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Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 24.02.2008, 15:16
von Rudi
Moin Leute!
Ich melde mich mal wieder, nachdem das Besuchervisum für meine Freundin geklappt hat und Sie 3 Monate hier war. Und jetzt? 2 Tage nur noch.. dann ist alles wieder vorbei :(

Aber wir sind wieder an einer anderen Geschichte dran. Arbeiten in Deutschland. Sie hat eine feste Arbeitsstelle hier gefunden. Eine internationale Firma braucht eine chinesisch, deutsch und englischsprechende Person, die zu sofort in China und in Deutschland arbeiten kann. Die Firma (Sitz in Deutschland) ist auf die sprachlichen Fähigkeiten angewiesen. So eine Arbeitskraft wird es mit großer Wahrscheinlichkeit hier beim Arbeitsamt nicht geben (Sprache + schnell in China einsatzbereit); Sie würde also keinem Deutschen eine Arbeitsstelle wegnehmen. Stellt sich das Arbeitsamt trotzdem quer? Wie muss man die Sache angehen? Wie bekommt sie eine Arbeitserlaubnis?

Hat jemand schon Erfahrungen damit?

Dank Euch :)

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 24.02.2008, 15:38
von TaugeNix
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... visum.html

Eine "Arbeitserlaubnis" gibt es m.W. gar nicht mehr, sondern vielmehr wir dies in den Aufenthaltstiteln gem. AufenthG geregelt.

Gruss,
TaugeNix^AusländerR? *brrr*

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 24.02.2008, 19:17
von sonero-1
Hi,

Arbeitserlaubnisse gibt es schon noch aber nicht im Zusammenhang mit den "normalen" Aufenthaltstiteln wie AE oder NE, die immer die Arbeitserlaubnis beinhalten.

Hier gibt es aber leider keine Grundlage für einen Aufenthaltstitel, wenn ich mal annehme, daß sie nicht die Bedingungen für Hochqualifizierte erfüllt (80tsd/anno).

Hätte sie einen Aufenthaltstitel (Duldung oder Ähnliches), der nicht zur Arbeit berechtigt, würde sie unter diesen Bedingungen (Sprache, jederzeit einsetzbar in China) wohl eine Arbeitserlaubnis bekommen.
Aufgrund dieser Umstände bekommt sie aber keinen Aufenthaltstitel.
Es gibt ganz eng gesteckte Ausnahmen, z.B. Spezialitätenköche, die brauchen aber dann auch eine Ausbildung einer anerkanten Schule in China.

Frage mal bei http://www.info4alien.de, ob es da vielleicht doch noch eine Möglichkeit gibt, ich glaube aber nicht.

Hat die Firma eine Niederlassung in China? Dann gäbe es da sicher Möglichkeiten.

Gruß,
Norbert

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 24.02.2008, 19:28
von TaugeNix
sonero-1 hat geschrieben:Hi,

Arbeitserlaubnisse gibt es schon noch aber nicht im Zusammenhang mit den "normalen" Aufenthaltstiteln wie AE oder NE, die immer die Arbeitserlaubnis beinhalten.
Mir ging es um den Begriff "Arbeitserlaubnis"..
Den Begriff „Arbeitserlaubnis“ kennt das deutsche Recht seit dem 01.01.2005 nicht mehr. Vielmehr ist einem Ausländer die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder sein Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.
Gruss,
TaugeNix^Wortklauber..

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 25.02.2008, 18:06
von Rudi
Die Firma hat ein "Baubüro" in China; nicht direkt eine Niederlassung. Meine Freundin soll erst 3 Wochen in diesem Baubüro ein Praktikum machen, danach nach Deutschland. Sie nimmt jetzt eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers mit zur Antragstellung nach Peking, wo drin steht dass sie sofort benötigt wird (mit Begründung) und was sie machen wird. Mal schaun ob so eine Bestätigung reicht oder ob die einen Vertrag sehen wollen ...

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 26.02.2008, 14:24
von sonero-1
Hi,

ein Vertrag wäre das mindeste aber ich glaube nicht, daß das was wird.
Es gibt einfach keine rechtliche Vorraussetzung ihr einen Aufenthaltstitel aufgrund des Jobs zu geben.
Das Büro soll sie in China anstellen, dann kann sie genauso für die Firma arbeiten und relativ einfach Geschäftsvisa bekommen. Einen anderen Weg sehe ich da nicht. (Abgesehen von Heirat)

Gruß,
Norbert

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 18.03.2008, 16:03
von Rudi
So.
Der Stand ist folgender: Sie hat letzte Woche den Antrag bei der Botschaft abgegeben. Arbeitsvisum für 2 Jahre. Zeugnisse von Fremdsprachen Uni und Vertrag zum Arbeiten in Deutschland usw. dabei. Sie macht jetzt so lange das Visum bearbeitet wird ein Praktikum bei einem Büro der Firma in China. Danach sollte sie ja nach Deutschland, weil die Firma jemanden braucht, der chinesisch und englisch gut kann, um den Kontakt nach China zu verbessern.

Ich glaube, dass das OK für den Aufenthaltstitel hier aus Deutschland kommt; Vom Arbeitsamt, dass guckt, ob es keinen anderen deutschen Arbeitslosen gibt der diesen Job besetzen kann. So stehts im Gesetz. Daher glaube ich, dass eine Chance da ist. Sie hat ja auch noch das Praktikum, was andere deutsche Arbeitslose auch nicht haben. Bin sehr gespannt :/

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 25.03.2008, 07:59
von pollok
Ganz einfach: Ohne Arbeit gibt es keine Arbeitserlaubnis und ohne Arbeitserlaubnis gibt es keine Arbeit. Was ist zu tun? Zum Arbeitsamt gehen und sagen, es waere eine Arbeit da (nachweisen durch Arbeitsangebot), leider koennte die Arbeit wegen fehlender Arbeitserlaubnis nicht angenommen werden. - Meist hat man dann noch am gleichen Tag eine Arbeitserlaubnis. Statistiken sollen schoen aussehen und das Arbeitsamt ist ja schliesslich auch knapp bei Kasse.

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 25.03.2008, 18:15
von Ron
Ich drück Euch die Daumen Rudi und wünsche Euch dass alles so klappt.
Ich weiss ja selber wie kompliziert alles ist und was ihr
bisher erreicht habt ist toll.

Ronny

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 31.01.2011, 11:26
von dav1d27
Guten Tag,

ist die Arbeitsstelle noch frei? Ich kenne zumindest 30 arbeitslose Chinesen in Deutschland die fliessend deutsch und englisch sprechen. Die brauchen nicht extra ein Visum zu beantragen, da sie bereits eine Aufenthaltstitel haben.

ich gehe davon aus, dass das Arbeitsamt viel eher daran interessiert sein wird einen von diesen 30 aus der Arbeitslosen-Statistik zu bekommen, als noch jemanden aus China kommen zu lassen um einen Job zu besetzen, den auch viele andere arbeitslos gemeldete Chinesen machen könnten, die bereits einen entsprechenden Aufenthalt in Deutschland haben.

Gruss David

Re: Arbeitserlaubnis für Deutschland

Verfasst: 31.01.2011, 11:47
von HK_Yan
dav1d27 hat geschrieben:ist die Arbeitsstelle noch frei?
Besser gefragt, ist die Arbeitsstelle wieder frei. Die Person könnte mittlerweile an Altersschwäche gestorben sein.