TomTom hat geschrieben:
In China oder geht das auch in Deutschland? Meine Freundin ist zu dem Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund ihres Studentenvisums sowieso in Deutschland.
TomTom hat geschrieben:
Meine Freundin kommt nach Deutschland zwecks Sprachkurs mit anschließendem Studium. Da bietet es sich daher in der Zwischenzeit an, unsere Hochzeit zu vollziehen.
Das was Du und Deine Freundin hier machen möchten ist und nennt sich Visummissbrauch, denn die Eheschließung stand ja wohl schon vor dem Visumantrag nach Aufenthaltsgesetz §16 fest.
So sieht das in den Augen anderer aus wenn man sowas liest oder hört:Deine Freundin kommt mit einem Visum nach Aufenthaltsgesetz §16 her, dann Heiratet Ihr in Dänemark und wollt dann den Aufenthaltstitel nach Aufenthaltsgesetz §28 ändern!Sorry da frage ich mich und die Ausländerbehörde bestimmt auch, warum Ihr nicht vorher die Ehe geschlossen und die FZF bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht habt.
Denn mit dem Aufenthaltstitel nach §28 kann Sie ja auch ein Studium in Deutschland anfangen.
Es wäre was anderes wenn Deine Freundin schon eine längere Zeit hier in Deutschland Studieren würde.
Aber mit einen Studentenvisum einreisen und etwas später in Dänemark zu Heiraten sieht für andere so aus als ob Ihr das FZF umgehen wollt (Sprachnachweis).