ingo_001 hat geschrieben:DAS ist der einzige Weg, um für das Kind beide Pässe zu bekommen.Laogai hat geschrieben:Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.
Ansonsten gilt: LEGAL (gesetzeskonform) gibts NUR die deutsche ODER die chinesische Staatsbürgerschaft - NICHT BEIDE.
Wenn das Kind in D. geboren wird, ist auch die von Shenzhen genannte Variante NICHT MÖGLICH, weil das Kind dafür IN CHINA zur Welt kommen müsste.
Seine Variante ist zwar praktikabel - aber eben NICHT LEGAL..
Es muss immer darauf geachtet werden, mit dem jeweils für das betr. Land richtigen Pass zu arbeiten.
Wird da versehentlich mal der falsche Pass gezückt, dann fliegt man auf.
Ach so: Unsere Kids sind in D. geboren und haben somit die dt. Staatsbürgerschaft.
hallo Ingo,
besten Dank... von solchen KLAREN UND VERSTÄNDLICHEN AUSSAGEN (welche für jeden zu verstehen sind) wünsche ich mir mehr!!!!!!!!!!!!!