Ausgewanderter hat geschrieben:... Ich lebe jetzt seit fast acht Jahren in Thailand. Zugelassene Anwälte unterliegen der Residenzpflicht in DE, müssen also, wenn sie das Land verlassen, ihre Zulassung abgeben. Nur zugelassene Anwälte dürfen sich als solche bezeichnen. Da ich aber keine Zulassung mehr habe, bin ich, um Irrtümer zu vermeiden (vgl. § 132a I. Nr. 2 StGB), dazu übergegangen, als Rechtskonsulent im Rechtsverkehr aufzutreten ...
Hört sich schlüssig an. Ich bin auf den Begriff "Rechtskonsulent" so angesprungen, da er mich eher verunsichert hat. Ich weiß nicht, wie es anderen geht, auch wenn die Bezeichnung korrekt sein mag, so irritiert sie schon ein wenig.
Ausgewanderter hat geschrieben:... Auch das war hier schon Thema ...
Ich gestehe, daß ich die detaillierten Biographien sämtlicher Forenteilnehmer nicht immer sofort parat habe. Sorry, mein Fehler.