Mutter chinesin Vater deutsch

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einfach-ich
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Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von einfach-ich »

ist nur ne Frage:
das Kind kann doch die deutsche Staatsangehoerigkeit bekommen?
Darf es dann nicht automatisch mit der Mutter nach Deutschland einreisen?
Das Baby wird wohl keinen A1 Test brauchen.
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Skorpid
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von Skorpid »

Wo wird das Kind geboren? Ist die Frau und der Mann verheiratet?

Soweit ich weiß, ist die Nationalität von der Mutter und/oder dem Geburtsland abhängig.
Sonst könnte ja jeder sagen "Ich wurde von einem Mann aus XY geschwängert der hier zu Urlaub war, mein Kind soll jetzt auch die XY-Staatsbürgerschaft bekommen".
ElStudente
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von ElStudente »

Wenn die Eltern verheiratet sind, kann man sich die Staatsangehörigkeit aussuchen, ansonsten gilt das Geburtsland des Kindes (unabh. von der Staatsangehörigkeit der Eltern) oder die Staatsangehörigkeit der Mutter.
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HK_Yan
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von HK_Yan »

Wenn ein Elternteil deutsch ist dann ist das Kind automatisch deutscher Staatsbürger. Egal wo geboren, egal ob verheiratet oder nicht.
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ingo_001
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von ingo_001 »

ElStudente hat geschrieben:[ ... ]ansonsten gilt das Geburtsland des Kindes (unabh. von der Staatsangehörigkeit der Eltern) oder die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Jain ...
Für Deutschland gilt das nicht.

Was Du sagst, trifft auf die USA zu.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Skorpid
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von Skorpid »

HK_Yan hat geschrieben:Wenn ein Elternteil deutsch ist dann ist das Kind automatisch deutscher Staatsbürger. Egal wo geboren, egal ob verheiratet oder nicht.
Auch nicht ganz richtig. Das Kind kann !!! die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, muss aber nicht. Und wenn nicht verheiratet, wage ich das auch stark anzuzweifeln. Sonst könnet ja jeder behaupten "mein Vater ist Deutscher gewesen, also her mit der Staatsbürgerschaft".

Hier hilft Wikipedia etwas:
Das Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Eltern mit der Geburt (Realakt), unabhängig vom Land in dem es geboren ist. Dabei vermittelt oft jeder Elternteil gleich stark diesen Bezug. In manchen Rechtsordnungen werden Abstammungszweifel dadurch gelöst, dass das Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter erwirbt. In anderen Staaten vermittelt bei miteinander verheirateten Eltern zumeist der Vater als Familienoberhaupt die Staatsbürgerschaft.

Frag mich nicht, wie es in Deutschland bzw. China nun wirklich gelöst ist. Hier hilft Google/Baidoo evtl. weiter.

Wie schon erwähnt, in einigen Ländern (USA und glaub auch Frankreich, vielleicht auch andere), kann das Kind die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes erhalten.

Einige Länder wie China verbieten ja die doppelte Staatsbürgerschaft, da würde ich mir als deutsch/chinesisches Paar, das in China lebt, sehr gut überlegen, ob es wirklich deutsch werden soll. Das kann man später immer noch nachholen, die deutsche Bürgerschaft bekommste ja meist im Vergleich zu anderen Ländern in solchen Fällen hinterhergeworfen. Aber versuch mal als Deutscher die chinesische Staatsbürgerschaft zu bekommen...
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AngelofMoon
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von AngelofMoon »

Skorpid hat geschrieben:Auch nicht ganz richtig. Das Kind kann !!! die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, muss aber nicht.
Das ist richtig.
Skorpid hat geschrieben:Und wenn nicht verheiratet, wage ich das auch stark anzuzweifeln. Sonst könnet ja jeder behaupten "mein Vater ist Deutscher gewesen, also her mit der Staatsbürgerschaft".
Aber diese Aussage ist falsch, bei unverheirateten muss dann eine Vaterschaftsanerkennung gemacht werden, wenn das Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten soll.
Eventuell müssten Nachweise erbracht werden oder ein DNA Test um die Vaterschaft zu belegen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Skorpid
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von Skorpid »

Genau so habe ich es mir auch gedacht :-)
War g rad noch am googeln, konnte nicht mehr rechtzeitig editieren.

www.bundesregierung.de hilft (hier stehen auch "Vorteile" der deutschen Staatsbürgerschaft, kam noch nicht zum lesen):

------------------------

Abstammungsprinzip in Deutschland

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... inzip.html

Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind.

Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.


Doppelte Staatsbürgerschaft auf Lebzeit, wenn der andere Staat das mitmacht.

-----------------------

Geburtsortprinzip in Deutschland:

Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.

