Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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ingo_001
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von ingo_001 »

Aremonus hat geschrieben:Ich habe übrigens meine Adidas-Turnschuhe, für welche ich hier 250 Franken bezahlt habe, in China im offiziellen Adidas-Shop für 1100 Yuan gesehen...
Na ja, die Schweiz ist ja bekanntermassen ein Land, in dem die Lebenshaltungskosten alles andere als niedrig sind.
Für Deine Schuhe hättest Du nicht extra nach China fliegen müssen - die wären wahrscheinlich selbst in Deutschland billiger gewesen als in der Schweiz :mrgreen:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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ingo_001
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von ingo_001 »

fki1970 hat geschrieben:Ich danke euch für Die Anwtorten...
Hat keiner von euch sowas erlebt das die Ware direkt beschlagnahmt wurde.
Hattest Du schon gefragt - und diese wurde auch schon beantwortet.
fki1970 hat geschrieben:Meine Frage ist nur ob es jemanden passiert ist das die ware beschlagnahmt wird
HK_Yan hat geschrieben:Das passiert ständig.
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von aquadraht »

HK_Yan hat geschrieben:
aquadraht hat geschrieben:Da kann man nur unschuldig tun "der Verkäufer sagte ja, das sei echt" und fertig.
Wann "fertig" ist entscheidet der Zoll. Selbst wenn die Ware original bei Nike gekauft und von Nike versand wurde wird sie der deutsche Zoll einkassieren weil es Fakes in Deutschland sind. Die Ware ist einfach nicht für den deutschen Markt autorisiert da Nike Deutschland die alleinigen Markenrechte in Deutschland hat, und nicht Nike China oder Nike USA.
Das ist kompletter Blödsinn. Erzähle mir bitte, wo im BGB, im UrhG, im MarkenG oder einem anderen Gesetz zum Produkt- oder Markenschutz die private Einfuhr einer Ware mit rechtmässigem Warenzeichen untersagt ist. Ihr selbsternannten Hobbyjuristen, die nie ein juristisches Seminar von innen gesehen habeb, geht mir allmählich auf den Senkel.

"Autorisierungen für den deutschen Markt" betreffen ausschliesslich Wiederverkäufer, und ohne jetzt alle Gesetze und Kommentare dazu wälzen zu wollen, sehe ich nicht, dass das eine Angelegenheit des Zolls wäre, es wäre vielmehr eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Nike Deutschland und dem Wiederverkäufer, wobei (Stichwort Grauimporte) nicht einmal sicher wäre, wer Recht bekommt.

Produktfälschungen sind dagegen, egal ob privat erworben oder nicht, eine Angelegenheit internationaler Abkommen und damit des öffentlichen Rechts. Hier ist der Zoll die ausführende Behörde, die grenzüberschreitenden Verkehr von Produktfälschungen kontrolliert und unterbindet.

In allen anderen Fällen kontrolliert der Zoll, ob Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist und zieht diese ein. Genau genommen ist dann die Zurückhaltung der Ware eine Inpfandnahme und keine Beschlagnahme.
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von hktraveller »

aquadraht hat geschrieben:
HK_Yan hat geschrieben:
aquadraht hat geschrieben:Da kann man nur unschuldig tun "der Verkäufer sagte ja, das sei echt" und fertig.
Wann "fertig" ist entscheidet der Zoll. Selbst wenn die Ware original bei Nike gekauft und von Nike versand wurde wird sie der deutsche Zoll einkassieren weil es Fakes in Deutschland sind. Die Ware ist einfach nicht für den deutschen Markt autorisiert da Nike Deutschland die alleinigen Markenrechte in Deutschland hat, und nicht Nike China oder Nike USA.
Das ist kompletter Blödsinn. Erzähle mir bitte, wo im BGB, im UrhG, im MarkenG oder einem anderen Gesetz zum Produkt- oder Markenschutz die private Einfuhr einer Ware mit rechtmässigem Warenzeichen untersagt ist. Ihr selbsternannten Hobbyjuristen, die nie ein juristisches Seminar von innen gesehen habeb, geht mir allmählich auf den Senkel.

