Kleingewerbe für die Vermittlung chinesischer Produkte

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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darksky11
Neuling
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Registriert: 26.02.2017, 17:01

Kleingewerbe für die Vermittlung chinesischer Produkte

Beitrag von darksky11 »

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine Frage zur Unternehmesgründung bzw. zur Gründung eines Kleingewerbes.

Bisherige Situation:

Ich beziehe schon seit längerem Elektronikprodukte eines chineschine Herstellers der seine Waren nur im indischen und asiatischen Raum anbietet (keine Plagiate). Der Versand und die Wareninspektion erfolgte über eine chinesische Agentur die die Abfertigung für mich übernimmt. Die Produkte werden nach Wareninspektion mit einer speziellen Spedition nach England versandt, dort verzollt und anschleißend mit DPD zollabgabenfrei direkt zu mir vor die Haustür geliefert.

Des öfteren wurde ich nun schon von Freunde und Bekannten gebeten, Ihnen etwas mitzubestellen. Darauf hin kam mir die Idee ein Kleingewerbe (als Nebenjob) mit einem Onlineshop anzumelden. Dieser Shop bietet die Produkte an. Es kann per PayPal und Überweisung an mein Konto bezahlt werden. Anschließend sende ich das Geld weiter zu meiner chinesischen Agentur, diese führt die Bestellung direkt bei dem Unternehmen durch und versendet das Paket wiederum über England nach Deutschland direkt zum Kunden.

Nun zu meinen Fragen:
  1. Ist es Möglich dieses Vorhaben als Kleingewerbe bzw. Nebengewerbe anzumelden?
  2. Ich muss die Gewährleistung übernehmen. Zur Überprüfung des Defekts muss der Kunde das Gerät aber zurück nach China senden. Kann ich in der Widerrufsbelehrung angeben das der Käufer die Versandkosten nach China bezahlen muss?
  3. Bin ich verplichtet anzugeben das die Waren aus China kommen? Oder kann ich als Versandort auch England angeben?
  4. Dadurch das die Waren in England verzollt werden, fallen beim Kunde vor der Hausstür keine Zollgebühren etc. an. Muss ich als Verkäufer dennoch Einfuhrsteuer usw. für die jeweiligen Produkte bezahlen?
  5. Angenommen ich biete eine weitere Versandart wie z.B. DHL Express an (dort findet die Abgabe der Zollgebühren beim DHL-Boten vor der Haustür statt) bin ich dann als Verkäufer noch zu irgendetwas verpflichtet?
  6. Wie lange muss ich die Gewährleistung bzw. Rückgaberecht anbieten?
  7. Abgesehen von den moralischen bzw. steuerlichen Gründen, wäre es vielleicht cleverer die Unternehmensgründung aufgrund der komplizierten Lage in China bzw. Hong Kong vorzunehmen?

Über Antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen! Bin ich noch relativ neu in diesem Bereich, also entschuldigt bitte eventuelles Unwissen.

Vielen Dank schon mal. :)

darksky
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