Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

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Attila
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Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Hallo liebe Gemeinde.... (SCNR)

Um das alte Thema bezüglich Deutsch Chinesischer Eheschliessungen wieder aufzuwärmen möchte ich hier einige Fragen stellen.

Meine Verlobte und ich planen zu Heiraten, wissen aber noch nicht genau wo (Deutschland, China). Bei meinen Recherchen und Telefonaten habe ich eine interessante Möglichkeit entdeckt:

Anscheinend ist es möglich ein Visum zur Eheschliessung in DE zu beantragen mit einer laufzeit von über 90 Tagen. Dazu ist jedoch eine Aufenthaltserlaubnis nötig.

Ich verstehe dass so das meine Verlobte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, auf der Basis einer beabsichtigten Eheschliessung in DE. Dann kann Sie das Visum zur Eheschliessung in DE beantragen, hierher reisen, wir können hier Heiraten und dann kann sie auch hier bleiben. Eine Rückreise nach China zum erwerb eines Aufenthaltstitels ist dann nicht mehr nötig.

Verstehe ich das richtig?

Das wäre günstig für uns, da wir so schnell wie möglich zusammen leben wollen.

Um die Sache noch komplizierter zu machen muss ich Euch mitteilen dass ich eventuell ab Jahresende in Norwegen arbeiten werde. Kann sie dann problemlos Nachziehen oder gilt ihr Aufenthaltstitel nur für DE?

Ist eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland eine Art Schengen Visum, oder muss sie für jedes Land ein eigenes Visum beantragen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für DE hat?

Attila, der gerade vom Infos sammeln etwas ausgelaugt ist...
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Dongguan
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Dongguan »

Attila hat geschrieben:Meine Verlobte und ich planen zu Heiraten, wissen aber noch nicht genau wo (Deutschland, China).
Wow, du bist ja ein ganz flinker Finger :lol: :lol:
Ich verstehe dass so das meine Verlobte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, auf der Basis einer beabsichtigten Eheschliessung in DE. Dann kann Sie das Visum zur Eheschliessung in DE beantragen, hierher reisen, wir können hier Heiraten und dann kann sie auch hier bleiben. Eine Rückreise nach China zum erwerb eines Aufenthaltstitels ist dann nicht mehr nötig.

Verstehe ich das richtig?
Lt. Website Generalkonsulat Guangzhou verstehst du das falsch.

Heirat in D:
entweder Einreise mit Touristenvisum - Heirat in D - Rueckreise nach China - dort Beantragung langfristiges Visum (Familienzusamenfuehrung + Nachweis Deutschkenntnisse!) und dann einfach in D in Aufenthaltserlaubnis umwandeln
oder in China Beantragung langfristiges Visum (Familienzusamenfuehrung + Nachweis Deutschkenntnisse!) und dann einfach in D in Aufenthaltserlaubnis umwandeln - in D heiraten
Um die Sache noch komplizierter zu machen muss ich Euch mitteilen dass ich eventuell ab Jahresende in Norwegen arbeiten werde. Kann sie dann problemlos Nachziehen oder gilt ihr Aufenthaltstitel nur für DE?
Der Aufenthaltstitel gilt fuer die Schengenstaaten.
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Alles Gute auf dem weiteren Weg zur Hochzeit (und danach :oops: )
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Shaolin
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Shaolin »

@attila
Auch von mir herzlichen Glueckwunsch, das ging ja wirklich fix.
* Es gibt Reis, Baby!
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Danke für die schnellen Antworten und die lieben Glückwünsche!
Hier geht ja aber alles recht fix! :wink:


Der Grund für die Speed Heirat ist ausser natürlich liebe und optimales zueinander passen das dies der einzige Weg für uns ist relativ schnell und dauerhaft zusammen zu kommen. Und ihr die Möglichkeit zu geben nach belieben in Deutschland (und hoffentlich anderen Schengen Staaten) einzureisen.

