Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

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VielUnterwegs
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Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von VielUnterwegs »

Hey Leute,

vielleicht kann ja einer unserer des Chinesisch maechtigen die Namen der in der "Heiraten in China FAQ" genannten Dokumente uebersetzen. Wir fangen gerade an die Heirat vorzubereiten, und wie zu erwarten war kommen da natuerlich hilfreiche Aussagen wie "Geburtsurkunden gibt es in China generell nicht" usw., da die einfach nicht verstehen was man will und keinen Bock haben nachzudenken. Sehen sie dann den exakten Chinesischen Namen geht die Lampe an. Das waehre also wirklich sehr hilfreich. Auch top waere es die Namen der chinesischen Behoerden wo man das Zeugs bekommt auf Chinesisch zu haben.

Gruss,
VielUnterwegs, der jetzt zuegig eine Heirat in China mit anschliessendem Umzug in die USA durchzieht (oder das zumindest versucht)
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Laogai
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von Laogai »

VielUnterwegs hat geschrieben:vielleicht kann ja einer unserer des Chinesisch maechtigen die Namen der in der "Heiraten in China FAQ" genannten Dokumente uebersetzen.
Liste doch mal die Namen der Dokumente, die du übersetzt haben willst, hier auf. Das wäre sehr hilfreich!

Wobei, wenn ich das hier lese...
VielUnterwegs hat geschrieben:Wir fangen gerade an die Heirat vorzubereiten, und wie zu erwarten war kommen da natuerlich hilfreiche Aussagen wie "Geburtsurkunden gibt es in China generell nicht" usw., da die einfach nicht verstehen was man will und keinen Bock haben nachzudenken. Sehen sie dann den exakten Chinesischen Namen geht die Lampe an.
... habe ich ehrlich gesagt auch "keinen Bock mehr nachzudenken". Geht bei dir "die Lampe an", wenn ein chinesischer Großkotz bei dir aufschlägt und etwas von 出生证 faselt?

Du hast eine chinesische Freundin/zukünftige Ehefrau. Könnt ihr euch verbal verständigen? Also dass der/die eine versteht, was der/die andere meint?
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einfach-ich
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von einfach-ich »

Wolltest Du nicht nach Amiland gehen?
Von Sanfran ist Las Vegas nicht so weit
und da brauchst Du den ganzen Mist nicht
Nur ein paar Dollar , gueltige Ausweise und eine Frau die " Yes" im richtigen Moment sagt
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VielUnterwegs
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von VielUnterwegs »

laogai hat geschrieben:
VielUnterwegs hat geschrieben:vielleicht kann ja einer unserer des Chinesisch maechtigen die Namen der in der "Heiraten in China FAQ" genannten Dokumente uebersetzen.
Liste doch mal die Namen der Dokumente, die du übersetzt haben willst, hier auf. Das wäre sehr hilfreich!

Wobei, wenn ich das hier lese...
VielUnterwegs hat geschrieben:Wir fangen gerade an die Heirat vorzubereiten, und wie zu erwarten war kommen da natuerlich hilfreiche Aussagen wie "Geburtsurkunden gibt es in China generell nicht" usw., da die einfach nicht verstehen was man will und keinen Bock haben nachzudenken. Sehen sie dann den exakten Chinesischen Namen geht die Lampe an.
... habe ich ehrlich gesagt auch "keinen Bock mehr nachzudenken". Geht bei dir "die Lampe an", wenn ein chinesischer Großkotz bei dir aufschlägt und etwas von 出生证 faselt?

Du hast eine chinesische Freundin/zukünftige Ehefrau. Könnt ihr euch verbal verständigen? Also dass der/die eine versteht, was der/die andere meint?
Dank Google Translate geht da bei mir die Lampe an, und ich finde heraus, dass die Geburtsurkunde gemeint ist. ;-)

Natuerlich koennen wir uns verstaendigen. Geburtsurkunde konnten wir auch noch in's Chinesische Uebersetzen. Bei so Dingen wie "Certificate of Single Status" geht uns aber einfach beiden die Luft aus, auch ich bekomme "Ehefaehigkeitszeugnis" nicht so aus dem Stand heraus in's Englische uebersetzt. Ich bitte um Nachsicht. ;-) Ich bin uebrigens kein "Deutscher Grosskotz", aber sowohl meine chinesische Freundin als auch ich wuerden uns manchmal ein wenig mehr Hilfsbereitschaft erwarten. Beispielhaft:
"Wir benoetigen ein Geburtszertifikat, wie koennen wir dies beantragen?"
"Das gibt es nicht"
"Naja, eben ein Dokument, dass die Geburt bestaetigt"
"Das gibt es nicht"
"Oder eine Geburtsurkunde, so etwas. Kennen sie das?"
"Hier ist das Antrangsformular, warum sagen sie nicht gleich Geburtsurkunde"

Wir haben jetzt beide nicht so das Amtschinesisch drauf. ;-)


Die Dinge die uebersetzt hilfreich waehren:
(Internationale?) Geburtsurkunde - 出生证
Eidesstaatliche Erklaerung (die Zeigt das man singe ist) -
Ledigkeitsnachweis -
Beglaubigte Kopie -
Oeffentliches Notariat - (ich rate 公证书, aber ist das der volle Name, meine Freundin sagt das klingt nicht nach einer Behoerde)

In unserem Fall nicht relevant, aber evtl fuer andere:
Scheidungsurkunde -


Vegas ist keine Option, denn ohne EFZ gibt es irgendwann wenn es mal nach Deutschland geht Probleme.
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einfach-ich
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von einfach-ich »

wo ist der Unterschied zwischen heiraten hier und in Vegas?
Anerkannt wird beides solange beide freiwillig ja gesagt haben.
ich kenne deutsch / jamaica und deutsch / russische paare wo das ging
zur Not machst Du einen Zwischenstop in Daenemark
den Bueroscheiss kannst Du auch hinterher in aller Ruhe machen
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von VielUnterwegs »

Die Ehe wird von einer Deutschen Botschaft nicht anerkannt, sofern kein EFZ (oder eine Ausnahmegenehmigung das darauf verzichtet wurde) vorliegt. Heiratest du ohne EFZ, wird die Famillienzusammenfuehrung nachher holprig. Auch wenn die bei uns vielleicht erst in 3 Jahren ansteht, bin ich da nicht scharf drauf. Nachtraeglich kann man sich das EFZ nicht mehr ausstellen lassen, denn nach einer Heirat ist man, so lange diese besteht, natuerlich nicht mehr "ehefaehig".
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von happyfuture »

VielUnterwegs hat geschrieben:Die Ehe wird von einer Deutschen Botschaft nicht anerkannt, sofern kein EFZ (oder eine Ausnahmegenehmigung das darauf verzichtet wurde) vorliegt.
ist die Anerkennung der Botschaft für euch so wichtig? :shock:

Wenn ihr die Heiratsurkunden, übersetzt und überbeglaubigt vom CN Ausländeramt Beijing (oder wie die heißen) vorlegt, fragt kein Schwein nach einem EFZ oder sonst was!

Bezüglich der Übersetzungen ist es tatsächlich nicht ganz so trivial, wie laogai in die Runde wirft, jedoch ist dies fast "einheitlich" in China zu bewerkstelligen.

Per PN kann ich dir auf Wunsch zusenden, falls du magst :wink:
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von AngelofMoon »

Moin!

Ich habe im Bezug zum EFZ wegen dem Ehegattennachzug schon vor einiger Zeit das AA angefragt aber erst vor ein paar Tagen nach nochmaliger Anfrage eine Antwort erhalten.
Sehr geehrter Herr xxxxxx

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.07.2011, die offenbar aufgrund eines Büroversehens bislang nicht beantwortet wurde.
Eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug ist das Vorliegen einer wirksam geschlossenen Ehe.
Ob eine Ehe für den deutschen Rechtsbereich wirksam ist, beurteilt sich nach Artt. 11, 13 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten unterliegen nach Art. 13 EGBGB dem Recht des Staates, dem er angehört. Ist einer der
Verlobten deutscher Staatsangehöriger, kann das Vorliegen der materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen für den deutschen Verlobten durch ein Ehefähigkeitszeugnis nachgewiesen werden.
Ob die Ehe formwirksam geschlossen wurde, beurteilt sich gemäß Art. 11 EGBGB unter anderem nach dem Ortsrecht, also dem am Ort der Eheschließung geltenden Recht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxx xxxxxx


Auswärtiges Amt Referat 508 (Ausländer- und Asylrecht)
Das war meine Anfrage an das AA.
Entspricht es der Tatsache das die Familienzusammenführung von der Deutschen Auslandsvertretung abgelehnt werden kann, wenn die Eheschließung ohne Ehefähigkeitszeugnis im Ausland erfolgte?
> Folgenden Hinweis habe ich dazu bekommen:
> Es wird beschlossen, die deutschen Auslandsvertretungen anzuweisen, ein Visum zur FzF bei Inlandsverheirateten nur noch zu erteilen, wenn die Bestimmungen des Herkunftslandes (hier: Bundesrepublik Deutschland) vorliegen. Da für eine Heirat in der Bundesrepublik Deutschland ein Ehefaehigkeitszeugnis gefordert wird, würde eine einseitige Benachteiligung zugunsten Auslandsverheirateten eintreten, die nicht hinnehmbar sind. Die Ablehnung eines Visum zur FzF wird mit den rechtlichen Vorschriften für Eheschliessungen (hier: PStG) der Bundesrepublik Deutschland ausreichend begründet. Die rechtliche Würdigung dieser VwV ist durch das BMJ -Bund- geprüft und genehmigt worden.
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von Linnea »

VielUnterwegs hat geschrieben:Wir haben jetzt beide nicht so das Amtschinesisch drauf. ;-)
Das ist auch nicht zu erwarten, aber dass sich deine Freundin mal an den Rechner setzt und z.B. nach 德国人在中国结婚需要什么 oder 与德国人在中国登记结婚 sucht, ist auch kein Hexenwerk.
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von Laogai »

(Internationale?) Geburtsurkunde - 出生证 (eine internationale Geburtsurkunde ist nicht notwendig. Hauptsache die Geburtsurkunde ist beglaubigt und übersetzt
Eidesstaatliche Erklaerung (die Zeigt das man singe ist) - Das ist der Ledigkeitsnachweis, siehe unten
Ledigkeitsnachweis - 未婚证明
Originaldokument - 原件
Beglaubigte Kopie - 公证复印件
Öffentliches Notariat - 公证处
Scheidungsurkunde - 离婚证

Die deutsche Botschaft in Beijing stellt ein Merkblatt zur Verfügung in dem aufgelistet ist, welche Unterlagen zur Beantragung eines Visums zur beabsichtigten Eheschließung in Deutschland vorgelegt werden müssen. Trifft zwar auf euch nicht zu da Heirat in China, aber das Merkblatt enthält einige der Begriffe, die ihr sucht. Das Merkblatt gibt es auf deutsch und chinesisch. Ihr könnt also beide Versionen als Bettlektüre quer lesen.

So, und wenn ich jetzt nicht Trauzeuge sein darf werde ich echt stinkig :twisted: :wink:
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von VielUnterwegs »

Ok, vielen Dank fuer die Infos. Es scheint also auch ohne EFZ zu gehen? D.h. ich kann auch ohne EFZ spaeter Familliennachzug machen und die Ehe beim Standesamt I in Berlin eintragen lassen?

Dann stellt sich ohne EFZ aber die Frage, wie ich an meinen Ledigkeitsnachweis (未婚证明) komme. Ich vermute das ist die Konsularbescheinigung, richtig? Die Botschaft stellt die Konsularbescheinigung aber ohne EFZ nicht aus. Gibt es hier noch gangbare Alternativen?

