Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

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ingo_001
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von ingo_001 »

Linnea hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben: ... also auch beitragsfrei.
Ein Schulkind dürfte über die Jahre gerechnet pro Jahr ungefähr die gleichen Kosten verursachen wie ein Kindergartenbeitrag. Auch wenn der Schulbesuch kostenfrei sein mag, kosten Arbeitsmaterialien, Bücher, Fahrkarten zur Schule, Sportkleidung, Klassenfahrten, Ausflüge, Schulranzen usw. ebenfalls Geld. Sollten noch Kosten für Nachhilfe hinzukommen, wird die Schule deutlich teurer.
Nachtrag zur Info:

Monatl. Kita-Beitrag für ein Kind: 112,00 € + *58,00 € (*Geschwisterermäßigung, wenn das die selbe Kita besucht - innerhalb eines bestimmten Zeitraums, sonst gibts diesen Bonus nicht).
Macht also 170,00 € - im Monat.

Macht im Jahr also: 2.040,00 €.
* Ja, es werden selbstverständl. alle 12 Monate bezahlt - obwohl die Kitas ja in den Ferienzeiten nur eingeschränkt geöffnet sind.

Da unsere Kita eine privatrechtl. ist, sind in den Kosten 23,00 € pro Kind enthalten, die für den kitaeigenen Koch sowie für Ausflüge (Schwimmen, Theater, Zoo etc.) verwendet werden.

Ziehe ich nun von diesen 2.040,00 € (12 x 23,00 € x 2 = 552,00 € "Extra-Kosten" ) ab, dann sind das Netto noch 1.488,00 €.

Bleiben also bei zwei Kids: 744,00 € pro Jahr pro Kind.

Dazu kamen bei uns nochmal 50,00 € für die Kita-Abschluss-Fahrt (4 Tage am Werbellinsee).

Ums kurz zu machen: 750,00 € pro Schuljahr (750/*9=85,00)
*Die Ferien hab ich da raus gerechnet.

Schulranzen wird nicht jährl. neu angeschafft: ca. 100,00 €
Schulbücher: 55 € (bei Mitgliedschaft im Lehrmittelfond)
Stifte, Hefte, Schnellhefter, Kunstmaterialien, Sportsachen etc.: ca. 150 €

Macht also übern Daumen: 200,00 € jährl. Fixkosten für die Schule.

Wenn ich jetzt die 744,00 € (Kita-Kosten) nehme
und davon die 200,00 € (Schul-Kosten) abziehe, dann habe ich da immer noch eine
Differenz von 544,00 €.

Um da noch auf den Kita-Betrag zu kommen, müsste ich monatl. (544/9 Monate) ca. 60 € zusätzl. für die Schule locker machen.

Fazit: Kitagebühren sind (für Normalverdiener) auch nicht nur aus der viel zitierten Portokasse zu zahlen.

Deswegen plädiere ich ja nicht nur für die (Wieder)Einführung der Lehrmittelfreiheit, sondern eben auch für einen beitragsfreien Besuch der Kita.
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edmund27
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von edmund27 »

@sweetpanda
Wenn ich jetzt deine Antwort auf meinen Beitrag richtig interpretiere, so wäre unser GG nicht mehr zeitgemäß und müsste unter der Berücksichtigung der sozialen Aspekte in unserer Gesellschaft grundlegend geändert werden.
Dann ändern wir die Grundrechte Artikel 1 -19 wie folgt: Die Artikel 1 - 19 des GG gelten nicht mehr für Bezieher von Hartz4.
Und somit können wie die Hartz4 Leute so richtig knechten. Damit wäre doch deinem Wunsch entsprochen, da du ja den allwissenden sozialen Durchblick hast. :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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sweetpanda
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von sweetpanda »

