Landnutzungsrechte: commercial und residential
Landnutzungsrechte: commercial und residential
Hallo zusammen,
ich bin für ein Uni-Projekt auf fremde Hilfe angewiesen, weswegen über einen kurzen juristischen Rat sehr dankbar wäre.
Es gibt um Folgendes: Laut dem chinesischen Eigentumsrecht gibt es für „commercial purpose“ (50 Jahre) und „residential purpose“ (70 Jahre) unterschiedliche Laufzeiten für die Landnutzungsrechte. Wird nun ein bestimmtes Stück Land für beides, also sowohl für Geschäftliches als auch als Wohnraum genutzt, wie verhält es sich dann?
Wird automatisch die längere Laufzeit für den residential purpose gegeben (70 Jahre), oder wird da von Fall zu Fall von einem Gericht entschieden? Oder läuft das ganz anders?
Wäre über jede Hilfe dankbar!
Beste Grüße und vielen Dank
wurschtl
ich bin für ein Uni-Projekt auf fremde Hilfe angewiesen, weswegen über einen kurzen juristischen Rat sehr dankbar wäre.
Es gibt um Folgendes: Laut dem chinesischen Eigentumsrecht gibt es für „commercial purpose“ (50 Jahre) und „residential purpose“ (70 Jahre) unterschiedliche Laufzeiten für die Landnutzungsrechte. Wird nun ein bestimmtes Stück Land für beides, also sowohl für Geschäftliches als auch als Wohnraum genutzt, wie verhält es sich dann?
Wird automatisch die längere Laufzeit für den residential purpose gegeben (70 Jahre), oder wird da von Fall zu Fall von einem Gericht entschieden? Oder läuft das ganz anders?
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wurschtl
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Ich empfehle dir da die Seite: http://www.chinas-recht.de
Dort sind einige chin. Gesetze ins Deutsche übersetzt worden.
Da habe ich auch folgendes gefunden (Punkt 5 dürfte da deine Frage beantworten):
Dort sind einige chin. Gesetze ins Deutsche übersetzt worden.
Da habe ich auch folgendes gefunden (Punkt 5 dürfte da deine Frage beantworten):
chinas-recht.de hat geschrieben:§ 12 Die Dauer des Landgebrauchsrechts beträgt je nach Verwendung längstens:
1. 70 Jahre bei für Wohnzwecke genutztem Land,
2. 50 Jahre bei für die Industrie genutztem Land,
3. 50 Jahre bei für Erziehung, Wissenschaft und Technik, Kultur, Gesundheit und Sport genutztem Land,
4. 40 Jahre bei für den Handel, den Tourismus und für Vergnügungszwecke genutztem Land,
5. 50 Jahre bei für [mehrere Zwecke] zusammen oder für andere Zwecke genutztem Land.
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Wow, super! Herzlichen Dank, sanctus! Das hilft sehr
- sweetpanda
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
[/quote]chinas-recht.de hat geschrieben:§ 12 Die Dauer des Landgebrauchsrechts beträgt je nach Verwendung längstens:
1. 70 Jahre bei für Wohnzwecke genutztem Land,
2. 50 Jahre bei für die Industrie genutztem Land,
3. 50 Jahre bei für Erziehung, Wissenschaft und Technik, Kultur, Gesundheit und Sport genutztem Land,
4. 40 Jahre bei für den Handel, den Tourismus und für Vergnügungszwecke genutztem Land,
5. 50 Jahre bei für [mehrere Zwecke] zusammen oder für andere Zwecke genutztem Land.
Seit wann ist dieses Landgebrauchsrecht gültig. Gibt es schon Grundstücke die bald "auslaufen"?
Fallen die dann Entschädigungslos an die Allgemeinheit/Staat zurück?
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Tatsächlich ist es grundsätzlich so, dass das man das Nutzungsrecht (privater Erwerb von Land ist verfassungsrechtlich nicht möglich) nach der bestimmten Laufzeit ersatzlos abgeben müsste. Selbst die gebauten Grundstücke auf dem Land müssten ohne Anspruch auf Ersatz dem Staat überlassen werden, was aber nur das industriell genutzte Land betrifft.
Bei gewerblich genutzten Land kann das Landnutzungsrecht aber ohne Probleme gegen erneute Zahlung verlängert werden, wobei eine Ablehnung der Verlängerung seitens der Regierung sehr gut begründet sein muss. Bei Land, welches zum Wohnen genutzt wird und bereits durch den Rechteinhaber bebaut wurde, verlängert sich die Laufzeit automatisch. Ob man da nochmals zur Kasse gebeten wird, ist gesetzlich aber nicht geregelt.
Das oben zitierte Gesetz wurde 1990 verabschiedet. Wie es dann mit den zum Wohnen genutzten Land weitergeht, also ob man da nochmals blechen darf, entscheidet sich also erst 2060.
Bei gewerblich genutzten Land kann das Landnutzungsrecht aber ohne Probleme gegen erneute Zahlung verlängert werden, wobei eine Ablehnung der Verlängerung seitens der Regierung sehr gut begründet sein muss. Bei Land, welches zum Wohnen genutzt wird und bereits durch den Rechteinhaber bebaut wurde, verlängert sich die Laufzeit automatisch. Ob man da nochmals zur Kasse gebeten wird, ist gesetzlich aber nicht geregelt.
