Hi,
Arbeitserlaubnisse gibt es schon noch aber nicht im Zusammenhang mit den "normalen" Aufenthaltstiteln wie AE oder NE, die immer die Arbeitserlaubnis beinhalten.
Hier gibt es aber leider keine Grundlage für einen Aufenthaltstitel, wenn ich mal annehme, daß sie nicht die Bedingungen für Hochqualifizierte erfüllt (80tsd/anno).
Hätte sie einen Aufenthaltstitel (Duldung oder Ähnliches), der nicht zur Arbeit berechtigt, würde sie unter diesen Bedingungen (Sprache, jederzeit einsetzbar in China) wohl eine Arbeitserlaubnis bekommen.
Aufgrund dieser Umstände bekommt sie aber keinen Aufenthaltstitel.
Es gibt ganz eng gesteckte Ausnahmen, z.B. Spezialitätenköche, die brauchen aber dann auch eine Ausbildung einer anerkanten Schule in China.
Frage mal bei
http://www.info4alien.de, ob es da vielleicht doch noch eine Möglichkeit gibt, ich glaube aber nicht.
Hat die Firma eine Niederlassung in China? Dann gäbe es da sicher Möglichkeiten.
Gruß,
Norbert