edmund27 hat geschrieben:@sweetpanda
Wenn ich jetzt deine Antwort auf meinen Beitrag richtig interpretiere, so wäre unser GG nicht mehr zeitgemäß und müsste unter der Berücksichtigung der sozialen Aspekte in unserer Gesellschaft grundlegend geändert werden.
Dann ändern wir die Grundrechte Artikel 1 -19 wie folgt: Die Artikel 1 - 19 des GG gelten nicht mehr für Bezieher von Hartz4.
Und somit können wie die Hartz4 Leute so richtig knechten. Damit wäre doch deinem Wunsch entsprochen, da du ja den allwissenden sozialen Durchblick hast. :mrgreen:
Keiner hat von knechten gesprochen. Wer seine Kinder nicht zu Kindervorsorgeuntersuchungen vorzeigt bekommt kein Hartz4, ist das zu viel verlangt? Der Kinderarzt soll beurteilen, ob es der Entwicklung des Kindes gut tut, wenn es in eine Kita geht. Vielleicht sollte man den Müttern dann noch 25€ pro Monat mehr geben, damit sie die Kinder jeden Morgen wirklich pünktlich in der Kita abliefern.
Das sind nur 300€ pro Jahr pro Kind, wenn die Kinder absolut unbeschulbar im 1. Schuljahr erscheinen, ist keinem geholfen. Den Kindern nicht, den Lehrern nicht, den Mitschülern nicht und teurer wird's sicher.
Wir haben eine gesetzliche Schulpflicht, doch greift diese leider oft viel zu spät ein. Also warum nicht eine Kitapflicht für Kinder, die sonst in ihrer Entwicklung gehemmt sind?
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von ingo_001 »

sweetpanda hat geschrieben:wenn die Kinder absolut unbeschulbar im 1. Schuljahr erscheinen, ist keinem geholfen. Den Kindern nicht, den Lehrern nicht, den Mitschülern nicht und teurer wird's sicher.
Wir haben eine gesetzliche Schulpflicht, doch greift diese leider oft viel zu spät ein. Also warum nicht eine Kitapflicht für Kinder, die sonst in ihrer Entwicklung gehemmt sind?
Das ist ja meine Intention.
Mit dem Unterschied, dass ich für eine generelle Kita-Pflicht bin ... egal aus welchem Elternhaus.

Wie schon gesagt: I.d.R. hat die dt. Durchschnitts-Family statistisch weniger als 2 Kids - also de facto 1.
Und das wird, weil man dem ja alles bieten will/muss auch entsprechned "gepämpert"/verwöhnt.
Da kommen dann die kleinen "Prinzen"/"Diven" raus, wie man sie auch von chin. Familien kennt.

Teilen und Respektieren ist da nicht unbedingt das, was sie von den Eltern primär mit auf den Weg bekommen.
Die "Krönung" dieser Entwicklung sind die sog. "Helicopter-Eltern", die immer um Ihr Kind rum schwirren und ihm alles abnehmen bzw. nichts zutrauen (wollen), um sie vor den Gefahren der "bösen Welt" zu schützen.
Das werden dann später im worst case unselbstständige (weil ja alles für sie gemacht wurde) Egoisten (weil sie ja von Mama + Papa alles bekommen haben), die dank dieser "Pamperung" um Nichts zu kümmern brauchten ...
Und wenn die auf die Schule los gelassen werden, kommt bei Lehrern und Mitschülern "Freude auf."

Schon in den Kitas ist (lt. den Erziehern) nicht nur dies bzgl. ein klarer Unterschied zwischen Einzel- und Geschwisterkindern zu sehen.
Gilt auch für die sprachl. Entwicklung, denn das jüngere Kind guckt sich schon sehr viel vom älteren Geschwisterkind ab.

Es ist auch da wie bei der Schulpflicht:
Alle sollen auf einen Wissensstand gebracht werden - was auch für die soz. Kompetenzen gilt.

Ergo: Kita-Pflicht.
Dann sind die Defizite, die von der Schule ausgeglichen werden müssen, kleiner bzw. nicht so groß und z.T. irreparabel wie jetzt.
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von enrigo »