Doppelte Staatsbürgerschaft bis 18tes Lebensjahr, dann muss man sich entscheiden (wenn der andere Staat das mitmacht)

------------------------

Und wer weiß, wie das in China geregelt ist? Kann da jemand was verbindliches zu sagen?
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tanzhou
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von tanzhou »

Ich sehe das so aehnlich wie von Skorpid weiter oben erwaehnt; Wenn bei uns ein Kind ansteht wird es sicherlich in China zur Welt kommen, da wir uns dazu entschieden haben, unseren Lebensmittelpunkt zunaechst in China zu belassen. Von daher wuerde ich es mir wuenschen, dass unser Kind dann die chin. Staatsbuergerschaft erhaelt, nicht zuletzt wegen des Aufenthaltstitels. Das ist zumindest unsere Vorstellung derzeit. Was die Schule und Ausbildung angeht muss man dann sehen wenn es ansteht, auch ein Punkt der uns sehr wichtig ist. Aber bis dahin vergeht auch noch eine Weile ...
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von ingo_001 »

Ok, Ihr plant Euren Lebensmittelpunkt auf unabsehbare Zeit in China zu haben.
Deshalb auch die angestrebte chin. Staatsangehörigkeit für Euer Kind (gesicherter Aufenthalt).
Schön und gut ...

Aber hast Du ne andere nicht weniger wesentliche Tatsache mit bedacht?
Was ist mit Deinem Aufenthaltstitel?
Der ist (auf Dauer jedenfalls) keineswegs sicher.

Der muss nämlich jeweils verlängert bzw. erneuert werden, was nur dann passiert, wenn Du zum betr. Zeitpunkt dafür auch die Voraussetzungen erfüllst.

Die Ehe mit einer Chinesin erspart Dir das (im Gegensatz zum dies bzgl. dt. Recht) nämlich nicht.
Es gibt in China für Ausländer keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von tanzhou »

Das ist durchaus eine berechtigte Bemerkung.

Ich weiss, dass es mir auf Dauer durch meine Ehe mit meiner chin. Frau keinen dauerhaften Aufenthaltstitel bringt. Kurzum: Ich befinde mich derzeit in der Phase einer Firmengruendung in China, welche ich spaeter mit meiner Gesellschaft in Deutschland verbinden moechte (verschwistern), also ich versuche auch beruflich meine Zukunft in China zu verfestigen. Abgesehen von der beruflichen Seite fuehle ich mich in Guangdong sehr wohl, habe dort schon einen kleinen Freundeskreis. Das ich die kommenden Jahre immer wieder meinen Aufenthaltstitel erneuern muss wird mir sicherlich nicht erspart bleiben, wie auch bei vielen anderen in aehnlicher Situation. Was die Zukunft bringt, kann kein Mensch wissen, aber ich halte daran fest, auch mit der vollen Unterstuetzung meiner Frau und versuche eine Existenz aufzubauen. Die Option Deutschland ist jedenfalls fuer mich und meine Frau immer vorhanden, sollte es mit den Aufenthalt Probleme geben. Ich sehe das alles weniger pessimistisch.
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von ingo_001 »

Ich wollte Dir nichts ausreden - nur den Punkt Aufenthalt in China dahingehend aufgreifen, dass der eben nicht (wie in D.) zu erlangen ist, sondern jeweils neu beantragt werden muss.

Ich hatte den Eindruck, dass Dir die Problematik nicht bekannt war, weil Du ja da nur Euren potentiellen Nachwuchs (und nicht auch Dich) als Grund genannt hast.

Da Dir die Situation aber bekannt ist, können wir den Part abhaken.
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von tanzhou »

Ingo, hatte ich auch so nicht verstanden :D

Mein Schwager hat einen dauerhaften chin. Aufenthalt (bzw. dauerhafte RP), das ruehrt aber daher, dass er in Macao ca. 25 Jahre beruflich als Beamter taetig war und mit dem chin. Mainland viel zu tun hatte. Er selber ist eigentlich Portugiese. Bei einem solchen Privileg, so denke ich, muss man recht gute Verbindungen oder aber fuer den chin. Staat ausserordentliche Dienste erwiesen haben.
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Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von ingo_001 »

Tja, die Hintergründe dieser Sonderregelung werden wohl ein gut gehütetes Geheimnis bleiben :)

Ich drück Euch jedenfalls die Daumen, dass Eure Planungen sich auch umsetzen lassen.
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Ehrl-ich währt am kürzesten

Beitrag von Laogai »

einfach-ich hat geschrieben:Mutter chinesin Vater deutsch ist nur ne Frage
Nur "ne" Vermutung: Du hast eine local geschwängert und willst nun wissen, wie ...
einfach-ich hat geschrieben:das Kind kann doch die deutsche Staatsangehoerigkeit bekommen?
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... die Frau deines zukünftigen Kindes möglichst unproblematisch nach Deutschland kommen kann. Habe ich dein Anliegen richtig verstanden?

Hoffentl-ich nicht :idea: :shock:
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