Mutter chinesin Vater deutsch

Hier kann über alle sonstigen Themen diskutiert werden.
Benutzeravatar
HK_Yan
VIP
VIP
Beiträge: 4529
Registriert: 21.07.2007, 06:31
Wohnort: Hong Kong

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von HK_Yan »

Skorpid hat geschrieben:Abstammungsprinzip in Deutschland

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... inzip.html

Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind.

Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Die "Feststellung der Vaterschaft" erfolgt im Normalfall wohl einfach über die Geburtsurkunde.
Online deutsches TV aufnehmen mit dem Online Videorecorder! 40 Sender und kostenlos!

www.onlinetvrecorder.com
Benutzeravatar
einfach-ich
VIP
VIP
Beiträge: 1075
Registriert: 20.03.2011, 10:52

Re: Ehrl-ich währt am kürzesten

Beitrag von einfach-ich »

laogai hat geschrieben:
einfach-ich hat geschrieben:Mutter chinesin Vater deutsch ist nur ne Frage
Nur "ne" Vermutung: Du hast eine local geschwängert und willst nun wissen, wie ...
einfach-ich hat geschrieben:das Kind kann doch die deutsche Staatsangehoerigkeit bekommen?
Darf es dann nicht automatisch mit der Mutter nach Deutschland einreisen?
... die Frau deines zukünftigen Kindes möglichst unproblematisch nach Deutschland kommen kann. Habe ich dein Anliegen richtig verstanden?

Hoffentl-ich nicht :idea: :shock:

Ich habe die anderen Beitraege weiter unten noch nicht gelesen.
Nein ich habe niemanden geschwaengert.
Ich will keine Kinder mehr- Danke aber scheisse bauen kann ich alleine und schreien auch.
Ich brauche auch keine Anleitung wie man Kondome benutzt.

So nun zum Thema.

Jetzt war Mutter und Vater bei der D Botschaft und haben erklaert das der Vater der Vater ist wie ebend auch in d bei unverheirateten Paaren.

Wir halten fest das Kind bekommt den deutschen Pass.
Das heisst doch das das Kind ein Anrecht hat nach D zu kommen.
Das Kind darf auch in D zur Schule gehen.
Das heisst auch das die Mutter mit nach D darf.
Begrenzter Aufenthalt bis das Kind die Ausbildung beendet hat.
Benutzeravatar
Skorpid
VIP
VIP
Beiträge: 1094
Registriert: 30.03.2009, 14:37
Wohnort: bei Dresden, Sachsen

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von Skorpid »

Sicher das das Kind den deutschen Pass bekommt?

Ich zitiere nochmal: "ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich."
für mich heißt das: Vaterschaftstest (sind heutzutage nicht mehr teuer). Einfach zu sagen "Ich bin der echte Vater" ist meiner Meinung nach keine wirksame Anerkennung oder Feststellung.

Wenn einer wirklich so einen Fall mal hatte, lasse ich mich gerne belehren.

Aber ja, jeder mit deutschem Pass darf nach Deutschland reisen. Alleine, ohne Begleitperson. Die Mutter darf vermutlich nachziehen, wenn das Kind bereits in Deutschland ist.

Aber da das hier alles nur Spekulationen sind... warum frägst Du nicht einfach (wenn Du angst hast eben unter falschem Namen) beim Ausländeramt in deinem Landratsamt nach? Die können das sicher kompetent erklären.
qweqwe
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 127
Registriert: 27.12.2011, 06:24

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von qweqwe »

Skorpid hat geschrieben:Sicher das das Kind den deutschen Pass bekommt?

Ich zitiere nochmal: "ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich."
für mich heißt das: Vaterschaftstest (sind heutzutage nicht mehr teuer). Einfach zu sagen "Ich bin der echte Vater" ist meiner Meinung nach keine wirksame Anerkennung oder Feststellung.

Wenn einer wirklich so einen Fall mal hatte, lasse ich mich gerne belehren.