Ihr theoretisiert hier ohne mit dem thema richtig auseinandergesetzt zu haben. Es gibt in etlichen Städten für H4 und andere soial weniger gut betuchte die Möglichkeit des Erlassens von Kita- Gebühren. Aber die Kita ist kein pädagogischer Ganztagesparkplatz. Was die Eltern dann in der Freizeit produzieren ist ein anderes Ding. Da gibt es keinen äußeren Einfluss drauf, es sei denn das jugendamt hätte was dagegen und dann wäre der Aufenthalt der Kinder bei Pflegeeltern womöglich schon eingeleitet....
Die U3 ist bei uns sehr teuer und bestimmt kein soziales Schnäppchen, um dir U3 leisten zu können muss sich das Einkommen schon gut rechnen, Da kann kein Harz mithalten. Es ist mMn eher eine Hilfe für die Eltern im Job nicht allzu weit rauszukommen, denn eine sinnhaftigkeit für ganz kleine Kinder. Die Kosten der Öffentlichen Hand sind fast doppelt so hoch für U3 als für einen normalen KIta Platz. Rechnet man die Kostendeckung des durchschnittlichen Elternanteils an der Kita so ist für Hessen eine Marge von 25% bis 30% anzupeilen; der Rest wird von der Stadt getragen. Etliche Kommunen haben einen Deckungsgrad der noch geringer ist. Hier erhebt sich die Frage der Finanzierbarkeit. Der Bund hält sich mit seinen Geldspritzen recht weit zurück, speziel was die laufenden Kosten betrifft.
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von RoyalTramp »

@ sweetpanda

Und wie soll jetzt definiert werden, was "guter" und was "schlechter" Einfluss ist? Woher will man wissen, wie die H4-Eltern mit ihren Kindern jeden Tag zuhause verfahren? Kontrolle? Social Stalking? Sachbearbeiter des Sozialamts, der die Familie auf Schritt und Tritt begleitet?
Oder reicht es, sich ein Bild einer H4-Familie zu machen, NUR weil man sie 1x bei Kaufland erlebt hat. Hey! Wer weiß! Vielleicht hatte die Mutter ausgerechnet an diesem Tag super mega schlechte Laune, dass die ihre Kinder so angebraust hat, ist aber an 6 Tagen in der Woche die beste Mutter, wo gibt?

Kurz: Dein Vorschlag ist absolut unrealistisch und strotzt nur vor Diskriminierung, was aber dem GG nach unzulässig ist.

P.S.: Ich kannte übrigens mal einige Bürgerfamilien in meiner alten Nachbarschaft in Deutschland, denen man das Kind / die Kinder sofort hätte wegnehmen müssen, wenn es WIRKLICH um das Kindeswohl gegangen wäre!
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von sweetpanda »

RoyalTramp hat geschrieben:
Und wie soll jetzt definiert werden, was "guter" und was "schlechter" Einfluss ist? Woher will man wissen, wie die H4-Eltern mit ihren Kindern jeden Tag zuhause verfahren? Kontrolle? Social Stalking? Sachbearbeiter des Sozialamts, der die Familie auf Schritt und Tritt begleitet?

Bitte nicht so naiv, ein erfahrener Kinderarzt weiß genau welche körperlichen und sprachlichen Fähigkeiten ein Kind in einem bestimmten Alter haben sollte.

Wenn die Mutter dann auch noch antwortet: "Joah de Kevin is wei schon 3,5 Joahr, de Pämpers krischt en awer immer noch."
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von Sachse28 »

Ich bin dafür, dass unsere Jugend nach dem System der Agoge, also wie im alten Sparta, erzogen wird. Weg von den Eltern und dann ganz harte körperliche Züchtigung, zum Manne geschlagen. Nix mehr mit Forum schreiben. :roll:
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von Linnea »

ingo_001 hat geschrieben: Soll, weil die Lehrmittelfreiheit (für Normalverdiener) nicht mehr besteht, die Schulpflicht abgeschafft werden?
Das impliziert Deine Aussage nämlich.
Nein, das impliziert sie nicht sondern ich behaupte lediglich, dass sich die Kosten, die ein Schulkind über die Jahre verursacht, von denen der Kindergartenbeiträge nicht großartig unterscheiden. Deine spätere Rechnung vernachlässigt meines Erachtens nach einige Kosten, die verstärkt erst in späteren Jahren auftreten - Lektüren, Theaterbesuche, Fahrtkosten (das können auch 50 Euro im Monat werden), teure Klassenfahrten, Schüleraustausche, usw. Meine persönliche Ansicht zum Thema Schulpflicht möchte ich hier nicht diskutieren.
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von ingo_001 »

enrigo hat geschrieben:Ihr theoretisiert hier ohne mit dem thema richtig auseinandergesetzt zu haben.
Aha, dann solltest Du meine Posts noch mal lesen.
enrigo hat geschrieben:Es gibt in etlichen Städten für H4 und andere soial weniger gut betuchte die Möglichkeit des Erlassens von Kita- Gebühren.
Stimmt, das ist korrekt.
Und für die Kids von H4-Empfänger gilt (zumindest in Berlin) auch weiter die Lehrmittelfreiheit in den Schulen.
enrigo hat geschrieben:Aber die Kita ist kein pädagogischer Ganztagesparkplatz.
Aha - und die Schule ist das?

Sie war es zu meiner Schulzeit (1970er - Anfang der 1980er) nicht - und ist es auch heute nicht (was die Grundschulen betrifft) und auch für die Oberschulen gilt: Ganztagsschulen sind nicht die Regel.

Je nach individuellem Bedarf ist (in Berlin) die Kita-Betreuung i.d.R. von 7:30 - 16:30 Uhr möglich.

Bei den Grundschulen gilt hier: Betreuung ist von 7:30 - 13:45 gesichert (auch wenn Stunden ausfallen sollten.
Wird eine längere Betreuung benötigt, muss das Kind in den Hort (was dann extra kostet).

Du siehst also, dass Deine obige Aussage vor allem eins ist: Falsch.
Von der Unlogik (von wegen in der Schule wärs von der Betreuungszeit her anders als in den Kitas) ganz zu schweigen.
enrigo hat geschrieben:Was die Eltern dann in der Freizeit produzieren ist ein anderes Ding. Da gibt es keinen äußeren Einfluss drauf, es sei denn das jugendamt hätte was dagegen und dann wäre der Aufenthalt der Kinder bei Pflegeeltern womöglich schon eingeleitet....
Das gilt aber für die Schule - wie für die Kita.

Wenn Du konsequent wärst, müsstest Du dann auch gegen die Schulpflicht sein.

Da Du das (aus gutem Grund (hoffe ich) nicht bist, müsstest Du auch (der Logik folgend) für eine Kita-Pflicht aller kids sein.
Denn die politiker sprechen ja nicht ohne Grund von frühkindlicher BILDUNG.
Was heute in den Kitas dies bzgl. geleistet wird, geht weit über das Kinderbetreung hinaus, wie sie früher praktiziert wurde.
Es wird tatsächl. auch Bildung und soz. Kompetenz (kindgerecht) vermittelt.

Die Kitas haben heute auch einen Bildungsauftrag, den die dort Angestellten i.d.R. nach besten Kräften erfüllen.
Dass deren Vergütung hingegen noch immer so ist, als wenn die Kids "nur" betreut werden würden, ist ein schlechter Witz und m.E. zynischer Vorsatz der Arbeitgeber.

Würde die Kita-Pflicht - so wie die Schulpflicht - gelten und durch gesetzt werden, dann wäre Dein folgendes Statement hinfällig:
enrigo hat geschrieben:Die U3 ist bei uns sehr teuer und bestimmt kein soziales Schnäppchen, um dir U3 leisten zu können muss sich das Einkommen schon gut rechnen, Da kann kein Harz mithalten. Es ist mMn eher eine Hilfe für die Eltern im Job nicht allzu weit rauszukommen, denn eine sinnhaftigkeit für ganz kleine Kinder. Die Kosten der Öffentlichen Hand sind fast doppelt so hoch für U3 als für einen normalen KIta Platz. Rechnet man die Kostendeckung des durchschnittlichen Elternanteils an der Kita so ist für Hessen eine Marge von 25% bis 30% anzupeilen; der Rest wird von der Stadt getragen. Etliche Kommunen haben einen Deckungsgrad der noch geringer ist. Hier erhebt sich die Frage der Finanzierbarkeit. Der Bund hält sich mit seinen Geldspritzen recht weit zurück, speziel was die laufenden Kosten betrifft.
Aber der politische Wille zur m.E. zwingenden Kitapflicht ist (Lippenbekenntnisse hin - Krokodilstränen her) eben nur Schall und Rauch: Sonntags-Bla-Bla.

Es liegt am Wähler, das entsprechend zu "honorieren".

Aber solange das nicht als eminent wichtig erkannt wir, wird weiter gejammert werden - aber nichts geändert.
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von Laogai »

sweetpanda hat geschrieben:Bitte nicht so naiv, ein erfahrener Kinderarzt weiß genau welche körperlichen und sprachlichen Fähigkeiten ein Kind in einem bestimmten Alter haben sollte.

