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 Betreff des Beitrags: Heiraten in China FAQ
BeitragVerfasst: 07.11.2009, 06:03 
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Hallo zusammen,

um den wiederkehrenden Threads „ Heirat in China“, „Was soll ich nur tun“, „...und wieso überhaupt“ etwas Einhalt zu bieten, versuche ich mich mal an einem „Heiraten in China FAQ“

Es gibt hier im Forum genügend Threads über dieses Thema. Aber leider nichts gebündeltes. Dieses FAQ beginnt beim Standesamt, mit der Beantragung der Dokumente bis zum endgültigen Zusammenleben in Deutschland. Dieser Thread wird natürlich bis zu seiner Fertigstellung immer berichtigt und ergänzt.

Für Diskussionen und Berichtigungen, werde ich einen gesonderten Thread eröffnen. Also bitte keine Kommentare in diesem Thread. Für Ergänzungen etc. bin ich natürlich allen Forumsteilnehmern dankbar. Ich schreibe dieses FAQ ausgehend von den Anforderungen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und der Provinz Liaoning in China.

Warum das alles? Nun, wir stecken mittendrin in der Vorbereitung. Live dabei und aktuelle Informationen aus erster Hand. Heirat im Februar 2010, wenn alles glatt läuft.

Nachtrag von Guangzhou:
Evtl. sollte das noch mit dem Hinweis ergaenzt werden, dass es sich um "Mainland China" handelt - in Hong Kong ist die Sache viel, viel einfacher. Oder noch ergaenzen wie man in HK heiraten kann, das erspart den ganzen Aerger und Papierkram, Fluege nach HK sind sehr guenstig und die Sache ist wenn man es eilig hat an einem Tag "erledigt".



Heiraten in China FAQ


WICHTIG!!! Bitte beachtet, das sämtliche Dokumente von euch, als auch von ihr, nur eine Halbwertszeit von 6 Monaten besitzen. Schafft ihr es nicht, eure Angebetete innerhalb dieser Zeit zu ehelichen, geht der Spaß von vorne los.

Vorwort:

Aller Anfang ist schwer...hat mal jemand gesagt. Aber alles halb so wild. Im Internet kursieren die wildesten Gerüchte um dieses Thema. Damit will ich keinesfalls sagen, das es keine Probleme geben kann. Siehe die Threads von unserem Attila. Aber lasst euch keine Angst machen. Geht einfach zu den Behörden hin und erkundigt euch über das Vorgehen. Dann bekommt ihr erstens, richtige Informationen und zweitens, aus erster Hand. Ich habe die Erfahrung gemacht, das die Sachbearbeiter in den verschiedenen Behörden, sehr hilfsbereit sind. Wenn man ihnen ehrlich und freundlich entgegen tritt. Natürlich können manche Vorgehensweisen und Anträge, sowohl in Deutschland als auch in China etwas abweichen. Aber im großen und ganzen, passt das schon.


Begriffsbestimmung:

Ehefähigkeitszeugniss EFZ
Ledigkeitsnachweis LN
Konsularbescheinigung KB


Gliederung:

1.Das Standesamt Teil 1( Die Vorstufe zum EFZ)
2.Die Behörden in China Teil 1 ( Dokumente für das EFZ)
3.Das Standesamt Teil 2 (Beantragung, Beglaubigung, Legalisation des EFZ)
4.Die Behörden in China Teil 2 ( Konsularbescheinigung, Standesamt usw.)
5.Das Familienzusammenführungsvisum (Dokumente, Vorgehensweise usw.)
6.Die Behörden in Deutschland ( Versicherung, Finanzamt, Integration usw.)
7.Aktuelle Ergänzungen, Änderungen und Tipps des Forums
8.Linksammlung ( Auswärtiges Amt, Visadienste, Beglaubigungen usw.)


1. Das Standesamt Teil 1( Die Vorstufe zum EFZ)

Bei einer Heirat in China, benötigt das „chinesische Standesamt“ (ich nenne es jetzt mal so) unter anderem einen Ledigkeitsnachweis von euch. Dieser Ledigkeitsnachweis, heißt Konsularbescheinigung und wird aufgrund des Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) von der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in China ausgestellt. Dazu später mehr.