Habe vorhin diesen Thread entdeckt, der beantwortet schon einige meiner Fragen ganz gut.
http://forum.chinaseite.de/ftopic4636.html

Es wäre uns natürlich am liebsten wenn die Umwandlung eines Visums in einen Aufenthaltstitel relativ unkompliziert über die Bühne gehen könnte...
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rackham
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von rackham »

nur mal so aus neugier... (ich hab zu dem thema keinen persönlichen bezug)


dieser passus da... "Beantragung langfristiges Visum (Familienzusamenfuehrung + Nachweis Deutschkenntnisse!)"....

bedeutet der, dass man sein(e) angetraute(n) nur mit ins inland nemhen darf, wenn diese person ausreichend deutschkenntnisse aufweißt????
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jd
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von jd »

rackham hat geschrieben:... dieser passus da... "Beantragung langfristiges Visum (Familienzusamenfuehrung + Nachweis Deutschkenntnisse!)"....

bedeutet der, dass man sein(e) angetraute(n) nur mit ins inland nemhen darf, wenn diese person ausreichend deutschkenntnisse aufweißt????
Ja.

Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung wird - unter anderem - davon abhängig gemacht, dass der nach Deutschland nachziehende Ehegatte, sei es nun Ehemann oder Ehefrau oder aber potentieller Ehepartner, "sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann". Im Regelfall muss dies durch ein Zertifikat einer Sprachschule, vorrangig Goethe-Institut, der Stufe A1 belegt werden, und zwar bereits bei Antragstellung. Ein (geplanter) Erwerb der Deutschkenntnisse erst in Deutschland genügt nicht.

Guck mal in den Thread http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... etz#p49433.

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jd
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von jd »

Attila hat geschrieben:Hallo liebe Gemeinde.... (SCNR)
Hallo Attila!
Attila hat geschrieben:Um das alte Thema bezüglich Deutsch Chinesischer Eheschliessungen wieder aufzuwärmen möchte ich hier einige Fragen stellen.
Na dann, schieß mal los!
Attila hat geschrieben:Meine Verlobte und ich planen zu Heiraten, wissen aber noch nicht genau wo (Deutschland, China).
Meiner Erfahrung nach dürfte eine Heirat in Deutschland vorzugswürdig sein, da für eine Familienzusammenführung nach Heirat in China wegen der neuen Gesetzeslage in Deutschland (Deutschkenntnisnachweis bei Familiennachzug im neuen Aufenthaltsgesetz) erfahrungsgemäß etliche Hindernisse überwunden werden müssen.
Attila hat geschrieben:Bei meinen Recherchen und Telefonaten habe ich eine interessante Möglichkeit entdeckt:

Anscheinend ist es möglich ein Visum zur Eheschliessung in DE zu beantragen mit einer laufzeit von über 90 Tagen. Dazu ist jedoch eine Aufenthaltserlaubnis nötig.

Ich verstehe dass so das meine Verlobte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, auf der Basis einer beabsichtigten Eheschliessung in DE. Dann kann Sie das Visum zur Eheschliessung in DE beantragen, hierher reisen, wir können hier Heiraten und dann kann sie auch hier bleiben. Eine Rückreise nach China zum erwerb eines Aufenthaltstitels ist dann nicht mehr nötig.

Verstehe ich das richtig?
Grundsätzlich schon. Das Visum zur Eheschließung wird nach der Eheschließung "umgewandelt" in einen Aufenthaltstitel. Aber...
Attila hat geschrieben:Das wäre günstig für uns, da wir so schnell wie möglich zusammen leben wollen.
...aber: Die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums zur Eheschließung sind genauso strikt wie die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums zwecks Familienzusammenführung. Das heißt im Klartext: Es müssen bereits beim Standesamt alle für die Eheschließung notwendigen Unterlagen zusammengetragen sein und Deine Herzallerliebste muss zumindest die Grundzüge der deutschen Sprache beherrschen (wie gesagt: A1-Niveau Gothe-Institut oder vergleichbar).

Guck mal auf die FAQ des Auswärtigen Amtes.
Attila hat geschrieben:Um die Sache noch komplizierter zu machen muss ich Euch mitteilen dass ich eventuell ab Jahresende in Norwegen arbeiten werde. Kann sie dann problemlos Nachziehen oder gilt ihr Aufenthaltstitel nur für DE?