Wenn die Mutter dann auch noch antwortet: "Joah de Kevin is wei schon 3,5 Joahr, de Pämpers krischt en awer immer noch."
Dann sind alle Fragen beantwortet.
Das ist an Naivität kaum noch zu überbieten :shock: :roll:

Du meinst also die (hoffentlich erfahrenen) Kinderärzte sollen zukünftig darüber entscheiden, welches Kind in die Kita muss und welches nicht?
Junge, hoffentlich bleibst du einfach nur ein Schwätzer und wirst nie ein Entscheidungsträger.
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von RoyalTramp »

sweetpanda hat geschrieben:Bitte nicht so naiv, ein erfahrener Kinderarzt weiß genau welche körperlichen und sprachlichen Fähigkeiten ein Kind in einem bestimmten Alter haben sollte.
Sehr gut! Dann mal die Frage: Meine Tochter ist jetzt 2,75 Jahre alt. Sie kann fast kein Wort Deutsch spricht dafür aber recht gut Chinesisch. In 3 Monaten soll sie in eine dt. KiTa eingeschult werden. Und ein Kinderarzt will da jetzt erkennen oder prognostizieren können, ob das jetzt "gut" oder "schlecht" ist, dass meine Tochter ihrem Alter nicht entsprechend Deutsch kann?

Und was ist mit bürgerlichen Familien, die ihre Kinder nicht zum Kinderarzt, dafür aber zum Homöopathen schicken?

Es bleibt, was es ist, Sweetpanda: Hochgradig diskriminierend, was du vorschlägst!

Man kann deinen Vorschlag nur in dem Wissen realisieren, dass man einem sehr hohen Anteil der Eltern grobes Unrecht antut!
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von ingo_001 »

Linnea hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben: Soll, weil die Lehrmittelfreiheit (für Normalverdiener) nicht mehr besteht, die Schulpflicht abgeschafft werden?
Das impliziert Deine Aussage nämlich.
Nein, das impliziert sie nicht sondern ich behaupte lediglich, dass sich die Kosten, die ein Schulkind über die Jahre verursacht, von denen der Kindergartenbeiträge nicht großartig unterscheiden. Deine spätere Rechnung vernachlässigt meines Erachtens nach einige Kosten, die verstärkt erst in späteren Jahren auftreten - Lektüren, Theaterbesuche, Fahrtkosten (das können auch 50 Euro im Monat werden), teure Klassenfahrten, Schüleraustausche, usw. Meine persönliche Ansicht zum Thema Schulpflicht möchte ich hier nicht diskutieren.
Ich hatte ja in der Rechnung für meine Kids aufgeführt, dass ich 60 € monatl. zzgl. der Fixkosten ausgeben müsste, um auf den Kita-Betrag zu kommen.

Wobei der Geschwister-Rabatt bei den Kita-Gebühren diese Summe eigentl. noch künstlich drückt.
Die Summe ist also (um diesen Rabett bereinigt) noch höher.
In den Großstädten sind zumindest die Grundschulen wohhnortnah, d.h., gut zu Fuß zu erreichen.
Gleiches gilt i.d.R. auch für die Oberschulen.

Nur, wenn die Eltern der Schulbehörde gegenüber schlüssig und schriftl. darlegen, weshalb ihr Kind auf eine weiter weg liegende Schule gehen soll, wird dem Wunsch dann i.d.R. auch statt gegeben.
So ist es jedenfalls in Berlin.

Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage, dass (bei Grundschulen) diese Differenz von 60 + x € zu den Kita-Gebühren so nicht geschlossen werden kann.

Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, kann man natürlich auch nur den gleichen Zeitraum gegenüberstellen, sonst wirds ne Milchmädchenrechnung.

Mein Anfangsstatement bezieht sich ja deshalb auch auf eine Beitragsfreiheit analog zur Schulbeitragsfreiheit.

Es gibt richtigerweise die Schulpflicht und müsste dann auch logischerweise eine Kitapflicht geben.
Mit vergleichbaren Rahmen-Konditionen.
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

Beitrag von ingo_001 »

Laogai hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:Bitte nicht so naiv, ein erfahrener Kinderarzt weiß genau welche körperlichen und sprachlichen Fähigkeiten ein Kind in einem bestimmten Alter haben sollte.

Wenn die Mutter dann auch noch antwortet: "Joah de Kevin is wei schon 3,5 Joahr, de Pämpers krischt en awer immer noch."
Dann sind alle Fragen beantwortet.
Das ist an Naivität kaum noch zu überbieten :shock: :roll:

Du meinst also die (hoffentlich erfahrenen) Kinderärzte sollen zukünftig darüber entscheiden, welches Kind in die Kita muss und welches nicht?
Junge, hoffentlich bleibst du einfach nur ein Schwätzer und wirst nie ein Entscheidungsträger.
Ganz so von der Hand zu weisen ist dieser Punkt seiner Argumentation nicht.

Denn, wie Du ja als Vater selbst weißt, muss jedes Kind vor der Einschulung noch zum "Eignungstest".
Da erwarten wir ja auch, dass die, die das "Go" geben, das machen, weil sie die entsprechende Kompetenz haben.

Selbst unser Kinderartzt - seit letztem Jahr leider altersbedingt a.D., sagte uns:
Er hätte mit einigen Kollegen bundesweit z.T. über Jahrzehnte hinweg dafür gekämpft, dass die Dinge, die heute Standard sind auch umgesetzt werden.
Er war - und ist - dies bzgl. noch immer engagiert und hat diesen "Virus" auch auf Kongressen und Seminaren verbreitet.
Da war und ist sehr viel in Bewegung.
Und es stimme ihn positiv, dass diese Sichtweise von immer mehr Kinderärzten geteilt wird.
Denn nur wenn die sich neuen Erkenntnissen nicht nur offen zeigten, sondern diese aus Überzeugung übernehmen, können verkrustete Einstellungen und Ansichten dem neuen Wissens- und Erkenntnisstand weichen.

Aber das Testen auf eine Kita-Eignung ...
Nein, das gibts aus gutem Grund nicht, weil die Spanne für das, was in Toleranzen als "Norm" gilt in dem Alter nicht aufs Jahr festzusetzen sind.

Physische Auffälligkeiten können festgestellt werden, einige Psychische auch.
Aber kitafähig sind i.d.R. alle Kids, jedenfalls da, wo keine gravierenden gesundheitl. Einschränkungen vorhanden sind, die das nicht zulassen.
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Re: Gesetzliche Kitapflicht bei Bezug von Hartz4?

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RoyalTramp hat geschrieben:Sehr gut! Dann mal die Frage: Meine Tochter ist jetzt 2,75 Jahre alt. Sie kann fast kein Wort Deutsch spricht dafür aber recht gut Chinesisch. In 3 Monaten soll sie in eine dt. KiTa eingeschult werden. Und ein Kinderarzt will da jetzt erkennen oder prognostizieren können, ob das jetzt "gut" oder "schlecht" ist, dass meine Tochter ihrem Alter nicht entsprechend Deutsch kann?

Und was ist mit bürgerlichen Familien, die ihre Kinder nicht zum Kinderarzt, dafür aber zum Homöopathen schicken?
Um da mal mehr Ruhe und Klarheit rein zu bringen:
Der Kinderarzt entscheidet nicht, ob ein Kind kitataugl. ist - auch kein Homöopath oder Geistheiler.

Im Rahmen der obligatorischen U-Untersuchungen wird der allgem. Entwicklungs- und Gesundheitszustand festgestellt.

Du beantragst beim zuständigen Jugendamt einen Kita-Platz mit der beabsichtigten tägl. Betreuungszeit (die muss begründet werden) - und ... thats it.

Dann suchst Dir am Wohnort (so hoffentl. vorhanden) eine Kita aus (so ist es in Berlin).

Evtl. wird Dir aber auch eine Kita zugewiesen (hängt vom jeweiligen BL ab).

Ihr habt aber gute Aussichten schnell einen Kita-Platz zu bekommen, weil Eure Tochter ja eine Sprachförderung braucht. Und die gibts in der Kita.

Die Sachbearbeiterin unseres Jugendamt gab uns diesen Tipp, weil wir ansonsten 6 Monate auf einen Kita-Platz hätten warten müssen.

Als ich sagte, dass für unsere tochter gar keine Sprachförderung nötig sei, weil sie keine Probleme mit D. hatte, fragte sie augenzwinkernd, ob wir denn jetzt einen Kita-Platz bräuchten - oder erst in 6 Monaten.

Und bei Euch ist dieses Argument ja zudem ein Schlüssiges.
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