AngelofMoon hat geschrieben:
Das ist so nicht richtig, es wird dort die Anzahl der Personen (pro Person ca. 376,-€/ Kinder ca. 332,-€) im Haushalt gerechnet + Miete und Nebenkosten.
Sollte dann vom Lohn/Gehalt noch genug zum Pfänden übrig bleiben, wird eine VE erteilt.
ganz genau so ist es
AngelofMoon hat geschrieben:
TomTom hat geschrieben:
P.S. Ein Besuchsvisum reicht glaube ich nicht aus, um in Dänemark zu heiraten, kann aber auch sein, dass dies für das Touristenvisum galt.
Ein Besuchervisum von ca. 4 Wochen reicht aus um in Dänemark zu Heiraten.
Nur das Bundesverwaltungsgericht hat dem einen Riegel vorgeschoben, weil es immer wieder einige gibt die dann eine Aufenthaltsgenehmigung in D beantragen um so das Visums-Verfahren und den Sprachnachweis zur FZF versuchen zu umgehen.
naja, dem "Heiraten" in DK hat niemand einen Riegel vorgeschoben, das ist weiterhin genauso wie früher möglich (und hat in Bezug auf notwendige Dokumente etc. auch Vorteile gegenüber der Heirat in D)
nur im Gegensatz zu früher gibt es keinen Anspruch mehr darauf, das vorhandene Tourivisum in einen langfristigen Aufenthaltstitel direkt umschreiben zu lassen, vielmehr muss der Ausländer trotz Heirat in sein Heimatland ausreisen und von dort ein Visum zur FZF (mit Sprachnachweis) beantragen.