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Erbschein

Verfasst: 25.06.2011, 18:11
von tarantel_19
Hallo,

von unseren Freunden, ein chinesischer Student, ist im vergangenen Jahr verstorben.
Seine Urne ist auch in China beigestzt worden. Jetzt geht es um die Beantragung des Erbscheins.
Muss die deutsche Botschaft in Shanghai die in Deutschland erstellte Sterbeurkunde bestaetigen,
damit das Amtsgericht in Deutschland den Erbschein ausstellen kann?

Wer hat mit dieser Situation bereits Erfahrungen gemacht.
Wuerde mich ueber eine Antwort freuen.

Re: Erbschein

Verfasst: 25.06.2011, 21:25
von einfach-ich
nein wieso. sterbeurkunde ist sterbeurkunde und reicht aus fuer den erbschein. aber was hinterlaesst ein chinesischer student in eutschland denn das ihr sowas braucht

Re: Erbschein

Verfasst: 28.06.2011, 18:10
von tarantel_19
Er hatte an der Uni eine Doktorantenstelle und wurde entlohnt. Somit hatte er ein Girokonto bei der Bank. Jetzt muss das Konto aufgeloest werden von seiner Mutter. Welche in China lebt.
Desghalb der Erbschein.

Re: Erbschein

Verfasst: 28.06.2011, 21:36
von unbekannt
kennt keiner seine Pin oder Tans???

Re: Erbschein

Verfasst: 28.06.2011, 23:55
von Linnea
Zum Thema kann ich leider keine Hilfestellung leisten.
unbekannt hat geschrieben:kennt keiner seine Pin oder Tans???
Wie viele Leute kennen deine? :shock:

Re: Erbschein

Verfasst: 29.06.2011, 06:27
von unbekannt
Wer immer meinen Nachlas entorgen muss findet Pin und Tan
wer suchet der findet
Bei der Bank solltet ihr aufpassen die die Gebuehren das Guthaben nicht aufressen