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 Betreff des Beitrags: Wahlrecht wenn in Deutschland abgemeldet
BeitragVerfasst: 20.07.2011, 17:00 
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Hallo Community,

Ich arbeite seit einer Weile legal in China (Alien Work Permit). Eigentlich sollte ich mich jetzt in Deutschland abmelden. Hab keine Lust da spaeter mal irgendwelche Steuern nachzahlen zu muessen, habe auch noch ein kleines Einkommen in Deutschland.

Wie sieht es denn mit dem Wahlrecht aus? Kann ich irgendwie weiterhin Protestwaehlen? Die BRD wird mir ja wohl kaum meinen Briefwahlschein hinterherschicken...


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 Betreff des Beitrags: Re: Wahlrecht wenn in Deutschland abgemeldet
BeitragVerfasst: 20.07.2011, 17:12 
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Wenn du noch in D gemeldet bist, wirst du automatisch in das Wählerverzeichnis deiner Gemeinde eingetragen und kannst per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Du mußt aber bei deiner Gemeinde einen Wahlschein beantragen, tust du es nicht, kannst du auch nicht wählen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wahlrecht wenn in Deutschland abgemeldet
BeitragVerfasst: 20.07.2011, 19:26 
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Kollege hat geschrieben:
Wie sieht es denn mit dem Wahlrecht aus? Kann ich irgendwie weiterhin Protestwaehlen? Die BRD wird mir ja wohl kaum meinen Briefwahlschein hinterherschicken...
Konsulat oder Botschaft

siehe Artikel Briefwahl

Auszug:
Zitat:
2. Überall mögliche (ubiquitäre) Urnenwahl – [Ort]
Hier wird die Stimme am Wahltag in einem anderen Wahllokal (bei deutschen Wahlen als Wahl mit Wahlschein innerhalb eines Wahlgebiets mit den gleichen Kandidaten auf dem Stimmzettel möglich – bei der Bundestagswahl etwa im Wahlkreis) oder im Ausland (bspw. in einem Konsulat) abgegeben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wahlrecht wenn in Deutschland abgemeldet
BeitragVerfasst: 20.07.2011, 20:13 
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Kollege hat geschrieben:
Hallo Community,

Ich arbeite seit einer Weile legal in China (Alien Work Permit). Eigentlich sollte ich mich jetzt in Deutschland abmelden. Hab keine Lust da spaeter mal irgendwelche Steuern nachzahlen zu muessen, habe auch noch ein kleines Einkommen in Deutschland.

Wie sieht es denn mit dem Wahlrecht aus? Kann ich irgendwie weiterhin Protestwaehlen? Die BRD wird mir ja wohl kaum meinen Briefwahlschein hinterherschicken...



Hallo Kollege,

es ist sehr wichtig für die Zollabfertigung Deines Umzugsgutes bei Deiner Rückkehr, daß Du Dich von Deiner Heimatgemeinde abmeldest, denn wenn Du dann wieder nach D übersiedelst, kann der Zollbeamte Dich zwingen, daß Du alles verzollen und versteuern mußt, da Du den Papieren nach Deinen Lebensmittelpunkt in D gehabt hast...

Ich hatte schon diverse Kunden, die auf diese Weise nicht unter 1-2 T€UR für Sachen bezahlen mußten, die eigentlich schon über Jahre in ihrem persönlichen Besitz befunden hatten...

Hier noch der Link zum letzten Posting, wo ich das erwähnt hatte
viewtopic.php?p=185690#p185690

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Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !


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Nr. 5 lebt !


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 Betreff des Beitrags: Re: Wahlrecht wenn in Deutschland abgemeldet
BeitragVerfasst: 21.07.2011, 17:59 
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Danke fuer die Antworten, Kollegen.

Habe mich heute in Deutschland abgemeldet. Schoen finde ich dass man sich jederzeit wieder anmelden kann, ohne irgendwelche Nachweise bringen zu muessen. Einfach im Zustaendigen Buergeramt sagen dass man wieder in Deutschland, z.B. bei den Eltern wohnt.


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