Also...erster Schritt. Ihr geht zu dem für euch zuständigen Standesamt in eurer Stadt und holt euch die sogenannte „ToDo-Liste“. Sämtliche Standesämter in Deutschland haben diese Infobroschüre. Es ist eigentlich nur ein Blatt mit Aufzählung der Dokumente. Der Standesbeamte wird euch die benötigten Dokumente, für euch und eure zukünftige Frau ankreuzen. Eventuelle Tipps und Vorgehensweisen zu Internationalen Dokumenten wie Internationale Geburtsurkunde und Eidesstattliche Erklärung (Affidavit), das ist die Ledigkeitsbescheinigung eurer zukünftigen Frau, gibt es kostenlos dazu.

Folgende Dokumente sind in der Regel für das EFZ beim Standesamt vorzulegen:
(Kann von Bundesland zu Bundesland abweichen, also bitte beim Standesamt nachfragen)

Deutschland:

1.Ausweis oder Reisepass
2.Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt (nicht älter als 3 Tage)
3.Internationale Geburtsurkunde ( macht auch das Standesamt)
4.Scheidungsurkunde bzw. Familienbuch, wenn nötig ( Standesamt)
5.Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses EFZ (Standesamt)

China:

1.beglaubigte Kopie Reisepass
2.Internationale Geburtsurkunde (Original + Übersetzung, beglaubigt)
3.Eidesstattliche Erklärung / Affidavit (Original + Übersetzung, beglaubigt)
4.Hukou (beglaubigte Kopie) ist nicht zwingend erforderlich, aber besser ist es.
5.Scheidungsurkunde wenn benötigt (beglaubigte Kopie)

Hinweis: Bei Scheidung reicht das geänderte Hukou nicht aus. Es muss eine Scheidungsurkunde erstellt werden. Die Internationale Geburtsurkunde benötigt man auch später in Deutschland. Das öffentliche Notariat in China im Geburtsort / Wohnort, kann diese Dokumente erstellen. Oder ihr geht den Weg über einen amtlich anerkannten Notar. Alle Dokumente von ihr müssen nur beglaubigt sein. Bei Heirat in China keine Überbeglaubigung oder Legalisation notwendig. Zumindest bei mir so. Allerdings kann das unterschiedlich sein. Also besser mal bei eurem Standesamt nachfragen.

Dazu mehr im nächsten Teil...

Gratuliere...Ihr habt den ersten Schritt hinter euch. Jetzt flux Kontakt zu eurer Zukünftigen aufnehmen und ihr erklären welche Dokumente sie Beantragen muss. Das war mitunter der schwierigste Teil...zumindest bei mir. :mrgreen:
An der Stelle, Gruß an Ingo, Happyfuture und Mathias.
Und vergesst eure Dokumente nicht, wenn ihr´s eilig habt.

Und nochmal bevor ich Haue bekomme. Die Standesämter in Deutschland sind unterschiedlich. Also immer schön Fragen, was sie wirklich an Unterlagen benötigen. Bei meinem Standesamt reicht die Übersetzung und Beglaubigung ihrer Dokumente. Keine Überbeglaubigung durch das chin. Außenministerium und keine Legalisation durch die deutsche Botschaft. Das hat mir der Standesbeamte auf meine Nachfrage so gesagt. Das kann bei euch natürlich ganz anders sein.

Fortsetzung folgt....

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ
BeitragVerfasst: 07.11.2009, 09:31 
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Nochmal die Bitte an alle. Nur in den Diskussionsordner posten.
Da das FAQ hier, aneinanderhängend sein soll. Danke euch.


Also bitte die Posts, verschieben, wenn möglich.

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ
BeitragVerfasst: 07.11.2009, 10:20 
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2. Die Behörden in China Teil 1 ( Dokumente für das EFZ)

Beglaubigte Kopie vom Reisepass: (Bitte im Forum nachlesen)
Gibt es wohl nicht viel zu sagen, der Titel verrät es schon.... Also ab zum Notar.

Internationale Geburtsurkunde: http://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde
Gibt es im öffentlichen Notariat des Geburtsortes. Dazu werden das Hukou und die ID Card von Vater und Mutter benötigt. Aufgrund dessen wird eine Geburtsurkunde erstellt, was in China eher unüblich zu sein scheint. Diese Vorgehensweise wurde im Forum auch schon mehrfach besprochen.

Eidesstattliche Erklärung / Affidavit (Ledigkeitsnachweis): http://de.wikipedia.org/wiki/Affidavit
Gibt es ebenfalls im öffentlichen Notariat des Wohnortes. Dazu braucht sie nur ihre ID Card und muss eine eidesstattliche Versicherung zu ihrer Ledigkeit ablegen. Das Affidavit ist ebenfalls eine internationale Urkunde.

Das Hukou: http://de.wikipedia.org/wiki/Hukou
Ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings meinte mein Standesbeamter, es würde nichts Schaden, wenn er eine beglaubigte Kopie davon hätte. Hat sie entweder Zu hause oder bei Ihren Eltern.

Scheidungsurkunde: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung
Die Scheidung steht normalerweise im Hukou drin (Sagt sie ). Die deutschen Behörden verlangen aber eine extra Scheidungsurkunde (Scheidungsbüchlein). Also auf zum öffentlichen Notariat des Wohnortes.

Nachtrag von Happyfuture: (Danke dir Happy)
Es gibt "Rahmenbedingungen" in D, letztlich können jedoch die STANDESÄMTER
frei entscheiden, welche Unterlagen benötigt werden. Diese Angaben stimmen
dann in den sogenannten "Laufzetteln" mit anderen Standesämtern nicht
überein! Die Deutsche Botschaft bzw. Konsulate geben daher auch keine
Auskunft und halten sich strikt daran, nur mit EFZ eine Heirat zu
legalisieren, egal ob Heirat in CN oder D stattfinden soll!

In CN spricht man vom "Ledigkeitsnachweis" (auch nach Scheidung)
Daher gibt es in CN Scheidungsurkunden - gibt es in D nicht (hier nur
Gerichtsurteile) In D wird differenziert zwischen "geschieden" und "ledig"

Scheidungsurkunde in China:
Genau, wie es für jeden ein CN-Heiratsbüchlein (=Heiratsurkunde) gibt,
erhält jeder Geschiedene gleiches Büchlein mit dem Vermerk
"Scheidungsurkunde" - so einfach ist das in China!



Bei uns, macht das alles ein amtlich anerkannter Notar. Ihre 3. Tante (San yi) hat bei so einem Notar gearbeitet und weiß natürlich, wie alles etwas schneller geht. Die Dokumente wurden letzten Donnerstag beantragt und können wahrscheinlich schon am Dienstag abgeholt werden. Dank San yi. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 10-12 Tage. Bei uns gerade mal 4-5 Tage, mit etwas Glück.

Alle Dokumente müssen natürlich ins Deutsche übersetzt, kopiert und beglaubigt werden.
Eventuell noch Überbeglaubigt durch das chinesische Außenministerium und Legalisiert durch die deutsche Botschaft. Dann ab mit den beglaubigten Kopien nach Deutschland. Und immer schön vor dem Briefkasten auf und ab Tigern. Macht eine schlanke Figur. :mrgreen:

Hinweis: Bitte beachtet die Zeit für den Postweg. Bis die Dokumente bei euch sind, können schon mal bis zu 2 Wochen vergehen. Mit viel Glück etwas weniger. Ebenfalls solltet ihr die Feiertage sowohl in China als auch in Deutschland berücksichtigen. Die Ämter sind eben alle gleich....


Zu den Kosten kann ich noch nichts sagen, wird aber nachgeholt.

Gratulation...Und schon wieder haben wir eine Teilaufgabe gelöst. Jetzt noch warten, bis die Dokumente bei euch ankommen und dann ab zum Standesamt eurer Stadt, das EFZ beantragen.
Dazu mehr im nächsten Teil...


Fortsetzung folgt....

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ
BeitragVerfasst: 08.11.2009, 02:30 
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Hinweise: Das Standesamt Teil 1( Die Vorstufe zum EFZ) und Die Behörden in China Teil 1 ( Dokumente für das EFZ)

Da es noch Unklarheiten zu den Dokumenten für das EFZ, sowie Beglaubigung, Überbeglaubigung und Legalisation zu geben scheint, hier nochmal eine kleine Zusammenfassung.

Beglaubigung – Überbeglaubigung – Legalisation von Dokumenten in D und CN

Die ausführliche Version von Mathias:
Durch die Legalisation wird erreicht, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleich gestellt wird. Das gilt in beide Richtungen, also bei der Vorlage deutscher Urkunden in China und chinesischer Urkunden in Deutschland.

Vor der Legalisation der Urkunde durch die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat des Landes, für das die Urkunde benötigt wird, muß die Urkunde im Ursprungsland (fast immer) erst zwischenbeglaubigt und dann endbeglaubigt werden.