Das oben zitierte Gesetz wurde 1990 verabschiedet. Wie es dann mit den zum Wohnen genutzten Land weitergeht, also ob man da nochmals blechen darf, entscheidet sich also erst 2060.
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Solch Regelungen wären auch in Deutschland sehr praktisch, zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur rechtlich schwer umsetzbar.
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Was daran praktisch ist scheint nur nen ossi zu verstehen...
Ausserdem gibt's sowas doch, dank der Grundsteuer müssen alle Landbesitzer in D auf Lebenszeit blechen, wenn nicht ists Land weg.
Ausserdem gibt's sowas doch, dank der Grundsteuer müssen alle Landbesitzer in D auf Lebenszeit blechen, wenn nicht ists Land weg.
Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Es gibt genug Grundstücke in D, die seit Jahren und Jahrzehnten brachliegen oder auf dem Gebäude verfallen. Solange von den Gebäuden aber keine Gefahr ausgeht, sind die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde gering, da Privateigentum. Anderenfalls kann es für die Kommunen teuer werden (Sanierungsgebiet, usw. ...).
Interessenkonflikte gibt es aber, wenn zum Beispiel irgendwelche Schnösel ohne wirtschaftlichen Sachverstand Häuser oder Grundstücke vom Herrn Papa vererbt oder billig erworben haben, diese ursprünglich als Investitionsobjekt betrachten, sich dann aber ins Ausland, zum Beispiel Dongguan oder die Bahamas aufmachen, es aber nicht für notwendig halten, sich um die Gebäude zu kümmern (Eigentum verpflichtet!). In solchen Fällen sollten die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen rigoroser ausgestaltet werden. 2 mal Anschreiben, wenn dann nach einer bestimmten Frist keine Antwort kommt, sofort entschädigungslos enteignen.
Interessenkonflikte gibt es aber, wenn zum Beispiel irgendwelche Schnösel ohne wirtschaftlichen Sachverstand Häuser oder Grundstücke vom Herrn Papa vererbt oder billig erworben haben, diese ursprünglich als Investitionsobjekt betrachten, sich dann aber ins Ausland, zum Beispiel Dongguan oder die Bahamas aufmachen, es aber nicht für notwendig halten, sich um die Gebäude zu kümmern (Eigentum verpflichtet!). In solchen Fällen sollten die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen rigoroser ausgestaltet werden. 2 mal Anschreiben, wenn dann nach einer bestimmten Frist keine Antwort kommt, sofort entschädigungslos enteignen.
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- TomXian
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Mein Wohnungsbauamt in Xi'an sagte mir letzte Woche, die 70jährige "Nutzungszeit" würde in Kürze für private Wohnungen komplett entfallen. Die "development companies" - also die Wohnungsbaugesellschaften - müssten das Land nicht mehr rückübereignen.
Ich solle darauf achten, dass in meinem Kaufvertrag eine entsprechende Klausel gestrichen wird
Ich solle darauf achten, dass in meinem Kaufvertrag eine entsprechende Klausel gestrichen wird
Der Kriegsverbrecher, Massenmörder und Kleptokrat Putin und seine Entourage gehören verhaftet, verurteilt und hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung, bis sie in völliger Bedeutungslosigkeit unbeachtet endlich aus dem Leben scheiden.
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Bei für den Handel, den Tourismus und für Vergnügungszwecke genutztem Land, sind es 40 Jahre.
Es könnte als Grundstücke geben die nur noch 15 Jahre "Restlaufzeit" haben.
Das würde sich vielleicht schon auf den aktuellen Marktwert auswirken.
Es könnte als Grundstücke geben die nur noch 15 Jahre "Restlaufzeit" haben.
Das würde sich vielleicht schon auf den aktuellen Marktwert auswirken.
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Re: Landnutzungsrechte: commercial und residential
Vergiss es, falls die wirklich an den 70 Jahren vom ERSTEN Spatenstich was gemacht hätten würde das in China auf jeder Webseite stehenTomXian hat geschrieben:Mein Wohnungsbauamt in Xi'an sagte mir letzte Woche, die 70jährige "Nutzungszeit" würde in Kürze für private Wohnungen komplett entfallen. Die "development companies" - also die Wohnungsbaugesellschaften - müssten das Land nicht mehr rückübereignen.
Ich solle darauf achten, dass in meinem Kaufvertrag eine entsprechende Klausel gestrichen wird
2. Sind die meisten Häuser schon nach 50 Jahren baufällig bei der Qualität hier
3. sooft wie hier der Mieter umbaut denke ich das auch die Statik keine 70 Jahre macht, ich hab gesehen wie hier tragende Wände mal rasch abgerissen werden oder die Betonpfeiler entsorgt werden. Lass das mal 3 Mieter machen und Du kannst glücklich sein wenn Du 35 Jahre die Hütte hast.
4. Nach den 70 Jahren was ja noch nie in China eingetroffen ist sollen die Eigentümer gegen eine Gebühr weitere 25 Jahre buchen können. Aber keiner kennt jemanden der das schon mal gezahlt hat.
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
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