Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
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Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Hallo
Ich bin nach 6 Jahren wieder von China nach DE zurückgekehrt. Derzeit bin ich mit einer Chinesin verheiratet (in DE anerkannt) und wir haben 2 Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Familie soll aber erst zu CN-Neujahr 2017 nachkommen.
Daher hat mich das Finanzamt sofort in die Steuerklasse 1 eingestuft. Kindergeld bekomme ich natürlich auch nicht. Weiß jemand, ob dies Rechtens ist, und ob man diesbezüglich nichts machen kann?
Ich würde mich um gute Ratschläge sehr freuen !
Danke !!!
Darjeeling
Ich bin nach 6 Jahren wieder von China nach DE zurückgekehrt. Derzeit bin ich mit einer Chinesin verheiratet (in DE anerkannt) und wir haben 2 Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Familie soll aber erst zu CN-Neujahr 2017 nachkommen.
Daher hat mich das Finanzamt sofort in die Steuerklasse 1 eingestuft. Kindergeld bekomme ich natürlich auch nicht. Weiß jemand, ob dies Rechtens ist, und ob man diesbezüglich nichts machen kann?
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Ja, das ist so rechtens, denn Deine Frau muss mit Dir hier in D. zusammenleben (gemeldet sein), damit Ihr hier St-Kl III/V wählen könnt.
Da das noch nicht der Fall ist hast Du nach wie vor St-Kl. I.
Sollte Deine Frau aber zum 31.12.2016 hier in D. bei Dir gemeldet sein (ihr hier zusammenleben), dann gilt St.-Kl. III/V rückwirkend für das gesamte Jahr 2016.
Nur mal so als Tipp ...
Da das noch nicht der Fall ist hast Du nach wie vor St-Kl. I.
Sollte Deine Frau aber zum 31.12.2016 hier in D. bei Dir gemeldet sein (ihr hier zusammenleben), dann gilt St.-Kl. III/V rückwirkend für das gesamte Jahr 2016.
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Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Vielen Dank !!! Dies habe ich sogar auch schon so gehört. Allerdings ist sie derzeit Arbeitstätig, und wenn Sie vor dem CN-Neujahr in CN kündigt, entfällt der komplette Jahresbonusingo_001 hat geschrieben:Sollte Deine Frau aber zum 31.12.2016 hier in D. bei Dir gemeldet sein (ihr hier zusammenleben), dann gilt St.-Kl. III/V rückwirkend für das gesamte Jahr 2016.
Nur mal so als Tipp ...
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Wenns denn nur ums Finanzielle geht, dann rechnet Euch aus, was für Euch besser ist.darjeeling hat geschrieben:Vielen Dank !!! Dies habe ich sogar auch schon so gehört. Allerdings ist sie derzeit Arbeitstätig, und wenn Sie vor dem CN-Neujahr in CN kündigt, entfällt der komplette Jahresbonusingo_001 hat geschrieben:Sollte Deine Frau aber zum 31.12.2016 hier in D. bei Dir gemeldet sein (ihr hier zusammenleben), dann gilt St.-Kl. III/V rückwirkend für das gesamte Jahr 2016.
Nur mal so als Tipp ...
Entweder ihre Bonuszahlung ist höher oder Deine Steuerersparnis bei einem (wie gesagt) rückwirkenden Wechsel der St.-Kl. von I auf III.
Für Letzteres gibts Online-Rechner, die Dir in etwa ausspucken, wie hoch die Steuerersparnis wäre.
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Hallo, ja dem ist leider so. Kannst du nichts machen, ausser eine andere Steruklasse zu beantragen. Nunr ob du da glücklich sein wirst ist fraglich.
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Pati schreib doch nicht ueberall deine sinnlosen Postings
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Und welche sollte das sein als Single?Patrizia19 hat geschrieben:Hallo, ja dem ist leider so. Kannst du nichts machen, ausser eine andere Steruklasse zu beantragen. Nunr ob du da glücklich sein wirst ist fraglich.
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Ist in etwa so, als wenn ich beantrage von der ESt. befrei zu werden ... ZWECKLOS, weil die Voraussetzungen dazu nicht gegeben sind.Patrizia19 hat geschrieben:Hallo, ja dem ist leider so. Kannst du nichts machen, ausser eine andere Steruklasse zu beantragen. Nunr ob du da glücklich sein wirst ist fraglich.
Für ihn gilt (bis Frau und Kinder hier in D. eintrudeln) St-Kl. I.
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Hört mal damit auf, auf die Postings von Patrizia19 zu reagieren. Ist doch ziemlich offensichtlich, dass es sich um einen Troll/Spammer handelt. Nichtssagende Beiträge mit jeweils zwei oder drei Sätzen, da sollten alle Alarmglocken bimmeln!
Ihr seid doch nicht erst seit gestern hier
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Hast ja recht ...
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Ich glaube, irgendwo in der Europäischen Gemeinschaft würde reichen. ...gibt es da keine Tricks? Vielleicht ein Kind zum Urlaub mitnehmen und hier anmelden und dann wieder nach China mitnehmen?ingo_001 hat geschrieben:Für ihn gilt (bis Frau und Kinder hier in D. eintrudeln) St-Kl. I.
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Re: Rückkehr DE - St.-Kl.1, obwohl verheiratet
Glauben kann man in der Kirche.
Für das andere in diesem Faden ... lies meine Posts.
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