Ist eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland eine Art Schengen Visum, oder muss sie für jedes Land ein eigenes Visum beantragen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für DE hat?
Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, jedoch assoziiertes Mitglied der Schengen-Übereinkunft. Weitere Infos (in deutsch) findet man auf der Webseite www.norwegen.no.

Der Aufenthaltstitel nach einer Heirat gilt im gesamten Schengen-Gebiet und wohl auch in Norwegen. Nagel mich hierauf aber nicht fest, sondern frag zur Sicherheit im norwegischen Konsulat nach.
Attila hat geschrieben:Attila, der gerade vom Infos sammeln etwas ausgelaugt ist...
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der gerade vom Infos geben etwas ermattet ist... :wink:
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Dongguan
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Dongguan »

Bei einer Heirat in D muss man ja nicht zwangslaeufig die dt. Aufenthaltserlaubnis beantragen. Man kann wie gesagt mit einem "normalen" Besuchsvisum nach D reisen, heiraten und muss vor Ablauf des Visums (max. 90 Tage) wieder aus D ausreisen.

Falls Du sicher in Norwegen arbeiten wirst und um evtl. der recht aufwaendigen Prozedur der dt. Aufenthaltserlaubnis zu entgehen, duerften doch auch folgende Fragen zu stellen sein:

Wie kann man die Aufenthaltserlaubnis in Norwegen erhalten? Ist es einfacher oder komplizierter als in D? Kann der neue Arbeitgeber bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis Deiner Frau helfen?

Und vielleicht noch: Wie ist es mit Heirat in Norwegen?
Narr
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Narr »

jd hat geschrieben:
rackham hat geschrieben:... dieser passus da... "Beantragung langfristiges Visum (Familienzusamenfuehrung + Nachweis Deutschkenntnisse!)"....

bedeutet der, dass man sein(e) angetraute(n) nur mit ins inland nemhen darf, wenn diese person ausreichend deutschkenntnisse aufweißt????
Ja.

Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung wird - unter anderem - davon abhängig gemacht, dass der nach Deutschland nachziehende Ehegatte, sei es nun Ehemann oder Ehefrau oder aber potentieller Ehepartner, "sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann". Im Regelfall muss dies durch ein Zertifikat einer Sprachschule, vorrangig Goethe-Institut, der Stufe A1 belegt werden, und zwar bereits bei Antragstellung. Ein (geplanter) Erwerb der Deutschkenntnisse erst in Deutschland genügt nicht.

Guck mal in den Thread http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... etz#p49433.

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ist dieses A1 = Grundstufe 1? Wieviele Stunden umfasst das eigentlich?
Und was macht man wenn man kein Zertifikat hat. Goethe-Institut gibts ja nicht überall, was sagt ein anderes Schulzeugnis aus?
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jd
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von jd »

Narr hat geschrieben:ist dieses A1 = Grundstufe 1? Wieviele Stunden umfasst das eigentlich?
Und was macht man wenn man kein Zertifikat hat. Goethe-Institut gibts ja nicht überall, was sagt ein anderes Schulzeugnis aus?
A1 ist nicht gleichzusetzen mit der Grundstufe, sondern ein Bestandteil der Grundstufe. (Was ist eigentlich Grundstufe 1 ?)

Auf den Seiten des Goethe-Instituts - ich verlinke mal zum Goethe-Institut in Peking - findet sich eine Übersicht der Stufen (Grundstufe besteht z.B. aus A1, A2 und B1) und eine Erklärung der Stufenbestandteile (z.B. auch A1 als "elementare Sprachverwendung"). Guckst Du hier.

A1 ist beim Goethe-Institut unterteilt in A1.1 und A 1.2. Beide Teilkurse umfassen, wenn ich das richtig verstehe, jeweils 80 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, also 60 Stunden. Für A1 insgesamt also 120 Stunden. Im Intensivkurs dauert ein Teilkurs 8 Wochen. Alles nachzulesen hier.

Ob bei anderen Sprachschulen erworbene Deutschkenntnisse anerkannt werden, wird von den deutschen Auslandsvertretungen unterschiedlich gehandhabt. Scheint auf Einzelfallentscheidungen hinauszulaufen. Ich glaube, das war so nicht vom Gesetzgeber gedacht.

