Erbschein
Verfasst: 25.06.2011, 18:11
Hallo,
von unseren Freunden, ein chinesischer Student, ist im vergangenen Jahr verstorben.
Seine Urne ist auch in China beigestzt worden. Jetzt geht es um die Beantragung des Erbscheins.
Muss die deutsche Botschaft in Shanghai die in Deutschland erstellte Sterbeurkunde bestaetigen,
damit das Amtsgericht in Deutschland den Erbschein ausstellen kann?
Wer hat mit dieser Situation bereits Erfahrungen gemacht.
Wuerde mich ueber eine Antwort freuen.
von unseren Freunden, ein chinesischer Student, ist im vergangenen Jahr verstorben.
Seine Urne ist auch in China beigestzt worden. Jetzt geht es um die Beantragung des Erbscheins.
Muss die deutsche Botschaft in Shanghai die in Deutschland erstellte Sterbeurkunde bestaetigen,
damit das Amtsgericht in Deutschland den Erbschein ausstellen kann?
Wer hat mit dieser Situation bereits Erfahrungen gemacht.
Wuerde mich ueber eine Antwort freuen.