"Autorisierungen für den deutschen Markt" betreffen ausschliesslich Wiederverkäufer, und ohne jetzt alle Gesetze und Kommentare dazu wälzen zu wollen, sehe ich nicht, dass das eine Angelegenheit des Zolls wäre, es wäre vielmehr eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Nike Deutschland und dem Wiederverkäufer, wobei (Stichwort Grauimporte) nicht einmal sicher wäre, wer Recht bekommt.

Produktfälschungen sind dagegen, egal ob privat erworben oder nicht, eine Angelegenheit internationaler Abkommen und damit des öffentlichen Rechts. Hier ist der Zoll die ausführende Behörde, die grenzüberschreitenden Verkehr von Produktfälschungen kontrolliert und unterbindet.

In allen anderen Fällen kontrolliert der Zoll, ob Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist und zieht diese ein. Genau genommen ist dann die Zurückhaltung der Ware eine Inpfandnahme und keine Beschlagnahme.
Du hast Recht.
Foren sind die Quelle des Halbwissens.
Ich zitiere wieder Mal Arik Brauer: "A jeder sagt was anders, und alle ham se Recht."
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von Grufti »

aquadraht hat geschrieben: Das ist kompletter Blödsinn. Erzähle mir bitte, wo im BGB, im UrhG, im MarkenG oder einem anderen Gesetz zum Produkt- oder Markenschutz die private Einfuhr einer Ware mit rechtmässigem Warenzeichen untersagt ist. Ihr selbsternannten Hobbyjuristen, die nie ein juristisches Seminar von innen gesehen habeb, geht mir allmählich auf den Senkel.

"Autorisierungen für den deutschen Markt" betreffen ausschliesslich Wiederverkäufer, und ohne jetzt alle Gesetze und Kommentare dazu wälzen zu wollen, sehe ich nicht, dass das eine Angelegenheit des Zolls wäre, es wäre vielmehr eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Nike Deutschland und dem Wiederverkäufer, wobei (Stichwort Grauimporte) nicht einmal sicher wäre, wer Recht bekommt.
Lieber Aquadraht !

Hier muß ich Dich leider korrigieren, denn aus meiner Praxis aus der Importzollabfertigung ( bereits seit 1989 !) kommt die Erfahrung, daß sich der Zoll recht wohl um die Rechtmäßigkeit der Importe von Markenware aus dem Ausland (nicht nur China !) kümmert, und zumindest darauf achtet, daß z. B. Schuhe für Lakotz, T-Shirts von T.Hilfiger ,Werbeprodukte f. Nintendo etc pp ausschließlich nur mit Autorisation der entsprechenden Rechteinhaber eingeführt werden.. Da meine Firma der exklusive Importeur für Waren der Sponsoren der Fußball-WM 2006 war, und ich das Vergnügen gehabt hatte, mit der Aufgabe der Zollabfertigung und Distribution für alle Luftfrachtimporte für ganz Deutschland betraut gewesen zu sein, weiß ich wovon ich schreibe.

Im entsprechenden Zollantrag ist immer anzugeben, ob die Genehmigung vorliegt.
Manchmal ist das ein großer Witz, wenn sich eine kleine Firma etwa Fußbälle mit dem eigenen Firmenlogo bedruckt z.B. in Indien/Pakistan fertigen läßt, und der Zoll von dieser Firma, die normalerweise absolut nichts mit Fußbällen zu tun hat, weil sie mit Mineralien/Schmucksteine handelt, eine Autorisation zur Verwendung des Firmenlogos auf den Fußbällen verlangt...
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von hktraveller »

Aber in jedem Fall betrifft das nur gewerbliche Sendungen.
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von Grufti »

hktraveller hat geschrieben:Aber in jedem Fall betrifft das nur gewerbliche Sendungen.

das heißt, wenn jemand--auch privat-- solche Teile kauft-- egal in welcher
Anzahl..