Habe von meinem Standesamt nun auch die Liste der Dokumente bekommen, die sie fuer ein EFZ benoetigen. Natuerlich wollen die alles legalisiert, was den Aufwand fuer das EFZ erhoeht. Ich bin aber immer noch am ueberlegen, ob es nicht einfacher ist den "Weg des geringsten Widerstandes" zu gehen, also einfach Dokumente besorgen, ueberbeglaubigen, legalisieren, alles per Express nach DE, EFZ beantragen, EFZ per Express nach CN und dann Konsularbescheinigung beantragen. Vermutlich ein wenig teurer, aber wenn man alles per Express macht sollte es nicht viel mehr Zeit kosten. So meine Abschaetzung.
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von de guo xiong »

VielUnterwegs hat geschrieben:D.h. ich kann auch ohne EFZ spaeter Familliennachzug machen und die Ehe beim Standesamt I in Berlin eintragen lassen?
Wir haben letztes Jahr in HongKong geheiratet und dieses Jahr unsere Ehe beim Standesamt I in Berlin registrieren lassen und anschliessend auch eine deutsche Heiratsurkunde erhalten. Heirtasurkunde aus HK mit Apostille war volkommen ausreichend - EFZ wurde nicht nachgefragt (hätten wir auch nicht bieten können).

de guo xiong, der jetzt auch nicht mehr in D ohne Probleme parallel ein 2. mal heiraten kann ;)
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von VielUnterwegs »

Ok. Heiraten in HK geht eher nicht, denn die US Botschaft will sehen, dass es sich um keine Schein/Heimlich-Ehe handelt. Also das z.B. Eltern von ihr oder mir bei der Registrierung der Ehe anwesend waren, es zuminest gemeinsame Bilder von ihr und mir mit den jeweiligen Eltern gibt, wir zusammen mal im Urlaub waren. Habe Bedenken, dass die bei einer HK Heirat dann solche Fragen stellen, von wegen, wer weiss von der Ehe, ist die Ehe ueberhaupt in euren Heimatlaendern registriert? Vielleicht sollte ich einfach in den sauren Apfel beissen, auch wenn's 2-4 Wochen laenger dauert.
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von einfach-ich »

muss man selber die EFZ beim Standesamt beantragen?
War nicht auch in D eine Wartezeit von 4 Wochen fuer den Aushang?
Musst Du nicht noch einmal beruflich rasch nach D?
Beantrage das Ding
und 4 Wochen spaeter koennen Sie es Dir ja schicken
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Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung

Beitrag von MegaMan »

VielUnterwegs hat geschrieben:Ok. Heiraten in HK geht eher nicht, denn die US Botschaft will sehen, dass es sich um keine Schein/Heimlich-Ehe handelt. Also das z.B. Eltern von ihr oder mir bei der Registrierung der Ehe anwesend waren, es zuminest gemeinsame Bilder von ihr und mir mit den jeweiligen Eltern gibt, wir zusammen mal im Urlaub waren.
Du brauchst bei der Ehe zwei Trauzeugen. Lass das doch deine oder ihre Eltern machen? In wiefern unterschiedet sich eine HK Hochzeit jetzt von einer Hochzeit in einem anderen Land ? :shock:
VielUnterwegs hat geschrieben:Habe Bedenken, dass die bei einer HK Heirat dann solche Fragen stellen, von wegen, wer weiss von der Ehe, ist die Ehe ueberhaupt in euren Heimatlaendern registriert? Vielleicht sollte ich einfach in den sauren Apfel beissen, auch wenn's 2-4 Wochen laenger dauert.
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das die jetzt ausgerechnet bei einer HK Heirat fragen stellen. Die Heirat in HK ist eine ganz normale gültige Ehe und nichts außergewöhnliches. Hast du da schon mal Leute gefragt die sich mit dem amerikanischen Konsulat Prozedere bei binationalen Ehen auskennen? z. B. in amerikanischen Internet Foren? Da gibt es doch sicher einige die auch in HK geheiratet haben.

Und zum Abschluss würde ich einfach mal das Konsulat anschreiben oder anrufen. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das eine Heirat in HK so problematisch ist wie du es dir hier ausmalst.
So eine Hochzeit in Hongkong kann man auch ohne Probleme in Deutschland im Anschluss registrieren (Familienbuch etc.).
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