Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Hallo liebe Forumsleser,
ich werde ab dem 01.06.2011 bei einem chinesischen Unternehmen anfangen zu arbeiten. Da ich der erste Ausländer bin der dort anfängt zu arbeiten hat das Unternehmen natürlich keine Erfahrungen mit den Antragsformalitäten für ausländische Arbeitskräfte bei den chn. Behörden. Das heißt ich muss alles alleine vorbereiten und organisieren.
Daher habe ich noch einige offene Fragen im Bezug auf das von mir benötigte Z-Visum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Um ein Z-Visum zu beantragen muss ich die folgende Unterlagen beim chn. Konsulat einreichen:
1. Reisepass mit mind. einer leeren Seite und einer Gültigkeit von mind. 12 Monaten
2. Ausgefülltes Antragsformular mit Lichtbild
3. Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der V.R. China
Welche Dokumente muss ich dem Unternehmen schicken damit es die Arbeitserlaubnis für mich beantragen kann bei den chn. Behörden?
In welcher Sprache muss man die Dokumente hinschicken, reicht englisch oder muss man alles noch übersetzen lassen?
Wie lange dauert es bis man die Arbeitserlaubnis (grünes Heft) bekommt?
4. Einladungsschreiben vom Unternehmen (Original und Kopie)
Was soll in dem Einladungsschreiben konkret stehen und in welcher Sprache muss es sein?
Ist das Einladungsschreiben ein offizielles Dokument das man bei einer chn. Behörde abholen muss oder kann es formlos sein?
5. Gesundheitsbescheinigung einschließlich HIV Test
ich werde ab dem 01.06.2011 bei einem chinesischen Unternehmen anfangen zu arbeiten. Da ich der erste Ausländer bin der dort anfängt zu arbeiten hat das Unternehmen natürlich keine Erfahrungen mit den Antragsformalitäten für ausländische Arbeitskräfte bei den chn. Behörden. Das heißt ich muss alles alleine vorbereiten und organisieren.
Daher habe ich noch einige offene Fragen im Bezug auf das von mir benötigte Z-Visum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Um ein Z-Visum zu beantragen muss ich die folgende Unterlagen beim chn. Konsulat einreichen:
1. Reisepass mit mind. einer leeren Seite und einer Gültigkeit von mind. 12 Monaten
2. Ausgefülltes Antragsformular mit Lichtbild
3. Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der V.R. China
Welche Dokumente muss ich dem Unternehmen schicken damit es die Arbeitserlaubnis für mich beantragen kann bei den chn. Behörden?
In welcher Sprache muss man die Dokumente hinschicken, reicht englisch oder muss man alles noch übersetzen lassen?
Wie lange dauert es bis man die Arbeitserlaubnis (grünes Heft) bekommt?
4. Einladungsschreiben vom Unternehmen (Original und Kopie)
Was soll in dem Einladungsschreiben konkret stehen und in welcher Sprache muss es sein?
Ist das Einladungsschreiben ein offizielles Dokument das man bei einer chn. Behörde abholen muss oder kann es formlos sein?
5. Gesundheitsbescheinigung einschließlich HIV Test
- VielUnterwegs
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Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
zu 3.
Lebenslauf, Zeugnis deines hoechsten Hochschulabschlusses (mindestens Bachelor), sowie Nachweis ueber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. Allerdings beantragen die damit nicht die Arbeitserlaubnis, sondern eine Arbeitslizenz. Das ist eine A5 Seite. Das gruene Heftchen bekommst du spaeter vor Ort.
Lebenslauf, Zeugnis deines hoechsten Hochschulabschlusses (mindestens Bachelor), sowie Nachweis ueber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. Allerdings beantragen die damit nicht die Arbeitserlaubnis, sondern eine Arbeitslizenz. Das ist eine A5 Seite. Das gruene Heftchen bekommst du spaeter vor Ort.
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TaugeNix
Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Mal eine Frage: woher kommt eigentlich die Forderung nach zwei Jahren Berufserfahrung? Diese lese bzw. höre ich immer wieder, auch von den HR-Abteilungen, aber irgendwie konnte ich das nie auf den offiziellen Seiten finden.VielUnterwegs hat geschrieben:zu 3.
Lebenslauf, Zeugnis deines hoechsten Hochschulabschlusses (mindestens Bachelor), sowie Nachweis ueber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. [...]
Beispiel? Hier. Nix mit Berufserfahrung.
Okay, vielleicht unter dem Stichwort "Foreign Experts Certificate"? Nö, siehe hier!
Also, nicht dass ich es nicht glaube (die HR-Abteilungen werden schon recht haben), aber ich würde es halt gerne mal irgendwo schwarz auf weiß lesen, am besten in einer Verordnung, o.ä.
Gruß,
TaugeNix^ist halt doch irgendwo dem Gesetz mehr verbunden
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Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Also, ich kann das aus persoehnlicher Erfahrung bestaetigen. Ich arbeite fuer eine amerikanische Firma die ein Forschungs und Entwicklungszentrum in Peking hat. Ist auch alles amerikanisch organisiert, sprich das sonst in China uebliche Chaos und Geflecht aus Verwirrungen und Beziehungen (mein voriger Arbeitgeber hatte ein Joint Venture, von dort kenne ich den "Chinese Way") haelt sich in Grenzen.
Nun hatte ich leider nach dem Master keine 2 Jahre Berufserfahrung. Mein Arbeitgeber musste dann schriftlich darlegen warum jemand mit meinem Hintergrund benoetigt wird und warum sich so jemand, mit vertretbarem Aufwand, nicht in China rekrutieren laesst. War in meinem Fall wirklich so und wurde dann sofort akzeptiert.
Ich habe waehrend das lief, einfach aus Interesse, mal ausfuehrlich im Internet recherchiert. Das "belastbarste" was ich gefunden habe war eine Regelung von einer Regierungsabteilung in Guangzhou, die die Vorraussetzungen fuer das erlangen einer Arbeitserlaubnis darlegte. War auf Englisch und war eine .gov.cn Domain. Dort stand es deckungsgleich mit meinem Fall, 2 Jahre Erfahrung oder Sondergenehmigung. Bei (Sprach)Lehrern wurde es sogar noch detaillierter, da wurde explizit Berufserfahrung als Lehrer verlangt mit noch entsprechenden Zertifikaten fuer Sprachunterricht. Die URL habe ich leider nicht mehr.
Diese Regelung wird wohl von den Lokalregierungen erlassen. Gefuehlt ist es in den grossen Staedten aehnlich, auf dem Land oft laxer.
Nun hatte ich leider nach dem Master keine 2 Jahre Berufserfahrung. Mein Arbeitgeber musste dann schriftlich darlegen warum jemand mit meinem Hintergrund benoetigt wird und warum sich so jemand, mit vertretbarem Aufwand, nicht in China rekrutieren laesst. War in meinem Fall wirklich so und wurde dann sofort akzeptiert.
Ich habe waehrend das lief, einfach aus Interesse, mal ausfuehrlich im Internet recherchiert. Das "belastbarste" was ich gefunden habe war eine Regelung von einer Regierungsabteilung in Guangzhou, die die Vorraussetzungen fuer das erlangen einer Arbeitserlaubnis darlegte. War auf Englisch und war eine .gov.cn Domain. Dort stand es deckungsgleich mit meinem Fall, 2 Jahre Erfahrung oder Sondergenehmigung. Bei (Sprach)Lehrern wurde es sogar noch detaillierter, da wurde explizit Berufserfahrung als Lehrer verlangt mit noch entsprechenden Zertifikaten fuer Sprachunterricht. Die URL habe ich leider nicht mehr.
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Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
VielUnterwegs hat geschrieben:Also, ich kann das aus persoehnlicher Erfahrung bestaetigen. Ich arbeite fuer eine amerikanische Firma die ein Forschungs und Entwicklungszentrum in Peking hat. Ist auch alles amerikanisch organisiert, sprich das sonst in China uebliche Chaos und Geflecht aus Verwirrungen und Beziehungen (mein voriger Arbeitgeber hatte ein Joint Venture, von dort kenne ich den "Chinese Way") haelt sich in Grenzen.
Nun hatte ich leider nach dem Master keine 2 Jahre Berufserfahrung. Mein Arbeitgeber musste dann schriftlich darlegen warum jemand mit meinem Hintergrund benoetigt wird und warum sich so jemand, mit vertretbarem Aufwand, nicht in China rekrutieren laesst. War in meinem Fall wirklich so und wurde dann sofort akzeptiert.
Ich habe waehrend das lief, einfach aus Interesse, mal ausfuehrlich im Internet recherchiert. Das "belastbarste" was ich gefunden habe war eine Regelung von einer Regierungsabteilung in Guangzhou, die die Vorraussetzungen fuer das erlangen einer Arbeitserlaubnis darlegte. War auf Englisch und war eine .gov.cn Domain. Dort stand es deckungsgleich mit meinem Fall, 2 Jahre Erfahrung oder Sondergenehmigung. Bei (Sprach)Lehrern wurde es sogar noch detaillierter, da wurde explizit Berufserfahrung als Lehrer verlangt mit noch entsprechenden Zertifikaten fuer Sprachunterricht. Die URL habe ich leider nicht mehr.Diese Regelung wird wohl von den Lokalregierungen erlassen. Gefuehlt ist es in den grossen Staedten aehnlich, auf dem Land oft laxer.
http://www.sz.gov.cn/rsj/szsrzhsbj/bsdt ... 472270.htm16. Can an enterprise apply for the Alien Employment Permit for excellent foreign students who wish to work in Shenzhen for work experience?
Answer: This is prohibited.
Das kann natuerlich so ausgelegt werden, dass jeder der noch keine Erfahrung hat nicht kommen darf.
-
TaugeNix
Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Naja, als Jurist würde ich eher sagen: "Students" - also keine "Graduates", damit ist das für Berufseinsteiger nicht einschlägigVielUnterwegs hat geschrieben:http://www.sz.gov.cn/rsj/szsrzhsbj/bsdt ... 472270.htm16. Can an enterprise apply for the Alien Employment Permit for excellent foreign students who wish to work in Shenzhen for work experience?
Answer: This is prohibited.
Das kann natuerlich so ausgelegt werden, dass jeder der noch keine Erfahrung hat nicht kommen darf.
Aber wie dem auch sei: ich glaub' es ja, und "meine" HR-Abteilungen waren von Law-Firms, die werden es schon genauer wissen. Trotzdem finde ich es halt erstaunlich, dass man - gerade bei solch wichtigen Details - wenig bis gar keine belastbare Belege im Internet findet.
Was ich noch beisteuern kann: die Berufserfahrung kann natürlich nicht in Mainland erworben werden (wie auch, ohne Arbeitslizenz), aber dafür in den anderen Teilen Chinas, sprich Hong Kong, Macao und Taiwan.
Gruß,
TaugeNix^hätte nix gegen ein paar Jährchen Hong Kong oder Taibei.. (Macao: haben Casinos auch juristische Abteilungen?
- VielUnterwegs
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Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Naja, diese "Schwammigkeit" findet man ja sehr oft in Gesetzen. Bei uns ist ja auch "gewerbsmaessige Einfuhr von" verboten. Was gewerbsmaessig ist, ist aber nicht naeher definiert und der Zoll hat dann intern die Regelung bei mehr als 3 Teilen von "gewerbsmaessig" auzsugehen.
Die Regelungen von Shenzhen enthalten ja auch:
Die Regelungen von Shenzhen enthalten ja auch:
In China sagen die Gesetztexte eben "ausreichende Berufserfahrung und Faehigkeiten" und die erteilende Behoerde geht dann bei allem unter 2 Jahren Berufserfahrung nach Bachelor von "kann nicht ausreichend sein" aus. Aber ich stimme dir zu, das ist natuerlich lange nicht so klar wie z.B. punktebasierte Systeme von Australien, Kanada oder UK, wo man sich das mal eben auf einer Webseite ausrechnen kann.B. With professional skills and job experience required for the work of intended employment ;
-
TaugeNix
Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Hehe, ich glaube, ich weiß, worauf du hinausmöchtest - ohne diese allgemeinen, offenen Begriffe gäb es aber Juristen wohl nicht in dieser FülleVielUnterwegs hat geschrieben:Naja, diese "Schwammigkeit" findet man ja sehr oft in Gesetzen. Bei uns ist ja auch "gewerbsmaessige Einfuhr von" verboten. Was gewerbsmaessig ist, ist aber nicht naeher definiert und der Zoll hat dann intern die Regelung bei mehr als 3 Teilen von "gewerbsmaessig" auzsugehen.
Die Regelungen von Shenzhen enthalten ja auch:In China sagen die Gesetztexte eben "ausreichende Berufserfahrung und Faehigkeiten" und die erteilende Behoerde geht dann bei allem unter 2 Jahren Berufserfahrung nach Bachelor von "kann nicht ausreichend sein" aus. Aber ich stimme dir zu, das ist natuerlich lange nicht so klar wie z.B. punktebasierte Systeme von Australien, Kanada oder UK, wo man sich das mal eben auf einer Webseite ausrechnen kann.B. With professional skills and job experience required for the work of intended employment ;
Trotzdem: die von mir angegebenen Links enthalten keine dieser offenen Begriffe, deshalb wundert es mich halt schon, woher genau diese Forderung nach zwei Jahren Berufserfahrung kommt.
Für mich persönlich heißt dies, nachdem ich dann als Jurist insgesamt gut 3 Jahre (berufsbezogene) Praktika/Staatsdienst hinter mir haben werde, dass ich erst einmal mindestens zwei Jahre nach HK, Macao oder Taiwan "muss", wenn ich als Einsteiger direkt nach China will.
Gruß,
TaugeNix^hätte zwar nix dagegen, fühlt sich aber in Mainland wohler und sieht da auch mehr Chancen..
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Re: Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Der Arbeitsmarkt fuer Absolventen ist in China mehr als brutal. Miniloehne, Ueberstunden ohne Ende, hunderte Bewerber pro Stelle, usw. Diese Regelung soll die lokalen Absolventen schuetzen. Genau aus diesem Grund zaehlen wohl auch Praktika, usw. nicht und man sagt ganz klar, dass die Berufserfahrung nach dem Bachelor sein muss. Ich finde diese Art Protektionismus ist ein Eigentor. Deutschland kann die guten chinesischen Absolventen abgreifen, insbesondere wenn diese in DE studiert haben. China greift aber gar niemanden ab. Und die Qualitaet chinesischer Absolventen ist leider weit unter dem Standard den man in den USA oder Europa vorfindet. Selbst die Absolventen der sogenannten Spitzenunis, koennen kaum mit europaeischen Absolventen mithalten und sind zudem meist noch recht arrogant, sprich man muss ihnen erstmal den Zahn ziehen...
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