Heirat in China unter dem Mindestalter

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Houzi1
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Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Houzi1 »

Hallo!

In China liegt ja das heiratsfähige Alter bei 20 für die Frau und 22 Jahren für den Mann.

Nach internationalem Recht gilt diese Regelung wohl auch bei einer Heirat mit einem Ausländer.

Nun meine Frage:

Falls nun die Frau (Chinesin) das Alter erreicht hat, der Ausländer aber noch nicht 22 Jahre alt ist, gibt es eine Möglichkeit mithilfe einer (legalisierten) Elterlichen Zustimmung des Ausländers doch zu heiraten?

(Ich habe von verschiedenen Seiten davon gehört, aber nirgends, wie diese Zustimmung aussehen sollte!)

Oder gibt es ein anderes Formular, das von einem Notar in China abgesegnet werden müsste...?


Echt eine knifflige Sache....hoffe ihr könnt weiterhelfen! :D

Besten Dank!!
Aremonus
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Aremonus »

Falls nun die Frau (Chinesin) das Alter erreicht hat, der Ausländer aber noch nicht 22 Jahre alt ist, gibt es eine Möglichkeit mithilfe einer (legalisierten) Elterlichen Zustimmung des Ausländers doch zu heiraten?
Meines Wissens ist das sogar in China legal, da Ausländer von der Regelung ausgenommen sind. Ich kann dir diesbezüglich aber leider keine Quelle nennen... frage am besten einen Eheanwalt in China.

Alternativ besteht die Möglichkeit, in Deutschland oder in Hongkong zu heiraten. Dort existieren keinerlei solcher Beschränkungen, wenn die Volljährigkeit erreicht worden ist.

Auf Grund des immensen bürokratischen Aufwands einer Eheschliessung gehe ich aber ohnehin davon aus, dass die Heirat erst nach dem 22. Geburtstag des Bräutigams erfolgt, womit die Hürde ohnehin entfiele :)
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von otternase »

Aremonus hat geschrieben: Alternativ besteht die Möglichkeit, in Deutschland oder in Hongkong zu heiraten. Dort existieren keinerlei solcher Beschränkungen, wenn die Volljährigkeit erreicht worden ist.
in Bezug auf HK keine Ahnung, aber soweit mir bekannt, gilt in D, dass im Regelfall eine Hochzeit nur dann erfolgen darf, wenn diese auch nach Heimatrecht des nicht-deutschen Partners gestattet wäre. Oder aber es muss eine Ausnahme beim Gericht angefordert werden (dies ist zB. möglich, wenn das Heimatrecht einer Muslimin verbietet, einen niht-Muslim zu heiraten, da darf sich das Standesamt nicht einfach drüber hinwegsetzen, aber ein Gericht kann (und wird) dafür eine Genehmigung erteilen).
Da dürfte also mindestens noch ein bürokratischer Schritt extra dazukommen...
Andy_yi
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Andy_yi »

Aremonus hat geschrieben: Alternativ besteht die Möglichkeit, in Deutschland oder in Hongkong zu heiraten. Dort existieren keinerlei solcher Beschränkungen, wenn die Volljährigkeit erreicht worden ist.
In Hongkong brauchst du im Alter von 16-21 Jahren eine Einwilligung der Eltern um heiraten zu können. Erst ab dem 21. Lebensjahr geht es dann ohne. Volljährig ist man ab 18.
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VielUnterwegs
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von VielUnterwegs »

Zur Heirat in China benoetigt man ein Ehefaehigkeitszeugnis. Dieses duerfte das deutsche Standesamt aber nicht ausstellen, da du nach chinesischem Recht nicht Heiratsfaehig bist. So verstehe ich die Sache. Von Ausnahmen fuer Auslaender habe ich noch nicht gehoert. Du solltest vor einem deutschen Gericht aber, aufgrund des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), eine Ausnahme von dieser 20/22 Jahre Regelung erhalten koennen. Diese verstoesst naemlich klar gegen das AGG.

In der Praxis wird in China diese Regelung in der Regel so umgangen, indem man alle Feierlichkeiten usw. durchzieht wenn das junge Paar irgendwo zwischen 18 und 20/22 ist. Sie gelten gesellschaftlich ab dahin als verheiratet. Die Registrierung der Heirat holt man nach, sobald beide 20/22 sind. Das ist dann nur noch eine Formalitaet.


Update:
According to Article 147 of the General Principles of the Civil Law of the People's Republic of China, marriage of a Chinese citizen to a foreigner shall be bound by the law of the place where they get married. Therefore, partners contemplating a foreign-related marriage in China must follow the procedures stipulated by Chinese law.
[...]
Upon receipt of an application to register a marriage, the marriage registration office will ascertain that both parties have reached legal age (generally 22 for men and 20 for women), and that both parties are single and otherwise free to marry.
http://www.china.org.cn/english/Life/67167.htm
Andy_yi
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Andy_yi »

VielUnterwegs hat geschrieben:Du solltest vor einem deutschen Gericht aber, aufgrund des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), eine Ausnahme von dieser 20/22 Jahre Regelung erhalten koennen. Diese verstoesst naemlich klar gegen das AGG.
Ob die chinesische Justiz sich vom AGG beeindrucken lässt :shock: ? ...

Dein edit: Therefore, partners contemplating a foreign-related marriage in China must follow the procedures stipulated by Chinese law.
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von VielUnterwegs »

Ich schrieb: "vor einem deutschen Gericht". ;-)

Ich meinte das so:
1.) Er kann in China nicht nach chinesischem Recht heiraten
2.) Er kann ausserhalb Chinas (oder in DE) heiraten und seine Ehe in Deutschland dann anerkennen lassen, indem er beim zustaendigen Amtsgericht eben die Ausnahme einfordert, da seine Ehe in China nur ungueltig ist aufgrund eines Gesetzes, welches gegen den Gleichbehandlungssgrundsatz (Frauen duerfen juenger heiraten als Maenner) verstoesst.
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Andy_yi »

VielUnterwegs hat geschrieben:Ich schrieb: "vor einem deutschen Gericht". ;-)

Ich meinte das so:
1.) Er kann in China nicht nach chinesischem Recht heiraten
2.) Er kann ausserhalb Chinas (oder in DE) heiraten und seine Ehe in Deutschland dann anerkennen lassen, indem er beim zustaendigen Amtsgericht eben die Ausnahme einfordert, da seine Ehe in China nur ungueltig ist aufgrund eines Gesetzes, welches gegen den Gleichbehandlungssgrundsatz (Frauen duerfen juenger heiraten als Maenner) verstoesst.
Okey leuchtet ein :) ...
Wobei man natürlich eine Ehe die in Deutschland vollzogen wurde nicht mehr in Deutschland anerkennen lassen muss, oder ? ... Also erst zum Amtsgericht, dann heiraten ...
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Aremonus »

wenn diese auch nach Heimatrecht des nicht-deutschen Partners gestattet wäre.
Was ja in casu gegeben wäre.
In Hongkong brauchst du im Alter von 16-21 Jahren eine Einwilligung der Eltern um heiraten zu können. Erst ab dem 21. Lebensjahr geht es dann ohne. Volljährig ist man ab 18.
Krass. Man lernt nie aus...
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Houzi1 »

Danke für eure Antworten!!

Da die Möglichkeit in Europa/ bzw. dann in der Schweiz zu heiraten im Moment der Kompliziertheit halber nicht in Frage kommt, frage ich gleichwohl noch einmal in die Runde:

- Habt ihr schon einmal von einem solchen "parental consent" für China gehört?

- Zudem noch eine Anmerkung: Die Braut gehört einer Minderheit an, und deshalb eigentlich laut Gesetz von der Regelung entbunden wäre, aber ich bin mir nicht sicher, ob dies auch eine Auswirkung auf den ausländischen Bräutigam hat....

Danke!!
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von VielUnterwegs »

Hong Kong, nicht China. In China bringt die Zustimmung der Eltern nichts. Das kannst du also vergessen. Und selbst wenn du in HK heiratest bleibt die Ehe in China ungültig und du bräuchtest zur Anerkennung wieder die Ausnahme vom Amtsgericht.

Das mit der Minderheit könnte ein Versuch Wert sein.
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Aremonus »

Was ist Dir dann an der Heirat in der Schweiz zu mühsam? Das ist doch relativ einfach - sollte einfacher sein, als wenn man bei euren Bedingungen in China heiraten und dann die Heirat in der Schweiz anerkennen lassen möchte (und dies solltet ihr auf jeden Fall tun, damit sie später bei Bedarf die schweizerische Staatsbürgerschaft erlangen kann).
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Houzi1 »

Aremonus hat geschrieben:Was ist Dir dann an der Heirat in der Schweiz zu mühsam? Das ist doch relativ einfach - sollte einfacher sein, als wenn man bei euren Bedingungen in China heiraten und dann die Heirat in der Schweiz anerkennen lassen möchte (und dies solltet ihr auf jeden Fall tun, damit sie später bei Bedarf die schweizerische Staatsbürgerschaft erlangen kann).
Bis man als Minderheit einen Pass für die Ausreise bekommt, kann man auch gleich bis 22 warten :lol:
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von Aremonus »

Bis man als Minderheit einen Pass für die Ausreise bekommt, kann man auch gleich bis 22 warten :lol:
Ist das so? Da habe ich bisher auch Anderes gehört...
Aber möchtet ihr dann nicht einmal zusammenleben? Dann wird sie ja sowieso einen Pass brauchen, wenn Du nicht nach China ziehst. Also, was Du heute kannst besorgen... ;)
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Re: Heirat in China unter dem Mindestalter

Beitrag von einfach-ich »

kannste nicht warten ,
deine freundin wird doch nicht 13 sein
oder haste ohne kondom es getrieben?
also warum heiraten wenn es viele schoene frauen gibt
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