APS Unterlagen

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Nüls
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APS Unterlagen

Beitrag von Nüls »

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin in diesem Forumsbereich mit meinem Beitrag nicht völlig falsch, habe leider keinen richtig passenden gefunden...

Nun aber zu meiner Frage an Euch:

Meine chinesische Freundnin würde gerne in Deutschland studieren, allerdings gibt es ein Problem mit den Unterlagen, die sie dafür bei der APS einreichen müsste.
Sie hat die Gaokao absolviert und bekommt bald auch ihren Bachelorabschluss, allerdings fehlt ihr das von der APS geforderte Abschlusszeugnis der Oberschule (obere Mittelschule). Nach ihrer Aussage hat sie im letzen Jahr an der Oberschule nicht mehr alle Prüfungen geschrieben um sich stattdessen auf die Gaokao vorzubereiten und deshalb das entsprechende Zeugnis nicht erhalten. Es sei nun auch im Nachhinein nicht mehr zu bekommen. Ich weiß leider nicht genug über das chinesische Schulwesen um zu wissen, ob das möglich ist, aber irgendwie erscheint mir das schon seltsam: Sie hat zwar die Hochschulzugangsberechtigung aber nicht das Abschlusszeugnis der letzten Schule? Da entstehen bei mir Fragezeichen im Kopf.
Andersherum bin ich der Meinung mit Gaokao und Bachelor-Zeugnis dürfte es doch eigentlich nicht an einem Zeugnis der Oberschule scheitern. In der FAQ der APS meine ich etwas Ähnliches gefunden zu haben, bin mir aber nicht sicher, ob wirklich dieser Fall gemeint ist...

Nun habe ich versucht die APS telefonisch zu erreichen, allerdings bislang ohne Erfolg.

Von daher meine Frage: Hat jemand von Euch Ahnung von dem Verfahren oder kann mir generell etwas zu der Situation sagen?

Vielen Dank im Voraus!
Andy_yi
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Re: APS Unterlagen

Beitrag von Andy_yi »

Nüls hat geschrieben: Sie hat die Gaokao absolviert und bekommt bald auch ihren Bachelorabschluss, allerdings fehlt ihr das von der APS geforderte Abschlusszeugnis der Oberschule (obere Mittelschule). Nach ihrer Aussage hat sie im letzen Jahr an der Oberschule nicht mehr alle Prüfungen geschrieben um sich stattdessen auf die Gaokao vorzubereiten und deshalb das entsprechende Zeugnis nicht erhalten. Es sei nun auch im Nachhinein nicht mehr zu bekommen. Ich weiß leider nicht genug über das chinesische Schulwesen um zu wissen, ob das möglich ist, aber irgendwie erscheint mir das schon seltsam: Sie hat zwar die Hochschulzugangsberechtigung aber nicht das Abschlusszeugnis der letzten Schule? Da entstehen bei mir Fragezeichen im Kopf.
Wenn man in der Oberschule den Zeitpunkt erreicht hat um am Gaokao teilzunehmen, gibt es auch am Ende der Oberschule ein Abschlusszeugnis. Die Gaokao Vorbereitungszeit beginnt rund 6. Monate vor Abschluss der Oberschule. Während dieser Zeit werden keine Prüfungen mehr in der Oberschule geschrieben, welche deine Freundin hätte versäumen können. Es steht dem Schüler frei in der Vorbereitungszeit am regulären Unterricht teilzunehmen, oder nach Hause zu fahren, um zu lernen.

Kann es sein das deine Freundin nach dem Gaokao versäumt hat sich das Oberschulzeugnis abzuholen, weil sie dachte bei fernbleiben vom regulären Unterricht während der Vorbereitungszeit, kein Anspruch mehr auf das Zeugnis zu haben?

Ich würde mich da mal mit der Schule kurzschließen, bevor man sagt, es gibt keine Möglichkeit mehr das zu bekommen. Zum APS selbst weiß ich leider nichts.

Lg
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Sachse28
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Re: APS Unterlagen

Beitrag von Sachse28 »

Meine Frau meint, dass sowas nicht möglich ist. Sie benötigte alle Prüfung der Oberschule bevor sie am Gaokao teilnehmen konnte. Vielleicht gab es in Euren Fall ja eine Verwechselung in der Schulverwaltung. Bitte fragt dort nochmals nach.

Bei weiteren Fragen zur APS wendet Euch bitte an uns.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Nüls
Neuling
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Re: APS Unterlagen

Beitrag von Nüls »

Vielen Dank für Eure Antworten!

Nun muss ich wohl erstmal mit ihr diskutieren, wie es sein kann, dass sie angeblich nicht alle Prüfungen geschrieben hat, aber die Gaokao gemacht hat...

@Sachse28: Danke Euch für das Angebot. Gegebenenfalls kommen wir dann nochmal darauf zurück.
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