Saint914 hat geschrieben:
Ihr plan ist nun wie folgt: Sie reist jetzt nach China und beantragt mit einer Sprachschule zusammen das Sprachschulvisum.
Das wäre dieses hier, rot makiert:
Zitat:
§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.
Saint914 hat geschrieben:
Nach 5 Monaten möchte Sie dann mit dem Praktikum anfangen. Ihre Frage ist nun, ob Sie für das Arbeitsvisum (Praktikum) wieder nach China reisen muss, oder ob man das auch hier in Deutschland beantragen kann (quasi als Anschluss-Visum). Das wäre für Sie wesentlich einfacher und billiger. Ist das möglich?
Siehe dazu Aufenthaltsgesetz §16 Absatz 2, was ich unterstrichen und blau markiert habe.
Saint914 hat geschrieben:
Nach 5 Monaten möchte Sie dann mit dem Praktikum anfangen.
und dieses wäre das hier:
Zitat:
§ 17 Sonstige Ausbildungszwecke
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Das heißt Sie müsste jetzt schon am Besten alles in einen Antrag stellen, dazu müsste Sie auch eine Zusage für eine Praktikumstelle haben.
Bei einen längeren Aufenthalt in Deutschland, ist die Aufenthaltserlaubnis an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden.
Wenn die Antragstellerin noch nicht zu alt ist, sollte man eventuell auch einen Aufenthalt als Aupair überdenken.