yili hat geschrieben:
welches Visum, ausgenommen Arbeitsvisum, kann man machen falls sich der chinesische Partner scheiden lassen will und man aber trotzdem in China bleiben moechte?
Da wir jetzt erstmal wissen, dass Du kein Chinese bist, sind Deine Möglichkeiten nach der Scheidung in China bleiben zu können (ausser durch das Arbeitsvisum) nicht grösser geworden.
Du könntest ne Firma gründen, was aber einiges an Starkapital erfordert.
Studium wär auch noch ne Möglichkeit, wofür Du aber die dies bezgl. Voraussetzungen erfüllen müsstest.
Aber das wars dann auch schon im Grossen und Ganzen.
yili hat geschrieben:
Bei einer Scheidung muss man da zum Gericht oder reicht es das man zum Standesamt geht?
Erfolgt die Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen und es liegt kein Streit wegen Kindern oder Besitztümern vor, dann seid Ihr bein Standesamt genauso schnell geschieden, wie die Eheschliessung dort gedauert hat.
yili hat geschrieben:
Und ist es richtig,auch wen man selber eine Wohnung kauft keine Daueraufenthaltsbewilligung bekommt?
Das ist richtig.
Du bekommst in China keine Daueraufenthaltsgenejhmigung als Ausländer - egal, ob Du verheiratet bist, ne Wohnung gekauft oder ne Firma gegründet hast.
M.E. gibts nur die (therritische) Möglichkeit die chin. Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Mir ist aber kein einziger Fall bekannt, wo ein Ausländer die chin. Staatsbürgerschaft erhalten hat.
yili hat geschrieben:
Habe so viele unterschiedliche Info`s erhalten das ich mich erst wieder nicht auskenne. Ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen.
Hoffe, dass ich das konnte.
yili hat geschrieben:
Danke schon mal imvoraus,
Bitte.