Wenn man die Teile in einer Anzahl in seinem eigenen Koffer mitnimmt( oder als "Umzugsgut" möglichst noch gebraucht ), die ausschließlich einen privaten Verbrauch vermuten läßt, kümmert sich der Zoll weniger darum..
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von HK_Yan »

Grufti hat geschrieben:Wenn man die Teile in einer Anzahl in seinem eigenen Koffer mitnimmt( oder als "Umzugsgut" möglichst noch gebraucht ), die ausschließlich einen privaten Verbrauch vermuten läßt, kümmert sich der Zoll weniger darum..
...das sind eben "Reisemitbringsel". Da geht das wenn es für den Eigenverbrauch ist. Postsendungen usw. werden strenger behandelt.

Der Unterschied zwischen Parallelimport einer im Drittland autorisierten und einer Markenfälschung ist auch nur hypothetisch weil der Sachverständige der die Entscheidung trifft vom deutschen Markenrechteinhaber kommt. Es könnte dann sein das diese gegenüber seinem Arbeitgeber voreingenommen ist.

Da ich ständig Im- und Exportiere und oft mit dem Zoll zu tun hab habe ich das gefährliche Halbwissen Marken jeder Art zu meiden und bin damit noch nie beim Zoll aufgefallen. Ich empfehle jedem der Ware irgendwo kauft und mit Post, Spedition usw. versenden will Marken jeder Art zu meiden. Eine Einsicht in die Liste der Antragsteller "gewerblicher Rechtsschutz" reicht nicht aus da ja eich ein Dritter Rechte verwalten kann.

Zum Thema: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html" target="_blank
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von happyfuture »

Grufti hat geschrieben:
hktraveller hat geschrieben:Aber in jedem Fall betrifft das nur gewerbliche Sendungen.

das heißt, wenn jemand--auch privat-- solche Teile kauft-- egal in welcher
Anzahl..

Wenn man die Teile in einer Anzahl in seinem eigenen Koffer mitnimmt( oder als "Umzugsgut" möglichst noch gebraucht ), die ausschließlich einen privaten Verbrauch vermuten läßt, kümmert sich der Zoll weniger darum..
Wenn Du jedoch 5x originalverpackt "Markenschuhe" oder 10x den gleichen DVD Fake in deinem Reisekoffer hast, kann der Zoll gewerbsmäßigen Handel unterstellen, dann wirds richtig spannend!

Ansonsten schließe ich mich meinem "Kollegen" Grufti zu 100% an. Kann nur empfehlen, sich bei solch einem "Vorhaben" bei einem Verzollungs-Spediteur (oder bei Grufti) schlau zu machen!

Gesetze hin oder her - ich finde es einfach faszinierend, welche Wege der ein oder andere "unwissend" beschreitet, um vermeintlich Geld zu sparen - oder sich auf "halbseidene" Tipps verlässt, die in Wirklichkeit ebensolches "Unwissen" oder "Sprüche" wiedergeben. So verstehe ich auch den Beitrag von a²:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :mrgreen:
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von anwalt »

Mir ist unerklärlich warum ihr keinen gewerblichen Rechtsschutz abschließt!!! Das lohnt sich schon bei dem ersten Rechtsfall.
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von happyfuture »

anwalt hat geschrieben:Mir ist unerklärlich warum ihr keinen gewerblichen Rechtsschutz abschließt!!! Das lohnt sich schon bei dem ersten Rechtsfall.
Wo steht denn diese "Behauptung"?

(oder soll das hier eine schlaue Werbemaßnahme sein?) :P
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von ingo_001 »

Marketing is eben Alles :mrgreen:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von happyfuture »

anwalt hat geschrieben:Das lohnt sich schon bei dem ersten Rechtsfall.
Die Frage ist nur, für wen :P
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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von ingo_001 »

Wer die Frage nicht beantworten kann, wendet sich bitte unter Angabe der Kontonummer + BLZ (besser noch mit ner Einzugsermächtigung) an den Autor dieses Postings :mrgreen:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Gdsk Packet Sendung Vom Zoll Beschlagnahmt

Beitrag von happyfuture »

anwalt hat geschrieben:... gewerblichen Rechtsschutz ...
Von meiner Neugierde getrieben, habe ich klamm heimlich die promotete Internetseite aufgerufen und meinen Wohnort eingegeben:

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"Kein Anwalt gefunden."
"Bitte ändern Sie die Suchoptionen."


und das bei einer Stadt mit über 9 Millionen Einwohnern!
Fake?! :lol: :lol:
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