Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in D
Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in D
Hallo alle hier,
Vorweg: Zu diesem Thema gibt es einen Thread von 2012, aber seither hat sich viel geändert.
Nachdem ich nun alle Unterlagen für die Eheschliessung (incl. Termin für die Heirat) zusammen habe, haben wir in zwei Wochen einen Termin bei der Botschaft in Peking zur Beantragung des Nationalen Visas zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme. Auf der Botschaftswebseite ist eine Verpflichtungserlärung gefordert.
So etwas gibt es aber in Berlin nicht:
Es gibt nur VE's für kurzfristige Schengenvisa (Urlaub, Besuchsvisa,...) oder VE's für langfristige Nationale Visa für diese 3 Fälle: Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses, Aufenthalte zu Studienzwecken oder
im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.
Zitat: "Bei anderen langfristigen Aufenthaltszwecken, wie zum Beispiel beim Nachzug von Familienangehörigen, kann eine Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert werden.
Der Lebensunterhalt muss dann durch Erwerbstätigkeit oder Vermögen des hier lebenden Familienangehörigen oder der Antragstellerin oder des Antragstellers gesichert werden."
Weiss jemand, was ich nun tun kann? Formlos etwas formulieren und samt meine Kontoauszüge zur Botschaft?
Danke schon mal!
Vorweg: Zu diesem Thema gibt es einen Thread von 2012, aber seither hat sich viel geändert.
Nachdem ich nun alle Unterlagen für die Eheschliessung (incl. Termin für die Heirat) zusammen habe, haben wir in zwei Wochen einen Termin bei der Botschaft in Peking zur Beantragung des Nationalen Visas zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme. Auf der Botschaftswebseite ist eine Verpflichtungserlärung gefordert.
So etwas gibt es aber in Berlin nicht:
Es gibt nur VE's für kurzfristige Schengenvisa (Urlaub, Besuchsvisa,...) oder VE's für langfristige Nationale Visa für diese 3 Fälle: Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses, Aufenthalte zu Studienzwecken oder
im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.
Zitat: "Bei anderen langfristigen Aufenthaltszwecken, wie zum Beispiel beim Nachzug von Familienangehörigen, kann eine Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert werden.
Der Lebensunterhalt muss dann durch Erwerbstätigkeit oder Vermögen des hier lebenden Familienangehörigen oder der Antragstellerin oder des Antragstellers gesichert werden."
Weiss jemand, was ich nun tun kann? Formlos etwas formulieren und samt meine Kontoauszüge zur Botschaft?
Danke schon mal!
Re: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in
Wie kommst du drauf, das es keine VE für das Heiratsvisum gibt?sebbb hat geschrieben: oder VE's für langfristige Nationale Visa für diese 3 Fälle: Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses, Aufenthalte zu Studienzwecken oder
im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.
Wenn ich auf die offiziellen Seiten von Berlin schaue, steht dort, das die von dir 3 genannten Fälle nur Beispiele sind.
Natürlich gibt es auch in Berlin eine VE für das Heiratsvisum.
Einfach zur ABH gehen und eine beantragen.
Sollte sich allerdings in Berlin nichts geändert haben, mach dich auf einiges gefasst.
Letztes Jahr wurde noch ein Nettoverdienst von 2200€ von einem Single als Einkommen für eine VE verlangt.
Re: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in
Derzeit steht auf https://www.berlin.de/labo/willkommen-i ... ng/326540/ unter den 3 genannten speziellen Fällen "Bei anderen langfristigen Aufenthaltszwecken, wie zum Beispiel beim Nachzug von Familienangehörigen, kann eine Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert werden."#
Das mit den 2200 würde mir gerade nicht so viele Sorgen bereiten, eher die Form des Nachweises. Ich bin weder fest angestellt, noch hab ich einen Steuerberater. Das sind die beiden genannten Nachweismethoden. Ich arbeite mit Kleinunternehmerregelung. Wieder so ein Spezialfall
Das mit den 2200 würde mir gerade nicht so viele Sorgen bereiten, eher die Form des Nachweises. Ich bin weder fest angestellt, noch hab ich einen Steuerberater. Das sind die beiden genannten Nachweismethoden. Ich arbeite mit Kleinunternehmerregelung. Wieder so ein Spezialfall
Re: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in
Bei dir handelt es sich aber nicht um einen Familiennachzug.
Außerdem steht auf deiner verlinkten Seite folgendes
Eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich. Beispiele sind
Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses,
Aufenthalte zu Studienzwecken oder
im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.
Diese 3 sind nur Beispiele!!!!!
Natürlich stellen sie dir auch eine VE für das Heiratsvisum aus.
Außerdem steht auf deiner verlinkten Seite folgendes
Eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich. Beispiele sind
Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses,
Aufenthalte zu Studienzwecken oder
im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.
Diese 3 sind nur Beispiele!!!!!
Natürlich stellen sie dir auch eine VE für das Heiratsvisum aus.
Re: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in
Und ergänzend dazu noch.
Die VE wird ja nur für den Zeitraum zwischen der Einreise und der Beantragung der AE benötigt.
