qpr hat geschrieben:
Ansonsten kannst du trotzdem Einspruch einlegen, auch wenn die Ware geliefert wurde.
Wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, kannst du paypal einschalten.
Das man Einspruch einlegen kann, habe ich nicht bezweifelt.
Das schöne sind doch die Definitionen: Was ist denn eine "erhebliche" Abweichung und ist die Ware erheblich von der Beschreibung abgewichen? Ist die Ware erstmal angekommen, wird Paypal ebenso die Interessen des Verkäufers schützen. Einfach Einspruch einlegen und der Käufer kriegt sein Geld wieder, gibt es bei Paypal nicht. Der Verkäufer darf sich dazu auch äußern. Das ist dann der sog. "Konflikt" und das, was Paypal Käuferschutz nennt.
Bis dieser "Konflikt" zwischen Käufer und Verkäufer mal gelöst ist ( ggf. mit Hilfe der Justiz ), vergehen Wochen. Das Geld ist aber schon über alle Berge bevor die Ware überhaupt beim Käufer ankommt. Da Paypal nur Geld zurücktransferieren kann welches sich noch auf dem Verkäuferkonto befindet, wirst du kein Geld mehr wiederbekommen. Das höchste was dann passiert, ist das der Paypal Account des Verkäufers gesperrt wird. Bis es soweit ist hat der sich aber schon dutzend neue erstellt.
Natürlich wurde im oben genannten Fall nicht per Paypal bezahlt, daher erübrigt sich das Topic eh.
Lg