmen des Ehegattennachzugs war der Integrationsgedanke (zumindest bzgl. sprachlicher Integration). Denn wer die Sprache nicht spricht, wird deutlich schwerer einen Job bekommen und demzufolge viel eher dem Staat auf der Tasche liegen.

Das mit dieser Regelung allerdings binationale Eheschließungen (also die zwischen Ursprungsdeutschen und Ausländern) tangiert werden sollten, ist einfach nicht korrekt. Ich denke viel eher, dass der Gedanke war, dass der Anteil der Betroffenen relativ klein ist und der Test für diese Personengruppen als eher weniger problematisch erachtet wurde. Im Unterschied zu den transnationalen Ehen, ist Deutsch bei den binationalen Ehen ja die Muttersprache eines Partners. Des Weiteren erfolgt die Verständigung solcher Paare oft in einer dritten Sprache (Englisch), wobei für solche Fälle wohl davon ausgegangen wurde, dass der Test kein Problem für diese Paare darstellt.

Ich persönlich hätte es besser gefunden, wenn binationale Paare den Test nicht ablegen müssten.
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Re: EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein

Beitrag von sweetpanda »

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gibt sich dennoch sorglos. Vertragsverletzungsverfahren seien in der EU üblich. Allein gegen Deutland liefen derzeit 74 Verfahren, die meisten freilich im kostenlosen Vorverfahren. Nur 5 bis 15-mal pro Jahr wurde Deutschland zuletzt von der Kommission vor den EuGH gezerrt. Und noch nie wurde gegen Deutschland ein Zwangsgeld oder Pauschalbetrag verhängt. Auch andere EU-Staaten wurden insgesamt erst zehn mal zur Zahlung von Zwangsgeld oder Pauschalbeträgen verurteilt, am häufigsten Griechenland. 8)

Und jetzt haben wir erst mal Wahlen in Deutschland. Einer neuen Regierung muss erst mal Zeit gegeben werden. So ein Verfahren daure durchschnittlich 20 Monate.....also schauen wir in 2 Jahren noch einmal nach.
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