Unterlagen für deutsche Eheurkunde

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ingo_001
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Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Beitrag von ingo_001 »

bue48 hat geschrieben:
steph hat geschrieben:so, jetzt haben wir alle Unterlagen zusammen, und die deutsche Eheurkunde kann ausgestellt werden.
Meine Frau würde gerne meinen Nachnamen an Ihren Nachnamen "anhängen".
Laut der zuständigen Beamtin geht das (nach chinesischem Recht!?) nicht, entweder nur die Annahme meines Nachnamens (Ihrer würde wegfallen), oder mein Nachname zuerst, und dahinter Ihr jetziger Nachname angehangen...

Beispiel: mein Nachname ist Müller, Ihrer Wang, dann wäre möglich:

Müller - Wang oder Müller
aber nicht
Wang - Müller

Stimmt das so, wie die Beamtin mir das geschildert hat?!
Ehe du hier weiter rummoserst...

Habt ihr euch eigentlich schon über das deutsche Namensrecht und seine Möglichkeiten informiert?
Habt ihr euch über das chinesische Namensrecht entsprechend informiert?
Habt ihr euch über folgenden Abschnitt auch schon mal Gedanken gemacht?
Es sollte bedacht werden, dass in vielen Herkunftsländern ausländischer Ehepartner die in Deutschland getroffene Namenswahl nicht anerkennungsfähig ist (z. B. für die Namensbezeichnung in vom Herkunftsland ausgestellten Dokumenten und Pässen). Daher sollte sich das Paar vor einer Entscheidung über den Familiennamen genau über das Namensrecht des Herkunftslandes informieren.
Quelle: https://www.justlanded.com/deutsch/Deut ... /Ehefragen

Fazit: Wie zahlreich hier gefordert - Eure Eigeninitiative ist gefragt!
Nicht wir müssen euch die Links passend und häppchenweise raussuchen...!
Um den Part mal abzukürzen:

Für China bleibt Mrs. Wang auch weiterhin Mrs. Wang - auch wenn da z.B. ein Müller oder also known as Müller zusätzl. eingetragen wird.

Ihr chin. Familienname wird nicht ersetzt, denn ihr Reisepass ist ein chin. Ausweisdokument, wo kein anderes Land Namen austauschen kann (allenfalls hinzufügen "also known as xyz", was aber für China keine Bedeutung hat, da ist und bleibt Mrs. Wang - Mrs. Wang.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
qpr
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Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Beitrag von qpr »

steph hat geschrieben: Stimmt das so, wie die Beamtin mir das geschildert hat?!
§ 1355 BGB Ehename
(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann […] seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung […] geführten Namen voranstellen oder anfügen.
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