Fehlende Zolldeklarierung / Importverbot
Fehlende Zolldeklarierung / Importverbot
Hallo liebe Mitglieder,
seit langem importiere ich gewerblich elektr. Ware aus China. Ich stelle den Lieferanten die erforderlichen Dokumente bzw. Aufkleber für den Import zur Verfügung (dt. Anleitung, Typenschild, dt. Warnhinweise). Eine Konformitätserklärung, dass die Ware im Einklang mit EU Normen steht, liegt mir ebenso vor. Jetzt kommt es aber immer mal wieder vor, dass der Lieferant, vergisst, die Ware mit meinen Aufklebern zu bestücken. Der Zoll bzw. die Bez.regierung (Abt. Produktsicherheit) beschließt dann ein Importverbot, da z.B. auf dem Gerät keine Herstellerangaben, Typenschild oder konformes CE Zeichen angebracht sind. Nun kann ich aber nachweisen, dass die Geräte den EU Normen entsprechen (mir liegen Prüfberichte usw. vor).
Die Bez.reg. sagt, aber "Ware nicht ordentlich deklariert, muss zurück oder vernichtet werden". Hat jemand vllt. ähnliche Erfahrungen? Was kann man da machen, um die Ware doch noch zu importieren?
Ein Nachdeklarieren bei mir vor Ort wurde genauso abgelehnt wie dass ich zum Zoll fahre und es dort vor Ort nachdeklariere. Aber vllt. ja jemand einen Rat hier.
Vielen Dank und Gruß Martin
seit langem importiere ich gewerblich elektr. Ware aus China. Ich stelle den Lieferanten die erforderlichen Dokumente bzw. Aufkleber für den Import zur Verfügung (dt. Anleitung, Typenschild, dt. Warnhinweise). Eine Konformitätserklärung, dass die Ware im Einklang mit EU Normen steht, liegt mir ebenso vor. Jetzt kommt es aber immer mal wieder vor, dass der Lieferant, vergisst, die Ware mit meinen Aufklebern zu bestücken. Der Zoll bzw. die Bez.regierung (Abt. Produktsicherheit) beschließt dann ein Importverbot, da z.B. auf dem Gerät keine Herstellerangaben, Typenschild oder konformes CE Zeichen angebracht sind. Nun kann ich aber nachweisen, dass die Geräte den EU Normen entsprechen (mir liegen Prüfberichte usw. vor).
Die Bez.reg. sagt, aber "Ware nicht ordentlich deklariert, muss zurück oder vernichtet werden". Hat jemand vllt. ähnliche Erfahrungen? Was kann man da machen, um die Ware doch noch zu importieren?
Ein Nachdeklarieren bei mir vor Ort wurde genauso abgelehnt wie dass ich zum Zoll fahre und es dort vor Ort nachdeklariere. Aber vllt. ja jemand einen Rat hier.
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- Grufti
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Re: Fehlende Zolldeklarierung / Importverbot
Martin_J hat geschrieben:Hallo liebe Mitglieder,
seit langem importiere ich gewerblich elektr. Ware aus China. Ich stelle den Lieferanten die erforderlichen Dokumente bzw. Aufkleber für den Import zur Verfügung (dt. Anleitung, Typenschild, dt. Warnhinweise). Eine Konformitätserklärung, dass die Ware im Einklang mit EU Normen steht, liegt mir ebenso vor. Jetzt kommt es aber immer mal wieder vor, dass der Lieferant, vergisst, die Ware mit meinen Aufklebern zu bestücken. Der Zoll bzw. die Bez.regierung (Abt. Produktsicherheit) beschließt dann ein Importverbot, da z.B. auf dem Gerät keine Herstellerangaben, Typenschild oder konformes CE Zeichen angebracht sind. Nun kann ich aber nachweisen, dass die Geräte den EU Normen entsprechen (mir liegen Prüfberichte usw. vor).
Die Bez.reg. sagt, aber "Ware nicht ordentlich deklariert, muss zurück oder vernichtet werden". Hat jemand vllt. ähnliche Erfahrungen? Was kann man da machen, um die Ware doch noch zu importieren?
Ein Nachdeklarieren bei mir vor Ort wurde genauso abgelehnt wie dass ich zum Zoll fahre und es dort vor Ort nachdeklariere. Aber vllt. ja jemand einen Rat hier.
Vielen Dank und Gruß Martin
Hallo Martin !
Herzlich willkommen in unserem Forum !