Damit handelt es sich ja um einen Kurzaufenthalt und um keinen langfristigen Aufenthalt.
Wenn ihr verheiratet seid, wird keine VE benötigt, da du deiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig bist.
Die VE wird ja nur für den Zeitraum zwischen der Einreise und der Beantragung der AE benötigt.
Damit handelt es sich ja um einen Kurzaufenthalt und um keinen langfristigen Aufenthalt.
Wenn ihr verheiratet seid, wird keine VE benötigt, da du deiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig bist.
Re: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in
Vielen Dank für den Hinweis auf dieses eine Wörtchen, was ich übersehen habe. Ich glaube, dass ich diese Langzeit-VE brauche, weil es ein nationales Visum ist (ich wurde heute beim Ordnungsamt an der Friedrichstrasse, das in Berlin für Schengenvisa/Kurzzeitvisa-Verpflichtungserklärungen zuständig ist, weggeschickt mit der Ansage, das KurzVE wäre nur für normale Besuche und Torismus).
Naja, dann ist jetzt meine einzige Sorge, dass ich zwar genügend Geld habe, aber ein bisschen aus dem Rahmen falle, da ich selbstständig arbeite, aber das erst seit einem halben Jahr. Das heisst, ich kann nict die Standard-Nachweise erbringen: kein fester Arbeitsvertrag (meine Projektverträe laufen je 3 Monaten und werden dann verlängert), keine ausreichende Steuereklärung für 2015 (da war ich noch armer Studi mit 900 Euro im Monat), keine Bestätigung eines Steuerberaters (Stererklärungen in meinem Fall sind recht einfach, da ich an Ausgaben nur Verkehrsmittel habe) und so weiter. Ich kann denen nur meine Kontauszüge hinlegen... grrrr
Naja, wenn ich mit Franz Kafkas Traum durch bin, schreib ich auf jeden Fall eine Anleitung ins Forum. Heirat in Deutschland ist scheinbar etwas exotischer, so wie die diversen Sachbearbeiter auf den Ämtern reagieren...
Naja, dann ist jetzt meine einzige Sorge, dass ich zwar genügend Geld habe, aber ein bisschen aus dem Rahmen falle, da ich selbstständig arbeite, aber das erst seit einem halben Jahr. Das heisst, ich kann nict die Standard-Nachweise erbringen: kein fester Arbeitsvertrag (meine Projektverträe laufen je 3 Monaten und werden dann verlängert), keine ausreichende Steuereklärung für 2015 (da war ich noch armer Studi mit 900 Euro im Monat), keine Bestätigung eines Steuerberaters (Stererklärungen in meinem Fall sind recht einfach, da ich an Ausgaben nur Verkehrsmittel habe) und so weiter. Ich kann denen nur meine Kontauszüge hinlegen... grrrr
Naja, wenn ich mit Franz Kafkas Traum durch bin, schreib ich auf jeden Fall eine Anleitung ins Forum. Heirat in Deutschland ist scheinbar etwas exotischer, so wie die diversen Sachbearbeiter auf den Ämtern reagieren...
- Taifun
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Re: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in
Vielleicht kann deine Freundin mit deiner Hilfe ein eigenes Konto in D einrichten. Darauf sollte dann bis zum Visumsantrag so viel Geld liegen, dass sie nach ihrer Einreise mit dem inzwischen hoffentlich erteilten Heiratsvisum die Zeit bis zu eurer Heirat finanziell durchsteht (das orientiert sich etwa am AlgII-Satz). Oder sie bringt das Geld einfach mit. Danach kann auch die Ausländerbehörde in Berlin (Innenministerium) selbst bei geringem Einkommen das Vorhaben eines Selbstständigen, mit oder ohne Steuerberater, nicht blockieren.sebbb hat geschrieben:Ich kann denen nur meine Kontauszüge hinlegen...
Sollte die Botschaft in Beijing (Außenministerium) die Hürde für das Heiratsvisum so hoch setzen, dass du aus welchen Gründen auch immer aufgibst (oder anders ausgedrückt: Wenn du die/den in Berlin sitzenden Mitarbeiter des Außenministeriums, also den Vorgesetzten der Botschaft, nicht verklagen möchtest), bliebe immer noch eine Heirat in China. Die Familienzusammenführung geht dann leichter.
Lass dich nicht entmutigen!
Taifun.
Re: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in
Moin,
Die 2200€ halte ich erstmal für ein Gerücht.
Vielleicht für die ganze Schwiegerfamilie aber nur für die eine Person sind das nur ein paar 100€ über der Pfändungsgrenze.
Ansonsten kann jeder die VE abgeben, der Euch ausreichend vertraut: Eltern, Schwester oder Kumpel.
Gruß,
Norbert
Die 2200€ halte ich erstmal für ein Gerücht.
Vielleicht für die ganze Schwiegerfamilie aber nur für die eine Person sind das nur ein paar 100€ über der Pfändungsgrenze.
Ansonsten kann jeder die VE abgeben, der Euch ausreichend vertraut: Eltern, Schwester oder Kumpel.
Gruß,
Norbert
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