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 Betreff des Beitrags: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 09.01.2009, 13:05 
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Neuling

Registriert: 09.01.2009, 12:40
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Das Konsulat verweigert dem Kind meiner chinesischen Ehefrau den Nachzug nach Deutschland, weil sie nur das alleinige Sorgerecht, nicht aber noch zusätzlich die alleinige "Vormundschaft" hat. Unser chinesischer Anwalt sagt, dass die "Vormundschaft" normalerweise nicht auf einen Elternteil bei der Scheidung übertragen wird. Hat noch jemand Erfahrung mit dieser Forderung des Konsulats? Tipps, wie man sich helfen kann? Danke und viele Grüße!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 09.01.2009, 14:57 
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Old China Hand
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Frag am besten dort:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=ehe

Wird wohl komplizierter... viel Glück!

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Got Pork?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 13.02.2009, 06:55 
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Neuling

Registriert: 13.02.2009, 06:42
Beiträge: 1
Hallo,

wir haben das gleiche Problem. Wir haben zwar schon eine notarielle Erklärung (wurde zum Heiraten verlangt und auch anerkannt hier in Deutschland) des Vaters dass das Kind nach Deutschland kann und er keine Rechte geltend macht, aber anscheinend enthält die Erklärung nicht die richtige Formulierung für den Familiennachzug.
Hat es bei euch schon geklappt? Wenn ja, welche Formulierung habt ihr in der notariellen Erklärung benutzt, die sowohl mit deutschem als auch chinesischem Recht vereinbar ist?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 22.02.2009, 00:01 
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Neuling

Registriert: 09.01.2009, 12:40
Beiträge: 3
Die deutschen Behörden verlangen regelmäßig notarielle Erklärungen beider chinesischer Eltern, dass dem nach Deutschland auswanderden Elternteil sowohl die Personensorge (custody=fu3yang3) als auch die sog. Vormundschaft (guardianship=jian1hu4quan2) allein übertragen wird. Die Übertragung der sog. Vormundschaft ist zwar meines Wissens unter Chinesen nicht üblich. Wenn aber beide Eltern beim Notariat erscheinen und das erklären, wird das auch beurkundet.
Ohne Vormundschaftsübertragung ist das Einreisevisum nur schwer zu erlangen. Wir konnten hier zwar die Ausländerbehörde überzeugen, so dass diese zumindest einem Härtefall nach § 32 Abs. 4 AufenthG zugestimmt hat. Das Konsulat war aber trotz chinesischem Rechtsgutachten, eidesstattlicher Versicherung und juristischer Ausarbeitungen zu den Erfordernissen des § 32 AufenthG, zum chinesischen Ehegesetz sowie den chinesischen Allgemeinen Zivirlrechtsgrundsätzen selbst nach Intervention eines Bundestagsabgeordneten sehr ablehnend eingestellt und hat dem Visum erst zugestimmt, nach dem wir den Vater doch dazu bewegen konnten, beim Konsulat schriftlich die Zustimmung zu erklären. Viel Glück!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 02.08.2011, 03:30 
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Neuling

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I have deleted this story, because I'm not hoping for a helpful answer here. However, I will post my findings later, for those who really need the information. Thanks for your contributions up till now.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 02.08.2011, 06:11 
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zahlt dem Vater eine Abfindung
welcher Vater will sein Kind nie wieder oder sehr selten sehen
Aber diese Reglung von Deutschland galt schon zu Deutsch Deutschen Zeiten wenn ein Elternteil aus der DDR ausreisen wollte. Ohne Zustimmung vom anderen geht nichts.
Oder würdest Du auf dein Kind verzichten wollen nur weil die Frau nach China zieht und Du kein Visa bekommst


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 02.08.2011, 06:33 
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einfach-ich hat geschrieben:
zahlt dem Vater eine Abfindung
welcher Vater will sein Kind nie wieder oder sehr selten sehen
Du solltest genauer lesen:
Ernie0 hat geschrieben:
The ex-husband has already made a statement at the notary's that he agrees with his child moving to Europe with its mother
Es geht nicht um den Vater, es geht um das deutsche Konsulat, welches die notarielle Erklärung des Vaters nicht akzeptiert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 02.08.2011, 09:54 
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wer will schon noch mehr chinesen im land haben und auch noch bilden


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindernachzug nur bei Sorgerecht + "Vormundschaft"
BeitragVerfasst: 08.11.2011, 23:29 
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Neuling

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The Chinese court has written they cannot give proof of sole custody because of the laws of China (Negativbescheinigung), the father himself and my stepdaughter's school have declared that the father is unable to look after his daughter. Perseverance has been rewarded.


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