Aber ja, jeder mit deutschem Pass darf nach Deutschland reisen. Alleine, ohne Begleitperson.

Musst Du mal googeln. Da gibt es einen Deutschen Mann in Manila ( glaube ich) der hat schon ca 30 Kinder als seine anerkannt. Jetzt duerfen die Frauen nach Deutschland fuer eine Weile. KLar deutsches Kind darf nach Deutschland
Benutzeravatar
einfach-ich
VIP
VIP
Beiträge: 1075
Registriert: 20.03.2011, 10:52

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von einfach-ich »

http://www.berlin.de/standesamt1/kind/g ... kunde.html

Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag bei dem zuständigen Standesamt beurkundet werden, wenn das Kind durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Gut dazu muss natuerlich der Vater schon einen DEUTSCHEN Pass haben
Benutzeravatar
HK_Yan
VIP
VIP
Beiträge: 4529
Registriert: 21.07.2007, 06:31
Wohnort: Hong Kong

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von HK_Yan »

Skorpid hat geschrieben:Sicher das das Kind den deutschen Pass bekommt?

Ich zitiere nochmal: "ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich."
für mich heißt das: Vaterschaftstest
Kinder können auch adoptiert sein. In dem Fall wäre der Test negativ.
Online deutsches TV aufnehmen mit dem Online Videorecorder! 40 Sender und kostenlos!

www.onlinetvrecorder.com
Benutzeravatar
einfach-ich
VIP
VIP
Beiträge: 1075
Registriert: 20.03.2011, 10:52

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von einfach-ich »

Bloesinn Du musst nur freiwillig erklaeren das du der Vater bist und das glaubhaft.
Und schon ist Euer Kind deutsch. ( solange du keinen tuerkischen Pass hasst
Benutzeravatar
Skorpid
VIP
VIP
Beiträge: 1094
Registriert: 30.03.2009, 14:37
Wohnort: bei Dresden, Sachsen

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von Skorpid »

@HK_Yan Bei einer Adoption hat man aber einen ganzen Haufen an Behördenpapierkram das dann als Beweis der Anerkennung der Vaterschaft gelten dürfte.

So, alles muss man selber machen.....

Man würde sich hier etliche Diskussionen sparen, wenn die Leute nur mal selber kurz (!) nachgoogeln würden bzw. bei Wikipedia reinschauen würden:

Die Anerkennung der Vaterschaft (§§ 1594 ff. BGB) ist eine freiwillige Willenserklärung. Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter (§ 1595 BGB).

Sie ist nur dann rechtswirksam, wenn sie vor einer Urkundsperson in öffentlicher Urkunde erteilt wird (§ 1597 BGB). Urkundspersonen sind insbesondere die dazu ermächtigten Beschäftigten des Jugendamtes (§ 59 SGB-VIII), es können aber auch Urkundsbeamte der Amtsgerichte, Standesbeamte, Notare sowie Konsularbeamte deutscher Auslandsvertretungen beurkunden. Meist erfolgt die Vaterschaftsanerkennung bei den Jugendämtern. Auch innerhalb eines gerichtlichen Vaterschaftsverfahrens kann die Vaterschaftsanerkennung vor dem Gericht beurkundet werden (§ 641c ZPO).


Man muss also auf eines der oben genannten Ämter und dort zusammen mit der Mutter die Vaterschaft erklärt. Wenn die Mutter im Ausland sitzt, wird es denke ich etwas umständlicher mit dem Einholen der Zustimmung der Kindesmutter.

Ferner:

Es entsteht zwischen dem rechtlichen Vater (und seiner gesamten Verwandtschaft) ein Verwandtschaftsverhältnis zum Kind. Das Kind erhält, wenn die Mutter Ausländerin ist, auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es kommt also in einem solchen Falle zu einer dauerhaften doppelten Staatsangehörigkeit. Außerdem entstehen Zeugnisverweigerungsrechte (§ 52 StPO).

