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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung
BeitragVerfasst: 10.11.2011, 11:58 
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happyfuture hat geschrieben:
VielUnterwegs hat geschrieben:
Die Ehe wird von einer Deutschen Botschaft nicht anerkannt, sofern kein EFZ (oder eine Ausnahmegenehmigung das darauf verzichtet wurde) vorliegt.

ist die Anerkennung der Botschaft für euch so wichtig? :shock:

Wenn ihr die Heiratsurkunden, übersetzt und überbeglaubigt vom CN Ausländeramt Beijing (oder wie die heißen) vorlegt, fragt kein Schwein nach einem EFZ oder sonst was!

Bezüglich der Übersetzungen ist es tatsächlich nicht ganz so trivial, wie laogai in die Runde wirft, jedoch ist dies fast "einheitlich" in China zu bewerkstelligen.

Per PN kann ich dir auf Wunsch zusenden, falls du magst :wink:

Hallo!

ich habe meine Frau in China geheiratet mit einem Ehefähigkeitszeugniss vom Deutschen Standesamt.Die Heiratsurkunde habe ich übersetzen lassen und dem Deutschen Standesamt vorgelegt. Jetzt bekomme ich noch eine Deutsche Heiratsurkunde und dann wars dass. Meine Ehe ist dann eine Deutsche Ehe und fällt unter das deutsche Recht. Bei mir gibt nur Probleme mit nachziehen meiner Frau, aber dass löse ich auch. Deshalb kann ich dir nur raten zum Deutschen Standesamt zu gehen und dir dort die Auskunft zu holen.

edmund


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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung
BeitragVerfasst: 12.11.2011, 06:24 
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Nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsichtsbehörde hat mir mein Standesamt (Baden-Württemberg, ein kleines Dorf) bestätigt, dass es das EFZ nur gibt, falls die Dokumente meiner Verlobten legalisiert sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung
BeitragVerfasst: 12.11.2011, 11:51 
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VielUnterwegs hat geschrieben:
Nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsichtsbehörde hat mir mein Standesamt (Baden-Württemberg, ein kleines Dorf) bestätigt, dass es das EFZ nur gibt, falls die Dokumente meiner Verlobten legalisiert sind.

nur zur Klarstellung:
Das EFZ wird zur Heirat benötigt, spielt jedoch keine Rolle für die Anerkennung der Ehe in D - gibt immer noch genügend Möglichkeiten, ohne EFZ zu heiraten :wink:

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung
BeitragVerfasst: 12.11.2011, 12:46 
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Danke für den Tipp. Und auch den Tipp im anderen Thread. Werde Das machen. Jetzt freut sich die Family daheim schon auf Das grosse Schauspiel und Prozedere. Das geht schon in Ordnung. Bin ich halt bissl später in den USA im Zweifelsfall, die Firma richtet sich nach mir. Nächste Woche fliegt die Holde heim und versucht an ihre Dokumente zu kommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung
BeitragVerfasst: 12.11.2011, 22:35 
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VielUnterwegs hat geschrieben:
Ok, vielen Dank fuer die Infos. Es scheint also auch ohne EFZ zu gehen? D.h. ich kann auch ohne EFZ spaeter Familliennachzug machen und die Ehe beim Standesamt I in Berlin eintragen lassen?

Dann stellt sich ohne EFZ aber die Frage, wie ich an meinen Ledigkeitsnachweis (未婚证明) komme. Ich vermute das ist die Konsularbescheinigung, richtig? Die Botschaft stellt die Konsularbescheinigung aber ohne EFZ nicht aus. Gibt es hier noch gangbare Alternativen?



Ledigkeitsnachweis bekommst du per Aufentaltsbescheinigung.
Dort ist dein Familienstand vermerkt.
Das Standesamt in Changchun erkennt die Aufentaltsbescheinigung an, wenn sie beglaubigt und legalisiert wurde.
Wie es in anderen Provinzen aussieht, weiß ich leider nicht, da solltet ihr bei eurem zuständigen Standesamt in China nachfragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Heiraten in China FAQ: Chinesische Uebersetzung
BeitragVerfasst: 17.11.2011, 10:17 
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Danke an alle fuer eure Hilfe. :-) Meine Freundin war heute in ihrer Heimatstadt beim Notar und hat die 3* vom Standesamt fuer das EFZ geforderten Dokumente mit der beglaubigten Uebersetzung beantragt. Es ging alles problemlos und morgen kann sie die Dokumente sowie die beglaubigten Uebersetzungen auch schon abholen. Ihr Vater hat einen Freund der beim Notar arbeitet, ich denke daher ruehrt die sehr schnelle Bearbeitungszeit. Sie hat, wie empfohlen, Deutsche Musteruebersetzungen als Referenz mitgebracht. Am Montag geht's fuer uns dann zum Foreign Affairs Office in Peking.

*: Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, Hukou.


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