2 Fragen bezüglich Besuchsvisum sowie Arbeitsvisum

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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feifan
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2 Fragen bezüglich Besuchsvisum sowie Arbeitsvisum

Beitrag von feifan »

Liebe Foren-Gemeinde!

Ich habe mich nun schon länger nicht hier gemeldet, da ich leider sehr beschäftigt war, aber ich freue mich wieder hier sein zu dürfen.

Wer sich nicht durch den Text quälen will, hier die Kernpunkte:
Chinesin (nächstes Jahr B2-Prüfung) möchte zuerst auf Besuch kommen (Ö) und anschließend nach Rückkehr nach China wieder hierher kommen für ein Arbeitsvisum als Krankenschwester.
- Welcher Sach/Grund/Geldbesitz ist notwendig, um ein Schengenvisum für Besuchszwecke zu erhalten?
- Welches Visum bietet sich an für Aufenthalt 2-3 Monate zur Verbesserung der Sprache (derzeit kein Sprachkurs geplant, wenn dies zur Erteilung dienlich sind wir auch hierzu gerne bereit)?
- Grundsätzliche Informationen zu Arbeitsvisum, wo müssen die Dokumente übersetzt werden um anerkannt zu werden?
- Welche Dokumente/Voraussetzungen sind von ihr notwendig, um hierzulande nichtselbstständig arbeiten zu dürfen? Gibt es überhaupt die Möglichkeit, dass sie zB selbst ihre Unterlagen an ein Krankenhaus richtet um zu arbeiten?
- Sie ist derzeit verheiratet und wünscht eine Scheidung, stellt dies bezüglich der gewünschten Modalitäten große Schwierigkeiten dar?

Besonders würde ich mich über Erfahrungen aus Österreich freuen. Auch wenn die Rechtslagen vermutlich sehr vergleichbar sind, liegt es oft an den Details.

Für die geduldigen und besonders hilfsbereiten, hier die detaillierte Langversion:
Meine Freundin und ich versuchen vergebens, sie möglichst bald nach Österreich (mein Wohnort) zu bringen. Sie lernt derzeit Vollzeit Deutsch an einer speziellen Schule. Der Plan ist, dass sie ungefähr Mitte nächsten Jahres die B2 Prüfung absolvieren wird.

Darüber hinaus ist sie in China Krankenschwester mit einigen spezifischen Zusatzausbildungen, zu denen ich keine genauen Angaben machen kann, da ich sie ehrlich gesagt noch nicht übersetzt habe (und trotz steigenden Chinesischniveau reichts für Fachausdrücke in dem Bereich leider nicht).

Unser zukünftiger Plan sieht wie folgt aus:
1. Ende Dezember fliege ich über Weihnachten 2 Wochen zu ihr. Dies stellt kein Problem dar, ich war schon öfter in China und denke auch diesmal keine Probleme zu haben.

2. Im Zeitraum April-Juni nächsten Jahres (ungefähre Angaben, wir haben uns noch nicht 100% festgelegt) würde sie gerne zur Verbesserung ihrer Sprache nach Österreich kommen und anschließend entweder noch hier oder dann zurück in China die B2-Prüfung abschließen. Ich habe gerade den Sticky gelesen bezüglich Visumbeantragung, die Verpflichtungserklärung könnte aufgrund meiner derzeitigen Verhältnisse ein Problem darstellen aber ich bin optimistisch bis dahin eine Lösung gefunden zu haben, da ich ab Jänner einen neuen Job antrete und sich damit das Einkommen stabilisiert. Dies soll aber nicht Kern des Threads sein, die Informationen zur Verpflichtungserklärung habe ich selbst bzw. kann ich mir selbst besorgen.

Mein eigentliches Problem hierbei ist nur dass sie von chinesischen Bekannten die Info erhalten hat, ohne Grundbesitz eigentlich keine Chance zu haben, ins Ausland zu gehen. Nun bilde ich mir ein gehört zu haben, dass ein bestimmter monetärer Besitz ausreichend ist. Kann mir jemand hierzu genauere Informationen geben? Ihre Eltern haben Grundbesitz und sind zwar nicht wohlhabend aber durchaus imstande (und auch bereit) ihr dafür notwendiges Geld zu borgen.
Mit welchen weiteren Problemen muss ich hier eventuell rechnen? Stimmt die Aussage bezüglich Grundbesitz oder gibt es auch Alternativen hierzu die für uns "möglich" sind?

Ist ein Besuchsvisum hierfür das geeignete Instrument? Wie lange können/sollen wir das Visum beantragen um realistische Chancen auf Erteilung zu erhalten? Gewünscht wären 2-3 Monate, jedoch weiß ich nicht, welcher Zeitraum möglich ist.

3. Langfristig möchte sie nach Österreich kommen um zu arbeiten. Unser Plan wäre es ihre Dokumente ordnungsgemäß zu übersetzen (kurze Frage zwischendurch: Übersetzung in China genügt oder muss es hier übersetzt werden? Kostenfaktor!) und anschließend hier einen passenden Job zu suchen. Unsere Informationen bezüglich Arbeitsvisum variieren sehr stark je nachdem, wen man dazu befragt. Die einen sagen es genügt B2-Zertifikat sowie ihre Dokumente und Arbeitszeugnisse als Krankenschwester, andere wiederum beinhalten deutlich mehr Anforderungen. Gibt es so etwas wie eine Checkliste, eine genaue Vorgehensweise oder Ähnliches?

Ein weiterer Faktor der derzeit für sie (zumindest innerhalb Chinas) ein Problem darstellt ist die Tatsache, dass sie rechtlich gesehen verheiratet ist. Ich möchte nicht auf die unschönen Details eingehen, aber sagen wir einfach sie hatten nie eine Hochzeit und haben sich unmittelbar nach der rechtlichen Eheschließung getrennt. Ihr etwas schwer gestörter Ex weigert sich jedoch vehement die Ehe aufzulösen und macht ihr das Leben schwer indem er ehemaliges gemeinsames Eigentum von ihr fernhält, Sachen zerstört etc. Sie versucht natürlich die Scheidung durchzubringen, was aber (und hier kenne ich die Details und rechtliche Lage zu wenig) nicht einfach zu sein scheint.

Uns ist bewusst, dass auch eine Hochzeit nach ihrer Scheidung eine Möglichkeit wäre, dass sie hierher kommen kann. Diese Alternative wollen wir eigentlich eher ungern ergreifen.

Ich bedanke mich herzlich bei allen, die mir hierbei Rat erteilen können, ein ganz besonderes Dankeschön an die, die sich durch den ganzen Text gekämpft haben. Sollten Informationen fehlen, werde ich diese schnellstmöglichst ergänzen.

Schönen Sonntag und vielen herzlichen Dank!
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