Bzgl. Doppelter Staatsbürgerschaften: Das klappt nicht mit allen Ländern
Und nocht vergessen, ab jetzt ist der Vater unterhaltspflichtig bis zur Beendigung einer Ausbildung des Kindes!!
Wenn die Vaterschaft später Angefechtet wird, verlliert dann das Kind seine deutsche Staatsbürgerschaft evtl. wieder, wenn es eine zweite Staatsbürgerschaft hat.

P.S.: Das ist keine Rechtsberatung !
Benutzeravatar
einfach-ich
VIP
VIP
Beiträge: 1075
Registriert: 20.03.2011, 10:52

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von einfach-ich »

spiegel leser wissen mehr
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 27,00.html
jetzt komm nicht mit kindergeld oder anderem mist
mit den muettern scheint ja zu furzen
Benutzeravatar
einfach-ich
VIP
VIP
Beiträge: 1075
Registriert: 20.03.2011, 10:52

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von einfach-ich »

wobei die Beschreibung auf Beamtentum im Allgemeinen in China und über die deutsche Botschaften im Besonderen fast zutreffend ist.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46847760.html
Benutzeravatar
einfach-ich
VIP
VIP
Beiträge: 1075
Registriert: 20.03.2011, 10:52

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von einfach-ich »

fuer 5000 Euro wuerde ich auch jedes Kind beurkunden

Und wenn Sie ausgelernt haben wird man sie so wieder los
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 66,00.html
Benutzeravatar
Skorpid
VIP
VIP
Beiträge: 1094
Registriert: 30.03.2009, 14:37
Wohnort: bei Dresden, Sachsen

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von Skorpid »

Ich denke, ich habe 3 Beiträge weiter oben jetzt genug zu dem Thema in verlässlichen Quellen rausgesucht. Ich weiß nur nicht, wie das mit der zwingend notwendigen Zustimmung der Mutter ist, wenn sie im Ausland sitzt oder wie das ist, wenn die Mutter dann mit dem Kind nach Deutschland kommt und die Vaterschaft angefechtet wird (denn hier kann das Kind die Staatsbürgerschaft wieder verlieren).
Gut das meine Frau schon hier ist :-)

Und wenn ich schaue, wieviel gescheidene Männer an ihre Ex-Frauen für ihre Kinder bezahlen müssen, würde ich mehr Geld verlangen um eine Vaterschaft anzuerkennen. Ach so, und das Kind ist auch erbberechtigt, was deinen "echten" Kindern schaden wird...
Benutzeravatar
einfach-ich
VIP
VIP
Beiträge: 1075
Registriert: 20.03.2011, 10:52

Re: Mutter chinesin Vater deutsch

Beitrag von einfach-ich »

Skorpid hat geschrieben:Ich denke, ich habe 3 Beiträge weiter oben jetzt genug zu dem Thema in verlässlichen Quellen rausgesucht. Ich weiß nur nicht, wie das mit der zwingend notwendigen Zustimmung der Mutter ist, wenn sie im Ausland sitzt oder wie das ist, wenn die Mutter dann mit dem Kind nach Deutschland kommt und die Vaterschaft angefechtet wird (denn hier kann das Kind die Staatsbürgerschaft wieder verlieren).
Gut das meine Frau schon hier ist :-)

Und wenn ich schaue, wieviel gescheidene Männer an ihre Ex-Frauen für ihre Kinder bezahlen müssen, würde ich mehr Geld verlangen um eine Vaterschaft anzuerkennen. Ach so, und das Kind ist auch erbberechtigt, was deinen "echten" Kindern schaden wird...

Seinen echten Kindern kann man es mit warmen Haenden geben. Und Unterhalt kann man auch umgehen. Die Frau wird nicht klagen wenn Sie weis das man diese Vaterschaft auch wieder loeschen kann
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast