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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 20.09.2015, 23:40
von Laogai
ingo_001 hat geschrieben:Denn, wie Du ja als Vater selbst weißt, muss jedes Kind vor der Einschulung noch zum "Eignungstest".
Jetzt bin ich auf 180! :evil: :twisted:

Ingo, der "Eignungstest" wird nicht vom Kinderarzt durchgeführt! Was hat denn deine Wahrnehmung vernebelt? Die "Flüchtlingskrise" womöglich?

Hier ist übrigens dein Typ gefragt worden. Aber scheiß drauf, die Realität ist inzwischen digital.

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 20.09.2015, 23:49
von ingo_001
Laogai hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Denn, wie Du ja als Vater selbst weißt, muss jedes Kind vor der Einschulung noch zum "Eignungstest".
Jetzt bin ich auf 180! :evil: :twisted:

Ingo, der "Eignungstest" wird nicht vom Kinderarzt durchgeführt! Was hat denn deine Wahrnehmung vernebelt?
Der "Eignungstest" ist huptsächl. psychologischer Natur, soweit so gut.
Aber bei er enthält auch sportl. Elemente und einige Kleinigkeiten die auch beim Kinderarzt gemacht werden: Messen von Größe und Gewicht z.B. und auch ein Sehtest - mithin also nicht nur eine psychologische Untersuchung.
Stand: Februar 2015.

Wann fand das bei Laogai-Jr. statt?
Einige Jahre früher :wink:
Laogai hat geschrieben:Die "Flüchtlingskrise" womöglich?
Nein.
Bei keines der Themen bin ich vernebelt, sondern logisch denkend und klar argumentierend.

Mir scheints, dass Du derjenige bist der emotional und impulsiv statt logisch und klar argumentiert :wink:

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 20.09.2015, 23:56
von ingo_001
Laogai hat geschrieben:Hier ist übrigens dein Typ gefragt worden. Aber scheiß drauf, die Realität ist inzwischen digital.
Da meine Frau schon im Reich der Träume weilt, hab ich nur die engl. Bezeichnung dazu parat - wenns denn zutreffend ist :wink: (Mein Tipp steht im passenden Faden)

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 21.09.2015, 00:32
von RoyalTramp
@ ingo_001

Meine Replik richtete sich an @ sweetpanda, der meinte, dass z.B. ein KiArzt den Entwicklungs- und Gesundheitsstand eines Kindes einschätzen solle. Für einen Gesundheitszustand lasse ich das noch gelten, aber wie will ein KiArzt den "Entwicklungsstand" richtig einschätzen? Oder habe ich @ sweetpanda falsch verstanden?

Übrigens: Danke für den Hinweis. Ich werde das im Gespräch mit der KiTa-Leitung morgen einbringen. Mal schauen, was die da sagen werden.

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 21.09.2015, 07:38
von tigerprawn
ingo_001 hat geschrieben:Der Kinderarzt entscheidet nicht, ob ein Kind kitataugl. ist
Zumindest teilweise schon. Bei einigen Kitas (U3) muss bei Antritt eine tauglichkeits und Impfbescheinigung von Arzt vorgelegt werden. https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... fbQL23BUHQ

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 21.09.2015, 07:58
von edmund27
sweetpanda hat geschrieben:
RoyalTramp hat geschrieben:
Und wie soll jetzt definiert werden, was "guter" und was "schlechter" Einfluss ist? Woher will man wissen, wie die H4-Eltern mit ihren Kindern jeden Tag zuhause verfahren? Kontrolle? Social Stalking? Sachbearbeiter des Sozialamts, der die Familie auf Schritt und Tritt begleitet?

Bitte nicht so naiv, ein erfahrener Kinderarzt weiß genau welche körperlichen und sprachlichen Fähigkeiten ein Kind in einem bestimmten Alter haben sollte.

Wenn die Mutter dann auch noch antwortet: "Joah de Kevin is wei schon 3,5 Joahr, de Pämpers krischt en awer immer noch."
Dann sind alle Fragen beantwortet.
Das ist doch ganz normaler Dialekt und das soll schlechter Einfluss auf die Kinder sein. Eine Frau die H4 bekommt darf dann nicht mehr hessisch mit Ihren Kindern sprechen, da dies schlecht für die Sprachentwicklung ist. Das heißt für mich, das lernen von hessisch im Kindesalter ist nicht gut für die Sprachentwiicklung des Kindes. :lol: :lol: :lol:

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 21.09.2015, 09:09
von ingo_001
tigerprawn hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Der Kinderarzt entscheidet nicht, ob ein Kind kitataugl. ist
Zumindest teilweise schon. Bei einigen Kitas (U3) muss bei Antritt eine tauglichkeits und Impfbescheinigung von Arzt vorgelegt werden. https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... fbQL23BUHQ
Ich war jetzt so "vermessen", das unter den Punkt allg. Gesundheitszustand vorauszusetzen.
Für mich (und jeden verantwortungsbewussten Erwachsenen) ist das Impfen gegen die "Kinderkrankheiten" eine Selbstverständlichkeit.

Wie ich im Impf-Thread schon schrieb:
Jedes Kind, das diese Impfungen nicht hat, sollte vom Kita- und Schulbesuch ausgeschlossen werden.
Jedenfalls da, wo die sog. "bildungsnahen" Eltern mit ihrem Pseudo-Guro-Wissen das nötige Impfen ihrer Kids vorsätzl. verhindern.
Aus dem BildungsNAH sollte ein BildungsKONTAKT werden.

Dass sie damit kleinere Kids oder Kids, die aus gesundheitl. Gründen gefährden, interessiert sie nicht ... :shock: :roll: :twisted:

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 21.09.2015, 09:52
von tigerprawn
ingo_001 hat geschrieben:Ich war jetzt so "vermessen", das unter den Punkt allg. Gesundheitszustand vorauszusetzen.
Für das Impfen sehe ich das auch eigentlich so. Es wird aber bei Gesundheitszustand auch der Entwicklungszustand evaluiert.

Ich zitiere mal aus dem von mir verlinkten Dokument:
"Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen
und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und Auffälligkeiten des Verhaltens
erstrecken."

Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Verfasst: 21.09.2015, 10:09
von ingo_001
tigerprawn hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Ich war jetzt so "vermessen", das unter den Punkt allg. Gesundheitszustand vorauszusetzen.
Für das Impfen sehe ich das auch eigentlich so. Es wird aber bei Gesundheitszustand auch der Entwicklungszustand evaluiert.

Ich zitiere mal aus dem von mir verlinkten Dokument:
"Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen
und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und Auffälligkeiten des Verhaltens
erstrecken."
Sehe da keinen Widerspruch zu:
ingo_001 hat geschrieben:Im Rahmen der obligatorischen U-Untersuchungen wird der allgem. Entwicklungs- und Gesundheitszustand festgestellt.
Ansonsten sagt Dir jeder Kinderarzt, dass (soweit keine gravierenden gesundheitl. Gründe dagegen sprechen), auch ein dickes Kind, ein Kind, das nuschelt oder auch ein hyperaktives Kind kitataugl. ist - nur um einige Beispiele zu nennen.
In der Kita meiner Töchter ist z.B. auch ein Mädchen, das Diabetes hat (also Insulin spritzen muss).
Die Kids in der Kita, gehen mit der Situation sehr "erwachsen", um und sehen das nicht als Ausschluss-Grund -> das Mädchen ist komplett integriert, wird auch zu Geburtstagen eingeladen etc.
Einziger Unterschied: Sie hat Diabetes.
Dass sie deshalb auch mal nen schlechten Tag hat und stänkert, ist in soweit akzeptiert, dass die anderen Kids wissen, weshalb.
Trotzdem wird (wie bei jedem anderen Kind auch) darauf geachtet, dass Schlagen, Spucken, Beißen NoGos sind - Sprich: Sie bekommt da keinen Extra-"Bonus".

Gilt übrigens auch für körperl. behinderte Kids (Stichwort: Inklusion)
Und auch für viele Kids mit mentalen Defiziten.

Fazit: Ein Kind muss schon (überspitzt formuliert) den Kopf unterm Arm tragen, um kein "Go" vom Kinderarzt Richtung Kita zu bekommen.

Und das ist auch gut so.