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Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 12.07.2011, 21:23
von toqing
Hallo,

viele Grüsse.

Ich möchte meine chin. Freundin in China heiraten, und ich stosse im Internet immer wieder auf widersprüchliche Informationen.

EFZ habe ich bereits - allerdings wurden beim Standesamt ausser Angabe Ihrer Personalien keine andere Dokumente von Ihr abverlangt.
Macht mich deswegen stutzig, weil ich mehrfach gelesen habe dass auch beglaubigte Unterlagen von Ihr beim deutschen Standesamt vorgelegt werden müssen.

Wer hat aktuelle Erfahrungswerte?

Lt. Auskunft der chin. Standesamts ist die Vorlage der Konsularbescheinigung ausreichend.

Diese möchte ich bei der Botschaft in Peking beantragen.

Muss ich einen Termin vereinbaren, oder kann man dort ohne Termin vorsprechen?

Vielen Dank für Auskünfte.

Gruss

toqing

Re: Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 20.07.2011, 16:43
von Mensch11
Hallo

Ich hoffe Du hast ein richtiges Ehefähigkeiszeugniss in den Händen !?
Meine Frau musste eine beglaubigte Huko , Geburtsurkunde , Scheidungsurkunde vorlegen.
Und das Alles ins deutsche übersetzt.
Das Alles weiß normalerweise das deutsche Standesamt...

Mit einem richtigen EFZ sollte es keine Probleme bei der deutschen Botschaft oder Konsulat geben...

Wir haben vor einem Monat in Guilin geheiratet .
Vorher muste ich mit dem EFZ zum Konsulat nach Guangzhou.
Nach einer Stunde bekamen wir die Konsularbescheinigung in Deutsch ausgestellt.
Eine Anmeldung war nicht erforderlich.

Diese wurde noch von einem anerkannten Übersetzungsbüro in Guilin ins chinesische übersetzt.

Das Standesamt in Guilin war angewiesen , nur mit der Konsularbescheinigung die Trauung zu vollziehen . EFZ wurde in Guilin nicht anerkannt.
Folglich mußte das EFZ in Deutschland nicht beglaubigt und legalisiert werden...
An besten vorher beim entsprechenden chin. Standesamt nachfragen...

Bei uns verlief Alles professionell und ohne Probleme (in China).

Da kann mann nicht meckern...

Viel Glück :-)

Re: Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 11.08.2011, 19:27
von Narr
Also mein Standesamt wollte auch keine beglaubigten Unterlagen.... nur in (China) Notarielle schreiben übersetzt ins deutsche.... das ist wirklich von Standesamt zu Standesamt verschieden und wenn du dein Ehefähigkeitszeugnis hast ist da alles in Butter.

Ein Tipp noch, frage im Standesamt in Deutschland nach welche Art von Papier sie brauchen um später die Ehe in Deutschland anzuerkennen. Das Huko reich nicht und selbst eine notarielle beglaubigte Abschrift des Huko könnte problematisch sein... bei mir wars zumindest so.
Grund im Hoku steht nur Ehe registriert am xx.xx.xxxx nicht geheiratet am ... tja ;)

Re: Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 11.08.2011, 20:21
von AngelofMoon
Narr hat geschrieben:Ein Tipp noch, frage im Standesamt in Deutschland nach welche Art von Papier sie brauchen um später die Ehe in Deutschland anzuerkennen. Das Huko reich nicht und selbst eine notarielle beglaubigte Abschrift des Huko könnte problematisch sein... bei mir wars zumindest so.
Grund im Hoku steht nur Ehe registriert am xx.xx.xxxx nicht geheiratet am ... tja
Für was hast Du eigentlich das Rote Ehebuch?
Das Buch übersetzten lassen von den Zuständigen Behörden in China beglaubigen und von der Deutschen Auslandsvertretung legalisieren lassen. Damit man das nicht alles selber machen muss gibt es bestimmte Büros, die erledigen alles für ein entsprechendes Endgeld.
Ich habe dafür in Beijing 600,- 元 plus zwei Kopien von meinen Reisepass.
Zwei bis drei Wochen später hat man die Unterlagen zurück.

Re: Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 12.08.2011, 16:19
von Narr
Sorry ich hab mich etwas falsch ausgedrück
Anerkannt wurde Sie aber sie haben mir keine Urkunde ausgestellt .... (weiß nich mehr genau wofür die gut war) Das Datum der Eheschließung geht laut meinem Standesamt nicht aus dem Buch hervor.

Das Rote Ehebuch war dafür in meinem Standesamt nicht ausreichend.
Ich hatte es in China notariel übersetzen lassen und über die Botschaft überglaubigt....
wie gesagt... mein Standesamt will irgend was anderes....

Re: Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 12.08.2011, 20:58
von AngelofMoon
Narr hat geschrieben:Das Datum der Eheschließung geht laut meinem Standesamt nicht aus dem Buch hervor.
Also bei mir steht das Datum der Eheschließung an zweiter Position im Roten Buch, links neben dem Bild.
Was die Standesämter hier in D angeht, scheint jeder das anders zu händeln.
Wir können die Ehe erst dann registrieren lassen wenn meine Frau da ist, von einen anderen habe ich gehört das er die Ehe in D registrieren lassen konnte ohne das seine Frau in D ist.
Am Ende heißt das immer, das man bei seinen Behörden selber nachfragen muss und nicht von den Erzählungen anderer auf sich beziehen kann.

Re: Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 11.11.2011, 20:12
von toqing
Hallo,

die Rückmeldung ist etwas spät, aber mit EFZ und Konsularbescheinigung ist alles gut gegangen.

Vielen Dank für die Antworten

Re: Frage zu Konsularbescheinigung

Verfasst: 12.11.2011, 03:16
von happyfuture
toqing hat geschrieben:Hallo,

die Rückmeldung ist etwas spät, aber mit EFZ und Konsularbescheinigung ist alles gut gegangen.

Vielen Dank für die Antworten
Glückwunsch! :mrgreen: