Zitat:
Aber Deine Behauptung bezüglich E**y ist verkehrt und gefährlich irreführend. Die Anti-counterfeit-Bestimmungen in BGB und MarkenG sowie UrhG beziehen sich explizit nicht nur auf gewerbliche, sondern auch auf private Transaktionen. Das betrifft auch das Recht der Geschädigten und ihrer Erfüllungsgehilfen (der Abmahner) auf Auskunftserteilung. Das betrifft auch die Strafvorschriften, mit dem Unterschied von 3 Jahren statt 5 Jahren Höchststrafe.
Auch wenn Du privat ein Fake auf E**y oder bei anderen Onlineauktionen oder Trading-Plattformen anbietest, kannst Du auffallen. Die Chance ist auch sehr hoch, da die Rechteinhaber und die beauftragten Anwaltsbüros und Detekteien diese Plattformen sehr intensiv überwachen.
Danke für die Ausführliche Erläuterung, leider wurde mein Post falsch verstanden.
Ich habe nirgendwo behauptet das es durch meine Deklaration der Verkauf von Plagiaten plötzlich Legal wäre.
Ich habe nur auf die Widerrufsbelehrungen hingewiesen, da die Abmahnwellen bei Ebay sich meistens auf diverse Fehler beziehen ( zugegeben bei diesem Thema gerade war das wohl Irreführend ).
Das man keine Plagiate verkaufen darf, sollte Jedem klar sein, das habe Ich bei meinem Post Einfach mal vorausgesetzt und wenn man meinen weiteren Post gelesen hat, hätte man meinen Standpunkt dazu auch bemerkt.