Das "Importverbot" bzw. die Nichtverkehrsfähigkeit der Ware basiert auf EU Gesetzen, wird deshalb nicht von den genannten Institutionen "beschlossen".Der Zoll bzw. die Bez.regierung (Abt. Produktsicherheit) beschließt dann ein Importverbot,
Um prüfen zu lassen, ob es wirklich keine Möglichkeit einer nachträglichen Kennzeichnung der Ware gibt, würde ich einen kompetenten Anwalt einschalten. Da dies sicher einige Zeit beansprucht, solltest Du durchrechnen, ob nicht ein Rücktransport nach China /Hongkong billiger ist als das Lagergeld am Flughafen. Dort könntest Du dann die Ware nachbelabeln lassen
Evtl. kannst Du die Ware noch auf ein "Offenes Zolllager (OZL)"abfertigen lassen, damit Du wenigstens das z. T. horrende Lagergeld und die Abfertigungsfrist von derzeit 3 Monaten umgehen kannst.
Rückversand nach Asien wg. fehlender Einfuhrfähigkeit hatte ich als Spediteur auch schon mal
Aktuell habe ich einen Fall, bei dem der Kunde Schnupftabak aus Indien einführen wollte, die zuständige Behörde aber der Meinung ist, es sei "oral aufzunehmender" Tabak und deshalb "nicht verkehrsfähig " ("Importverbot"). Leider hat er keine Chancen einer "Nachdeklaration"....
Beitrag 20.000
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Fehlende Zolldeklarierung / Importverbot
Hallo Grufti, vielen Dank für die Begrüßung:-) Ja das Problem ist auch dass der Lieferant in China die Ware nicht mehr zurücknehmen will, wegen wohl anfallenden Gebühren (das weiß ich aber nicht). Ja die Beziehungen zw. Hauptzollamt, Zoll am Flughafen und Bezirksregierung sind schon echt verwirrend. Ich habe aber schon in Erfahrung bringen können, dass manche Bez.reg. Gewerbetreibenden die Möglichkeit geben, nachträglich zu deklarieren und dies dann dokumentieren müssen. Das ist der schnellste und unbürokratischste Weg. Ich habe ja Konformitätserklärung und Sicherheitsberichte vorliegen, die belegen, dass die Ware sicher gemäß EU-Normen ist. Die an den Geräten fehlenden Typenschilder sind dann wohl eher ein formales Problem, was einen aber dann umso mehr ärgert. Gruß Martin
Re: Fehlende Zolldeklarierung / Importverbot
Sowas ähnliches hatten wir auch schon mehrmals. Grundsätzlich ist der Zoll ja oft nur ausführendes Organ für eine andere Behörde, daher ist manchmal nicht ganz klar wer denn jetzt die Anweisung gegeben hat, darf durch, darf nicht durch.
Du hast jetzt das Problem, selbst wenn du sämtliche Nachweise hast, dass die Geräte tauglich für die EU sind, die entsprechende CE Kennzeichungen fehlen, und das ist das Importhinderniss.
Also nein es ist kein formales Problem, es steht wirklich so im Gesetz drinnen dass die CE Kennzeichnung auf diesem Produkt sein muss, ansonsten darf es nicht abgefertigt werden.
Bei einen mir bekannten Fall, hatte der Kleiderhersteller einfach vergessen die Kennzeichnung hineinzunähen. So, ohne diese Kennzeichnung darf laut Zolltarif dieses T-Shirt nicht eingeführt werden, aus. Hier wurde dann das Angebot gemacht, die Ware in ein Zolllager zu verfrachten und dort die Kennzeichnung nachzunähen.. war natürlich völlig unrealistisch jedoch hätte es die Möglichkeit gegeben.
Vielleicht gibt es sowas bei dir auch? Keine Ahnung wie aufwändig es wäre die vergessene Kennzeichnung auf sämtliche Produkte nachträglich anzubringen?
Du hast jetzt das Problem, selbst wenn du sämtliche Nachweise hast, dass die Geräte tauglich für die EU sind, die entsprechende CE Kennzeichungen fehlen, und das ist das Importhinderniss.
Also nein es ist kein formales Problem, es steht wirklich so im Gesetz drinnen dass die CE Kennzeichnung auf diesem Produkt sein muss, ansonsten darf es nicht abgefertigt werden.
Bei einen mir bekannten Fall, hatte der Kleiderhersteller einfach vergessen die Kennzeichnung hineinzunähen. So, ohne diese Kennzeichnung darf laut Zolltarif dieses T-Shirt nicht eingeführt werden, aus. Hier wurde dann das Angebot gemacht, die Ware in ein Zolllager zu verfrachten und dort die Kennzeichnung nachzunähen.. war natürlich völlig unrealistisch jedoch hätte es die Möglichkeit gegeben.
Vielleicht gibt es sowas bei dir auch? Keine Ahnung wie aufwändig es wäre die vergessene Kennzeichnung auf sämtliche Produkte nachträglich anzubringen?
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