Beispiel 1, eine deutsche Urkunde (z.B. ein Auszug aus dem Melderegister als Ledigkeitsbescheinigung) wird zur Vorlage in China benötigt:

Zuerst muß diese Urkunde Zwischenbeglaubigt werden. Diese Zwischenbeglaubigung wird in den meisten Bundesländern durch den Präsidenten des Landgerichtes, in dessen Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen. Im Einzelfall bitte beim zuständigen Amt erfragen.

Dann muß die so zwischenbeglaubigte Urkunde vom Auswärtigen Amt endbeglaubigt werden. Das deutsche Auswärtige Amt hat aber die Zuständigkeit für Beglaubigungen zum Zweck der Legalisation auf das Bundesverwaltungsamt (siehe oben) übertragen.

Nach der Endbeglaubigung nimmt dann die diplomatische oder konsularische Vertretung Chinas (also die Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin oder das eventuell zuständige chinesische Konsulat) die Legalisation vor.


Beispiel 2, eine chinesische Urkunde (z.B. die Heiratsurkunde) wird zur Vorlage in Deutschland (oder z.B. für die Beantragung von Visa bei der deutschen Botschaft) benötigt:

Zuerst muß diese Urkunde Zwischenbeglaubigt werden. Diese Zwischenbeglaubigung wurde in unserem Fall durch einen Notar, vorgenommen (da das in China sicher regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird, müssten hier noch mehrere Erfahrungswerte einfließen). Im Einzelfall bitte auch vor Ort nachfragen.

Dann muß die so zwischenbeglaubigte Urkunde vom chinesischen Außenministerium in Beijing endbeglaubigt werden.

Nach der Endbeglaubigung nimmt dann die diplomatische oder konsularische Vertretung Deutschlands (also die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Beijing oder das eventuell zuständige deutsche Konsulat) die Legalisation vor.

Für die Zwischenbeglaubigung liest man auch oft den Begriff Beglaubigung, für die Endbeglaubigung wird auch der Begriff Überbeglaubigung verwendet.



Die kurze Version von mir:
Beglaubigung, Überbeglaubigung, Legalisation in D:
Beglaubigung: normalerweise das Standesamt direkt
Überbeglaubigung: normalerweise das BVA Köln
Legalisation: normalerweise CN- Konsulate / Botschaften in D.

Beglaubigung, Überbeglaubigung, Legalisation in CN:
Beglaubigung: öffentliche (Staatliche) Notariate oder amtlich anerkannter Notar.
Überbeglaubigung: CN-Außenministerium
Legalisation: Deutsche Botschaft/Konsulate in China.


Dokumente für das Ehefähigkeitszeugniss EFZ

Auch hier sei noch einmal gesagt: Fragt bei dem zuständigen Standesamt eurer Stadt nach, welche Dokumente sie für euer EFZ brauchen. Das kann mit unter sehr unterschiedlich sein. Keine Sorge, ihr seit nicht die ersten und nicht die letzten die in China heiraten wollen. Informiert euch beim Standesamt wegen Beglaubigung, Überbeglaubigung und Legalisation der chin. Dokumenten.

Macht es euch nicht zu einfach, nur weil euch jemand sagt eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt reicht. Geht den etwas schwereren Weg über das EFZ und die Konsularbescheinigung. Sonst steht ihr am Schluss in China und euch wird gesagt, das ihr nicht heiraten könnt, weil irgendwelche Dokumente falsch sind oder fehlen....Worst Case.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes bzw. der deutschen Botschaften in China, gibt es PDF-Files zu dem Thema: (Wurde von Mathias im Diskussionsthread schon gesagt)

http://www.peking.diplo.de/Vertretung/p ... =Daten.pdf

http://www.chengdu.diplo.de/Vertretung/ ... =Daten.pdf

http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/k ... =Daten.pdf

http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf

http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... ssung.html


Ein Ehefähigkeitszeugniss EFZ ist nicht so schwer zu bekommen. Man muss sich halt in Deutschland, sowie in China über die Dokumente und Vorgehensweisen informieren. Ich denke, das EFZ, ist von allem noch die kleinste Hürde und kann mit etwas Engagement, sowie der Mitarbeit der Liebsten, recht einfach genommen werden.

Wird fortgesetzt...