Jens David,
der die Deutschkenntnisregelung insgesamt ohnehin für rechtlich bedenklich hält :?
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

jd hat geschrieben:
Attila hat geschrieben:Attila, der gerade vom Infos sammeln etwas ausgelaugt ist...
Jens David,
der gerade vom Infos geben etwas ermattet ist... :wink:
Das kann ich verstehen, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Meine Recherche beim Standesamt vor Ort hat ergeben dass sie folgende Dokumente beibringen muss:

1.) Beglaubigte Kopie des Reisepasses

2.) Geburtsurkunde, mit dem vollen Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Name des Vaters, Name der Mutter. Da es sowas in China nicht gibt, muss sie sich wohl an das öffentliche Notariat wenden. Wobei ich bis heute die Übersetzung in Putonghua dafür nicht gefunden habe.

3.) Ledigkeitsnachweis. Der nette Beamte vor Ort meinte hier würde eine Kopie des Hukou Buch Eintrages ausreichen.

Dokumente 2.) & 3.) müssen ausserdem noch von einem anerkannten Übersetzter ins deutsche oder englische übersetzt werden. Weiterhin ist eine Legalisation dieser Dokumente erforderlich.
Die Legalisation ist zwar für die Geburtsurkunde nicht notwending, aber der Beamte meinte sie werde das Dokument später noch oft genug gebrauchen, dann sollte man es jetzt schion legalisieren lassen.

Sobald die Unterlagen dem Standesamt vorliegen, werden sie samt Antrag nach Nürnberg geschikt wo sie nochmals von einem Gericht geprüft werden - warum genau ist mir nun nicht ganz klar.
Jedenfalls kann mir gleich ab Zeitpunkt der Antragstellung ein Dokument ausgestellt werden das die Eheschliessung sozusagen geplant ist.

Dieses Dokument benötigt sie dann (unter anderem) um ein Visum zur Eheschliessung beantragen zu können. Ganz einfach, oder? :roll:

Deutschkentnisse:
Genaue Informationen was das verlangte A1 Niveau nun sein soll habe ich nicht gefunden. Nur allgemeine Umschreibungen das es Grundkentnisse seien. Jedenfalls ist sie seit gestern dabei Deutsch zu lernen...

@Dongguan: Wir versuchen es nun erst einmal mit Deutschland. Falls ich Ende des Jahres tatsächlich in Norwegen arbeite und sich die Deutschen Behörden quer stellen, wird halt dort geheiratet.... basta! :wink:
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von belrain »

Viel Glück euch beiden, Attila.

Bin zwar etwas überrascht ob der Geschwindigkeit (halbes Jahr? :wink: ), aber jeder ist ja seines Glückes Hufschmied :wink:
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von drnorton »

Hallo Attila,

bei mir war es so das meine Frau in China bei der deustchen Botschaft ein Visum zur Eheschließung
beantragen musste. Dieses Visum ist 90 Tage gültig. In dieser Zeit musst du sie heiraten.
Ist das erledigt erhält sie automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre.

Ausreisen und wieder einreisen ist nicht nötig. Norwegen ist ein Schengenstaat (nicht EU).
Ich denke dort müsste deine Frau ein Visum beantragen. Aber das kann man beim norwegischen Konsulat erfrragen. Mit in ihrem Ausweis eingetragener Aufenthaltsgenehmigung kann sie auf jeden
Fall innerhalb der Schengenstaaten reisen.

Du musst dich hier um die Verpflichtungserklärung kümmern etc.
Sie muss alle Papiere in China ins deutsche überstezen lassen. Diese Papaiere werden dann überbeglaubigt.

Auf jeden Fall viel Glück.

Viele Grüße

drnorton
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von domasla »

"...musst du sie heiraten..."? Schreib doch mal: "...musst du dich von ihr heiraten lassen...".

D., der es sich wieder mal nicht verkneifen konnte.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von belrain »

domasla hat geschrieben:"...musst du sie heiraten..."? Schreib doch mal: "...musst du dich von ihr heiraten lassen...".

D., der es sich wieder mal nicht verkneifen konnte.
Wer weiss, vielleicht muss er sie ja sogar heiraten :wink:
Das Leben ist schön

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