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ
BeitragVerfasst: 25.11.2009, 02:31 
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3. Das Standesamt Teil 2 (Beantragung, Beglaubigung, Legalisation des EFZ)

Wichtig!!! Bevor eure Zukünftige, ihre Dokumente zu euch schickt, lasst euch die Dokumente per Fax oder Email schicken. Mit Fax bzw. Email geht ihr zu dem für euch zuständigen Standesamt und lasst sie auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Gibt der Standesbeamte grünes Licht, kann sie die richtigen Dokumente schicken.

Wichtig!!! An dem Tag, an dem ihr auf das Standesamt geht um euer EFZ zu beantragen, holt ihr euch vorher noch die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Kosten ca. 5 Euro. Warum? Laut meinem Standesbeamten, darf die Meldebescheinigung nicht älter als 3 Tage sein. Kann bei euch anders sein, bitte beim Standesamt nachfragen.

Hinweis: Die Preisgestaltung der Standesämter war bis November 2009 Bundesangelegenheit. Das heißt, die Preise beim Ausstellen der Dokumente waren Bundesweit etwa gleich. Seit 01. November 2009, ist die Preisgestaltung Ländersache. Bedeutet jedes Bundesland kann nun seine eigene Preise festlegen. (Aussage meines Standesbeamten) Kosten bei mir: Alt 60 Euro, Neu 85 Euro. Hatte aber noch Glück, mein Standesbeamter berechnete noch den alten Preis.

Ihr habt jetzt alle Dokumente aus China und Deutschland zusammen? Auf geht’s zum Einwohnermeldeamt und zum Standesamt. Lasst euch zum EFZ gleich die Internationale Geburtsurkunde ausstellen. Kosten EFZ 55 Euro, Kosten Internationale Geburtsurkunde 5 Euro.

Chin. Dokumente von ihr (vom Notar beglaubigt / übersetzt usw.)
Gesamt: 1520 RMB



Beglaubigung:
Ich hatte nun folgende Dokumente (beglaubigt durch das Standesamt):

Bearbeitungszeit: sofort

1.Ehefähigkeitszeugniss 55€
2.Internationale Geburtsurkunde 5€
3.Meldebescheinigung / Einwohnermeldeamt 10€

Gesamt: 70€


Überbeglaubigung:
Ich bin dann nach Kaiserslautern zur Aufsichts- u. Dienstleistungsdirektion gefahren. Bei euch wahrscheinlich das Oberlandesgericht (OLG) zuständig. Bitte beim Standesamt erfragen.

Bearbeitungszeit: sofort

Überbeglaubigung der 3 Dokumente Gesamt: 39€


Endbeglaubigung:
Die chin. Botschaft in Berlin, legalisiert nur Dokumente die vom Bundesverwaltungsamt (BVA) Köln endbeglaubigt sind.

http://www.bva.bund.de/cln_170/nn_38555 ... igung.html

Bearbeitungszeit: 4 Tage (+ Postweg)

Endbeglaubigung der 3 Dokumente Gesamt: 30€


Legalisation:
Die Legalisation der Dokumente nehmen die chin. Konsulate / Botschaften vor.
http://www.china-botschaft.de/det/qz/t169699.htm

Da ich außer der Legalisation meiner Dokumente auch noch das Visum brauche, habe ich einen Visadienst in Berlin beauftragt. Einfach mal im Internet suchen. Es gibt genügend davon zu unterschiedlichen Preisen.

Bearbeitungszeit: 7 Tage (normales Verfahren + Postweg)

Legalisation der 3 Dokumente Botschaft: 60€
Visadienst: 30€

Gesamt: 90€

Nochmal der Hinweis das das EFZ nicht legalisiert werden muss, wenn man eine Konsularbescheinigung/Ledigkeitsnachweis der D-Botschaft benötigt. Die Legalisierung des EFZ benötigt man nur, wenn das EFZ als Ledigkeitsnachweis beim Eheregisteramt in CN anerkannt wird (ohne Konsularbescheinigung /Ledigkeitsnachweis der D-Botschaft).

Die Gesamtkosten vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zur Legalisation durch die chin. Botschaft belaufen sich bei mir, inkl. Postweg (Einschreiben), auf etwa 230 Euro + Visum für China. Die Übersetzung der deutschen Dokumente sollten von einem anerkannten Notar in China gemacht werden, da in Deutschland fast unbezahlbar.

Um auf Nummer sicher zu gehen, könnt ihr jetzt auch eure Dokumente per Mail oder Fax nach China schicken. Eure Freundin / Verlobte kann mit den Dokumenten + Übersetzung bei der zuständigen Behörde nachfragen. Sollte aber soweit alles seine Richtigkeit haben.

Glückwunsch, eine weitere Hürde wäre genommen. Jetzt ist es nicht mehr weit, bis zum „Fangeisen“. Bestellt schon mal den Anzug, ein weißes Kleid und ein rotes Kleid. :lol: :lol: :lol:

Den nächsten Teil gibt es im März 2010, wenn ich „in Eisen gelegt“ aus China zurückkomme. :mrgreen:


Wird fortgesetzt...

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ
BeitragVerfasst: 26.11.2009, 02:39 
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Hinweise: 3. Das Standesamt Teil 2 (Beantragung, Beglaubigung, Legalisation des EFZ)

Nachtrag von happyfuture:
Das EFZ muss laut Aussage der Deutschen Botschaft in Peking NICHT von der chinesischen Botschaft "beglaubigt" werden - diese Kosten kann man sich sparen! Die Deutsche Botschaft in Peking und auch die Generalkonsulate erstellen das heiß begehrte Dokument für den "Ledigkeitsnachweis" zur Heirat aufgrund der Überbeglaubigung durch das BVA in Köln!


Nachtrag von Tenshu:
Richtig.
EFZ zur Verwendung direkt beim CN-Eheregisteramt = Legalisierung CN-Botschaft.
EFZ zur Verwendung bei Deutscher Botschaft / Konsulat = Endbeglaubigung / BVA Köln.

Die Legalisierung wird nur zur Verwendung der Dokumente bei einer ausländischen Behörde benötigt. Bei einer Verwendung, einer Deutschen Behörde im Ausland reicht die Endbeglaubigung durch das BVA Köln. Bitte beachten: Die ausgestellte Konsularbescheinigung aufgrund des EFZ, bei der Deutschen Botschaft / Konsulat muss noch durch das CN-Außenministerium legalisiert werden.


Nachtrag von Dagobert, der erst kürzlich mit dem Außenministerium telefoniert hat:

So nach 20 Minuten Warteschlange bin ich dann doch bei einer Mitarbeitering des Auswärtigen Amtes gelandet. Vorweg: Was ich sagte stimmt. Urkunden von deutschen Behörden müssen nie für andere Behörden beglaubigt werden, nur dann wenn man eine Legalisierung für ausländische Behörden anstrebt.

Zusammenfassung:

1) Alle die zu einer Botschaft im jeweiligen Land gehen können, nehmen einfach nur das vom Standesamt ausgehändigte EFZ und gehen damit zur dt. Botschaft in dem jeweiligen Land. Dann wird einem die KB ausgestellt. Und zwar immer und überall auf der Welt. Achtung: Erkundigt euch ob das ausländische Standesamt nicht trotzdem das EFZ sehen möchte. Was 99,9% nicht sein sollte. Sondern nur bei Punkt 2)

2) Wer keine dt. Botschaft aufsuchen kann, warum auch immer, und die Möglichkeit besteht ein EFZ oder eine Meldebscheinigung direkt beim ausl. Standesamt ohne KB vorzulegen (nachfragen!), der muss die Beglaubigungsschritte in der FAQ durchgehen, mit anschliessender Legalisierung bei der jeweiligen Botschaft in Deutschland (bei uns ist es die chin. Botschaft in Berlin) damit die EFZ oder Meldebescheinigung anerkannt wird.

Fragt also einfach nach was das ausl. Standesamt möchte und geht eine der beiden Schritte oben durch (Für Legalisierung in Punkt 2 siehe FAQ)

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Ich habe auch ein Erklärung dafür, warum Tenshu vorher komische Aussagen bekam man benötige es. Die nette Dame wollte mir auch erst mitteilen das EFZ müsse beglaubigt werden. Ich hatte sie dann aber darauf hingewiesen, dass das EFZ nur für die Botschaft bestimmt ist. Dann sagte sie "Ach so wenn sie das EFZ nicht beim ausl. Standesamt benötigen und nur für die KB, dann muss es nicht beglaubigt/legalisiert etc werden. Behörden trauen sich ja untereinander.". Also war das damals in deinem Gespräch einfach nur nicht ganz klar Tenshu :)

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